Besondere Anforderungen an die Prüfung von KVGs: Verordnung über den Gegenstand der Prüfung und die Inhalte der Prüfungsberichte für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, Investmentkommanditgesellschaften und Sondervermögen.
§23 KAPrüfbV regelt die Besonderen Anforderungen an die Prüfung von Dienstleistungen...