Die Europäische Union hat in den letzten Monaten wichtige Schritte unternommen, um die Identifizierung und das Management von Politisch Exponierten Personen (PEPs) sowie die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken. Diese Entwicklungen haben wesentliche Auswirkungen auf die Finanzindustrie und auf Institutionen, die mit hochrangigen öffentlichen Ämtern und internationalen Organisationen interagieren.
Am 10. November 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission eine aktualisierte Liste von wichtigen öffentlichen Ämtern auf nationaler Ebene, internationaler Ebene und innerhalb der Organe und Einrichtungen der EU. Diese Liste, publiziert im Amtsblatt der EU, basiert auf Artikel 20a Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2015/849 in der Fassung der Änderungsrichtlinie (EU) 2018/843. Sie definiert konkret, welche Ämter als politisch exponiert gelten, eine wesentliche Information für Finanzinstitute und andere Institutionen, die im Rahmen des § 1 Abs. 12 S. 2 Nr. 2 GwG PEPs identifizieren und überwachen müssen.
Bereits am 31. Oktober 2023 hatte die EU-Kommission einen Beschluss über die spezifischen Funktionen veröffentlicht, die auf Ebene der Organe und Einrichtungen der Union als wichtige öffentliche Ämter eingestuft werden. Diese Klarstellung hilft Institutionen, ihre Compliance-Verfahren effektiver zu gestalten.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) spielt eine zentrale Rolle in der Gestaltung der regulatorischen Landschaft. Am 24. November 2023 initiierte sie eine öffentliche Konsultation zu neuen Leitlinien, die darauf abzielen, den Missbrauch von Geldtransfers und bestimmten Krypto-Vermögenswerten für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Diese Leitlinien sind eine Revision der Gemeinsamen Leitlinien der ESA gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) 2015/847 (GTVO) und enthalten wichtige Neuerungen. Sie legen fest, welche Schritte Zahlungsdienstleister (PSPs), zwischengeschaltete PSPs (IPSPs), Anbieter von Krypto-Vermögenswerten (CASPs) und zwischengeschaltete CASPs (ICASPs) unternehmen sollten, um unvollständige oder fehlende Informationen bei Geld- oder Krypto-Transfers zu identifizieren.
Die Leitlinien beschreiben auch die erforderlichen Verfahren, die diese Anbieter einrichten sollten, um Transfers zu verwalten, bei denen kritische Informationen fehlen. Für Kreditinstitute und konventionelle Geldtransfers bringen diese Änderungen ebenfalls relevante Anpassungen mit sich.
Interessant ist auch die Ankündigung einer virtuellen öffentlichen Anhörung durch die EBA am 17. Januar 2024. Diese Veranstaltung bietet Stakeholdern die Gelegenheit, ihre Ansichten zum Konsultationspapier zu äußern und Teil des Diskussionsprozesses zu sein. Die Registrierung für die Anhörung ist bis zum 3. Januar 2024 möglich.
Die jüngsten Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und die Aktivitäten der EBA zeigen, dass die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiterhin hohe Priorität genießt. Die aktualisierten PEP-Listen und die neuen Leitlinien zur Überwachung von Geld- und Krypto-Transfers sind wichtige Schritte, um die Integrität des Finanzsystems zu stärken und Risiken effektiver zu managen. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich diese Richtlinien in der Praxis auswirken und wie sie die globale Finanzlandschaft prägen werden.
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