Regulatorisches Update · Stand 07.10.2026
Was sich für deine Verhandlungen und Verträge ändert.
Fünf Änderungen, die in Lieferantengespräche, Vertragsklauseln und die Compliance im Einkauf hineinwirken – im Seminar in Block 03 eingeordnet, mit klarer Trennung von bisheriger und neuer Regelung.
Bisherige und neue Regelung im Vergleich
| Bisherige Regelung |
Neue Regelung |
| KI-Kompetenz im EinkaufsteamSeit 02.02.2025 mussten Anbieter und Betreiber von KI-Systemen nach Art. 4 VO (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) nach besten Kräften sicherstellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. |
Seit 27.07.2026Art. 4 KI-Verordnung in der Fassung der VO (EU) 2026/1744 (Digitaler Omnibus zur KI): Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und weiterer in ihrem Auftrag tätiger Personen zu unterstützen. Die Pflicht bleibt bestehen, ist aber als Förderpflicht gefasst. Nutzt dein Team KI für Angebotsauswertung oder Verhandlungsvorbereitung, dokumentierst du Schulung und Einsatzregeln – auch dazu, welche Preis- und Konditionsdaten in KI-Tools gelangen. |
| E-Rechnung im Inland (B2B)Seit 01.01.2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Nach der Übergangsregelung des § 27 Abs. 38 UStG durften Lieferanten bis 31.12.2026 weiterhin Papierrechnungen und, mit Zustimmung des Empfängers, sonstige elektronische Rechnungen ausstellen. |
Ab 01.01.2027Lieferanten mit einem Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 € müssen E-Rechnungen im Sinne des § 14 Abs. 1 UStG ausstellen; EDI-Verfahren bleiben bis 31.12.2027 zulässig; ab 01.01.2028 gilt die Pflicht grundsätzlich für alle, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Kleinunternehmer ausgenommen. Ein PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung. Lege Rechnungsformat und Übermittlungsweg in Rahmenverträgen und Einkaufsbedingungen fest. |
| Produkthaftung bei Importware und SoftwareDas Produkthaftungsgesetz vom 15.12.1989 setzt die RL 85/374/EWG um. Software ist darin nicht ausdrücklich als Produkt genannt. |
Ab 09.12.2026 · Gesetzgebung läuftDie RL (EU) 2024/2853 ist bis 09.12.2026 umzusetzen. Der Regierungsentwurf eines neuen Produkthaftungsgesetzes (BT-Drs. 21/4297, erste Lesung 04.03.2026) bezieht Software und KI-Systeme ein und soll für Produkte gelten, die ab 09.12.2026 in Verkehr gebracht werden. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, können unter bestimmten Voraussetzungen Einführer, Bevollmächtigte des Herstellers, Fulfilment-Dienstleister und Händler haften. Regress, Versicherungsnachweis und Herkunftsangaben gehören damit in die Verhandlung. |
| Datenklauseln in LieferverträgenKlauseln zu Datenzugang und Datennutzung zwischen Unternehmen wurden nur über die AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB geprüft, soweit sie vorformuliert waren. |
Seit 12.09.2025 · Altverträge ab 12.09.2027Nach Art. 13 VO (EU) 2023/2854 (Data Act) sind missbräuchliche Klauseln zu Datenzugang, Datennutzung sowie Haftung und Rechtsbehelfen bei datenbezogenen Pflichtverletzungen, die einem Unternehmen einseitig auferlegt werden, für dieses nicht bindend; Art. 13 Abs. 4 und 5 nennen eine schwarze und eine graue Liste. Das gilt für Verträge ab 12.09.2025 und ab 12.09.2027 auch für ältere Verträge, die unbefristet sind oder bis mindestens 11.01.2034 laufen (Art. 50). Ausgenommen sind der Hauptgegenstand des Vertrags und die Angemessenheit des Preises für die weitergegebenen Daten (Art. 13 Abs. 8). Die AGB-Kontrolle gilt daneben weiter. Relevant beim Kauf vernetzter Maschinen und Anlagen. |
| Bestechung im geschäftlichen VerkehrBestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sind nach § 299 StGB strafbar. EU-Grundlage war der Rahmenbeschluss 2003/568/JI. |
Umsetzung bis 01.06.2028Die RL (EU) 2026/1021 zur Bekämpfung der Korruption ist seit 31.05.2026 in Kraft. Art. 4 definiert die vorsätzliche Bestechung und Bestechlichkeit im privaten Sektor – ein ungerechtfertigter Vorteil als Gegenleistung für eine Pflichtverletzung – einheitlich; die Richtlinie verlangt auch Sanktionen gegen Unternehmen. Der deutsche Gesetzgeber muss sein Korruptionsstrafrecht bis 01.06.2028 daran ausrichten. Prüfe schon jetzt deine Regeln für Geschenke und Einladungen von Lieferanten. |
Rechtsgrundlagen: KI-Verordnung · VO (EU) 2024/1689, Art. 4, geändert durch VO (EU) 2026/1744 · § 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG · Produkthaftung · RL (EU) 2024/2853, ProdHaftG, Regierungsentwurf BT-Drs. 21/4297 · Data Act · VO (EU) 2023/2854, Art. 13, 50 · Antikorruption · RL (EU) 2026/1021, § 299 StGB. Die Pflichten sind jeweils nach Unternehmensgröße, Rolle in der Lieferkette und Vertragsgegenstand einzuordnen.
Dein Praxistransfer: Nimm Rechnungsformat, Datenklauseln und Haftungsregress in deine Verhandlungsagenda auf, prüfe deine Regeln für Zuwendungen von Lieferanten und lege fest, welche Konditionsdaten dein Team in KI-Tools eingeben darf.