Startseite Seminare News Interne Revision: Aufgaben, Prüfungsgrenzen und wirksame Mängelnachverfolgung
S+P SEMINARE / PRAXISLEITFADEN

Welche Aufgaben hat die Interne Revision? Praxis und Methoden

Welche Aufgaben hat die Interne Revision? Dieser Leitfaden zeigt dir, wie du Risiken in Prüfungen übersetzt, Kontrollen beurteilst und Feststellungen bis zur wirksamen Abhilfe nachverfolgst.

Für dein Unternehmen zählt nicht nur ein abgeschlossener Prüfungsplan. Entscheidend ist ein nachvollziehbares Urteil darüber, ob Prozesse und Kontrollen ihren Zweck erfüllen. Du lernst die methodischen Grundlagen kennen und erkennst, welche zusätzlichen Anforderungen für beaufsichtigte Institute gelten.

Rechtsstand: September 2026Fassung: 25.09.2026 Lesezeit: 14 Minuten Von Achim Schulz
DAS WESENTLICHE FÜR DEINE PRAXIS

Prüfen, beurteilen, berichten. Nicht selbst den Prozess führen.

Ein sinnvoller Ausgangspunkt für dein Revisionsmandat ist die Trennung von Ausführung und Beurteilung. Im MaRisk-Anwendungsbereich ist die unabhängige und risikoorientierte Prüfung aller Aktivitäten und Prozesse ausdrücklich in AT 4.4.3 Tz. 5 geregelt (BaFin, MaRisk 2026). Für andere Unternehmen solltest du den konkreten Auftrag aus den einschlägigen Vorgaben und der internen Governance ableiten, statt Bankregeln pauschal zu übernehmen.

Methodisch empfiehlt sich ein durchgängiger Prüfungsprozess: Du begründest die Themenauswahl, definierst das Kontrollziel, prüfst geeignete Nachweise und leitest daraus dein Urteil ab. Ein unterschriebenes Kontrollblatt ist dabei ein möglicher Nachweis. Ob die Kontrolle tatsächlich wirksam war, musst du gesondert beurteilen.

Für die Zusammenarbeit im Unternehmen hilft eine einfache Leitfrage: Wer betreibt den Prozess, wer überwacht ihn fachlich und wer prüft unabhängig? Diese Rollen sollten nicht nur im Organigramm stehen. Sie müssen auch bei Beratung, Projekten und der Behebung von Feststellungen erkennbar bleiben.

  1. 01PlanenRisiken und Prüfungsumfang
  2. 02PrüfenKontrollen und Nachweise
  3. 03BerichtenBefund und Risikobedeutung
  4. 04NachhaltenAbhilfe und Wirksamkeit
AUFTRAG UND GELTUNGSBEREICH

Welche Aufgaben hat die Interne Revision im Prüfungsprozess?

Für ein belastbares Mandat solltest du drei Ebenen auseinanderhalten: verbindliches Recht, aufsichtliche Konkretisierung und deine unternehmensinterne Prüfmethodik. Ein bestimmtes Berichtsformat oder eine Kennzahl ist nicht schon deshalb gesetzlich vorgeschrieben, weil sie praktisch nützlich ist. Die folgende Einordnung trennt deshalb allgemeine Unternehmensanforderungen von besonderen Institutsregeln.

UNTERNEHMEN

Organisation nach Rechtsform und Risiko

§ 91 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet den Vorstand zur Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen; Abs. 3 verlangt für börsennotierte Gesellschaften zusätzlich ein angemessenes und wirksames internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (AktG, § 91).

§ 107 Abs. 3 Satz 2 AktG nennt die Überwachung der Wirksamkeit des internen Revisionssystems als mögliches Aufgabenfeld des Prüfungsausschusses (AktG, § 107). Daraus lässt sich keine unterschiedslose Pflicht jedes Unternehmens zu einer eigenen Revisionsabteilung ableiten.

Für Geschäftsleiter juristischer Personen regelt § 1 Abs. 1 Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) die fortlaufende Überwachung bestandsgefährdender Entwicklungen sowie Gegenmaßnahmen und Berichterstattung (StaRUG, § 1). Ein Revisionsauftrag sollte diese Anforderungen dort aufgreifen, wo sie auf dein Unternehmen zutreffen.

BEAUFSICHTIGTE INSTITUTE

Konkrete Anforderungen aus KWG und MaRisk

§ 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) verlangt interne Kontrollverfahren mit internem Kontrollsystem und Interner Revision (KWG, § 25a). Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), Rundschreiben 06/2026 (BA), konkretisieren den Aufsichtsrahmen; die Revisionsanforderungen stehen in AT 4.4.3 (BaFin, MaRisk 2026).

AT 4.4.3 Tz. 1 bis 3 sichern Informations- und Zugriffsrechte, die unmittelbare Berichterstattung an die Geschäftsleitung und die Unabhängigkeit des Prüfungsurteils; Beratung bleibt bei gewahrter Unabhängigkeit zulässig (BaFin, AT 4.4.3).

Der Anwenderkreis ist begrenzt: AT 2.1 nimmt bedeutende Institute unter direkter Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) aus diesem Rundschreiben aus (BaFin, AT 2.1). Prüfe deshalb zuerst den Institutstyp und erst danach die einzelne Anforderung.


DORA ergänzt die Prüfung digitaler Risiken

Die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor, kurz Digital Operational Resilience Act (DORA), verlangt in Art. 6 Abs. 6 für die dort erfassten Finanzunternehmen, die keine Kleinstunternehmen sind, eine regelmäßige interne Revision des Risikomanagementrahmens für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT); Art. 6 Abs. 7 ergänzt ein förmliches Follow-up-Verfahren (DORA, Art. 6). Unternehmen nach Art. 16 Abs. 1 unterliegen stattdessen dem dort geregelten vereinfachten Rahmenwerk, weshalb die Art. 5 bis 15 nicht pauschal auf sie übertragen werden dürfen (DORA, Art. 16).

FRISTEN UND ZEITPUNKTE

Plane mit dem richtigen Regelwerk, nicht mit einer pauschalen Frist.

Seit Januar 2025

DORA ist anwendbar

DORA gilt nach Art. 64 seit dem 17. Januar 2025 (DORA, Art. 64). Für deine Prüfungspraxis empfiehlt sich, den anwendbaren IKT-Rahmen, erforderliche Fachkenntnisse und die Nachverfolgung kritischer Erkenntnisse ausdrücklich im Prüfprogramm zu verorten.

Seit Juni 2026

Neue KWG-MaRisk mit begrenzter Übergangsregel

Die MaRisk-Fassung vom 30. Juni 2026 gilt mit Veröffentlichung; für zusätzliche Anforderungen in Einzelfällen besteht eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2027 (BaFin, Begleitschreiben zur neunten Novelle). Behandle diese Frist nicht als allgemeinen Aufschub für bestehende Revisionspflichten.

Ab Januar 2027

Gesonderter Übergang für Wertpapierinstitute

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk), Rundschreiben 09/2026 (WA), gelten ab dem 1. Januar 2027; bis dahin ist die achte KWG-MaRisk-Novelle sinngemäß anzuwenden, Änderungen der neunten Novelle sind in diesem Übergangszeitraum nicht zwingend zu berücksichtigen (BaFin, WpI-MaRisk-Begleitschreiben). Halte den Übergang in deinem Regelwerksverzeichnis fest.

Laufende Intervalle

Planung und Prüfung getrennt takten

AT 4.4.3 Tz. 6 der KWG-MaRisk verlangt jährliche Planfortschreibung, grundsätzlich eine Prüfung aller Aktivitäten innerhalb von drei Jahren, kürzere Intervalle bei besonderen Risiken und eine Prüfung risikoseitig nicht wesentlicher Aktivitäten innerhalb von fünf Jahren (BaFin, AT 4.4.3 Tz. 6). Das ist ein institutsbezogener Aufsichtsrahmen, kein allgemeiner Prüfkalender für jedes Unternehmen.

AUFGABEN NACH FUNKTION

Kläre, wer entscheidet, wer kontrolliert und wer prüft.

Geschäftsleitung

Im KWG-Anwendungsbereich bleibt die Geschäftsleitung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verantwortlich; nach AT 4.4.3 Tz. 6 genehmigt sie Prüfungsplanung und wesentliche Anpassungen (KWG, § 25a; MaRisk, AT 4.4.3). Für die Umsetzung empfiehlt sich ein klarer Beschluss zu Mandat, Kapazität und Eskalationswegen.

Interne Revision

Die MaRisk weisen ihr unabhängige Prüfungen, zeitnahe Einzelberichte, mindestens vierteljährliche Berichte und die Überwachung der Mängelbeseitigung zu; Revisionsberichte und Arbeitsunterlagen sind sechs Jahre aufzubewahren (BaFin, AT 4.4.3 Tz. 5 und 7 bis 12). Übersetze diese Aufgaben in ein einheitliches Prüfungsprogramm mit nachvollziehbaren Arbeitspapieren.

Fachbereiche und Kontrollfunktionen

§ 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 KWG ordnet Risikocontrolling und Compliance dem internen Kontrollsystem zu und nennt daneben die Interne Revision (KWG, § 25a). Als Organisationsprinzip empfiehlt sich: Fachbereiche führen Prozesse aus, Kontrollfunktionen überwachen ihr Fachgebiet und die Revision prüft beide unabhängig.

Aufsichtsorgan

Nach AT 3.2 Tz. 2 erhält das Aufsichtsorgan die regelmäßigen Revisionsberichte; bei schwerwiegenden Feststellungen gegen Geschäftsleiter bestehen besondere Informations- und Eskalationswege (BaFin, MaRisk, AT 3.2). Außerhalb dieses Anwenderkreises solltest du die Einbindung anhand der Rechtsform, Gremienzuständigkeiten und internen Mandate bestimmen.

TYPISCHE SCHWACHSTELLEN

Drei Fehler, die du im Prüfungsalltag vermeiden kannst

Der Plan folgt dem Kalender statt dem Risiko

Ein unverändert fortgeschriebener Plan kann neue Systeme, neue Produkte oder auffällige Kontrollausfälle übersehen. Für MaRisk-Institute ist die regelmäßige Neubewertung des Risikopotenzials und möglicher Veränderungen ausdrücklich Teil von AT 4.4.3 Tz. 6 (BaFin, Prüfungsplanung). Lege daher Auslöser für eine unterjährige Neubewertung fest und dokumentiere, warum du ein Thema vorziehst oder zurückstellst.

Ein Kontrollvermerk ersetzt den Wirksamkeitsnachweis

Hypothetischer Fall: Die Liste zur Prüfung von Benutzerrechten ist abgezeichnet, trotzdem bleibt der Zugang eines ausgeschiedenen Mitarbeiters aktiv. Prüfe dann nicht nur das Vorhandensein der Liste, sondern die Erkennung und Behebung unzulässiger Rechte. Die unabhängige Prüfung der Geschäftsorganisation und die nachvollziehbare Dokumentation sind im MaRisk-Bereich in AT 4.4.3 Tz. 5 und 10 verankert (BaFin, Prüfungsauftrag und Arbeitsunterlagen).

Die Maßnahme wird geschlossen, bevor sie nachweisbar wirkt

Eine Fertigmeldung beantwortet zunächst nur, was der verantwortliche Bereich als umgesetzt betrachtet. AT 4.4.3 Tz. 11 und 12 verlangen dagegen Überwachung der Mängelbeseitigung, gegebenenfalls Nachschau und die Eskalation fortbestehender wesentlicher Mängel (BaFin, Mängelnachverfolgung). Definiere deshalb bereits bei der Feststellung, welche Unterlagen oder erneuten Prüfungshandlungen du für die Erledigung benötigst.

QUICK-CHECK FÜR DEIN TEAM

Kannst du jede Antwort mit einem Nachweis belegen?

Nutze die Fragen für eine gemeinsame Bestandsaufnahme. Die Normspalte kennzeichnet den jeweiligen Anwendungsbereich; sie macht aus einer Empfehlung für Unternehmen keine allgemeine MaRisk-Pflicht. Die Befunde sind beispielhaft, keine empirische Häufigkeitsangabe.

Auf kleinen Bildschirmen kannst du die Tabelle horizontal verschieben. Die Tabelle ist auch per Tastatur fokussierbar.

Prüffelder für eine nachvollziehbare Revisionsarbeit
PrüffeldPrüffrageNormbezugTypischer Befund, beispielhaft
MandatSind Informationsrechte und unabhängige Urteile gesichert?MaRisk-Institute: AT 4.4.3 Tz. 1 bis 3Der geprüfte Bereich kann Unterlagen oder Berichtsaussagen blockieren.
PrüfungsplanSind Risiken, Veränderungen und Prüfungsintervalle nachvollziehbar verknüpft?MaRisk-Institute: AT 4.4.3 Tz. 6Neue Prozesse fehlen in der Prüfungslandkarte.
KontrollprüfungBelegen die Arbeitspapiere die Prüfung und das daraus abgeleitete Urteil?MaRisk-Institute: AT 4.4.3 Tz. 5 und 10Die Stichprobe ist vorhanden, Auswahl und Bewertung sind nicht erklärt.
Follow-upSind Frist, Verantwortliche und Kriterien für die Erledigung festgelegt?MaRisk-Institute: AT 4.4.3 Tz. 11 und 12; Kriterien als UmsetzungsempfehlungDie Fertigmeldung ersetzt eine erforderliche Nachschau.
Digitale RisikenPassen Revisionskompetenz und Prüfungsumfang zum IKT-Risiko?Erfasste Finanzunternehmen: Art. 6 Abs. 6 und 7 DORA; Ausnahmen beachtenEs gibt technische Berichte, aber kein unabhängiges Urteil zum Rahmenwerk.
KrisenfrüherkennungIst im Mandat geklärt, wie die Revision die eingerichteten Früherkennungsprozesse beurteilt?§ 1 Abs. 1 StaRUG als Organisationsbezug; Revisionsprüfung als EmpfehlungRisikoindikatoren werden erhoben, aber niemand überprüft ihre Eignung.
METHODENKOMPETENZ AUFBAUEN

Vier Maßnahmen, mit denen du direkt beginnen kannst

Die folgenden Schritte sind Umsetzungsempfehlungen. Passe Umfang und Tiefe an Größe, Geschäftsmodell und Risiko deines Unternehmens an. Als Arbeitsprobe für dein Team eignet sich ein überschaubarer Prozess mit klar definiertem Kontrollziel.

01

Eine nachvollziehbare Prüfungslandkarte bauen

Erfasse Prozesse, wesentliche Risiken, bestehende Kontrollen und letzte Prüfungsergebnisse. Begründe die Priorität jedes Prüfungsfeldes und plane Kapazität für anlassbezogene Prüfungen ein. Für MaRisk-Institute knüpft diese Arbeitsweise an AT 4.4.3 Tz. 6 an (BaFin, risikoorientierte Planung).

02

Gestaltung und Durchführung getrennt testen

Formuliere zunächst, welchen Fehler eine Kontrolle verhindern oder erkennen soll. Prüfe dann ihre Gestaltung und anschließend anhand geeigneter Fälle ihre tatsächliche Durchführung. Dokumentiere Grundgesamtheit, Auswahl und Beurteilung als methodische Umsetzung des Prüfungs- und Dokumentationsauftrags nach AT 4.4.3 Tz. 5 und 10 (BaFin, Prüfungsnachweise).

03

Feststellungen entscheidungsfähig formulieren

Verbinde Sollanforderung, Abweichung, mögliche Ursache, Risikobedeutung und geeignete Abhilfe. Trenne Tatsachen von Einschätzungen und halte abweichende Sichtweisen nachvollziehbar fest. AT 4.4.3 Tz. 7 verlangt im MaRisk-Anwendungsbereich Prüfungsgegenstand, Feststellungen und gegebenenfalls Maßnahmen im schriftlichen Bericht (BaFin, Revisionsbericht).

04

Erledigung an geeignete Nachweise binden

Lege Verantwortliche, Termine und die Art der erneuten Überprüfung fest. Für dein internes Reporting können Alter überfälliger wesentlicher Feststellungen und wiederkehrende Mängel aussagekräftiger sein als die reine Zahl geschlossener Punkte. Diese Kennzahlen sind Empfehlungen, keine vorgegebenen Grenzwerte; der aufsichtsrechtliche Anknüpfungspunkt ist AT 4.4.3 Tz. 9, 11 und 12 (BaFin, Reporting und Follow-up).

DEINE KERNBOTSCHAFT

Ein gutes Prüfungsurteil lässt sich erklären und nachweisen.

Welche Aufgaben hat die Interne Revision? Für deinen Arbeitsalltag lautet die Antwort: Risiken in sinnvolle Prüfungen übersetzen, Kontrollen unabhängig beurteilen und nachvollziehbar zeigen, welche Verbesserungen erforderlich sind. Dabei helfen dir klare Rollen und eine konsistente Prüfmethodik mehr als zusätzliche Formulare ohne erkennbaren Zweck.

Beginne mit einem konkreten Prozess und prüfe, ob dein Team Prüfungsziel, Nachweis und Urteil schlüssig verbinden kann. Ergänze dann verbindliche Regeln für Berichte und Follow-up. So wird Weiterbildung zu einer überprüfbaren Fähigkeit im Unternehmensalltag.

SECHS FRAGEN AUS DER PRAXIS

Häufige Fragen zur Internen Revision

Was gehört zu den Kernaufgaben der Internen Revision?

Im MaRisk-Anwendungsbereich prüft sie unabhängig und risikoorientiert die Geschäftsorganisation, das Risikomanagement und das interne Kontrollsystem einschließlich ausgelagerter Tätigkeiten; Planung, Berichte und Mängelnachverfolgung ergänzen diesen Auftrag (BaFin, AT 4.4.3). Für dein Unternehmen empfiehlt sich ein Mandat, das diese Aufgaben mit den tatsächlich anwendbaren Anforderungen und deinen Prüfungszielen verbindet.

Muss jedes Unternehmen eine eigene Revisionsabteilung haben?

Die dargestellten Vorschriften begründen keine identische Pflicht für jedes Unternehmen: § 25a KWG betrifft Institute, während § 91 Abs. 3 AktG ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem für börsennotierte Gesellschaften verlangt (KWG, § 25a; AktG, § 91). Prüfe Rechtsform, Branche, Größe und Risiko, bevor du die organisatorische Ausgestaltung festlegst.

Wie unterscheidet sich die Revision von Compliance und Risikocontrolling?

§ 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 KWG nennt Compliance und Risikocontrolling als Bestandteile des internen Kontrollsystems und daneben die Interne Revision (KWG, § 25a). Für die Praxis empfiehlt sich eine klare Trennung: Die Kontrollfunktionen überwachen ihre Fachgebiete, während die Revision Organisation, Prozesse und Kontrollen unabhängig beurteilt.

Wie oft muss die Interne Revision prüfen?

Für Institute im KWG-MaRisk-Anwendungsbereich gilt nach AT 4.4.3 Tz. 6 grundsätzlich der Dreijahresturnus, bei besonderen Risiken ein kürzerer Turnus und für risikoseitig nicht wesentliche Aktivitäten eine Prüfung innerhalb von fünf Jahren (BaFin, AT 4.4.3 Tz. 6). Leite die tatsächlichen Intervalle aus dem anwendbaren Rahmen und einer dokumentierten Risikobewertung ab.

Darf die Interne Revision Projekte beraten?

AT 4.4.3 Tz. 3 MaRisk erlaubt beratende Tätigkeiten, solange die Unabhängigkeit gewahrt bleibt (BaFin, AT 4.4.3 Tz. 3). Als Arbeitsregel empfiehlt sich: Du zeigst Risiken und Anforderungen auf, übernimmst aber nicht die operative Gestaltung oder Freigabe des später selbst geprüften Prozesses. Dokumentiere mögliche Interessenkonflikte und geeignete Schutzmaßnahmen.

Wie sind ausgelagerte Tätigkeiten in die Prüfung einzubeziehen?

Die Prüfung nach AT 4.4.3 Tz. 5 MaRisk umfasst auch ausgelagerte Tätigkeiten (BaFin, AT 4.4.3 Tz. 5). Für deine Prüfungslandkarte solltest du deshalb relevante Dienstleister, Schnittstellen, Kontrollnachweise und Zugriffsrechte berücksichtigen. Lege nachvollziehbar fest, welche Nachweise du beurteilst und wo eigene Prüfungshandlungen erforderlich sind, statt Auslagerung mit Entfall des Prüfungsbedarfs gleichzusetzen.

RECHT UND AUFSICHT EINORDNEN

Primärquellen für deine weitere Arbeit

Die Quellen bilden unterschiedliche Anwendungsbereiche ab. Prüfe vor einer Übernahme in dein Regelwerk, welche Norm für dein Unternehmen tatsächlich gilt. Rechtsstand dieses Leitfadens ist September 2026; eine unternehmensindividuelle rechtliche Prüfung ersetzt er nicht.

WISSEN IN DIE PRAXIS ÜBERTRAGEN

Vertiefe die Fähigkeiten, die du für deine Rolle brauchst.

S+P Seminare steht für rollenbasierte Executive Education: von Governance, Risiko und Regulatorik über Transformation und Leadership bis Finance, Steuerung und Performance. Für deine Revisionsarbeit kannst du die methodische Qualifizierung mit Fachwissen zu den geprüften Prozessen verbinden.

Wenn deinem Unternehmen nicht Wissen, sondern operative Prüfungskapazität fehlt, ist die Dienstleistungsperspektive gesondert zu betrachten. Informationen dazu findest du bei S+P Compliance zur Internen Revision.

Interne Revision: Aufgaben, Prüfungsgrenzen und wirksame Mängelnachverfolgung
Achim Schulz
Über den Referenten

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance · ausgelagerte Interne Revision für BaFin-Institute und Unternehmen

Achim Schulz verantwortet über S+P Compliance als Auslagerungsdienstleister die Funktion der Internen Revision – für BaFin-regulierte Institute ebenso wie für Unternehmen außerhalb des Finanzsektors. Er arbeitet damit laufend in beiden Regelwerken: mit den Global Internal Audit Standards als gemeinsamem Berufsstandard und mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen aus MaRisk AT 4.4.3 und BT 2. Dazu kommt die Perspektive der Gegenseite. Als früherer Bankvorstand und Geschäftsführer weiß er, was mit einer Feststellung geschieht, nachdem der Bericht auf dem Tisch liegt – und worauf Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan bei der Berichterstattung tatsächlich achten. Genau dieses Prüfungs- und Führungswissen fließt direkt in die Seminare ein.

LinkedIn-Profil → · Redaktion & Experten →

Service & Kontakt

S&P Unternehmerforum GmbH 809 Bewertungen auf ProvenExpert.com