Zertifikat Zertifizierter Aufsichtsrat Finanzunternehmen (S+P)

Welchen Nachweis bekomme ich nach meiner erfolgreichen Zertifizierungsprüfung? Nachdem du den Lehrgang zum zertifizierten Aufsichtsrat Finanzunternehmen erfolgreich absolviert hast, bekommst du einen offiziellen Qualifikationsnachweis mit dem S+P Zertifikat überreicht.

 

Dein offizieller Nachweis zum Lehrgang Zertifizierter Aufsichtsrat Finanzunternehmen

Qualitätsnachweis: S+P Zertifikat

Das S+P Zertifikat dokumentiert die Schulung und Prüfung in den Bereichen Organisation des Aufsichtsrats, Rechte und Pflichten der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder, Berufung und Abberufung des Aufsichtsrats, sowie konzernspezifische Anforderungen an die Überwachungstätigkeit. Du erhältst so die Möglichkeit erlerntes Wissen nachzuweisen und dir ein Alleinstellungsmerkmal zu erwerben. Im Rahmen des Lehrgangs werden dir Muster-Leitfäden, Tools und Checklisten an die Hand gegeben. Dies ermöglicht dir eine sichere Umsetzung in der eigenen Praxis.

 

Zertifikat Zertifizierter Aufsichtsrat Finanzunternehmen

Zertifizierter Seminaranbieter

Das S+P Unternehmerforum ist zertifizierter Seminaranbieter nach AZAV und DIN EN ISO 9001:2015 und Ö-Cert Qualitätsanbieter. Doch nicht nur diese Siegel zeichnen uns aus, sondern auch unsere zufriedenen Kunden.

 

Was bringt Dir die Teilnahme am Zertifizierungs-Lehrgang (S+P)?

Die Zertifizierungs-Lehrgänge (S+P) wurden speziell für Fach- und Führungskräfte konzipiert. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit das erworbene Know How unabhängig und qualifiziert überprüfen zu lassen. Mit dieser Zertifizierung dokumentieren unsere Teilnehmer nicht nur ihre Schulungsaktivitäten, sondern erwerben ein Alleinstellungsmerkmal für ihre berufliche Karriere.

Für Deine Tätigkeit führst Du den gesetzlich vorgeschriebenen Fit & Proper-Nachweis. Die Prüfungen finden als online Prüfung mit Multiple Choice-Fragen statt. Die Teilnehmer haben keine Reise- und Übernachtungskosten und können sogar den Prüfungstermin selbst bestimmen.

Dein Vorsprung für die Praxis: Mit der Zertifizierung erhalten unsere Teilnehmer optimale Sicherheit für ihren Wissenstransfer in der Praxis. Erfolgschancen können mit unseren Lehrgängen optimal genutzt und Haftungsrisiken bestmöglich begrenzt werden.

 

Mindestanforderungen an die Fortbildung des Aufsichtsrats: Zertifikat Zertifizierter Aufsichtsrat Finanzunternehmen

Auch wenn die Voraussetzungen für die Annahme der erforderlichen Sachkunde nicht vorliegen, ist die Tätigkeit in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan nicht generell ausgeschlossen. Die erforderlichen Kenntnisse können in der Regel auch durch Fortbildung erworben werden.

Die BaFin führt zur Sachkunde als Aufsichtsrat aus: Die Fortbildung muss bezogen auf den jeweiligen Einzelfall und die anzuwendenden Kriterien die

  • grundlegenden wirtschaftlichen und rechtlichen Abläufe des Tagesgeschäfts vergleichbarer Unternehmen,
  • das Risikomanagement,
  • die Funktion und die Verantwortung der Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans auch in Abgrenzung zur Geschäftsleitung sowie
  • die Grundzüge der Bilanzierung und des Aufsichtsrechts

umfassen.

Ob Lehrgänge für den Aufsichtsrat die erforderlichen Kenntnisse vermitteln, obliegt der Einzelfall-Entscheidung der BaFin. Es erfolgt daher durch die Bundesanstalt keine Zertifizierung der Fortbildungsangebote.

Die Fortbildung kann bereits vor der Anzeige der Bestellung zum Verwaltungs- oder Aufsichtsorganmitglied besucht worden sein, aber auch erst im Anschluss hieran erfolgen. Wurde bereits vor der Anzeige der Bestellung eine Fortbildung absolviert, die für die Beurteilung des Vorliegens der erforderlichen Sachkunde maßgeblich ist, ist der Teilnahmenachweis hierüber zusammen mit der Bestellungsanzeige einzureichen.

 

Zertifikat Lehrgang zertifizierter Aufsichtsrat bei Finanzunternehmen

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