| NIS2 / BSIG | Seit 06.12.2025 gilt das neue BSIG für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen. Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG umsetzen und überwachen, haftet nach Gesellschaftsrecht und muss regelmäßig an Schulungen teilnehmen (§ 38 Abs. 1 bis 3 BSIG). | Betroffenheit prüfen, Registrierung nachweisen, Maßnahmenplan nach § 30 BSIG erstellen, Schulungsnachweise sammeln |
| Cyber Resilience Act (VO (EU) 2024/2847) | Seit 11.09.2026 melden Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle bei Produkten mit digitalen Elementen (Art. 14). Die übrigen Pflichten gelten ab 11.12.2027. | Prüfen, ob das Unternehmen Hersteller ist; Meldeprozess und Zuständigkeit für die ENISA-Meldeplattform festlegen |
| Mindestlohn | Seit 01.01.2026 13,90 €, ab 01.01.2027 14,60 € brutto je Stunde (MiLoV5, BGBl. 2025 I Nr. 268). | Personalbudget 2027, Minijobs und Dienstleisterverträge anpassen |
| Arbeitszeiterfassung | Die Pflicht zur Erfassung besteht seit dem Beschluss des BAG vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21). | Erfassungssystem prüfen; die gesetzliche Reform ist noch offen (siehe unten) |
| Ökodesign (VO (EU) 2024/1781) | Seit 19.07.2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung, Schuhe und bestimmte Accessoires grundsätzlich nicht mehr vernichten. | Retouren- und Restwarenprozesse anpassen; Ausnahmen dokumentieren |
| KI-Verordnung | Durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 ist Art. 4 seit 27.07.2026 eine Förderpflicht. Hochrisiko-KI nach Anhang III gilt ab 02.12.2027. | Bestand an KI-Anwendungen in Produktion, Disposition und Personal erfassen |
| LkSG | Die Sorgfaltspflichten (§§ 3 ff.) gelten weiter. Die BAFA prüft keine Berichte mehr. | Risikoanalyse und Beschwerdeverfahren fortführen |