Aus dem Risk Hub

Autor: Emma Collins
– Compliance & Governance-Artikel
Emma Collins
fokussiert sich im S+P Governance Hub auf die Dynamik regulatorischer Anforderungen, ESG-Faktoren und digitaler Resilienz. Ziel ist es, komplexe regulatorische Rahmenbedingungen in anwendbare Management-Tools zu transformieren und Entscheidungsträgern so maximale Handlungsfähigkeit zu sichern.

14. März 2026
Lesezeit: 8 Minuten

Artikel 19 AMLR: Leitfaden zu neuen Schwellenwerten & AMLA-RTS

Die neuen Schwellenwerte nach Art. 19 Abs. 2–5 AMLR im Überblick

In diesem Beitrag zeige ich dir, wie die neuen, niedrigeren Schwellenwerte in Artikel 19 der Geldwäscheverordnung (AMLR) zusammenspielen und was das für deine tägliche Arbeit im Bereich Compliance bedeutet.

S+P hat die aktuellen Entwürfe der technischen Regulierungsstandards (RTS) der AMLA vom Februar 2026 analysiert, um dir präzise Ableitungen für deine Praxis zu liefern. Du bekommst einen kompakten Überblick darüber, warum der europäische Gesetzgeber die generelle 10.000-EUR-Schwelle für gelegentliche Transaktionen beibehalten hat, sie aber in besonders risikoreichen Sektoren durch deutlich niedrigere Eingriffsschwellen ergänzt

Ziel dieses Artikels ist es, dir dabei zu helfen, die komplexe Normstruktur der AMLR zu durchdringen und die strategische Rolle der AMLA zu verstehen. Wir klären, welche Bedeutung Artikel 19 Absatz 9 AMLR für die Dynamisierung der Aufsicht hat und warum die Behörde im aktuellen RTS-Entwurf bewusst auf noch tiefere Schwellen verzichtet, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Anstatt nur abstrakte Rechtsnormen zu referieren, bietet dir dieser Leitfaden konkrete Umsetzungsideen für dein Institut:

  • Systematik verstehen: Erfahre, wie die Schwellen von 1.000 EUR, 2.000 EUR und 3.000 EUR in das Gesamtsystem eingebettet sind.
  • Abgrenzung meistern: Lerne die neuen Kriterien kennen, mit denen du Geschäftsbeziehungen von gelegentlichen Transaktionen rechtssicher unterscheidest.
  • Umgehung verhindern: Nutze die technischen Vorgaben des RTS-Entwurfs, um verbundene Transaktionen (Structuring) durch intelligente Datennutzung effektiv aufzudecken.

Dieser Artikel dient dir als Fahrplan für die kommenden regulatorischen Änderungen, damit du deine Compliance-Organisation nicht nur gesetzeskonform, sondern auch operativ effizient auf den Geltungsbeginn im Juli 2027 vorbereiten kannst.

AMLR Schwellenwert-Management – Technische Anforderungen für IT-Systeme

Sektor / Transaktionstyp Systemanforderung und Schwellenwertlogik
Standard-Gelegenheitsgeschäft Das System muss eine automatische Auslösung der Customer Due Diligence (CDD) aktivieren, sobald gelegentliche Transaktionen den Schwellenwert von 10.000 € erreichen oder überschreiten.
Rechtsgrundlage: Art. 19 Abs. 1 AMLR.
Bargeldtransaktionen Für Bargeldtransaktionen ist eine gesonderte Schwellenwertprüfung zu implementieren. Bei Transaktionen ab 3.000 € muss das System automatisch eine CDD-Prüfung auslösen.
Rechtsgrundlage: Art. 19 Abs. 2 AMLR.
Glücksspieldienste Systeme von Glücksspielanbietern müssen eine Schwellenwertkontrolle für Einzahlungen oder Gewinne implementieren. Bei Beträgen ab 2.000 € sind Sorgfaltspflichten nach AMLR zu aktivieren.
Rechtsgrundlage: Art. 19 Abs. 4 AMLR.
Geldtransfers (FI/KI) Für Geldtransfers durch Finanzinstitute oder Kreditinstitute muss eine CDD-Auslösung erfolgen, sobald der Schwellenwert von 1.000 € erreicht wird.
Rechtsgrundlage: Art. 19 Abs. 3 AMLR.
Krypto-Asset-Transfers Für Transfers von Kryptowerte müssen Monitoring-Systeme ebenfalls einen Schwellenwert von 1.000 € berücksichtigen. Ab diesem Betrag ist eine Identifizierung des Kunden und eine Transaktionsprüfung erforderlich.
Rechtsgrundlage: Art. 19 Abs. 5 AMLR.

FAQ: Neue Schwellenwerte nach AMLR & AMLA-RTS

  • Ab wann müssen die neuen AMLR-Schwellenwerte technisch umgesetzt sein?

    Die AMLR gilt grundsätzlich ab dem 10. Juli 2027. Bis zu diesem Datum müssen deine Systeme in der Lage sein, die sektorspezifischen Schwellenwerte (1.000 €, 2.000 €, 3.000 €) sowie die Aggregationslogiken für verbundene Transaktionen umzusetzen. Für Fußballvereine und Spielervermittler gilt eine verlängerte Frist bis zum 10. Juli 2029.

  • Was passiert, wenn eine Transaktion genau 3.000 € oder 1.000 € beträgt?

    Die Sorgfaltspflichten greifen bereits ab Erreichen des Schwellenwerts. Das bedeutet: Bei exakt 3.000 € Bargeld oder 1.000 € bei Geldtransfers musst du bereits die Identität des Kunden prüfen und verifizieren.

  • Muss ich jetzt für jede kleine Transaktion familiäre Beziehungen prüfen?

    Nein. Der RTS-Entwurf stellt klar, dass Kriterien wie familiäre Bindungen oder Geschäftspartnerschaften nur auf Basis der Informationen berücksichtigt werden müssen, die dir bereits vorliegen. Du bist nicht verpflichtet, solche Daten ausschließlich für die Schwellenwertprüfung neu zu erheben.

  • Warum gibt es für Krypto-Dienstleister praktisch keine echte Freigrenze?

    Obwohl der Schwellenwert für gelegentliche Krypto-Transfers bei 1.000 € liegt, verlangt die AMLR für CASPs bereits unterhalb dieser Schwelle eine Identifizierung des Kunden. Grund ist das erhöhte Risiko durch Anonymität und schnelle grenzüberschreitende Transaktionen.

  • Wie berechne ich den rollierenden Zeitraum von 12 Monaten?

    „Rollierend“ bedeutet, dass du nicht am Jahresanfang neu startest. Stattdessen musst du an jedem Tag prüfen, ob ein Kunde in den vergangenen 365 Tagen bereits zwei Transaktionen durchgeführt hat. Ist die aktuelle Transaktion die dritte, gilt dies als Hinweis auf eine Geschäftsbeziehung.

  • Was gilt als kurzer Zeitraum bei verbundenen Transaktionen?

    Der RTS-Entwurf folgt einem risikobasierten Ansatz. Für Sektoren wie Geldtransfer oder Krypto wird ein Zeitraum von einem Monat genannt. In anderen Bereichen – etwa Bargeld im Güterhandel – musst du selbst festlegen, welcher Zeitraum (z. B. 24 Stunden oder eine Woche) angesichts deines Geschäftsmodells angemessen ist.

  • Warum hat die AMLA die allgemeine Schwelle von 10.000 € nicht gesenkt?

    Die AMLA hat eine weitere Absenkung geprüft, sieht derzeit jedoch keine ausreichenden Belege, dass niedrigere Schwellenwerte notwendig und verhältnismäßig wären. Eine zusätzliche Absenkung würde eine hohe administrative Belastung für Unternehmen und Kunden verursachen, ohne dass ein klarer Sicherheitsgewinn belegt ist.

Der normative Rahmen: Systematik und Abgrenzung

Wenn du mit den neuen AML-Vorschriften arbeitest, begegnest du sehr schnell Artikel 19 AMLR. Grundsätzlich gilt: Bei gelegentlichen Transaktionen ab 10.000 EUR musst du Sorgfaltspflichten (Customer Due Diligence – CDD) anwenden. Daneben sieht Artikel 19 Absätze 2 bis 5 AMLR aber zusätzliche, niedrigere Schwellenwerte für bestimmte Sektoren vor, in denen der Gesetzgeber ein erhöhtes Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko sieht.

Damit du diese Schwellen richtig anwenden kannst, musst du zunächst die Abgrenzung zwischen „Geschäftsbeziehung“ und „gelegentlicher Transaktion“ verstehen. Die AMLR und der RTS-Entwurf definieren gelegentliche Transaktionen negativ:

  • Immer dann, wenn du Leistungen außerhalb einer dauerhaften Geschäftsbeziehung erbringst, liegst du im Bereich der gelegentlichen Transaktion.
  • Eine Geschäftsbeziehung zeichnet sich hingegen durch ein Dauerelement oder die Erwartung einer Wiederholung aus.Artikel 19 Absatz 9 AMLR gibt der AMLA den Auftrag, Kriterien für diese Identifizierung festzulegen.

Ziel ist es, die Fragmentierung in der Union zu verringern und sicherzustellen, dass Begriffe überall einheitlich verstanden werden. Für dich bedeutet das: Du arbeitest künftig mit einem harmonisierten europäischen Maßstab, der weniger Raum für nationale Interpretationsspielräume lässt

Compliance Quick-Check: AMLR Schwellenwerte & Monitoring-Systeme

Check Fragestellung
Schwellenwert-Check
Sind die AMLR-Schwellenwerte (10.000 €, 3.000 €, 2.000 €, 1.000 €) im Monitoring-System parametrisiert?
CDD-Trigger-Check
Löst das System automatisch Customer Due Diligence aus, sobald ein Schwellenwert erreicht wird?
Bargeld-Check
Werden Bargeldtransaktionen ab 3.000 € automatisch identifiziert und überprüft?
Krypto-Check
Sind CASP-spezifische Anforderungen umgesetzt (Identifizierung bereits unterhalb von 1.000 €)?
Aggregation-Check
Kann das System verbundene Transaktionen erkennen und zusammenrechnen?
Rollierender Zeitraum
Werden Transaktionen über einen rollierenden Zeitraum von 12 Monaten analysiert?
Monitoring-Check
Existiert ein automatisiertes Monitoring für Geldtransfer-, Glücksspiel- und Kryptotransaktionen?
Governance-Check
Sind Verantwortlichkeiten zwischen Compliance, IT und Geldwäschebeauftragten klar definiert?

🚦 Live-Auswertung

ROT
AML-Risiko hoch
GELB
Monitoring-Lücken
GRÜN
AMLR-konforme Systeme

Die niedrigeren Schwellenwerte nach Art. 19 Abs. 2–5 AMLR

In diesem Abschnitt schauen wir die bereits festgeschriebenen sektoralen Schwellen an. Diese sind für deine Systemparametrisierung entscheidend, da sie die allgemeine 10.000-EUR-Schwelle überlagern.

1.000 EUR für Geldtransfers und Krypto-Assets

Wenn du Geldtransfers anbietest oder als Krypto-Asset-Dienstleister (CASP) tätig bist, greifen die Sorgfaltspflichten bereits ab 1.000 EUR. Bei CASPs geht die Anforderung sogar noch weiter: Hier ist eine Identifizierung und Überprüfung oft schon bei Beträgen unter 1.000 EUR erforderlich.

  • Für dich bedeutet das: Du musst Systeme implementieren, die Kleinstbeträge im Krypto-Bereich erfassen.

  • Prüfung: Du kannst dich nicht auf hohe Freigrenzen verlassen, da die Aufsicht hier ein besonders hohes Risiko für Strukturierung sieht.

3.000 EUR für Bargeldtransaktionen

Für Bargeldtransaktionen hat der Gesetzgeber eine Schwelle von 3.000 EUR festgelegt. Diese Grenze trägt dem hohen Anonymitätsrisiko von Bargeld Rechnung.

  • Deine Aufgabe: Du musst sicherstellen, dass Barzahlungen ab diesem Wert konsequent identifiziert werden.

  • Monitoring: Besonders bei Bargeld musst du auf „verbundene Transaktionen“ achten, um die Umgehung der Schwelle durch Aufsplittung zu verhindern.

2.000 EUR für Glücksspieldienstleistungen

Im Glücksspielsektor liegt die Schwelle bei 2.000 EUR, sei es beim Einsatz oder bei der Gewinnbeteiligung.

  • Praxis-Tipp: Nutze Kundenkarten oder Treueprogramme, um Transaktionen einer Person über verschiedene Terminals oder Filialen hinweg zuzuordnen.


Artikel 19 Absatz 9 AMLR und der RTS-Entwurf der AMLA

Der RTS-Entwurf konkretisiert, wie du diese Schwellen operativ „bewachen“ musst, ohne den Überblick zu verlieren.

Kriterien für Geschäftsbeziehungen

Wann wird aus einem gelegentlichen Kunden ein Vertragspartner? Der RTS nennt klare Indizien:

  • Online-Registrierung: Wenn ein Kunde einen Online-Dienst mit fortlaufendem Zugang nutzt, deutet dies auf eine Geschäftsbeziehung hin.

  • Die 3-Transaktionen-Regel: In Sektoren wie Geldtransfer oder Devisentausch sollst du ab drei Transaktionen innerhalb von 12 Monaten (rollierend) von einer Geschäftsbeziehung ausgehen.

Identifizierung verbundener Transaktionen

Um Schwellenwerte wirksam zu schützen, musst du Transaktionen aggregieren. Der RTS gibt dir hierfür Kriterien an die Hand, die auf Informationen basieren, die du ohnehin hast oder haben solltest:

Gemeinsame Merkmale: Identischer Ursprung, Bestimmungsort oder Zweck.

Verhaltensmuster: Kunden, die gemeinsam auftreten, sich abstimmen oder dieselbe IP-Adresse und Gerätekennung nutzen.

Familiäre Bindungen: Wenn dir bekannt ist, dass Kunden Familienmitglieder sind, musst du deren Transaktionen bei der Schwellenwertprüfung berücksichtigen.

Warum keine weiteren Schwellenwerte?

Ein wichtiger Punkt für deine Ressourcenplanung: Die AMLA führt aktuell keine zusätzlichen niedrigeren Schwellenwerte ein. Die Begründung ist ein Signal der Verhältnismäßigkeit: Die Behörde sieht derzeit keine schlüssigen Beweise, dass weitere Absenkungen notwendig wären, um die Risiken in der Union zu mindern. Das spart dir vorerst zusätzliche operative Kosten für noch engmaschigere Kontrollen.

Praktische Auswirkungen auf deine Compliance-Organisation

Die neuen Schwellenwerte und der RTS-Entwurf der AMLA sind kein bloßes „Paperwork“, sondern erfordern von dir eine tiefgreifende technische und prozessuale Neuausrichtung.

Damit du nicht erst am Tag des Geltungsbeginns (grundsätzlich der 10. Juli 2027) unter Druck gerätst, zeigt dir S+P die drei kritischen Handlungsfelder auf:

System-Parametrisierung und rollierende Zeiträume

Deine IT-Systeme müssen künftig wesentlich dynamischer agieren als bisher. Es reicht nicht mehr aus, Transaktionen nur gegen statische Einzelschwellen zu prüfen.

  • Rollierende Überwachung: Für Geldüberweisungen und Krypto-Dienste musst du Logiken implementieren, die drei Transaktionen innerhalb von 12 Monaten erfassen, um den Übergang zur Geschäftsbeziehung zu identifizieren.
  • Kurzzeit-Aggregation: Insbesondere bei Bargeld- und Glücksspieltransaktionen musst du definieren, was als „kurzer Zeitraum“ für verbundene Transaktionen gilt – basierend auf deinem individuellen Geschäftsmodell und Risiko.
  • Sektorale Schwellen: Die Schwellen von 1.000 EUR (Geldtransfer/Krypto), 2.000 EUR (Glücksspiel) und 3.000 EUR (Bargeld) müssen als harte Stopps in deinem Transaktionsmonitoring verankert sein.

Datenqualität: Das „Identifizieren ohne Erheben“

Eine der spannendsten Anforderungen des RTS-Entwurfs ist die Nutzung vorhandener Daten zur Verknüpfung von Transaktionen. Du sollst keine neuen Datenfelder erzwingen, aber die vorhandenen intelligent auswerten.

  • Digitale Fingerabdrücke: Nutze IP-Adressen, Gerätekennungen und Standortdaten, um zu erkennen, ob verschiedene Kunden in Absprache oder über dieselbe Infrastruktur handeln.
  • Kunde-Kunde-Beziehungen: Wenn deine Stammdaten bereits familiäre Bindungen oder Geschäftspartnerschaften hergeben, müssen diese Informationen automatisch in die Schwellenwertprüfung für verbundene Transaktionen einfließen.

Die operative Front: Schulung und Prozessdesign

Deine Mitarbeiter im direkten Kundenkontakt (Frontoffice) sind deine ersten Sensoren.

  • Strukturierung erkennen: Deine Teams müssen lernen, Kundenverhalten zu deuten – etwa Gruppen, die nacheinander mit Beträgen knapp unterhalb der 3.000 EUR-Grenze am Schalter erscheinen.
  • Verhältnismäßigkeit wahren: Da die AMLA vorerst auf zusätzliche Schwellen verzichtet , solltest du dein Personal darauf schulen, die bestehenden Grenzen präzise anzuwenden, anstatt aus übertriebener Vorsicht („Over-Compliance“) jede Kleinsttransaktion zu blockieren.
Regulatorische Einordnung · EU 2024/1624

Artikel 19 AMLR – Sorgfaltspflichten & Schwellenwerte

Visuelle Abgrenzung zwischen gelegentlichen Transaktionen, erhöhten Prüfpflichten und dem Übergang zur dauerhaften Geschäftsbeziehung mit laufendem Monitoring.

1.000 EUR
Krypto &
Transfers
3.000 EUR
Bargeld-
Limit
10.000 EUR
General-
schwelle
⚖️
10.000 €
Generalschwelle · Art. 19 Abs. 1
Gelegentliche Transaktion
CDD-Pflicht greift bei gelegentlichen Transaktionen ab diesem Betrag – unabhängig davon, ob die Zahlung in einem oder mehreren verbundenen Vorgängen erfolgt.
Standardsorgfalt
💶
3.000 €
Bargeld-Limit · Art. 19 Abs. 1 lit. b
Verschärfte Barannahme
Für Transaktionen in bar gilt bereits ab 3.000 EUR eine strengere Sorgfaltspflicht. Relevant für Händler, Notare und alle Verpflichteten im Retail-Bereich.
Erhöhte Sorgfalt
🔐
1.000 €
Krypto & Transfers · Art. 19 Abs. 1 lit. c
Kryptowerte & Geldtransfers
Kryptodienstleister und Zahlungsdienstleister unterliegen bereits ab 1.000 EUR erhöhten Identifizierungspflichten – konform mit der Transfer of Funds Regulation.
Höchste Sorgfalt
🏛️
Abs. 9
Dynamische Kompetenz · AMLA
AMLA-Regulierungsvorbehalt
Die AMLA ist ermächtigt, durch RTS sektorspezifische oder risikoadaptierte Schwellenwerte für Hochrisikobereiche festzulegen und bestehende Grenzen abzusenken.
Delegierte Rechtsakte
Übergang · Gelegentliche Transaktion → Geschäftsbeziehung
Einmalige / gelegentliche
Transaktion (Art. 19 Abs. 1)
Häufung erkennbarer
Verbindung oder
wiederkehrender Kontakt
Geschäftsbeziehung
(Art. 20 AMLR)
→ laufendes Monitoring
Entscheidend: Sobald eine dauerhafte Beziehung begründet wird oder der Verpflichtete erkennt, dass mehrere Transaktionen als zusammengehörig zu werten sind, wechselt die Rechtsgrundlage von Art. 19 in die kontinuierliche Überwachungspflicht nach Art. 20 AMLR. Die Schwellenwerte des Art. 19 gelten dann nicht mehr als alleinige Auslöser.
Regulatorischer Kontext · AMLA RTS

Artikel 19 Abs. 9 AMLR delegiert an die AMLA die Befugnis, mittels Regulatory Technical Standards (RTS) sektorspezifische Schwellenwerte zu konkretisieren – insbesondere für Hochrisikobranchen (z. B. Edelmetallhandel, Online-Glücksspiel). Erste Konsultationsentwürfe erwartet ab 2025/2026 im Rahmen des AMLA-Arbeitsprogramms.

Praxishinweis · GWB / MLRO

Für den Geldwäschebeauftragten gilt: Schwellenwerte nach Art. 19 sind Mindestauslöser, keine Obergrenzen. Risikobasierter Ansatz (Art. 8 AMLR) verpflichtet zur frühzeitigeren Identifizierung, wenn Indikatoren auf erhöhtes ML/TF-Risiko hinweisen – unabhängig vom erreichten Betrag.

Artikel 19 Absatz 9 AMLR: Wie der RTS-Entwurf die Aufsicht dynamisiert

Die Entscheidung, keine zusätzlichen niedrigeren Schwellenwerte einzuführen, ist ein klares Bekenntnis zur Verhältnismäßigkeit und eine Anerkennung der bisherigen administrativen Belastung.

Doch Vorsicht: Dieser Zustand ist ein „Snapshot“. Die AMLA betont ausdrücklich, dass die ML/TF-Risiken dynamisch sind. Sobald schlüssige Daten vorliegen, dass die aktuellen Grenzen umgangen werden, wird sie das Mandat zur Absenkung nutzen.

Die Kombination aus festen Sektor-Schwellen und den neuen, detaillierten Kriterien für verbundene Transaktionen schafft ein hybrides Überwachungssystem.

Für dich bedeutet das:

Compliance wandelt sich von einer statischen Prüfung hin zu einer datengetriebenen Mustererkennung. Wer heute in die Qualität seiner Transaktionsverknüpfung investiert, wird morgen nicht von neuen Schwellenwert-Absenkungen überrascht.

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Quellen und weiterführende Themen

EU – AMLR und der neue Rechtsrahmen (Single Rulebook)

Amtliche Fassung der AML-Verordnung (Regulation (EU) 2024/1624) Dies ist das zentrale Dokument („AMLR“), das die Schwellenwerte in Artikel 19 festlegt.

Link (EUR-Lex, Amtsblatt der EU):

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1624

Amtliche Fassung der AML-Richtlinie (Directive (EU) 2024/1640) Die „AMLD6“ regelt die nationalen Aufsichtsstrukturen und die Zusammenarbeit der Zentralstellen für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIUs).

Link (EUR-Lex):

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024L1640

Einrichtung der AMLA (Regulation (EU) 2024/1620) Die Verordnung zur Errichtung der neuen EU-Geldwäschebehörde mit Sitz in Frankfurt am Main.

Link (EUR-Lex):

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1620


AMLA – Technische Regulierungsstandards (RTS) und Konsultationen

AMLA – Konsultationspapier zu Artikel 19 Absatz 9 AMLR Das spezifische Dokument (Entwurf der RTS), das Kriterien für Geschäftsbeziehungen und verbundene Transaktionen definiert. Es enthält die Bestätigung, dass aktuell keine zusätzlichen niedrigeren Schwellenwerte eingeführt werden.

Link (Offizielle AMLA-Website – Konsultationsbereich):

https://www.amla.europa.eu/consultations-list_en

(Hinweis: Da die AMLA-Website im Aufbau ist, findest du Dokumente zu laufenden Konsultationen unter dem Reiter „Public Consultations“.)

Übersicht der AMLA-Leitlinien und technischen Standards Zentraler Einstiegspunkt für alle von der AMLA entwickelten regulatorischen Instrumente.

Link: https://www.amla.europa.eu/regulation-supervision_en


BaFin – Nationale Umsetzung und Aufsicht (Deutschland)

BaFin – Themenseite Geldwäscheprävention Informationen zur Anwendung der AMLR im deutschen Finanzsektor und Auslegungshinweise der nationalen Aufsicht.

Link: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/Geldwaesche/Geldwaesche_node.html

BaFin – Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) Konkrete Hilfestellung für verpflichtete Unternehmen zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten (wird sukzessive an die AMLR angepasst).

Link: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Auslegungshinweis/AuA_GwG_Geldwaescheprävention.html


EBA – Übergangsregelungen und Risikoanalysen

EBA – Geldwäschebekämpfung (AML/CFT) Bevor die AMLA voll operativ ist, hat die EBA wesentliche Leitlinien (z. B. zu Risikofaktoren) erstellt, die als Basis für die neuen RTS dienen.

Link: https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/anti-money-laundering-and-countering-financing-terrorism

EBA – Bericht über ML/TF-Risiken in der EU Die zweijährliche Bewertung der Risiken im Finanzsektor, die oft als Begründung für niedrigere Schwellenwerte herangezogen wird.

Link: https://www.eba.europa.eu/publications-and-media/opinions/opinion-mltf-risks-affecting-eus-financial-sector


FATF – Internationale Standards (Kontext)

FATF Recommendations (Standard für Schwellenwerte) Die internationalen Vorgaben (z. B. Empfehlung 10 und 16), auf denen die EU-Schwellenwerte von 1.000 € und 10.000 € basieren.

Link: https://www.fatf-gafi.org/publications/fatfrecommendations/documents/fatf-recommendations.html

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