Neue Spielregeln: Was das Glücksspielgesetz, § 11a, § 23a FM-GwG und das Sanktionengesetz 2024 jetzt von Dir verlangen

Im Zuge der Umsetzung der EU-Vorgaben und der FATF-Empfehlungen hat Österreich tiefgreifende gesetzliche Änderungen beschlossen. Mit dem FM-GwG-Anpassungsgesetz 2024 und dem neuen Sanktionengesetz 2024 wurde auch das Glücksspielgesetz (GSpG) umfassend novelliert. Die Änderungen betreffen insbesondere die Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und – ganz neu – die Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung.

Warum die Änderungen?

Die internationale Staatengemeinschaft – allen voran die Financial Action Task Force (FATF) – erhöht den Druck auf Mitgliedstaaten, auch die Finanzierung von Massenvernichtungswaffen (Proliferation) stärker in den Fokus zu rücken. Österreich reagiert nun mit klaren Regelungen, die Du als Verpflichteter unbedingt kennen solltest – ganz egal, ob Du ein Kryptowerte-Dienstleister, Zahlungsinstitut, Kreditinstitut oder Glücksspielanbieter bist.


§ 11a FM-GwG: Mehr Verantwortung bei selbst gehosteten Wallets

Der neue § 11a bringt für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen deutliche Veränderungen mit sich:

  • Du musst Risiken aus selbst gehosteten Adressen erkennen, bewerten und geeignete Gegenmaßnahmen treffen.

  • Dabei geht es auch um das Risiko der Nichtumsetzung oder Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung.

  • Du bist verpflichtet, zusätzliche Informationen zum Ursprung oder Ziel der transferierten Kryptowerte einzuholen und die Identität der Beteiligten (ggf. auch über Dritte) zu prüfen.

Besonders bei Transaktionen ohne zwischengeschalteten Dienstleister – wie sie bei selbst gehosteten Wallets üblich sind – steigen die Risiken. Dein Risikomanagementsystem muss das abbilden.


§ 23a FM-GwG: Sanktionsrisiken erkennen und kontrollieren

Mit dem neuen § 23a wird ein zentrales Element zur Bekämpfung von Proliferationsfinanzierung eingeführt. Was bedeutet das konkret für Dich?

  • Du musst Strategien, Kontrollen und Verfahren einführen, mit denen Du das Risiko der Nichtumsetzung und Umgehung von Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung bewertest, steuerst und minimierst.

  • Die Anforderungen müssen schriftlich festgelegt, vom Leitungsorgan genehmigt und laufend aktualisiert werden.

  • Außerdem ist ein besonderer Beauftragter (quasi ein „Sanktionsbeauftragter“) zu benennen, der die Einhaltung überwacht.

  • Auch Schulungen Deiner Mitarbeiter und eine unabhängige Prüfung (z. B. durch interne Revision) sind verpflichtend.

Wenn Du Teil eines Konzerns bist, gelten diese Verpflichtungen auch auf Gruppenebene. Das heißt: Deine Zweigstellen und Tochtergesellschaften – auch im Ausland – müssen dieselben Standards einhalten.


Sanktionengesetz 2024: Neue Zuständigkeiten, klare Vorgaben

Mit dem SanktG 2024 wird erstmals ein eigenständiges Gesetz zur Umsetzung internationaler Sanktionen eingeführt. Es löst das Sanktionsgesetz von 2010 ab und bringt folgende Neuerungen:

  • Die FMA übernimmt ab 2026 die Zuständigkeit für die Überwachung – bisher lag diese bei der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB).

  • Du musst Sanktionsmaßnahmen innerhalb von 24 Stunden umsetzen können.

  • Es gibt neue Pflichten für den Informationsaustausch zwischen Behörden und mit der EU oder UN.

  • Die Vorschriften orientieren sich inhaltlich stark an § 23a FM-GwG – auch hier ist eine Risikoanalyse, ein Kontrollsystem, Meldepflichten und die Benennung eines Beauftragten vorgesehen.

Für Kryptowerte-Dienstleister, Zahlungsinstitute und Versicherungen wird das besonders relevant: Für sie gilt ab 2025 bereits ein „Sanktionsmonitoring light“ – ab 2026 dann vollumfänglich.


Glücksspielgesetz: Proliferationsfinanzierung rückt in den Fokus

Auch der Glücksspielsektor bleibt nicht außen vor. Das GSpG wurde in mehreren Paragraphen angepasst – mit weitreichenden Konsequenzen:

Neue Anforderungen im Überblick

  • In § 5, § 14, § 19, § 21 und § 31 GSpG ist nun ausdrücklich festgehalten, dass auch das Risiko der Proliferationsfinanzierung zu beachten ist.

  • Du musst sicherstellen, dass Deine internen Abläufe die neuen Sorgfaltspflichten abbilden.

  • Auch hier wird die FMA eine Aufsichtsrolle übernehmen – spätestens ab 2026.

  • Änderungen gelten teilweise sofort, teilweise gestaffelt – bis spätestens 1. Januar 2026.

Was heißt das konkret für Dich als Glücksspielanbieter?

  • Du musst Deine internen Prozesse überarbeiten.

  • Es ist sicherzustellen, dass Du verdächtige Transaktionen erkennst, auch im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung.

  • Dein Risikomanagementsystem muss angepasst und um diesen neuen Aspekt erweitert werden.


WiEReG-Novelle: Mehr Transparenz bei Nominee-Vereinbarungen

Die Änderungen im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) zielen darauf ab, undurchsichtige Strukturen – etwa durch Nominee-Vereinbarungen – zu durchleuchten.

Was Du jetzt beachten musst:

  • Nominee-Vereinbarungen müssen gemeldet und offengelegt werden.

  • Es gibt neue Definitionen für Nominator, Nominee und Nominee-Direktor.

  • Auch die Meldepflichten für Rechtsträger werden erweitert, ebenso die Befugnisse der Registerbehörde zur Überprüfung.

  • Bei Verstößen drohen deutlich erhöhte Verwaltungsstrafen – bis zu 75.000 Euro bei Vorsatz.


Fazit: Es wird ernst – jetzt handeln!

Du siehst: Mit der FM-GwG-Novelle 2024, dem neuen Sanktionengesetz und der Ausweitung auf das Glücksspielrecht kommt einiges auf Dich zu.

Das solltest Du jetzt tun:

  • Prüfe Deine bestehenden Prozesse und Richtlinien.

  • Benenne einen Sanktionsbeauftragten, wenn noch nicht geschehen.

  • Passe Deine Risikoanalyse an, insbesondere auf Gruppenebene.

  • Schule Deine Mitarbeiter zu den neuen Anforderungen.

  • Bereite Dich auf Prüfungen durch FMA oder externe Stellen vor.

Diese Reformen sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht – sie sind ein klares Signal: Der Kampf gegen Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung wird auf eine neue Ebene gehoben. Sei vorbereitet – und geh mit gutem Beispiel voran.

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Neue Spielregeln – Was jetzt für Dich zählt

Regelungsbereich Neue Anforderungen ab 2025/2026
§ 11a FM-GwG (Kryptowerte)
  • Risiken bei selbst gehosteten Wallets bewerten und steuern
  • Zusätzliche Informationen über Herkunft & Ziel der Kryptowerte einholen
  • Identität der Beteiligten (auch über Dritte) prüfen
  • Risikomanagementsystem um Sanktionsrisiken erweitern
§ 23a FM-GwG (Sanktionsmanagement)
  • Risikoanalyse zu Proliferationsfinanzierung verpflichtend
  • Schriftliche Richtlinien und Genehmigung durch Leitung
  • Benennung eines Sanktionsbeauftragten
  • Pflicht zu Schulungen und interner Prüfung
  • Gilt auch auf Konzernebene (Tochtergesellschaften/Zweigstellen)
Sanktionengesetz 2024
  • Eigenständiges Gesetz löst SanktG 2010 ab
  • FMA ab 2026 zuständig für Kontrolle
  • Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen innerhalb 24 Stunden
  • Pflichten zu Behördenkommunikation mit EU & UN
  • „Sanktionsmonitoring light“ für Kryptos, Zahlungsdienste, Versicherungen ab 2025
Glücksspielgesetz (GSpG)
  • Erweiterung um Pflicht zur Bekämpfung von Proliferationsfinanzierung
  • Neue Anforderungen in §§ 5, 14, 19, 21, 31 GSpG
  • Anpassung interner Prozesse und Verdachtsmeldung erforderlich
  • FMA übernimmt auch hier Aufsicht ab 2026
WiEReG-Novelle (Nominee-Offenlegung)
  • Meldepflicht für Nominee-Vereinbarungen
  • Neue Begriffsdefinitionen: Nominee, Nominator, Nominee-Direktor
  • Erweiterte Befugnisse der Registerbehörde
  • Strafen bei Verstößen bis zu 75.000 €
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