Interne Governance: Organisatorischer Rahmen

  • Das Leitungsorgan eines Instituts sollte sicherstellen, dass das Institut ĂŒber eine geeignete und transparente organisatorische und operative Struktur fĂŒr das betreffende Institut verfĂŒgt, und sollte eine schriftliche Beschreibung ĂŒber diese vorlegen können. Die Struktur sollte eine wirksame und umsichtige FĂŒhrung eines Instituts auf Einzel-, teilkonsolidierter und konsolidierter Basis fördern und belegen. Das Leitungsorgan sollte sicherstellen, dass die internen Kontrollfunktionen unabhĂ€ngig von den GeschĂ€ftsbereichen sind, die sie kontrollieren, einschließlich einer geeigneten Aufgabentrennung, und ĂŒber angemessene finanzielle und personelle Mittel sowie Befugnisse zur wirksamen Wahrnehmung ihrer Aufgabe verfĂŒgen. Die Berichtswege sowie die Zuordnung von Verantwortlichkeiten insbesondere unter Inhabern von SchlĂŒsselfunktionen, innerhalb eines Instituts sollten klar, genau abgegrenzt, stimmig, durchsetzbar und ordnungsgemĂ€ĂŸ dokumentiert sein. Die Dokumentation sollte soweit angemessen aktualisiert werden.
  • Durch die Struktur des Instituts sollten die FĂ€higkeit des Leitungsorgans, die Risiken, denen das Institut oder die Gruppe ausgesetzt ist, effektiv zu ĂŒberwachen und zu steuern, sowie die FĂ€higkeit der zustĂ€ndigen Behörde, das Institut wirksam zu beaufsichtigen, nicht beeintrĂ€chtigt werden.
  • Das Leitungsorgan sollte bewerten, ob und wie sich wesentliche Änderungen an der Struktur der Gruppe (z. B. GrĂŒndung neuer Tochtergesellschaften, Fusionen und Übernahmen, Verkauf oder Abwicklung von Teilen der Gruppe oder externe Entwicklungen) auf die Belastbarkeit des organisatorischen Rahmens des Instituts auswirken. Sofern Schwachstellen ermittelt werden, sollte das Leitungsorgan etwaige erforderliche Anpassungen unverzĂŒglich vornehmen.

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