Regulatorisches Update · Stand 09.10.2026
Was sich für deine Unternehmensführung konkret ändert.
Sechs Änderungen für Cybersicherheit, Steuern, Personal und Berichterstattung – im Lehrgang in den Modulen 2, 4 und 5 eingeordnet, mit klarer Trennung von bisheriger und neuer Regelung.
Bisherige und neue Regelung im Vergleich
| Bisherige Regelung |
Neue Regelung |
| NIS2-Umsetzung: Cybersicherheit als Pflicht der GeschäftsleitungVerbindliche IT-Sicherheitspflichten trafen nach dem BSIG in der bis 05.12.2025 geltenden Fassung im Wesentlichen Betreiber Kritischer Infrastrukturen. Eine ausdrückliche Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht der Geschäftsleitung sah das Gesetz nicht vor. |
Seit 06.12.2025Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz gilt das neue BSIG für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen (§ 28 BSIG). Die Geschäftsleitung setzt die Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG um und überwacht ihre Umsetzung, haftet der Einrichtung für schuldhaft verursachte Schäden nach den Regeln des Gesellschaftsrechts und nimmt regelmäßig an Schulungen teil (§ 38 Abs. 1 bis 3 BSIG). Hinzu kommen Melde- und Registrierungspflichten nach §§ 32 und 33 BSIG. |
| E-Rechnung im Inland (B2B)Seit 01.01.2025 müssen inländische Unternehmer E-Rechnungen empfangen können (§ 14 Abs. 1 UStG). Für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen; Papier- und sonstige elektronische Rechnungen bleiben vorerst zulässig. |
Ab 01.01.2027 · ab 01.01.2028Nach § 27 Abs. 38 UStG müssen Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Vorjahr mehr als 800.000 € betrug, ab dem 01.01.2027 E-Rechnungen ausstellen. Ab dem 01.01.2028 gilt die Ausstellungspflicht für alle inländischen B2B-Umsätze. Die Umstellung von Rechnungsprozessen, Archivierung und Kontrollen ist Teil der Tax-Compliance der Geschäftsleitung. |
| Gesetzlicher MindestlohnBis 31.12.2025 betrug der gesetzliche Mindestlohn 12,82 € brutto je Zeitstunde. |
Seit 01.01.2026 · ab 01.01.2027Nach der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 268) beträgt der Mindestlohn seit dem 01.01.2026 13,90 € und ab dem 01.01.2027 14,60 € brutto je Zeitstunde. Vergütungsstrukturen, Minijobs und Zulieferverträge sind entsprechend zu prüfen. |
| KI-Verordnung: Fristen und KI-Kompetenz geändertArt. 4 VO (EU) 2024/1689 verlangte seit 02.02.2025, nach besten Kräften sicherzustellen, dass das Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III sollten ab 02.08.2026 gelten. |
Seit 27.07.2026Die VO (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI) verschiebt die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III – etwa beim KI-Einsatz in Personalauswahl und Beschäftigtensteuerung (Anhang III Nr. 4) – auf den 02.12.2027. Nach der Neufassung von Art. 4 ergreifen Anbieter und Betreiber Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen. Die Verbote nach Art. 5 gelten bereits seit 02.02.2025. |
| EntgelttransparenzDas Entgelttransparenzgesetz von 2017 gibt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch (§ 12 Abs. 1 EntgTranspG). Lageberichtspflichtige Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten berichten zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit (§ 21 EntgTranspG). |
Umsetzungsfrist abgelaufen · DE: Gesetz offenDie Richtlinie (EU) 2023/970 war bis 07.06.2026 umzusetzen; ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt zum Stand dieser Seite nicht vor. Die Richtlinie sieht unter anderem Entgeltangaben vor der Einstellung, erweiterte Auskunftsrechte und eine gestaffelte Berichtspflicht ab 100 Beschäftigten vor; Arbeitgeber ab 150 Beschäftigten sollen erstmals bis 07.06.2027 berichten (Art. 9). Bis zur Umsetzung gilt das EntgTranspG; zwischen Privaten wirkt die Richtlinie grundsätzlich nicht unmittelbar. |
| Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)Die RL (EU) 2022/2464 sah eine gestaffelte Berichtspflicht für alle großen Unternehmen vor. Deutschland hat sie bislang nicht umgesetzt; große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern geben weiter die nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 289b ff. HGB ab. |
EU: seit 18.03.2026 · DE: Umsetzung offenDie Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I), in Kraft seit 18.03.2026, beschränkt die Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz. Die Mitgliedstaaten setzen sie bis 19.03.2027 um. Der Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 03.09.2025 war am 13.04.2026 Gegenstand einer Anhörung im Rechtsausschuss; verkündet ist das Gesetz zum Stand dieser Seite nicht. Bis dahin gilt das bisherige HGB. |
Rechtsgrundlagen: BSIG · §§ 28, 30, 32, 33, 38 zur Umsetzung der NIS2-RL (EU) 2022/2555 · UStG · §§ 14, 27 Abs. 38 · MiLoV5 · § 1 · KI-Verordnung · VO (EU) 2024/1689, Art. 4, 5, 26, Anhang III, geändert durch VO (EU) 2026/1744 · Entgelttransparenz-RL (EU) 2023/970 · EntgTranspG · §§ 12, 21 · CSRD · RL (EU) 2022/2464, geändert durch RL (EU) 2026/470 · HGB · §§ 289b ff. · AktG · §§ 76, 84, 91, 92, 93 · GmbHG · §§ 35, 37, 38, 43, 49 · StaRUG · § 1 · InsO · §§ 15a, 15b, 18, 19. Ob und in welchem Umfang die Pflichten dein Unternehmen treffen, hängt von Rechtsform, Größe, Umsatz, Beschäftigtenzahl und Tätigkeitsbereich ab.
Dein Praxistransfer: Lege für jede der sechs Änderungen fest, wer in deinem Unternehmen verantwortlich ist und bis wann die Umsetzung steht – beginnend mit NIS2-Einstufung, E-Rechnung und Mindestlohn zum 01.01.2027. Halte die Zuständigkeiten in der Geschäftsordnung oder im Ressortplan fest.