S+P Seminar L03 · Geldwäscheprävention

Risikoanalyse nach § 5 GwG:
nachvollziehbar erstellen und aktualisieren

Ein Tag. Drei Werkzeuge für deine Risikoanalyse.

Dein Praxisseminar zu Aufbau, Scoring und Dokumentation der Risikoanalyse – mit Sanktionen, Datenschutz und KI im Blick. Du nimmst drei Werkzeuge mit: Risikoanalyse-Vorlage, S+P Scoring-Modell und Prüfungs-Checkliste.

Für

  • Geldwäschebeauftragte
  • Compliance Manager:innen
  • Geschäftsleitung & C-Level
  • Live-Online
  • Mit Praxisfällen
  • Update 2026/2027

Dein Seminartag

09.15 bis 17.00 Uhr · Online

930 €

Online

zzgl. gesetzl. MwSt. · ab 2 Personen aus einem Unternehmen 10 % Nachlass für alle

  1. 01 Risikoanalyse aufbauen Vom Geschäftsmodell zu den Risikofaktoren deines Hauses. Inhalte ansehen Block 01 360°-Bestandsaufnahme Kunden-, Produkt- und Länderrisiko GW und TF getrennt bewerten Zum Programm
  2. 02 Risiken bewerten Brutto- und Nettorisiko mit nachvollziehbarem Scoring. Inhalte ansehen Block 02 Scoring VU × RI × ER Kontrollen auf Wirksamkeit testen Nettorisiko ableiten Zum Programm
  3. 03 Sanktionen, Datenschutz & KI Die angrenzenden Pflichten sauber in die Analyse einbinden. Inhalte ansehen Block 03 Embargos und Screening DSGVO und § 11a GwG KI-Monitoring mit menschlicher Aufsicht Zum Programm
1 Seminartag
Kompakt und praxisnah
6,0 Zeitstunden
Fachliche Weiterbildung
S+P Tool Box
Vorlage, Excel-Scoring und Checkliste
Zertifikat & Badge
Teilnahme dokumentieren

Das ausführliche Programm

Ein Seminartag,
drei Themenblöcke

  1. 01

    Fundament: Aufbau der Risikoanalyse nach § 5 GwG

    Vom Geschäftsmodell zu den institutsspezifischen Risikofaktoren – vollständig erfasst und nachvollziehbar gegliedert. Dein Werkzeug: die Risikoanalyse-Vorlage.

    • 360°-Bestandsaufnahme: Kundenstruktur, Produkte und Dienstleistungen, Vertriebswege und geografische Präsenz erfassen
    • Aufbau, Struktur und Inhalt einer Risikoanalyse nach § 5 GwG
    • Risikofaktoren aus den Anlagen 1 und 2 zum GwG, Informationen aus der Nationalen Risikoanalyse sowie einschlägige behördliche und sektorbezogene Erkenntnisse berücksichtigen und ihre Bedeutung für das eigene Geschäftsmodell dokumentieren
    • Kundenrisiko, einschließlich ESG-Risikofaktoren im AML-Kontext
    • Produkt-, Dienstleistungs- und Transaktionsrisiko
    • Vertriebswegerisiko und weitere geschäftsspezifische Risiken
    • Länderrisiko: gesetzliche Folgen der EU-Hochrisikoliste von FATF-Bewertungen und ergänzenden Länderindikatoren wie dem Basel AML Index unterscheiden; Quellenstand, Gewichtung und Betroffenheit dokumentieren
    • Risikomerkmale erkennen: PEP-Strukturen, komplexe Offshore-Konstruktionen und Krypto-Schnittstellen
    • Aktualisierung 2026: Erkenntnisse der sektorspezifischen Risikoanalyse des BMF zu juristischen Personen, Personengesellschaften und Rechtsgestaltungen auf Beteiligungsstrukturen und die Verschleierung wirtschaftlich Berechtigter übertragen
    • Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken getrennt betrachten
    • Übergang zu Art. 10 AMLR: Risikovariablen und Risikofaktoren der Anhänge I bis III, europäische und nationale Risikoanalysen sowie relevante behördliche Informationen und eigene Bestandsdaten zusammenführen
  2. 02

    Next-Level Scoring: Brutto- und Nettorisiko bewerten

    Weg vom Bauchgefühl: Gefährdungslage und Kontrollstärke strikt getrennt bewerten. Dein Werkzeug: das S+P Scoring-Modell.

    • Bruttorisiko vor Berücksichtigung der eigenen Sicherungsmaßnahmen bewerten: Missbrauchsanfälligkeit (VU), Risikoauswirkung (RI) und Entdeckungsrisiko (ER) eindeutig definieren. Soweit ER von den eigenen Kontrollen oder dem Monitoring abhängt, gehört dieser Anteil ausschließlich in die gesonderte Kontrollbewertung
    • Risikofaktoren kategorisieren und gewichten: multiplikative Berechnung des Risiko-Scores
    • Das S+P Scoring-Modell als methodische Arbeitshilfe nutzen, nicht als gesetzlich vorgeschriebene Formel: Skalen, Gewichtungen, Schwellenwerte und Plausibilität prüfen. Gesetzlich ausgelöste verstärkte Sorgfaltspflichten und Sanktionsverbote hebt ein niedriger Gesamtscore nicht auf
    • Angemessenheit der Sicherungsmaßnahmen prüfen: Policies, IT-Systeme und Personal (Design of Control)
    • Wirksamkeit im Betrieb testen: Stichproben und Kontrolltests (Effectiveness of Control)
    • Nettorisiko erst aus nachgewiesener Wirksamkeit ableiten
    • Interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG risikoadäquat entwickeln – mit Blick auf die AMLR-Anforderungen
    • Monitoring-Parameter an institutsspezifische Risikofaktoren anpassen statt Standardwerte zu übernehmen
    • Risikobasierte Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen umsetzen
  3. 03

    Sanktionen, Datenschutz und KI in der Geldwäscheprävention

    Embargos, DSGVO und KI-gestütztes Monitoring so einbinden, dass die Aufsicht jeden Schritt nachvollziehen kann. Dein Werkzeug: die Prüfungs-Checkliste.

    • Beschränkungen im Kapital- und Zahlungsverkehr: aktuelle Entwicklungen zu Russland, Iran und den Ukraine-bezogenen Sanktionen
    • Länder- und personenbezogene Embargos; Neuerungen durch die Sanktionsdurchsetzungsgesetze I und II
    • Verschärftes Sanktionsstrafrecht: Richtlinie (EU) 2024/1226 und AWG-Novelle 2026
    • Richtlinie (EU) 2024/1260 über Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten einordnen: Umsetzungsfrist 23.11.2026 und Stand des deutschen Umsetzungsgesetzes unterscheiden
    • Sanktions- und PEP-Screening unterscheiden: Kontrollen risikoorientiert ausgestalten, Treffer nachvollziehbar prüfen und einschlägige Rechtsfolgen ableiten. Sanktionsverbote bleiben verbindlich; eine niedrige Risikoeinstufung hebt sie nicht auf
    • DSGVO und GwG verzahnen: personenbezogene Daten nach § 11a GwG bei Verdachtsmeldungen und Monitoring verarbeiten
    • Für jeden Datenfluss Erforderlichkeit, Zweckbindung, Zugriff und Aufbewahrung klären; bei externen KI-Diensten Rollen, Auftragsverarbeitung und Drittlandübermittlungen prüfen; Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn die Voraussetzungen des Art. 35 DSGVO vorliegen
    • KI-Monitoring: Transparenz, menschliche Aufsicht und Erklärbarkeit; Diskriminierung durch Algorithmen vermeiden
    • Datenschutz-Folgenabschätzung und KI-Risikomanagement in der Dokumentation zusammenführen

Für wen

Für Geldwäschebeauftragte, Compliance Manager:innen und Entscheidungsträger auf C-Level, die eine Risikoanalyse verantworten, aufbauen oder auf den aktuellen Stand bringen. Die Einordnung erfolgt nach Verpflichtetengruppe, Geschäftsmodell und zuständiger Aufsicht; im Nichtfinanzsektor gelten insbesondere die besonderen Voraussetzungen nach § 4 Abs. 4 und 5 GwG. Bankaufsichtliche Vorgaben werden nicht pauschal übertragen.

Was mitbringen

Bringe die Gliederung deiner Risikoanalyse oder freigegebene, ausreichend anonymisierte Auszüge mit. Du gleichst sie mit Vorlage und Scoring-Modell ab; vertrauliche Kunden-, Transaktions- oder Meldedaten werden nicht im Teilnehmerkreis offengelegt.

Aktueller Stand

Jeder Termin arbeitet mit dem jeweils anwendbaren Rechtsstand. Bis zum Anwendungsbeginn der AMLR bildet § 5 GwG den Ausgangspunkt; die Anforderungen aus Art. 10 AMLR werden vorbereitend gegenübergestellt. Ab dem 10.07.2027 steht für die dann erfassten Verpflichteten Art. 10 AMLR im Mittelpunkt. Bei AMLA-Dokumenten unterscheiden wir zwischen Entwürfen, final veröffentlichten Vorgaben und deren Anwendungsbeginn.

Regulatorisches Update · Stand 06.10.2026

Was sich für deine Risikoanalyse konkret ändert.

Sechs Änderungen für Länderrisiko, Sanktions-Screening, Meldewesen und den Übergang zur AMLR – im Seminar in den Blöcken eingeordnet, mit klarer Trennung von bisheriger und neuer Regelung.

Bisherige und neue Regelung im Vergleich
Bisherige Regelung Neue Regelung
Sanktionsstrafrecht (AWG)Zahlreiche Verstöße gegen EU-Finanz-, Transaktions- und Investitionsverbote waren nur als Ordnungswidrigkeit nach § 19 AWG i. V. m. § 82 AWV erfasst. § 18 Abs. 11 AWG a. F. enthielt einen persönlichen Strafausschließungsgrund: Die Handlung musste bis zum Ablauf des zweiten Werktages nach Veröffentlichung des Rechtsakts erfolgen, und der Täter durfte das Verbot oder Genehmigungserfordernis zum Tatzeitpunkt nicht kennen. Eine allgemeine Erlaubnis zur verspäteten Umsetzung neuer Sanktionen war damit nicht verbunden. Seit 06.02.2026Das Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU (BGBl. 2026 I Nr. 27) setzt die RL (EU) 2024/1226 um. Vorsätzliche Verstöße gegen diese Verbote sind nach § 18 AWG n. F. Straftaten; in den von § 18 Abs. 8a AWG erfassten Dual-Use-Sachverhalten kann bereits leichtfertiges Handeln strafbar sein. Der bisherige Strafausschließungsgrund ist entfallen. Neue Sanktionsakte sind unverzüglich auf Betroffenheit und Anwendungsbeginn zu prüfen; Screening und weitere Sanktionskontrollen müssen die jeweils anwendbaren Verbote rechtzeitig umsetzen.
Länderrisiko: EU-Liste der Drittländer mit hohem RisikoDie Liste nach der Delegierten VO (EU) 2016/1675 enthielt die Russische Föderation nicht; Burkina Faso, Mali, Mosambik, Nigeria, Südafrika und Tansania waren gelistet. Seit 29.01.2026Die Delegierte VO (EU) 2026/46 nimmt die Russische Föderation auf, die Delegierte VO (EU) 2026/83 Bolivien und die Britischen Jungferninseln; die sechs genannten Staaten sind gestrichen. Sind an einer Geschäftsbeziehung oder Transaktion ein gelisteter Drittstaat mit hohem Risiko oder dort ansässige natürliche oder juristische Personen beteiligt, sind die Anforderungen des § 15 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 5 GwG zu prüfen und umzusetzen; die gesetzliche Ausnahme für bestimmte gruppenangehörige Zweigstellen und Tochterunternehmen ist gesondert zu berücksichtigen. Das Länderrisiko deiner Risikoanalyse ist entsprechend fortzuschreiben.
Verdachtsmeldungen an die FIU§ 45 GwG schrieb bereits die elektronische Übermittlung von Meldungen an die FIU vor und regelte Ausnahmen. Eine eigenständige Verordnung zu Form und erforderlichen Angaben gab es nicht. Seit 01.03.2026Die GwG-Meldeverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 200) konkretisiert Form und erforderliche Angaben für Meldungen nach § 43 Abs. 1 und § 44 GwG. Angaben werden im strukturierten, maschinenlesbaren XML-Format übermittelt oder in die vorgesehenen Felder des FIU-Verfahrens eingegeben; die manuelle Erfassung im goAML-Webportal bleibt möglich (§ 2 GwGMeldV). Zu den erforderlichen Angaben gehören insbesondere ein Aktenzeichen oder sonstiges Bezugskennzeichen und ein oder mehrere Meldegründe der FIU (§ 3 GwGMeldV). Erkenntnisse aus Verdachtsmeldungen fließen in die Aktualisierung deiner Risikoanalyse ein.
KI-Verordnung: Monitoring und KI-KompetenzSeit 02.02.2025 mussten Anbieter und Betreiber nach Art. 4 VO (EU) 2024/1689 die KI-Kompetenz ihres Personals sicherstellen. Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III sollten ab 02.08.2026 gelten. Seit 27.07.2026Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (VO (EU) 2026/1744) verschiebt die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III auf den 02.12.2027 und fasst Art. 4 als Pflicht, die KI-Kompetenz des Personals zu fördern. Ob ein KI-gestütztes Monitoring- oder Screening-System überhaupt Hochrisiko-KI ist, ordnest du im Einzelfall ein; DSGVO und § 11a GwG gelten unabhängig davon.
Risikoanalyse unter der AMLRDie Risikoanalyse richtet sich nach § 5 GwG: dokumentieren, regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren sowie der Aufsichtsbehörde auf Verlangen in aktueller Fassung vorlegen (§ 5 Abs. 2 GwG). Ab 10.07.2027Art. 10 VO (EU) 2024/1624 (AMLR) regelt die unternehmensweite Risikoanalyse unmittelbar (Geltung nach Art. 90 AMLR) und erfasst auch Risiken der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen. Sie wird vom Geldwäschebeauftragten im Sinne des Art. 11 Abs. 2 AMLR erstellt, vom Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion genehmigt und, soweit vorhanden, dem Aufsichtsorgan mitgeteilt (Art. 10 Abs. 2 AMLR). Davon zu unterscheiden ist der Compliance-Manager nach Art. 11 Abs. 1 AMLR. Die Leitlinien der AMLA nach Art. 10 Abs. 4 AMLR liegen als Entwurf vor (Konsultation 16.04. bis 15.07.2026); die endgültige Fassung ist für das vierte Quartal 2026 angekündigt.
6. Geldwäscherichtlinie (AMLD6)Aufsicht, Befugnisse der FIU und Register sind in Deutschland im GwG auf Grundlage der bisherigen Geldwäscherichtlinien geregelt. Bis 10.07.2027 · gestaffelte FristenDie RL (EU) 2024/1640 ordnet Aufsichtsarchitektur, FIUs und Register neu. Nach Art. 78 liegt die allgemeine Umsetzungsfrist beim 10.07.2027. Für Art. 74 galt der 10.07.2025, für Art. 11, 12, 13 und 15 der 10.07.2026; für Art. 18 gilt der 10.07.2029. Die nationale Umsetzung im GwG ordnen wir getrennt vom Ablauf der EU-Fristen nach dem Stand am Seminartag ein.

Dein Praxistransfer: Prüfe, ob dein Sanktions-Screening neue Listungen ohne Verzögerung abbildet, schreibe das Länderrisiko nach der aktuellen EU-Liste fort und gleiche deine Risikoanalyse vorbereitend mit den vier im AMLA-Entwurf vorgeschlagenen Mindestbestandteilen ab: Geschäftsüberblick, inhärentes Risiko, Qualität der Kontrollen einschließlich Angemessenheit und Wirksamkeit sowie Restrisiko. Der Entwurf ist noch keine verbindliche Detailvorgabe.

Praxiswerkstatt

Wie entscheidest du,
wenn der Standardfall endet?

Drei Fälle aus der Geldwäscheprävention ziehen sich durch den Seminartag. An ihnen erarbeitest du Risikoanalyse-Vorlage, Scoring-Modell und Prüfungs-Checkliste.

Fall 01 · Risikoanalyse

Ein neues Produkt geht live.

Der Vertrieb startet ein Online-Produkt mit Kunden aus mehreren Drittstaaten. Die Risikoanalyse stammt aus dem Vorjahr und kennt weder Produkt noch Vertriebsweg.

Deine Aufgabe: Erfasse Produkt-, Vertriebswege- und Länderrisiko in der Risikoanalyse-Vorlage und entscheide, ob eine anlassbezogene Aktualisierung vor dem Start nötig ist.

Fall 02 · Scoring

Die Kontrolle steht nur auf dem Papier.

Das Monitoring läuft mit Standardparametern. Eine Stichprobe zeigt: Viele Alarme wurden ohne dokumentierte Prüfung geschlossen.

Deine Aufgabe: Bewerte Angemessenheit und Wirksamkeit getrennt und leite das Nettorisiko im Scoring-Modell ab – auch wenn es höher ausfällt als im Vorjahr berichtet.

Fall 03 · Sanktionen & KI

Das KI-Tool verwirft einen Treffer.

Das KI-gestützte Screening stuft einen Namensabgleich mit einer neu gelisteten Person als Fehltreffer ein. Die Zahlung soll noch heute ausgeführt werden.

Deine Aufgabe: Entscheide, ob du die Zahlung anhältst, dokumentiere die menschliche Prüfung und die Datenverarbeitung und halte das Ergebnis in deiner Prüfungs-Checkliste fest.

Dein Ergebnis

Was du an einem Tag erreichst

  1. 01 Risikoanalyse-Vorlage

    Du gliederst deine Risikoanalyse nach Kunden, Produkten, Transaktionen, Vertriebswegen und Ländern und weißt, wo Angaben fehlen.

  2. 02 Scoring-Modell

    Du berechnest das Bruttorisiko nachvollziehbar und leitest das Nettorisiko aus getesteten Kontrollen ab.

  3. 03 Prüfungs-Checkliste

    Du bereitest Dokumentation und Nachweise so auf, dass Aufsicht, Wirtschaftsprüfung und Interne Revision jeden Schritt nachvollziehen.

  4. 04 Sanktionen

    Du bindest Embargos und Sanktionslisten in Länderrisiko und Screening ein und kennst die Rechtsfolgen von Verstößen.

  5. 05 Datenschutz & KI

    Du erkennst die wesentlichen Prüf- und Dokumentationsanforderungen für KI-gestütztes Monitoring und klärst offene Punkte mit Geldwäschefunktion, Datenschutz und IT.

  6. 06 Nachweis

    Du erhältst das S+P Teilnahmezertifikat mit dokumentierten Inhalten und 6,0 Zeitstunden sowie das Digital Badge.

Selbsteinschätzung

Wie belastbar ist
deine Risikoanalyse heute?

Im Seminarpreis enthalten

Direkt anwenden. Aktuell bleiben.

Dein Seminar wirkt über den Veranstaltungstag hinaus: mit der S+P Tool Box für deine Risikoanalyse und S+P C.O.R.E. für regelmäßige Updates zu den Themen, die die Geldwäscheprävention im Jahresverlauf treffen.

Vom Seminarwissen zur praktischen Anwendung.

01 · Direkt anwenden

S+P Tool Box

Dein Werkzeugkasten für die Risikoanalyse.

Nutze die Seminarinhalte direkt in deinem Arbeitsalltag. Die Tool Box ist ohne Aufpreis im Seminarpreis enthalten und unterstützt deine drei Werkzeuge: Risikoanalyse-Vorlage, S+P Scoring-Modell und Prüfungs-Checkliste.

  • Vorträge als PDF: alle Seminarinhalte zum schnellen Nachschlagen und Auffrischen.
  • Risikoanalyse-Vorlage: Toolkit zur Risikoanalyse nach § 5 GwG mit Gliederung für Kunden-, Produkt-, Transaktions-, Vertriebswege- und Länderrisiko.
  • S+P Scoring-Modell: Excel-Bewertungstool, das inhärente Gefährdungslage (Brutto) und Kontrollstärke (Wirksamkeit) strikt trennt und daraus das Nettorisiko ableitet.
  • Prüfungs-Checkliste: Nachweise für Aufsicht und Revision, ergänzt um das Working Paper zu Embargos und Sanktionen und das Datenschutz-Toolkit für Geldwäschebeauftragte.

Dein Vorteil Du beginnst mit konkreten Arbeitshilfen und passt sie an dein Geschäftsmodell, deine Kundenstruktur und deine Freigabeprozesse an.

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02 · Aktuell bleiben

S+P C.O.R.E.

Dein Update. Dein Austausch. Dein nächster Impuls.

Listen, Standards und Aufsichtspraxis in der Geldwäscheprävention ändern sich laufend. Mit S+P C.O.R.E. ordnest du aktuelle Entwicklungen ein und diskutierst praktische Umsetzungsfragen mit Fachverantwortlichen und Experten. Mit deiner Buchung bist du unbefristet und kostenfrei dabei – mit einem Update pro Quartal.

Quartalsweise Updates: S+P C.O.R.E. verbindet aktuelle regulatorische Entwicklungen mit Umsetzungsfragen und Erfahrungsaustausch. Die konkreten Themen und Termine für Geldwäsche- und Compliance-Verantwortliche findest du im jeweils veröffentlichten C.O.R.E.-Programm.

Dein Vorteil Du bleibst auch nach dem Seminar mit aktuellen Themen der Geldwäscheprävention und dem S+P Expertennetzwerk verbunden.

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Bei jeder Buchung enthalten: unbefristet und kostenfrei, ein Update pro Quartal. Zu jedem Update-Event meldest du dich kurz an – so können wir das Update auf Teilnehmerzahl und Branchen abstimmen.

Compliance Anforderungen in die Praxis übertragen.
Optimization Prozesse und Strukturen weiterentwickeln.
Regulatory Regulatorische Entwicklungen einordnen.
Exchange Erfahrungen teilen und Fragen diskutieren.

Dein Teilnahmenachweis

S+P Teilnahmezertifikat
mit dokumentierten Inhalten

Musterzertifikat und Digital Badge des S+P Seminars Risikoanalyse nach § 5 GwG

Zeig, was in dir steckt.

Nach dem Seminartag bekommst du deinen Nachweis digital – dort einsetzbar, wo er gesehen wird: im LinkedIn-Profil, im Lebenslauf und gegenüber Geschäftsleitung, Aufsicht und Revision.

  • S+P Teilnahmezertifikat mit Inhalt, Umfang und Stand
  • Digital Badge für Profil, Lebenslauf und Personalakte
  • 6,0 Zeitstunden als Fortbildungsnachweis ausgewiesen

Das steht auf deinem Teilnahmezertifikat

Umfang
6,0 Zeitstunden
Netto-Unterrichtszeit gemäß strukturierter Seminarplanung.
Inhalte I
Aufbau · Scoring
Risikoanalyse nach § 5 GwG, Risikofaktoren, Brutto- und Nettorisiko, Wirksamkeit interner Sicherungsmaßnahmen.
Inhalte II
Sanktionen · Datenschutz · KI
Embargos und Screening, Datenverarbeitung nach DSGVO und § 11a GwG, KI-gestütztes Monitoring.
Stand
Rechtsstand des Seminartags
Das Zertifikat weist den Stand aus, mit dem dein Termin gearbeitet hat.

Über den Referenten

Achim Schulz

Porträt von Achim Schulz

Geschäftsführer der S+P Unternehmerforum & der S+P Compliance · Geldwäscheprävention & ausgelagerte Geldwäsche-Beauftragten-Funktion

Achim Schulz ist selbst als Geldwäschebeauftragter (MLRO) für Banken, Wertpapierinstitute und weitere BaFin-regulierte Institute bestellt. Über S+P Compliance verantwortet er als Auslagerungsdienstleister die ausgelagerte Geldwäsche-Beauftragten-Funktion in der Praxis – genau dieses Praxis- und Prüfungswissen fließt direkt in das Seminar ein.

LinkedIn-Profil  ·  Redaktion & Experten

Termine und Buchung

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für das Seminar L03

Ort S+P Seminare Datum
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Frage zu Termin, Rechnung oder Anmeldung für mehrere Personen?

Schreib uns – die Antwort kommt in der Regel am nächsten Werktag. Meldest du dich mit mindestens zwei Personen aus einem Unternehmen an, erhalten alle Teilnehmenden 10 % Nachlass; für ein ganzes Compliance-Team ist eine Inhouse-Schulung meist wirtschaftlicher.

Erfahrungen von Teilnehmenden

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Unabhängige Bewertungen zu unseren Seminaren findest du auf zwei Bewertungsportalen.

Hinweis zur Echtheit: Die Bewertungen werden von ProvenExpert und Trustpilot erhoben, geprüft und angezeigt. Wie die Portale sicherstellen, dass Bewertungen auf einer tatsächlichen Teilnahme beruhen, erläutern sie jeweils auf ihren Profilseiten.

Fragen

Häufig
gefragt

Etwas offen geblieben? Schreib uns – Antwort in der Regel am nächsten Werktag.

Nächster Schritt

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Seminar L03

930 €

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S+P Seminar L03 Risikoanalyse nach § 5 GwG: Scoring-Modell mit Bruttorisiko 48, Monitoring-Kontrolle ohne Wirksamkeitsnachweis und Anstieg des Nettorisikos von mittel auf hoch

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