S+P Seminar B13 · Interne Revision

Interne Revision 2026/2027:
unabhängig, risikoorientiert, wirksam

Ein Tag. Drei Werkzeuge für deine Revision.

Für Revisionsleitungen und Revisor:innen, die Prüfungsprioritäten begründen, ihre Unabhängigkeit sichern und die tatsächliche Behebung von Feststellungen nachweisen wollen – mit Prüfungslandkarte, Follow-up-Verfahren und Umsetzungsfahrplan Regulatorik. Die Revisionsmethodik ist branchenübergreifend; das regulatorische Update setzt einen Schwerpunkt bei Banken, Finanzdienstleistern und geldwäscherechtlich Verpflichteten.

Für

  • Leitung Interne Revision
  • Revisor:in
  • Geschäftsleitung & Aufsichtsrat
  • Live-Online
  • Mit Praxisfällen
  • Update 2026/2027

Dein Seminartag

09.15 bis 17.00 Uhr · Online

930 €

Online

zzgl. gesetzl. MwSt. · ab 2 Personen aus einem Unternehmen 10 % Nachlass für alle

Ein Klick auf dein Wunschdatum führt direkt zur Buchung. Inklusive Teilnahmezertifikat & Digital Badge.

  1. 01 Unabhängig aufstellen Unabhängigkeit dokumentieren, Prüfungsprioritäten aus dem Risiko ableiten. Inhalte ansehen Block 01 Berichtswege und Weisungsfreiheit regeln Prüfungslandkarte aufbauen Jahresplanung ableiten Zum Programm
  2. 02 Feststellungen wirksam machen Vom Prüfungsbericht bis zur nachgewiesenen Erledigung. Inhalte ansehen Block 02 Follow-up mit Erledigungsnachweis Ergebnisse adressatengerecht berichten Continuous Auditing und KPIs Zum Programm
  3. 03 Regulatorik 2026/2027 Neue Pflichten in Prüfungslandkarte und Jahresplanung übernehmen. Inhalte ansehen Block 03 AWG-Novelle und Sanktions-Screening EU-Geldwäschepaket bis 10.07.2027 MaRisk, DORA und NIS-2 Zum Programm
1 Seminartag
Kompakt und praxisnah
6,0 Zeitstunden
Fachliche Weiterbildung
S+P Tool Box
Vorlagen, Prüfraster und Fahrplan
Zertifikat & Badge
Teilnahme dokumentieren

Das ausführliche Programm

Ein Seminartag,
drei Themenblöcke

  1. 01

    Unabhängigkeit und risikoorientierte Prüfungsplanung

    Du regelst die Unabhängigkeit deiner Revision nachvollziehbar und leitest deine Prüfungsprioritäten aus dem Risiko ab. Dein Werkzeug: die Prüfungslandkarte.

    • Organisatorische Unabhängigkeit regeln: Berichtswege, Ressourcen, Weisungsfreiheit
    • Interne Revision nach den Global Internal Audit Standards (IIA) aufstellen
    • Beratende und projektbegleitende Tätigkeit von der Prüfung abgrenzen
    • Mandat und Berichtswege in der Revisionsgeschäftsordnung festlegen, die organisatorische Unabhängigkeit mindestens jährlich bestätigen und die Zuständigkeiten von Geschäftsleitung und Überwachungsorgan nach Rechtsform und Aufsichtsstatus unterscheiden. Bei späterer Prüfung zuvor beratener Projekte die Objektivität gesondert beurteilen; operative Projektentscheidungen oder Kontrollverantwortung nicht übernehmen
    • Business Judgement Rule (§ 93 Abs. 1 Satz 2 AktG): bei unternehmerischen Entscheidungen Informationsgrundlage und Entscheidungsprozess beurteilen. Revisionsberichte können die Entscheidung unterstützen; Entscheidung, Dokumentationsverantwortung und Einhaltung zwingenden Rechts bleiben bei den zuständigen Organen
    • Revisionshandbuch aufbauen und fortschreiben
    • Prüfungslandkarte: Risk Assessment und Risikobewertung des Prüfungsuniversums
    • Jahresplanung aus dokumentierter Risikobewertung ableiten, gesetzlich oder aufsichtlich vorgeschriebene Prüfungen und Turnusse berücksichtigen und wesentliche Planänderungen nach den einschlägigen Organ- und Genehmigungsregeln freigeben lassen
    • Prüfungstechnik wählen: projektbegleitende Prüfung, Funktions- und Systemprüfung
  2. 02

    Follow-up, Kommunikation und Continuous Auditing

    Du schließt Feststellungen erst mit Nachweis und machst die Wirkung deiner Revision sichtbar. Dein Werkzeug: das Follow-up-Verfahren.

    • Erledigungsverfahren einrichten, das Feststellungen erst mit Nachweis schließt
    • Maßnahmen mit Fristen, Verantwortlichen und Eskalationsstufen verfolgen
    • Nachschauen nach Bedeutung der Feststellung bemessen und Umsetzungs- sowie Wirksamkeitsnachweise beurteilen. Dokumentierte Risikoakzeptanz des zuständigen Managements nicht als Maßnahmenumsetzung ausweisen; unvertretbare oder rechtswidrige Zustände nach den einschlägigen Eskalationsregeln behandeln. Die Revision übernimmt weder die Abhilfe noch die Risikoentscheidung
    • Prüfungsergebnisse überzeugend kommunizieren: Akzeptanz statt Abwehr
    • Agiles Revisions-Reporting für Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan
    • Prüfungserfolg mit KPIs, KRIs und OKRs messen
    • Operatives Continuous Monitoring der verantwortlichen Funktionen von unabhängigem Continuous Auditing der Revision unterscheiden. Datenzugriff, Analysequalität, Auslöser weiterer Prüfungshandlungen und Dokumentation so gestalten, dass keine operative Kontrollverantwortung auf die Revision übergeht
    • Datenanalyse und KI-gestützte Prüfung einsetzen und Ergebnisse gegenprüfen
    • ISAE-3402-Berichte hinsichtlich Prüfungsgegenstand, Zeitraum, Aussage zur Wirksamkeit, Ausnahmen und verbleibender eigener Prüfungshandlungen bewerten. Prüfen, ob der Bericht die konkreten Revisionsfragen tatsächlich abdeckt; keinen pauschalen Nachweis sämtlicher IT-, DORA- oder Compliance-Anforderungen unterstellen
  3. 03

    Regulatorik 2026/2027 im Prüfungsuniversum

    Du prüfst gegen den aktuellen Maßstab und planst deine Prüfungen der Umstellungen mit festen Stichtagen. Dein Werkzeug: der Umsetzungsfahrplan Regulatorik.

    • AWG-Novelle: erweiterte Strafbarkeit, Wegfall der früheren Zwei-Werktage-Straflosigkeitsregel und höherer Bußgeldrahmen bei vorsätzlichen Straftaten – was die Revision im Sanktions-Screening prüft
    • EU-sanktionsrechtliche Meldepflichten zu einzufrierenden Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen sowie ihre Strafbewehrung nach § 18 Abs. 5a AWG prüfen; behördliche Sanktionsmeldungen vom internen Hinweisgebersystem nach HinSchG abgrenzen
    • EU-Geldwäschepaket: Betroffenheit und Fristen prüfen, die Gap-Analyse des Managements beurteilen und unabhängige Revisionsprüfungen der AMLR-Umstellung planen; grundsätzlich 10.07.2027 als Anwendungsbeginn berücksichtigen
    • 9. MaRisk-Novelle: Anforderungen an die Interne Revision in AT 4.4.3 für Institute
    • DORA: IKT-Risikomanagementrahmen prüfen und kritische IKT-Feststellungen nachverfolgen (Art. 6 Abs. 6, 7); Ausnahmen für Kleinstunternehmen und den vereinfachten Rahmen nach Art. 16 beachten
    • NIS-2: eigene BSIG-Betroffenheit, Registrierung und einschlägige Risikomanagement- und Geschäftsleitungspflichten prüfen; die Ausnahmen für DORA-Unternehmen nach § 28 Abs. 6 BSIG und den eigenständigen Anwendungsbereich der Registrierung nach § 33 BSIG berücksichtigen
    • ESG-Prüfungsfelder aus der tatsächlichen Betroffenheit ableiten: bei einschlägigen Instituten die Behandlung von ESG-Risiken im Risikomanagement prüfen; eine etwaige Nachhaltigkeitsberichterstattung gesondert nach ihrem Anwendungsbereich beurteilen. Datenqualität, Verantwortlichkeiten und ausgeführte Kontrollen statt pauschaler ESG-Checklisten bewerten
    • IIA Topical Requirements in Prüfprogramme und Qualitätsnachweise übernehmen: Cybersecurity seit 05.02.2026 und Third-Party seit 15.09.2026; Organizational Behavior ab 15.12.2026 und Organizational Resilience ab 30.04.2027. Die jeweilige Anwendbarkeit bei einschlägigen Prüfungsleistungen beurteilen und begründete Ausschlüsse dokumentieren
    • Interne Qualitätsbeurteilungen nach GIAS 12.1 und die externe Qualitätsbeurteilung nach GIAS 8.4 planen: mindestens alle fünf Jahre, durch unabhängige qualifizierte Beurteilende, mit mindestens einer aktiv CIA-zertifizierten Person im Beurteilungsteam. Vollständige externe Beurteilung und Selbstbeurteilung mit unabhängiger Validierung unterscheiden; IDW PS 983 n.F. und DIIR Nr. 3 als einschlägige Durchführungsstandards einordnen

Für wen

Für Leitung und Mitarbeitende der Internen Revision sowie für Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat, die die Revision steuern und ihre Berichte entgegennehmen.

Was mitbringen

Grundkenntnisse der Revisionsarbeit erleichtern den Transfer. Halte nach Möglichkeit einen anonymisierten Auszug aus deinem Prüfungsplan oder eine abstrahierte offene Feststellung bereit. Teile keine vertraulichen Prüfungsberichte, personenbezogenen Daten oder identifizierenden Angaben zu Kunden und Mitarbeitenden.

Aktueller Stand

Jeder Termin arbeitet mit dem am Seminartag geltenden Stand – Sanktionsrecht, MaRisk, EU-Geldwäschepaket und IIA Topical Requirements werden laufend fortgeschrieben.

Regulatorisches Update · Stand 01.10.2026

Woran deine Revision jetzt prüft.

Sechs Änderungen, die Prüfungslandkarte, Jahresplanung und Follow-up betreffen – im Seminar in Block 03 eingeordnet, mit klarer Trennung von bisheriger und neuer Regelung.

Bisherige und neue Regelung im Vergleich
Bisherige Regelung Neue Regelung
AWG-Novelle: Sanktionsstrafrecht§ 18 Abs. 11 AWG a. F. sah für bestimmte Taten eine Straflosigkeitsregel bis zum Ablauf des zweiten Werktages nach Veröffentlichung des betreffenden EU-Rechtsakts vor, wenn die handelnde Person das Verbot oder Genehmigungserfordernis nicht kannte. Das waren nicht pauschal 48 Stunden und kein Aufschub der EU-Sanktionspflichten. § 18 Abs. 13 AWG a. F. ermöglichte unter bestimmten Voraussetzungen die freiwillige vollständige Nachholung einer Meldung nach dem damaligen Abs. 5a. Das reguläre Höchstmaß der Verbandsgeldbuße bei vorsätzlichen Straftaten betrug grundsätzlich 10 Mio. €; Sonderregeln zur Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile (§ 30 Abs. 3 i. V. m. § 17 Abs. 4 OWiG) blieben unberührt. Seit 06.02.2026Es gelten die Änderungen durch das Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU (BGBl. 2026 I Nr. 27, Umsetzung der RL (EU) 2024/1226). Weitere Verstöße werden von § 18 Abs. 1 AWG erfasst; die frühere Zwei-Werktage-Straflosigkeitsregel und die bisherige strafbefreiende Nachholungsmöglichkeit bestehen nicht fort. § 18 Abs. 5a Nr. 2 AWG bewehrt den Verstoß gegen einschlägige unmittelbar geltende EU-Sanktionspflichten zur Übermittlung beruflich erlangter Informationen über einzufrierende Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen mit Strafe. Die konkrete Meldepflicht und zuständige Behörde ergeben sich aus dem jeweiligen EU-Rechtsakt; die Ausnahme für bestimmte Berufsgeheimnisträger nach § 18 Abs. 13 AWG ist zu beachten. Der besondere Bußgeldrahmen bis 40 Mio. € betrifft nach § 19 Abs. 7 AWG vorsätzliche Straftaten nach § 18 Abs. 1 AWG und nach § 19 Abs. 8 AWG die dort bezeichneten Aufsichtspflichtverletzungen nach § 130 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 AWG.
NIS-2: Cybersicherheit nach dem neuen BSIGPflichten nach dem BSI-Gesetz trafen im Wesentlichen Betreiber Kritischer Infrastrukturen, Anbieter digitaler Dienste und Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (§§ 8a, 8c, 8f BSIG a. F.). Seit 06.12.2025Das NIS2UmsuCG hat das BSIG neu gefasst. Erfasst sind besonders wichtige und wichtige Einrichtungen (§ 28 BSIG). Sie registrieren sich spätestens drei Monate, nachdem sie erstmals als solche Einrichtung gelten, beim BSI (§ 33 BSIG); für bereits bei Inkrafttreten erfasste Einrichtungen endete diese Frist am 06.03.2026. Sie ergreifen Risikomanagementmaßnahmen (§ 30 BSIG) und melden erhebliche Sicherheitsvorfälle (§ 32 BSIG). Die Geschäftsleitung setzt die Maßnahmen um, überwacht sie und nimmt regelmäßig an Schulungen teil (§ 38 Abs. 1, 3 BSIG); bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet sie der Einrichtung nach Gesellschaftsrecht (§ 38 Abs. 2 BSIG). Für Finanzunternehmen im Anwendungsbereich von DORA sind die Ausnahmen nach § 28 Abs. 6 BSIG zu prüfen; die Registrierung nach § 33 BSIG bleibt bei eigener Betroffenheit relevant.
9. MaRisk-Novelle (Institute)Die Anforderungen an die Interne Revision standen in einem eigenen Modul BT 2 der MaRisk. Die MaRisk galten als Auslegung des § 25a KWG auch für bedeutende Institute unter direkter EZB-Aufsicht. Seit 30.06.2026 · zusätzliche Anforderungen ab 01.01.2027Die BaFin hat die 9. MaRisk-Novelle am 30.06.2026 als Rundschreiben 06/2026 (BA) veröffentlicht. Die Anforderungen an die Interne Revision sind in AT 4.4.3 zusammengeführt; bedeutende Institute unter unmittelbarer EZB-Aufsicht sind nicht mehr erfasst. Erleichterungen sind seit Veröffentlichung anwendbar; für zusätzliche Anforderungen gilt grundsätzlich eine Übergangsfrist bis 01.01.2027. Den Anwenderkreis bestimmt AT 2.1, einschließlich der dort behandelten großen Wertpapierinstitute und Zweigstellen. Die MaRisk bleiben normeninterpretierende Verwaltungsvorschrift der BaFin und betreffen nur die dort genannten Institute.
Berufsstandards: GIAS, Topical Requirements, IDW PS 983 n.F., DIIR Nr. 3Maßstab waren die International Standards for the Professional Practice of Internal Auditing (IPPF 2017). Externe Qualitätsbeurteilungen richteten sich nach IDW PS 983 (Stand 03.03.2017) und der bisherigen Fassung des DIIR-Revisionsstandards Nr. 3. GIAS seit 09.01.2025 · neue Qualitätsstandards 2025/2026Die Global Internal Audit Standards des IIA sind seit 09.01.2025 maßgeblich. IDW PS 983 n.F. (12.2025) gilt für freiwillige Prüfungen von Internen Revisionssystemen, die nach dem 06.01.2026 beauftragt werden; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Der DIIR-Revisionsstandard Nr. 3 in der Fassung vom 15.12.2025 gilt grundsätzlich für danach beauftragte Qualitätsbeurteilungen und ist weitgehend gleichlautend; die Kriterienliste steht jetzt in einem gesonderten DIIR-Leitfaden zur Qualitätsbeurteilung. Es handelt sich um Berufsstandards, nicht um gesetzliche Pflichten; in ihrem berufsständischen Anwendungsbereich sind sie gleichwohl maßgeblich.

Zum verbindlichen IPPF gehören neben den GIAS die jeweils anwendbaren Topical Requirements: Cybersecurity seit 05.02.2026, Third-Party seit 15.09.2026, Organizational Behavior ab 15.12.2026 und Organizational Resilience ab 30.04.2027. Sie sind für einschlägige Assurance-Leistungen anzuwenden; bei Beratungsleistungen sind sie empfohlen, aber nicht verpflichtend. Sie begründen keine automatische Pflicht, jedes Thema jährlich gesondert zu prüfen. Die Beurteilung der Anwendbarkeit und die Gründe für ausgeschlossene Einzelanforderungen sind nachzuhalten.
DORA: Prüfung des IKT-RisikomanagementsFür Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute ergaben sich die IT-Anforderungen vor allem aus BAIT und MaRisk, also aus Verwaltungsvorschriften der BaFin. Seit 17.01.2025Im regulären IKT-Risikomanagementrahmen trägt das Leitungsorgan die Verantwortung nach Art. 5 DORA. Art. 6 Abs. 6 verlangt für Finanzunternehmen, die keine Kleinstunternehmen sind, eine regelmäßige interne Prüfung des IKT-Risikomanagementrahmens nach Prüfungsplan; Prüfende benötigen ausreichende IKT-Fachkenntnisse und angemessene Unabhängigkeit. Art. 6 Abs. 7 verlangt ein formales Follow-up mit zeitnaher Überprüfung und Behebung kritischer IKT-Feststellungen. Für die in Art. 16 Abs. 1 genannten Unternehmen gelten Art. 5–15 nicht; dort sind der vereinfachte Rahmen und die jeweils einschlägigen nationalen Anforderungen gesondert zu prüfen. Die Behebung liegt bei den zuständigen Verantwortlichen, die Revision prüft und verfolgt nach.
EU-Geldwäschepaket: AMLR, AMLD6, AMLADie Geldwäscheprävention richtete sich nach dem GwG, das die 4. und 5. Geldwäscherichtlinie umsetzt. Aufsicht und Auslegung waren national geprägt. Ab 10.07.2027Die AMLR (VO (EU) 2024/1624) gilt grundsätzlich ab 10.07.2027 für die von ihr erfassten Verpflichteten; für die in Art. 3 Nr. 3 Buchst. n und o genannten Fußballakteure gilt der 10.07.2029. Art. 9 Abs. 2 Buchst. b sieht interne Kontrollen und eine unabhängige Prüfungsfunktion zur Prüfung der internen Strategien, Verfahren und Kontrollen vor; fehlt diese Funktion, kann ein externer Sachverständiger die Prüfung durchführen. Art, Risiken, Komplexität und Größe sind nach Art. 9 Abs. 1 zu berücksichtigen. Die AMLD6 (RL (EU) 2024/1640) ist grundsätzlich bis 10.07.2027 umzusetzen, mit abweichenden Fristen nach Art. 78. RTS- und ITS-Entwürfe der AMLA (VO (EU) 2024/1620), von der Kommission erlassene Rechtsakte und AMLA-Leitlinien sind nach ihrem jeweiligen Status und Anwendungsbeginn zu unterscheiden. Die Revision prüft Umsetzungsreife und Wirksamkeit, übernimmt aber nicht die operative Verantwortung für das AMLR-Projekt.

Dein Praxistransfer: Prüfe, ob deine Prüfungslandkarte Sanktions-Screening, NIS-2- bzw. DORA-Anforderungen und – soweit dein Haus Verpflichteter ist – die AMLR-Umstellung abbildet, gleiche Revisionshandbuch und Prüfprogramme mit den Global Internal Audit Standards und den anwendbaren Topical Requirements ab und plane die nächste externe Qualitätsbeurteilung nach IDW PS 983 n.F. oder DIIR-Revisionsstandard Nr. 3.

Praxiswerkstatt

Wie entscheidest du,
wenn der Standardfall endet?

Drei Revisionsfälle ziehen sich durch den Seminartag. An ihnen erarbeitest du Prüfungslandkarte, Follow-up-Verfahren und Umsetzungsfahrplan Regulatorik.

Fall 01 · Unabhängigkeit

Der Vorstand wünscht Projektbegleitung.

Die Revision soll die Einführung eines neuen Kernsystems beratend begleiten und das System im Folgejahr prüfen. Personal und Budget für beides sind knapp.

Deine Aufgabe: Grenze Beratung und Prüfung schriftlich ab, dokumentiere die Schutzmaßnahmen für deine Unabhängigkeit und ordne das Projekt in deiner Prüfungslandkarte ein.

Fall 02 · Follow-up

Eine Feststellung gilt als erledigt.

Der Fachbereich meldet eine wesentliche Feststellung aus dem Vorjahr als umgesetzt. Bei der Nachschau zeigt sich: Die Kontrolle ist beschrieben, wird aber nicht durchgeführt.

Deine Aufgabe: Lege im Follow-up-Verfahren fest, welcher Nachweis eine Feststellung schließt, und bestimme Frist und Eskalationsweg bis zu Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan.

Fall 03 · Sanktionen

Neue Sanktionsliste am Freitagabend.

Die EU veröffentlicht neue Listungen. Das Screening-System wird erst am Montag aktualisiert – die frühere Zwei-Werktage-Straflosigkeitsregel ist mit der AWG-Novelle entfallen.

Deine Aufgabe: Kläre die Anwendbarkeit der neuen Listungen und eskaliere die erkannte Kontrolllücke unverzüglich an die zuständigen Verantwortlichen. Prüfe, ob Screening-Aktualisierung, gegebenenfalls erforderliche Sperren und Meldungen bis zur Systemaktualisierung organisatorisch sichergestellt sind, ohne diese operativen Aufgaben selbst zu übernehmen. Entscheide anschließend risikoorientiert über Sonderprüfung, Anpassung des Jahresplans und Nachverfolgung der Abhilfe – und halte das Ergebnis in deinem Umsetzungsfahrplan Regulatorik fest.

Dein Ergebnis

Was du an einem Tag erreichst

  1. 01 Prüfungslandkarte

    Du leitest deine Jahresplanung aus einer dokumentierten Risikobewertung des Prüfungsuniversums ab.

  2. 02 Unabhängigkeit

    Du prüfst, wie Berichtswege, Ressourcen und Unabhängigkeit dokumentiert und tatsächlich umgesetzt sind, und erkennst Nachweislücken für die nächste Qualitätsbeurteilung.

  3. 03 Follow-up

    Du schließt Feststellungen erst, wenn die Umsetzung nachgewiesen ist, und eskalierst überfällige Maßnahmen.

  4. 04 Wirkung

    Du berichtest mit KPIs und KRIs über die Arbeit deiner Revision und ergänzt Stichtagsprüfungen um Continuous Auditing.

  5. 05 Regulatorik

    Du hast einen Prüfungsfahrplan mit Stichtagen für AWG, MaRisk, DORA, NIS-2 und das EU-Geldwäschepaket – je nach Betroffenheit deines Hauses.

  6. 06 Nachweis

    Du erhältst das S+P Teilnahmezertifikat mit dokumentierten Inhalten und 6,0 Zeitstunden sowie das Digital Badge.

Selbsteinschätzung

Wie belastbar ist
deine Revision heute?

Im Seminarpreis enthalten

Direkt anwenden. Aktuell bleiben.

Dein Seminar wirkt über den Veranstaltungstag hinaus: mit der S+P Tool Box für deine Revisionspraxis und S+P C.O.R.E. für Updates und Austausch zu den veröffentlichten C-Level- und Compliance-Schwerpunkten.

Vom Seminarwissen zur praktischen Anwendung.

01 · Direkt anwenden

S+P Tool Box

Dein Werkzeugkasten für die Interne Revision.

Nutze die Seminarinhalte direkt in deinem Arbeitsalltag. Die Tool Box ist ohne Aufpreis im Seminarpreis enthalten und unterstützt deine drei Werkzeuge: Prüfungslandkarte, Follow-up-Verfahren und Umsetzungsfahrplan Regulatorik.

  • Vorträge als PDF: Global Internal Audit Standards, IDW PS 983 n.F., DIIR-Revisionsstandard Nr. 3 und risikoorientierter Prüfungsansatz kompakt zum Nachlesen.
  • Prüfungslandkarte: Kriterien für das Risk Assessment, Vorlage für die risikoorientierte Jahresplanung und Prüfraster für projektbegleitende, Funktions- und Systemprüfungen.
  • Follow-up-Verfahren: Maßnahmenliste mit Erledigungsnachweis, Eskalationsstufen, Vorlagen für KPIs, KRIs und OKRs sowie Leitfaden für Continuous Monitoring und Continuous Auditing.
  • Umsetzungsfahrplan Regulatorik: Raster zur Beurteilung der AMLR- und AMLD6-Gap-Analyse, Prüffragen zu Sanktions-Screening und Meldepflichten nach AWG sowie zu DORA, NIS-2 und 9. MaRisk-Novelle – mit Stichtagen.

Dein Vorteil Du beginnst mit konkreten Arbeitshilfen und passt sie an dein Prüfungsuniversum, deine Berichtswege und deine Aufsichtslage an.

S+P Tool Box entdecken

02 · Aktuell bleiben

S+P C.O.R.E.

Dein Update. Dein Austausch. Dein nächster Impuls.

Standards, Aufsichtspraxis und Regulatorik ändern sich laufend. Mit S+P C.O.R.E. ordnest du aktuelle Entwicklungen ein und diskutierst praktische Umsetzungsfragen mit Fachverantwortlichen und Experten. Mit deiner Buchung bist du unbefristet und kostenfrei dabei – mit einem Update pro Quartal.

  • Q1 2027: KI und Dienstleister steuern.
  • Q2 2027: Umsetzung überprüfen.
  • Q3 2027: Wirksamkeit nachweisen.
  • Q4 2027: Aus Erfahrungen lernen.

Dein Vorteil Du bleibst auch nach dem Seminar mit aktuellen Compliance- und Regulatorikthemen und dem S+P Expertennetzwerk verbunden. Die konkreten Inhalte richten sich nach der veröffentlichten C-Level- und Compliance-Reihe.

S+P C.O.R.E. entdecken

Bei jeder Buchung enthalten: unbefristet und kostenfrei, ein Update pro Quartal. Zu jedem Update-Event meldest du dich kurz an – so können wir das Update auf Teilnehmerzahl und Branchen abstimmen.

Compliance Anforderungen in die Praxis übertragen.
Optimization Prozesse und Strukturen weiterentwickeln.
Regulatory Regulatorische Entwicklungen einordnen.
Exchange Erfahrungen teilen und Fragen diskutieren.

S+P Certified

S+P Teilnahmezertifikat
mit dokumentierten Inhalten

Beispiel für S+P Teilnahmezertifikat und Digital Badges aus der S+P Badge-Reihe
Beispielhafte Darstellung aus der S+P Badge-Reihe. Dein Zertifikat und Badge weisen das Seminar B13 Interne Revision aus.

Zeig, was in dir steckt.

Nach dem Seminartag bekommst du deinen Nachweis digital – dort einsetzbar, wo er gesehen wird: im LinkedIn-Profil, im Lebenslauf und gegenüber Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan.

  • S+P Teilnahmezertifikat mit Inhalt, Umfang und Stand
  • Digital Badge für Profil, Lebenslauf und Personalakte
  • 6,0 Zeitstunden als Fortbildungsnachweis ausgewiesen

Das steht auf deinem Teilnahmezertifikat

Umfang
6,0 Zeitstunden
Netto-Unterrichtszeit gemäß strukturierter Seminarplanung.
Inhalte I
Unabhängigkeit · Planung
Global Internal Audit Standards, Prüfungslandkarte, risikoorientierte Jahresplanung und Prüfungstechniken.
Inhalte II
Follow-up · Regulatorik
Follow-up-Verfahren, Continuous Auditing, AWG, MaRisk, DORA, NIS-2, EU-Geldwäschepaket und IIA Topical Requirements.
Stand
Seminartag
Das Zertifikat weist den am Seminartag geltenden Rechts- und Standardstand aus.

Über den Referenten

Achim Schulz

Porträt von Achim Schulz

Geschäftsführer der S+P Unternehmerforum & der S+P Compliance · Interne Revision als Auslagerungsdienstleister

Achim Schulz verantwortet über die S+P Compliance als Auslagerungsdienstleister die Funktion der Internen Revision – für BaFin-regulierte Institute ebenso wie für Unternehmen außerhalb des Finanzsektors. Er arbeitet damit laufend in beiden Regelwerken: mit den Global Internal Audit Standards als gemeinsamem Berufsstandard und mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der MaRisk an die Interne Revision, die mit der 9. Novelle aus BT 2 in AT 4.4.3 überführt wurden.

Dazu kommt die Perspektive der Gegenseite. Als früherer Bankvorstand und Geschäftsführer weiß er, was mit einer Feststellung geschieht, nachdem der Bericht auf dem Tisch liegt – und worauf Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan bei der Berichterstattung tatsächlich achten.

Genau dieses Prüfungs- und Führungswissen fließt direkt in die Seminare ein.

LinkedIn-Profil  ·  Redaktion & Experten

Termine und Buchung

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Frage zu Termin, Rechnung oder Anmeldung für mehrere Personen?

Schreib uns – die Antwort kommt in der Regel am nächsten Werktag. Meldest du dich mit mindestens zwei Personen aus einem Unternehmen an, erhalten alle Teilnehmenden 10 % Nachlass; für ein ganzes Revisionsteam ist eine Inhouse-Schulung meist wirtschaftlicher.

Erfahrungen von Teilnehmenden

Was Teilnehmende über S+P Seminare sagen

Unabhängige Bewertungen zu unseren Seminaren findest du auf zwei Bewertungsportalen.

Die Links führen zu externen Bewertungsprofilen. Informationen zur Erhebung, Moderation und Verifizierung von Bewertungen findest du beim jeweiligen Portal. Aus der Veröffentlichung einer Bewertung allein folgt kein Nachweis der Teilnahme an diesem Seminar.

Fragen

Häufig
gefragt

Etwas offen geblieben? Schreib uns – Antwort in der Regel am nächsten Werktag.

Nächster Schritt

Unabhängig aufstellen.
Risikoorientiert prüfen.

Melde dich jetzt an und nimm Prüfungslandkarte, Follow-up-Verfahren und Umsetzungsfahrplan Regulatorik direkt in deine Revisionspraxis mit. Ein Tag live online, 6,0 Zeitstunden, S+P Teilnahmezertifikat und Digital Badge, Tool Box und unbefristet kostenfreies C.O.R.E. Update inklusive.

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