Prüfungsordnung: Lehrgang mit Zertifizierung (S+P)
Welche Regelungen gelten für die Zertifizierungsprüfung (S+P)? Die Prüfungsordnung: Lehrgang mit Zertifizierung (S+P) bitten wir Dich für eine erfolgreiche Teilnahme am S+P Lehrgang zu beachten.
8 FAQs zur Prüfungsordnung: Lehrgang mit Zertifizierung (S+P)
- Die Prüfung wird online durchgeführt. Es entstehen keine Reisekosten. Du kannst Dir flexibel einen Wunschtermin für Deine Prüfung aussuchen.
- Die Prüfung dauert 90 Minuten. Nach Ablauf von 90 min. wird die Prüfung automatisch beendet.
- Die Fragen werden als Multiple Choice-Fragen gestellt. Es können auch mehrere Antworten richtig sein.
- Jede richtige Antwort wird mit einem Punkt gezählt. Jede falsche Antwort wird mit einem Punkt Abzug bewertet.
- Du hast die Prüfung bestanden, wenn Du mindestens 50 % der Punktzahl erreicht hast.
- Du darfst die Prüfung einmal wiederholen. Für die Wiederholung fallen erneut Prüfungsgebühren an.
- Das offizielle Zertifikat zu Deiner Sachkunde ist auf eine Laufzeit von drei Jahren befristet.
- Mit einer Update-Schulung, passend zu Deinem Fachgebiet kannst Du das Zertifikat ohne erneute Prüfung um weitere drei Jahre verlängern.
1. Geltungsbereich der Prüfungsordnung: Lehrgang mit Zertifizierung (S+P)
Diese Prüfungsordnung gilt für die online Prüfung zur Erlangung des offiziellen Zertifikats (S+P) als Sachkunde-Nachweis.
2. Prüfer und Prüfungsgegenstand
Die online Prüfung wird vom S+P Unternehmerforum erstellt. Die Qualitätssicherung und Freigabe der Prüfungsfragen erfolgt durch die Geschäftsführung des S+P Unternehmerforum.
Mit der online Prüfung wird festgestellt, ob der Teilnehmer das in den fachbezogenen Seminaren erworbene Wissen auf konkrete Fragestellungen des jeweiligen Fachgebiets anwenden kann.
3. Schriftliche Multiple Choice-Prüfung + Prüfungsordnung: Lehrgang mit Zertifizierung (S+P)
- Bei den MC-Aufgaben muss der Teilnehmer unter mehreren vorgegebenen Lösungsvorschlägen durch Ankreuzen jeder richtigen Lösung auswählen. Es können mehrere Lösungsvorschläge richtig sein.
- Zu den Prüfungen sind Schulungsunterlagen sowie eigene Aufzeichnungen als Hilfsmittel zugelassen.
4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung
Zu einer Prüfung wird zugelassen, wer an den erforderlichen fachbezogenen Seminaren teilgenommen hat.
5. Bewertung der Prüfungsleistungen
- Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt nach einem Punktesystem.
- Unabhängig vom Aufgabentyp gibt es grundsätzlich für eine nicht oder falsch beantwortete Frage Null Punkte.
- Sind bei einer Aufgabe mehrere Lösungen richtig, so gibt es einen Punkt für jede richtige Lösung. Jede falsche Lösung führt zu einem Punkt Abzug.
- Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 50% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.
6. Wiederholung der Prüfung: Prüfungsordnung: Lehrgang mit Zertifizierung (S+P)
- Im Falle des Nichtbestehens kann der Kandidat die Prüfung wiederholen. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden.
- Die Wiederholungsprüfung ist innerhalb von 12 Monaten nach der Erstprüfung durchzuführen.
- Für die Wiederholung fallen erneut Prüfungsgebühren an.
7. Prüfungsunterlagen
- Alle Prüfungsunterlagen werden digital vom S+P Unternehmerforum aufbewahrt.
- Die Aufbewahrungsfrist für alle Prüfungsunterlagen beträgt drei Jahre.
8. Korrektur der Prüfung
- Die Teilnehmer erhalten sofort nach Abschluss der Prüfung online eine Information über das Ergebnis.
- Bei Bestehen erfolgt der postalische Versand des Zertifikats zeitnah innerhalb von einer Woche.
9. Bestehen der Prüfung und Zertifikaterteilung
Bei bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer das offizielle Zertifikat zum Lehrgang als Sachkunde-Nachweis.
Das Zertifikat enthält folgende Angaben:
- Personalien des Prüfungsteilnehmers (Name, Vorname)
- Bezeichnung der Qualifikation
- Unterschrift des Prüfers und der Geschäftsführung der S & P Unternehmerforum GmbH
- Jedes Zertifikat wird mit einer revisionssicheren Nummerierung geführt.
10. Prüfungsgebühren + Prüfungsordnung: Lehrgang mit Zertifizierung (S+P)
Jede Prüfung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Prüfungsgebühren ist den aktuellen Unterlagen zu entnehmen.