Auslagerung Datenschutz Beauftragter online anfragen
Sie planen die Auslagerung des Datenschutzbeauftragten? Jetzt online anfragen und ein Angebot für die Auslagerung Datenschutz Beauftragter anfordern. S+P Compliance Services bietet sichere Lösungen für die Auslagerung Datenschutzbeauftragter und den Aufbau eines Datenschutz-Managementsystems. Für die Einrichtung einer prüfungssicheren Datenschutzorganisation übernehmen wir folgende Aufgaben:
- Bestellung als Datenschutzbeauftragter
- Als Datenschutzbeauftragter überwachen wir die Einhaltung der DS-GVO sowie anderer gesetzlichen Vorgaben, einschließlich der Vorgaben aus weiteren Richtlinien des Unternehmens zum Datenschutz.
- Als Datenschutzbeauftragter beraten und unterrichten wir die Unternehmensleitung hinsichtlich bestehender Datenschutzpflichten und sind zuständig für die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.
- Ausgewählte Prozesse kontrollieren wir stichprobenartig, risikoorientiert und in angemessenen Zeitabständen auf ihre Datenschutzkonformität.
- Als Datenschutzbeauftragte übernehmen wir unsere Aufgaben weisungsfrei und unter Anwendung des erforderlichen Fachwissens. Wir berichten unmittelbar an die Unternehmensleitung.
Sie wünschen ein kostenfreies Angebot für Ihre Auslagerung Datenschutz Beauftragter. Wir beraten Sie gerne. Jetzt online anfragen: Senden Sie Ihre Anfrage direkt an das S+P Team Datenschutz-Compliance, Email: a.schulz@sp-partners.de
S+P Team Datenschutz-Compliance – Auslagerung Datenschutz Beauftragter online anfragen
S+P Compliance Services ist ein unabhängiger Dienstleister, der seinen Kunden komplette Lösungen für die Einhaltung von gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften anbietet. Wir sind in den Bereichen Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen tätig und unterstützen unsere Kunden dabei, Risiken zu identifizieren und zu minimieren sowie die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
S+P Compliance Services ermöglicht es Unternehmen, ihren Compliance Officer auszulagern und so Kosten zu sparen. Wir übernehmen die komplette Verantwortung für Ihre Compliance-Aktivitäten und sorgen dafür, dass Sie mit allen gesetzlichen Anforderungen in Einklang bleiben.
Wir können Ihnen helfen, so viel oder so wenig Compliance-Unterstützung zu erhalten, wie Sie benötigen. Alles, was Sie tun müssen, ist uns zu kontaktieren und wir kümmern uns um den Rest.
– One stop shopping für Compliance-Dienstleistungen
– Kosteneffizient und flexibel
– Individuelle Lösungen für Ihren Bedarf
– Zeitersparnis durch One stop shopping
– Compliance-Outsourcing für Unternehmen aller Größen
Wir kümmern uns darum, dass Sie sich voll und ganz auf Ihr Business konzentrieren können – S+P Outsourcing: Auslagerung Beauftragte.
Auslagerung Beauftragte – Prüfungssichere Auslagerungen mit S+P Datenschutz-Compliance Services
Prüfungssichere Auslagerungen mit S+P Auslagerungs-Lösungen. Sie suchen eine Auslagerungslösung für das Beauftragtenwesen? Wir sind ein Full-Service Compliance-Dienstleister und bieten unseren Kunden maßgeschneiderte Lösungen, um sicherzustellen, dass Sie Ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen.
Wir überwachen die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. Mit S+P Compliance Services erhalten Sie prüfungssichere Lösungen für Ihre Auslagerung. Durch unsere Erfahrung und unser Know-how können Sie sich vollständig absichern. Fragen Sie direkt und bequem online an.
S+P Compliance Services ist die Lösung, wenn Sie sich voll und ganz auf Ihr Business konzentrieren wollen – wir kümmern uns um den Rest! S+P Compliance Services bietet Lösungen für folgende Compliance-Funktionen an:
✅ Geldwäschebeauftragter,
✅ Compliance Officer
✅ Anti Financial Crime Officer
✅ WpHG Compliance Officer
✅ Informationssicherheits-Beauftragter
✅ Datenschutzbeauftragter
✅ Interne Revision
One stop shopping ist die einfachste und bequemste Methode, um Ihre Compliance Funktionen zu managen. Durch die Auslagerung von Compliance-Aufgaben an einen Dienstleister wie uns, können Sie sich auf das konzentrieren, was Sie am besten können: Ihr Hauptgeschäft. So einfach ist das.
Sicherstellung einer ausreichenden Datenschutz-Compliance – Auslagerung Datenschutz Beauftragter mit S+P Compliance Services
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Compliance im Datenschutz sind folgende 12 Compliance-Pflichten zwingend umzusetzen:
- Awareness: Die Geschäftsführung muss sich mit den neuen Datenschutzregelungen vertraut machen.
- Datenschutzbeauftragter: Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten berufen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist und die Bestellung veröffentlichen und der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde ab dem 25. Mai 2018 melden.
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: Unternehmen müssen identifizieren und dokumentieren, welche personenbezogenen Daten sie verarbeiten, von wo die personenbezogenen Daten stammen und an wen sie weitergegeben werden.
- Rechtsgrundlagen: Für alle Verarbeitungen personenbezogener Daten müssen in einem Unternehmen die rechtlichen Erlaubnisnormen identifiziert und dokumentiert sein.
- Informationssicherheit, Privacy by Design, Privacy by Default, Datenschutz-Folgenabschätzung: Unternehmen müssen ihre bisherige Informationssicherheit um ein Datenschutz-Risikomanagement erweitern und die Grundsätze des Privacy by Design und Privacy by Default einhalten.
- Betroffenenrechte: Unternehmen müssen Verfahren zum gesetzeskonformen Umgang mit Betroffenenrechten ausbilden und betreiben.
- Auskunftsanfragen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie Auskunftsanfragen von Betroffenen vollständig im vorgeschriebenen Zeitraum erteilen können.
- Auftragsverarbeitungen: Unternehmen müssen die vorgeschriebenen Verträge zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen haben und die datenschutzkonforme Leistungserbringung regelmäßig überprüfen.
- Datenschutz-Erklärungen: Unternehmen müssen bestehende Datenschutz-Erklärungen überprüfen und wenn notwendig aktualisieren.
- Einwilligung: Unternehmen müssen organisieren, wie sie Einwilligungen datenschutzkonform formulieren, einholen und archivieren.
- Datenlecks: Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie über entsprechende Mechanismen verfügen, um Datenlecks entdecken, behandeln und innerhalb der 72 Stunden-Frist melden zu können.
- Mitarbeiter-Schulungen: Unternehmen müssen die eigenen Mitarbeiter so schulen, dass sie in der Lage sind, ihre Datenschutzpflichten zu erfüllen. Diese Schulungen sind zu dokumentieren.
Warum muss in den meisten Fällen eine Auslagerung des Datenschutzbeauftragten erfolgen?
Durch ein Mitglied eines Organs des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters, etwa den Geschäftsführer einer GmbH, kann das Amt des Datenschutzbeauftragten nicht ausgeübt werden, weil es dann an der für die Ausübung der Kontrollfunktion notwendigen Unabhängigkeit fehlt.
Gem. ErwG 97 DS-GVO soll der Datenschutzbeauftragte seine Pflichten und Aufgaben in vollständiger Unabhängigkeit ausüben. Daraus ist abzuleiten, dass das Amt des Datenschutzbeauftragten insgesamt mit einer umfänglichen Vertretungsmacht für den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, bspw. bei Prokura oder Handlungsvollmacht i. S. v. § 54 HGB, oder mit den Aufgaben diverser leitender Angestellter unvereinbar ist.
Mit seiner Stellung und Funktion wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Datenschutzbeauftragte seine eigene Tätigkeit kontrollieren müsste. Eine derartige Überschneidung der Interessensphären beeinträchtigt die geforderte vollständige Unabhängigkeit.
Besuchen Sie auch unseren Informationsblog Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen?
§38 BDSG regelt für den Datenschutz Beauftragten Aufgaben und Pflichten
Folgende Aufgaben gelten für den Datenschutzbeauftragten bei nichtöffentlichen Stellen:
- Ergänzend zu Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b und c der Verordnung (EU) 2016/679 benennen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
- Nehmen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen, oder verarbeiten sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
- 6 Absatz 4, 5 Satz 2 und Absatz 6 finden Anwendung, § 6 Absatz 4 jedoch nur, wenn die Benennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend ist.
Die 5 häufigsten Fragen zu S+P Compliance-Services
1. Was ist Compliance und wozu dient sie?
Compliance bezieht sich auf die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben. Diese können von Branchen, Ländern oder Organisationen vorgegeben werden. S+P Compliance-Services unterstützen Unternehmen, diese Anforderungen zu erfüllen. Zu den häufigsten gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen gehören Vorschriften für Finanzunternehmen, Datenschutzvorschriften, das Geldwäschegesetz und Anti-korruptionsgesetze.
2. Welche Compliance-Services gibt es?
S+P Compliance-Services sind Dienstleistungen, die Unternehmen bei der Einhaltung von gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen unterstützen. Die wichtigsten Ziele von Compliance-Services sind die Minimierung des Risikos von Strafen, Bußgeldern oder Schadenersatzansprüchen sowie die Steigerung der Unternehmensreputation. S+P Compliance-Services umfassen die Beratung, Schulungen, Überwachung und Reporting.
3. Welchen Nutzen bringen Compliance-Services?
S+P Compliance Services ermöglicht es Unternehmen, ihren Compliance Officer auszulagern und so Kosten zu sparen. Wir übernehmen die komplette Verantwortung für Ihre Compliance-Aktivitäten und sorgen dafür, dass Sie mit allen gesetzlichen Anforderungen in Einklang bleiben.
4. Wo liegen die Risiken bei der Nichteinhaltung von Compliance-Vorschriften?
Compliance bezeichnet die Einhaltung von gesetzlichen, unternehmensinternen oder branchenspezifischen Vorschriften. Die Zielsetzung von Compliance ist es, Risiken für das Unternehmen zu minimieren und die Reputation des Unternehmens zu schützen. Compliance-Regeln sollen sicherstellen, dass Unternehmen sich an bestimmte Standards halten. Dazu gehören zum Beispiel Vorschriften zur Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche oder Betrug. Auch Umweltschutzbestimmungen oder Datenschutzvorschriften können Teil eines Compliance-Programms sein. Die Nichteinhaltung von Compliance-Vorschriften kann für ein Unternehmen erhebliche Folgen haben. Zum einen drohen Bußgelder oder gar Strafen, zum anderen kann es zu Imageschäden und Umsatzeinbußen kommen.
5. Wann macht es Sinn, externe Compliance-Dienstleister in Anspruch zu nehmen?
One stop shopping ist die einfachste und bequemste Methode, um Ihre Compliance Funktionen zu managen. Durch die Auslagerung von Compliance-Aufgaben an einen Dienstleister wie uns, können Sie sich auf das konzentrieren, was Sie am besten können: Ihr Hauptgeschäft. So einfach ist das.