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Abklärung des PEP-Status nach § 10 GwG: Seminar für die Praxis

Rechtsstand: Oktober 2026 | Lesezeit: ca. 6 Minuten | Geltendes Recht bis 09.07.2027, AMLR ab 10.07.2027

Die Abklärung des PEP-Status entscheidet bei jedem Kunden, ob verstärkte Sorgfaltspflichten greifen. Im Seminar lernst du, wie du sie in deinem Unternehmen sauber, risikoorientiert und prüffähig umsetzt.

Sie gehört zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG und betrifft Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigte. Wer sie sicher beherrschen will, braucht eine Methode: Kategorien trennen, Treffer bewerten, Freigabe regeln, Herkunft belegen. Dafür qualifizieren die Geldwäsche-Seminare von S+P Seminare dein Team und deine Führungsebene.

Einordnung: Diese Seite gehört zum Cluster Governance, Risiko und Regulatorik der rollenbasierten Executive Education von S+P Seminare.

Das nimmst du mit

  • ✓Praxisorientiert: vom Formular im Kundenannahmeprozess bis zur Trefferbearbeitung
  • ✓Rollenbasiert: Geldwäschebeauftragte, KYC-Teams und Führungsebene
  • ✓Vorbereitet auf die AMLR, die ab dem 10. Juli 2027 gilt
  • ✓Dokumentation mit Normbezug zu GwG und AMLR
  • § 10 GwG
  • § 15 GwG
  • § 1 Abs. 12 bis 15 GwG
  • VO (EU) 2024/1624 (AMLR)
  • BaFin-AuA

Inhalte mit Normbezug, Rechtsstand Oktober 2026. Prüfe vor der Umsetzung den aktuellen Stand der Rechtsakte.

Warum Führungsebene und Team dieselbe Methode brauchen

Wer die Zustimmung zu einer PEP-Beziehung erteilt, muss sie begründen können. § 15 Abs. 4 Satz 1 GwG verlangt die Zustimmung der Führungsebene. Voraussetzung sind ausreichendes Wissen über Geldwäscherisiken und Entscheidungsbefugnis (§ 1 Abs. 15 GwG).

Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Verfahren vor, verlangt aber angemessene, risikoorientierte Verfahren. Eine Datenbank ersetzt die Methode nicht: Treffer müssen bewertet, Fehltreffer begründet und Entscheidungen aufgezeichnet werden (§ 8 Abs. 1 GwG).

Ab dem 10. Juli 2027 gilt die AMLR. Sie erweitert den PEP-Begriff (Art. 2 Abs. 1 Nr. 34 AMLR) und die Maßnahmen bei Treffern (Art. 42 AMLR). Wer Prozesse und Qualifikation jetzt anpasst, muss 2027 nicht umbauen.

Wo die Abklärung des PEP-Status in der Praxis scheitert

Kategorien vermischt

Familienmitglieder und Nahestehende laufen im System als PEP. Die Einstufung ist dann nicht mehr nachvollziehbar.

§ 1 Abs. 12 bis 14 GwG

Datenbank als Selbstläufer

Auch ein Listenabgleich braucht geprüfte Datenqualität und aktuelle Listen. Die Datenbank ersetzt die Methode nicht.

BaFin-AuA AT Kap. 5.4.2

Freigabe ohne Kompetenzregelung

Die Zustimmung braucht jemanden mit ausreichendem Wissen über Geldwäscherisiken und Entscheidungsbefugnis.

§ 1 Abs. 15, § 15 Abs. 4 GwG

Herkunft ohne Beleg

Eine Selbstauskunft allein macht das Ergebnis nicht nachvollziehbar. Belege und Bewertung gehören in die Akte.

§ 15 Abs. 4 Satz 1 GwG

Statuswechsel im Bestand unbemerkt

Wird ein Kunde erst während der Beziehung PEP, braucht die Fortführung eine erneute Zustimmung.

§ 15 Abs. 4 Satz 2, § 10 Abs. 3a GwG

Umstellung auf die AMLR ohne Gap-Analyse

Die AMLR erweitert den Kreis der Ämter und verlangt zusätzlich die Herkunft des Gesamtvermögens.

Art. 2 Abs. 1 Nr. 34, Art. 42 AMLR

Das musst du für die PEP-Abklärung können

Begriffe und Kategorien

  • ✓PEP, Familienmitglied und nahestehende Person sauber unterscheiden
  • ✓Ämter nach § 1 Abs. 12 GwG und der EU-Liste einordnen
  • ✓Rechtsfolgen je Kategorie bestimmen
  • ✓Geltendes Recht und AMLR gegenüberstellen

Verfahren und Zeitpunkte

  • ✓Abfrage vor der Verfügungsmöglichkeit im Annahmeprozess verankern
  • ✓Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigte gleichermaßen erfassen
  • ✓Mitwirkungspflicht und Änderungsanzeige in Formularen regeln (§ 11 Abs. 6 GwG)
  • ✓Bestandskunden risikobasiert nachprüfen (§ 10 Abs. 3a GwG)

Screening und Trefferbearbeitung

  • ✓Listenabgleich einrichten und seine Qualität prüfen
  • ✓Echte Treffer von Fehltreffern anhand der Abgleichsmerkmale trennen
  • ✓Entscheidung mit Bearbeiter und Datum aufzeichnen (§ 8 Abs. 1 GwG)
  • ✓Sanktionsscreening als eigene Pflicht davon abgrenzen

Freigabe und verstärkte Sorgfalt

  • ✓Zustimmung der Führungsebene einholen und begründen
  • ✓Kompetenzmatrix für die Freigabe festlegen
  • ✓Verstärkte laufende Überwachung ausgestalten
  • ✓Fortführung bei späterem PEP-Status erneut freigeben

Herkunft von Vermögenswerten

  • ✓Geeignete Belege auswählen und bewerten
  • ✓Herkunft der eingesetzten Mittel und des Gesamtvermögens trennen
  • ✓Ergebnis nachvollziehbar dokumentieren
  • ✓Ehemalige PEPs für mindestens zwölf Monate berücksichtigen (§ 15 Abs. 4 Satz 3 GwG)

Umstellung auf die AMLR

  • ✓Gap-Analyse gegen Art. 2 Abs. 1 Nr. 34 und 35 AMLR durchführen
  • ✓Kommunale Spitzenämter und Unternehmen im Bestand bewerten
  • ✓Formulare und Datenfelder anpassen
  • ✓Dokumentation prüffähig halten

Das Seminar KYC & Sorgfaltspflichten behandelt PEP- und Sanktionsscreening nach GwG und AMLR. Zum Seminar KYC & Sorgfaltspflichten

Seminar, Lehrgang oder Inhouse: das passende Format

Seminar KYC & Sorgfaltspflichten

PEP- und Sanktionsscreening nach GwG und AMLR.

Seminar

Zum Seminar

Lehrgang Geldwäschebeauftragter

Sachkunde für die Funktion, die den PEP-Prozess verantwortet.

Lehrgang

Zum Lehrgang

Inhouse-Schulung

Das Thema im gesamten Team verankern.

Inhouse

Zur Inhouse-Schulung

Termine und Buchung

Aktuelle Seminartermine im Überblick.

Buchung

Zu den Terminen

Wer im Team was lernt

Wer im Haus was übernimmt, entscheidet darüber, ob der Prozess in der Prüfung trägt. Die Seminarinhalte folgen deshalb den Funktionen.

Die Aufteilung gilt für Verpflichtete aller Branchen. Beaufsichtigte Institute orientieren sich zusätzlich an den BaFin-Auslegungshinweisen, andere Verpflichtete an der Auffassung ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde.

FunktionDas sollte sie könnenNormbezug
GeldwäschebeauftragteVerfahren festlegen, Datenqualität prüfen, Risikoeinstufung steuern§ 10 Abs. 1 Nr. 4, § 15 Abs. 3 Nr. 1 GwG
KYC- und Onboarding-TeamAbfrage durchführen, Treffer bearbeiten, Belege zur Herkunft einholen§ 10 Abs. 3 Nr. 1, § 8 Abs. 1 GwG
FührungsebeneZustimmung erteilen, Fortführung bei Statuswechsel neu freigeben§ 1 Abs. 15, § 15 Abs. 4 GwG
Interne RevisionAngemessenheit des Verfahrens, Dokumentation und Bestandsscreening prüfen§ 8, § 10 Abs. 3a GwG

Nutzen für dein Unternehmen

Einheitliche Trefferbearbeitung

Ein Verfahren statt individueller Einzelentscheidungen.

Prozess

Geklärte Freigabekompetenz

Wer zustimmt, weiß, worauf sich die Entscheidung stützt.

Führungsebene

Belegbare Herkunftsprüfung

Belege, Bewertung und Ergebnis liegen nachvollziehbar vor.

Dokumentation

Vorbereitung auf die AMLR

Prozesse und Formulare sind auf den Stichtag 10. Juli 2027 ausgerichtet.

2027

Gemeinsame Sprache im Team

Compliance, Onboarding und Führungsebene verwenden dieselben Begriffe.

Zusammenarbeit

Aktueller Rechtsstand

Die Inhalte folgen dem Rechtsstand Oktober 2026.

Rechtsstand

Für wen die Qualifizierung gedacht ist

  • Geldwäschebeauftragte und Stellvertretung
  • KYC- und Onboarding-Teams
  • Compliance Officer
  • Geschäftsleitung mit Freigabekompetenz
  • Führungsebene im Sinne des § 1 Abs. 15 GwG
  • Interne Revision
  • Risikomanagement
  • Kundenbetreuung und Vertrieb
  • Verpflichtete außerhalb des Finanzsektors

Weiterführende Seminare und Beiträge

Seminare Geldwäsche

Das gesamte Programm zu GwG, KYC und Sorgfaltspflichten.

Zum Programm

Lehrgang Geldwäschebeauftragter

Sachkunde für die Funktion, die den PEP-Prozess verantwortet.

Zum Lehrgang

Anti-Financial-Crime-Officer-Lehrgang

Qualifizierung über Geldwäsche hinaus.

Zum Lehrgang

Fachbeitrag Risikoanalyse Geldwäsche

Der PEP-Anteil als Risikofaktor der Risikoanalyse.

Zum Fachbeitrag

Seminare Interne Revision

Für die Funktion, die das PEP-Verfahren prüft.

Zu den Seminaren

Fehlen intern die Kapazitäten, um PEP-Prüfung und Trefferbearbeitung selbst zu leisten, unterstützt S+P Compliance bei der operativen Umsetzung.

Häufige Fragen zur PEP-Abklärung

Für wen eignet sich das Seminar zur PEP-Abklärung?+–

Für alle, die den PEP-Prozess durchführen, verantworten oder freigeben: Geldwäschebeauftragte, KYC- und Onboarding-Teams, Compliance Officer und die Führungsebene mit Freigabekompetenz.

Muss ich eine PEP-Datenbank nutzen?+–

Nein. Das GwG schreibt kein bestimmtes Verfahren vor, verlangt aber angemessene, risikoorientierte Verfahren (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG). Eine Datenbank ist eine Möglichkeit. Datenqualität und Aktualität der Listen musst du trotzdem prüfen.

Sind Familienmitglieder selbst PEPs?+–

Nein. Familienmitglieder (§ 1 Abs. 13 GwG) und bekanntermaßen nahestehende Personen (§ 1 Abs. 14 GwG) sind eigene Kategorien. Bei Feststellung und verstärkten Sorgfaltspflichten werden sie aber wie PEPs behandelt.

Wer muss einen PEP-Treffer freigeben?+–

Ein Mitglied der Führungsebene. Gemeint ist, wer ausreichendes Wissen über die Geldwäscherisiken und Entscheidungsbefugnis hat. Es muss nicht zwingend die Geschäftsleitung sein (§ 1 Abs. 15, § 15 Abs. 4 Satz 1 GwG).

Was ändert sich ab dem 10. Juli 2027?+–

Ab dann gilt die Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR). Sie erweitert den PEP-Begriff (Art. 2 Abs. 1 Nr. 34 AMLR) und verlangt bei PEP-Beziehungen neben der Zustimmung des Senior Managements die Herkunft von Vermögen und Mitteln (Art. 42 AMLR). Passe Prozesse und Formulare rechtzeitig an.

Kann ich die PEP-Prüfung auslagern?+–

Die Abklärung ist eine allgemeine Sorgfaltspflicht. Sie kann unter den Voraussetzungen des § 17 GwG auf Dritte oder durch vertragliche Auslagerung übertragen werden. Die Verantwortung bleibt beim Verpflichteten. Verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG lassen sich grundsätzlich nicht auf Dritte übertragen.

Quellenverzeichnis

Primärquellen zuerst, dann Aufsichtsbehörden. Alle Verlinkungen führen zu amtlichen Stellen.

  1. Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR), EUR-LexBegriffe in Art. 2, PEP-Maßnahmen in Art. 42 bis 46.
  2. EU-Liste wichtiger öffentlicher Ämter, C/2023/724, EUR-LexErgänzende Ämter zu § 1 Abs. 12 Satz 2 Nr. 2 GwG.
  3. Geldwäschegesetz (GwG), Gesetze im Internet§ 1 Abs. 12 bis 15, § 8, § 10, § 11, § 15 und § 17 GwG im amtlichen Wortlaut.
  4. AMLA, Anti-Money Laundering AuthorityTechnische Standards und Leitlinien zur AMLR, unter anderem zu PEPs.
  5. BaFin, Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG (AuA AT)Kap. 5.4 und 7.1: Verfahren, Zeitpunkte und Herkunft der Vermögenswerte.
  6. EBA, Leitlinien zu Risikofaktoren (EBA/GL/2021/02)Hinweise zu PEP-Geschäftsbeziehungen.

Abklärung des PEP-Status sicher beherrschen

Die Abklärung des PEP-Status ist heute Pflicht und wird ab 2027 breiter. Wähle das Seminar oder den Lehrgang, der zur Rolle deines Teams passt, und bring Verfahren, Freigabe und Dokumentation auf einen Stand, den du in der Prüfung erklären kannst.

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Achim Schulz
Ihr Referent

Achim Schulz

Geschäftsführer des S+P Unternehmerforums und der S+P Compliance

Achim Schulz ist selbst als Geldwäschebeauftragter (MLRO) für Banken, Wertpapierinstitute und weitere BaFin-regulierte Institute bestellt. Über S+P Compliance verantwortet er als Auslagerungsdienstleister die ausgelagerte Geldwäsche-Beauftragten-Funktion in der Praxis – genau dieses Praxis- und Prüfungswissen fließt direkt in den Lehrgang ein.

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