12. April 2026
Lesezeit: 5 Minuten

Die Köpfe hinter dem S+P Hub Risk: Achim Schulz

„Das neue Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz und aVES sind weit mehr als eine regulatorische Verschärfung – sie sind der neue Maßstab für eine haftungssichere Governance im Kampf gegen Finanzkriminalität.“

Achim Schulz begleitet C-Level Manager und Geldwäschebeauftragte dabei, den Spagat zwischen operativer Agilität und den massiv verschärften Anforderungen der Aufsicht zu meistern. Sein Fokus liegt aktuell auf der Übersetzung des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes (ZFG) in rechtssichere Prozesse – von der administrativen Vermögensermittlung (aVES) bis hin zu den neuen Kooperationspflichten bei verdeckten Ermittlungen.

Er unterstützt Führungskräfte dabei, ihre persönliche Organhaftung effektiv abzusichern und Compliance – über die MaRisk hinaus – als aktiven Schutzschild und Werttreiber im Unternehmen zu etablieren.

ZFG-Check: Hält deine Compliance der Vermögensaufklärung ab 100.000 € stand?

ZFG-Check: Hält deine Compliance der Vermögensaufklärung ab 100.000 € stand?

Bist du bereit für die neue Beweislastumkehr?

Mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG) und dem aVES-Verfahren verschieben sich die Grenzen: Ab einer Schwelle von 100.000 € (bei Immobilien sogar schon ab 50.000 €) gerätst du als Geldwäschebeauftragter unter massiven Dokumentationsdruck. Eine unklare Mittelherkunft wird 2026 zum eigenständigen Gefahrentatbestand – und Schweigen führt de facto zur Einziehung von Vermögenswerten.

Nutze diesen Quick-Check, um in 60 Sekunden zu ermitteln:

  • Ob deine aktuellen Monitoring-Trigger für das aVES-Regime ausreichen.

  • Wo kritische Lücken in deiner SOW-Dokumentation (Mittelherkunft) klaffen.

  • Wie hoch dein persönliches Haftungsrisiko bei behördlichen Ermittlungen ist.

Wähle jetzt die zutreffenden Punkte aus und erhalte sofort deinen Status-Report:

Quick-Check: Deine ZFG & aVES-Compliance 2026

Prüfe mit wenigen Klicks deinen aktuellen Status zur Vermögensaufklärung und dein persönliches Haftungsrisiko.

Check Zentrale Kontrollfrage zum ZFG & aVES-Verfahren
Hattest du die 100k-Schwelle im Monitoring?
Ist dein technischer Trigger für Transaktionen ≥ 100.000 EUR (bzw. 50.000 EUR bei Immobilien) bereits aktiv?
Hast du die SOW-Dokumentation systematisiert?
Erfolgt bei dir ab den Schwellenwerten eine obligatorische, beleghafte Prüfung der Mittelherkunft (Source of Wealth)?
Verdachtsmeldewesen angepasst (§ 43 GwG)?
Hast du den Prüfprozess schon auf den schuldunabhängigen Begriff der „rechtswidrigen Tat“ umgestellt?
Transparenzregister-Workflow integriert?
Löst ein „Negativvermerk“ bei dir automatisch verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD) aus?
Legendendaten-Management (§ 25n KWG)?
Hast du einen Prozess, um verdeckte Ermittlungen (Kontenführung unter Legende) rechtssicher zu unterstützen?
Bist du bereit für Auskunftsersuchen (§ 52e)?
Kannst du Unterlagen bei aVES-Verfahren kurzfristig und vollständig elektronisch an den Zoll liefern?
Finanzholding-Aufsicht geklärt?
Hast du die Gruppen-Compliance bereits an die direkte BaFin-Aufsicht angepasst?

🚦 Dein ZFG/aVES Umsetzungs-Status 2026

HOHE HAFTUNG
Du hast erhebliche Lücken – dein aVES-Risiko ist aktuell ungesteuert.
TEILWEISE BEREIT
Deine Prozesse stehen, aber die technische Umsetzung ist noch unvollständig.
AUDIT-PROOF
Du bist ZFG-konform: Deine SOW-Prüfung und Behörden-Schnittstellen sind aktiv.
🛡️

Leitfaden: ZFG & aVES-Compliance (Stand 2026)

Praxisleitfaden zur Mittelherkunftsprüfung (SOW), dem neuen aVES-Verfahren und § 25n KWG – inklusive Dokumentations-Templates für GWBs und Compliance-Officer.

Quellen & regulatorische Grundlagen

  • Referentenentwurf (HTML-Version):
    Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG).
    Zum Artikel auf bundesfinanzministerium.de
  • Referentenentwurf (PDF-Version):
    Vollständiger Gesetzestext inklusive Begründung und Auswirkungen (Bearbeitungsstand: 25.02.2026).
    PDF-Dokument öffnen

Wichtiger Hinweis: Die im Entwurf vorgesehenen Schwellenwerte für „bedeutsame Vermögensgegenstände“ (100.000 € bzw. 50.000 € bei Immobilien) definieren den künftigen Handlungsrahmen für das aVES-Verfahren und die Dokumentationspflichten der Verpflichteten.

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