6. EU Geldwäscherichtlinie: Wie erfolgt die Umsetzung in deutsches Recht?

6. EU Geldwäscherichtlinie: Wie erfolgt die Umsetzung in deutsches Recht? Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind laut EU Komission eine ernsthafte Bedrohung, nicht nur für die Integrität der EU-Wirtschaft und des EU-Finanzsystems, sondern auch für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Schätzungen von Europol zufolge liegt der Anteil verdächtiger Finanztätigkeiten am jährlichen Bruttoinlandsprodukt der EU bei 1 %.

Nachdem eine Reihe von Fällen von mutmaßlicher Geldwäsche unter Beteiligung von Kreditinstituten aus der EU bekannt geworden war, nahm die Kommission das EU package AML/CFT an, in dem die EU-Strategie für eine Sicherheitsunion für 2020-2025 betont, dass der Rahmen der EU für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbessert werden muss.

6. EU Geldwäscherichtlinie: Wie erfolgt die Umsetzung in deutsches Recht? Am 7. Mai 2020 stellte die Kommission einen Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vor. In diesem Aktionsplan verpflichtete sich die Kommission, Maßnahmen zu treffen, um die EU- Vorschriften für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie deren Umsetzung zu verbessern, und definierte sechs Prioritäten:

  1. Gewährleistung der wirksamen Umsetzung des bestehenden EU-Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  2. Schaffung eines einheitlichen EU-Regelwerks zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  3. Einführung einer auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  4. Einrichtung eines Unterstützungs- und Kooperationsmechanismus für die zentralen Meldestellen (FIU),
  5. Durchsetzung strafrechtlicher Bestimmungen und Informationsaustausch auf Unionsebene,
  6. Stärkung der internationalen Dimension des EU-Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

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Lehrgang Geldwäsche-Beauftragter (S+P)

 

Während die Säulen 1, 5 und 6 des Aktionsplans bereits umgesetzt werden, müssen für die anderen Säulen noch gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen werden.

Umsetzung der 6. EU Geldwäscherichtlinie: Erfahre, wie die Vorgaben in nationales Recht überführt werden sollen!

Das AML/CFT-Paket umfasst:

  • einen Vorschlag für eine Verordnung über die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung,
  • diesen Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung der Mechanismen, die die Mitgliedstaaten einrichten sollten, um die Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu verhindern, und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849,
  • einen Vorschlag für eine Verordnung über die Einrichtung einer EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • einen Vorschlag für die Neufassung der Verordnung (EU) 2015/847 zur Ausweitung der Anforderungen bezüglich Rückverfolgbarkeit auf Kryptowerte.

 

6. EU Geldwäscherichtlinie: Wie erfolgt die Umsetzung in deutsches Recht?

 

Mit dem S+P Action Plan zur 6. EU Geldwäscherichtlinie behältst du den Überblick und kommst gezielt zum Erfolg!

  • Aufnahme neuer Sektoren in den Anwendungsbereich, wie Anbieter von Krypto-Dienstleistungen und Akteure im Rahmen von Aufenthaltsregelungen:
    • Durch die Einbeziehung dieser Sektoren wird sichergestellt, dass potenzielle Geldwäscheaktivitäten in diesen Bereichen effektiv erkannt und bekämpft werden können.

 

  • Klarere Vorschriften für das Risikomanagement bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, insbesondere im Hinblick auf Gruppen und Netzwerke:
    • Durch präzisere Vorschriften wird die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung verbessert und die Identifizierung und Überwachung von Risiken erleichtert.

 

  • Einführung eines risikobasierten Ansatzes für Drittländer:
    • Durch die Anwendung eines risikobasierten Ansatzes können angemessene Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergriffen werden, wenn Geschäftsbeziehungen zu Drittländern bestehen.

 

  • Harmonisierte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden:
    • Durch harmonisierte Sorgfaltspflichten wird sichergestellt, dass alle Akteure einheitliche Standards bei der Überprüfung von Kundenidentitäten und -transaktionen einhalten, um potenzielle Geldwäscheaktivitäten zu erkennen und zu verhindern.

 

  • Verpflichtung zur Offenlegung der wirtschaftlichen Eigentümer von Nicht-EU-Unternehmen mit Verbindung zur EU:
    • Die Offenlegung der wirtschaftlichen Eigentümer trägt zur Transparenz bei und erschwert die Verschleierung von Vermögenswerten durch Nicht-EU-Unternehmen.

 

  • Einführung eines harmonisierten Konzepts für die Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer:
    • Das harmonisierte Konzept ermöglicht eine einheitliche Vorgehensweise bei der Identifizierung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer, um Geldwäscheaktivitäten besser aufdecken zu können.

 

  • Stärkung der Befugnisse der Register der wirtschaftlichen Eigentümer zur Überprüfung von Informationen:
    • Die erweiterten Befugnisse der Register erleichtern die Überprüfung und Aktualisierung von Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer, um eine zuverlässige und aktuelle Datenbasis zu gewährleisten.

 

  • Festlegung von Mindestvorgaben für Finanz-, Verwaltungs- und Strafverfolgungsinformationen, zu denen alle zentralen Meldestellen Zugang haben sollten:
    • Die Festlegung von Mindestvorgaben gewährleistet einen einheitlichen Informationsaustausch zwischen den zentralen Meldestellen, um eine effektive Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermöglichen.

 

  • Klärung der Befugnisse der Aufsichtsbehörden: Die Klärung der Befugnisse schafft Klarheit und eindeutige Zuständigkeiten für die Aufsichtsbehörden, um eine effektive Überwachung der Einhaltung der Geldwäschevorschriften zu gewährleisten.

 

  • Einführung von Offenlegungspflichten für nominelle Anteilseigner und Direktoren:
    • Die Offenlegungspflichten tragen zur Transparenz bei und erschweren die Verschleierung der wahren Eigentumsverhältnisse von Unternehmen.

 

  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden:
    • Eine verstärkte Zusammenarbeit ermöglicht einen effektiveren Informationsaustausch und eine bessere Koordination bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

 

  • Harmonisiertes Konzept für die Meldung verdächtiger Tätigkeiten/Transaktionen:
    • Das harmonisierte Konzept ermöglicht eine einheitliche Vorgehensweise bei der Meldung und Übermittlung von Verdachtsfällen, um eine effektive Analyse und Reaktion zu gewährleisten.

 

  • Verbot von Inhaberaktien ohne Intermediär:
    • Das Verbot von Inhaberaktien ohne Intermediär erschwert die anonyme Nutzung von Aktien für potenziell illegale Zwecke und trägt zur Transparenz des Eigentums bei.

 

  • Begrenzung hoher Barzahlungen auf 10.000 EUR:
    • Die Begrenzung hoher Barzahlungen dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und verringert das Risiko des Missbrauchs von Bargeld für illegale Zwecke.

 

  • Vernetzung der Bankkontenregister:
    • Die Vernetzung der Bankkontenregister ermöglicht einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den nationalen Registern und trägt zur Erhöhung der Transparenz bei.

 

  • Einführung einer öffentlichen Aufsicht in bestimmten Sektoren:
    • Die Einführung einer öffentlichen Aufsicht erhöht die Transparenz und die Verantwortlichkeit in bestimmten Sektoren, um potenzielle Geldwäscheaktivitäten wirksamer zu bekämpfen.

 

  • Gemeinsame Analysen der Zentralstellen für Verdachtsmeldungen:
    • Durch gemeinsame Analysen können Verdachtsmeldungen effektiver ausgewertet werden, um Muster und Zusammenhänge aufzudecken und die Geldwäschebekämpfung zu verbessern.

 

  • Einrichtung von Aufsichtskollegien für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
    • Die Aufsichtskollegien fördern den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Aufsichtsbehörden, um eine koordinierte und effektive Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sicherzustellen.

 

  • Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Kryptowerten:
    • Die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit tragen zur Transparenz und Kontrolle von Kryptowährungen bei, um potenzielle Geldwäscheaktivitäten zu erschweren und die Integrität des Finanzsystems zu schützen.

 

Mit diesem Action Plan kannst du dich auf die bevorstehenden Neuerungen und Änderungen vorbereiten und sicherstellen, dass du die Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung erfolgreich umsetzt. Lass uns gemeinsam die Herausforderungen meistern und eine effektive Geldwäschebekämpfung gewährleisten.

 

6. EU Geldwäscherichtlinie: Wie erfolgt die Umsetzung?

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