Zertifikat Lehrgang Zertifizierter Einkaufsleiter

Welchen Nachweis bekomme ich nach meiner erfolgreichen Zertifizierungsprüfung? Nachdem Du den Lehrgang zum zertifizierten Einkaufsleiter erfolgreich absolviert hast, bekommst Du einen offiziellen Qualifikationsnachweis als Zertifizierter Einkaufsleiter mit dem S+P Zertifikat überreicht.

Mit dem Zertifikat Lehrgang Zertifizierter Einkaufsleiter führst Du einen offiziellen Sachkundenachweis. Das Zertifikat bescheinigt Dir, dass Du fit & proper für Deine Aufgaben als Einkaufsleiter bist.

 

Dein offizieller Nachweis zum Lehrgang Zertifizierter Einkaufsleiter

Zertifikat Lehrgang Zertifizierter Einkaufsleiter

 

Qualitätsnachweis mit dem offiziellen Zertifikat Lehrgang Zertifizierter Einkaufsleiter (S+P)

Das S+P Zertifikat zum Zertifizierter Einkaufsleiter dokumentiert die Schulung und Prüfung in den Bereichen Lieferantenscoring, Kommunikation, Verhandlungsstrategie und Führungstechniken. Du hast so die Möglichkeit Dein erlerntes Wissen offiziell nachzuweisen und erwirbst Dir ein Alleinstellungsmerkmal.

 

Das S+P Unternehmerforum führt als zertifizierter Bildungsträger den Lehrgang Zertifizierter Einkaufsleiter durch.

Das S+P Unternehmerforum ist zertifizierter Seminaranbieter nach AZAV und DIN EN ISO 9001:2015 und Ö-Cert Qualitätsanbieter.

 

Welche Anforderungen gelten für die Sachkundeprüfung und den Sachkundenachweis?

Die Anforderungen an die Sachkundeprüfung und den Sachkundenachweis sind in der Gewerbeordnung, dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sowie in den Mindestanforderungen an das Compliance Management geregelt. Mit dem Zertifikat Lehrgang Zertifizierter Einkaufsleiter führst Du einen offiziellen Sachkundenachweis. Das Zertifikat bescheinigt Dir, dass Du fit & proper für Deine Aufgaben als Einkaufsleiter bist.

 

Anforderungen der GewO an die Sachkundeprüfung: Zertifikat Lehrgang Zertifizierter Einkaufsleiter

Bei der Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen regelt die Gewerbeordnung den Sachkunde- und Unterrichtungsnachweis. So ist die Erlaubnis zur Aufnahme der angestrebten Tätigkeit von der erfolgreichen Teilnahme an einer ergänzenden, diese Sachgebiete umfassenden Sachkundeprüfung (spezifische Sachkundeprüfung) oder einer ergänzenden, diese Sachgebiete umfassenden Unterrichtung (ergänzende Unterrichtung) abhängig.

Für die spezifische Sachkundeprüfung und die ergänzende Unterrichtung gelten die in den jeweiligen gewerberechtlichen Verordnungen vorgeschriebenen Anforderungen und Verfahren.

 

Anforderungen der MaRisk AT 5 an die Sachkundeprüfung und den Sachkundenachweis

Bei der Prüfung, ob die Risikokultur des Unternehmens angemessen ist, orientieren sich die Aufsichtsbehörden an den vom Financial Stability Board (FSB) im April 2014 formulierten vier Indikatoren für eine angemessene Risikokultur. Diese sind in den EBA Leitlinien zur internen Unternehmensführung ebenfalls wiedergegeben:

  1. die Leitungskultur – Tone from the Top,
  2. Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter – Accountability,
  3. offene Kommunikation und kritischer Dialog – Effective Communication and Challenge sowie
  4. angemessene Anreizstrukturen – Incentives.

 

Welche Compliance-Pflichten gelten für die Sachkunde? – Zertifikat Lehrgang Zertifizierter Einkaufsleiter

Das Geldwäschegesetz regelt in § 1 Abs. 20 GwG die Prüfung der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter. Es gelten folgende Mindestanforderungen:

(20) Die Zuverlässigkeit eines Mitarbeiters im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn der Mitarbeiter die Gewähr dafür bietet, dass

  1. er die in diesem Gesetz geregelten Pflichten, sonstige geldwäscherechtliche Pflichten und die beim Verpflichteten eingeführten Strategien, Kontrollen und Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung sorgfältig beachtet,
  2.  Tatsachen nach § 43 Absatz 1 dem Vorgesetzten oder dem Geldwäschebeauftragten, sofern ein Geldwäschebeauftragter bestellt ist, meldet und
  3.  sich weder aktiv noch passiv an zweifelhaften Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen beteiligt.

 

Im Praxisleitfaden Compliance, Klaus Moosmayer wird zur Sachkunde- und Zuverlässigkeitsprüfung folgendes ausgeführt:

„Die ordnungsgemäße Auswahl der Führungskräfte des Unternehmens spielt für die Compliance im Unternehmen eine besondere Rolle. (…) Bei den Personalentscheidungen über die Förderung von Mitarbeitern insbesondere relevante Führungs- und Vertrauenspositionen muss sich die Unternehmensleitung vergewissern, dass im Unternehmen keine Erkenntnisse aus Sicht der Compliance vorliegen, die einer Förderung entgegenstehen können. Unterlässt die Unternehmensleitung diese Prüfung, ist sie ihrer Aufsichtspflicht nach § 130 OWiG nicht ordnungsgemäß nachgekommen (…).

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