Die neuen Schwellenwerte nach Art. 19 Abs. 2–5 AMLR im Überblick
In diesem Beitrag zeige ich dir, wie die neuen, niedrigeren Schwellenwerte in Artikel 19 der Geldwäscheverordnung (AMLR) zusammenspielen und was das für deine tägliche Arbeit im Bereich Compliance bedeutet.
S+P hat die aktuellen Entwürfe der technischen Regulierungsstandards (RTS) der AMLA vom Februar 2026 analysiert, um dir präzise Ableitungen für deine Praxis zu liefern. Du bekommst einen kompakten Überblick darüber, warum der europäische Gesetzgeber die generelle 10.000-EUR-Schwelle für gelegentliche Transaktionen beibehalten hat, sie aber in besonders risikoreichen Sektoren durch deutlich niedrigere Eingriffsschwellen ergänzt
Ziel dieses Artikels ist es, dir dabei zu helfen, die komplexe Normstruktur der AMLR zu durchdringen und die strategische Rolle der AMLA zu verstehen. Wir klären, welche Bedeutung Artikel 19 Absatz 9 AMLR für die Dynamisierung der Aufsicht hat und warum die Behörde im aktuellen RTS-Entwurf bewusst auf noch tiefere Schwellen verzichtet, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Anstatt nur abstrakte Rechtsnormen zu referieren, bietet dir dieser Leitfaden konkrete Umsetzungsideen für dein Institut:
Dieser Artikel dient dir als Fahrplan für die kommenden regulatorischen Änderungen, damit du deine Compliance-Organisation nicht nur gesetzeskonform, sondern auch operativ effizient auf den Geltungsbeginn im Juli 2027 vorbereiten kannst.
| Sektor / Transaktionstyp | Systemanforderung und Schwellenwertlogik |
|---|---|
| Standard-Gelegenheitsgeschäft |
Das System muss eine automatische Auslösung der
Customer Due Diligence (CDD) aktivieren,
sobald gelegentliche Transaktionen den
Schwellenwert von 10.000 € erreichen
oder überschreiten. Rechtsgrundlage: Art. 19 Abs. 1 AMLR. |
| Bargeldtransaktionen |
Für Bargeldtransaktionen ist eine gesonderte
Schwellenwertprüfung zu implementieren.
Bei Transaktionen ab 3.000 € muss das System
automatisch eine CDD-Prüfung auslösen. Rechtsgrundlage: Art. 19 Abs. 2 AMLR. |
| Glücksspieldienste |
Systeme von Glücksspielanbietern müssen eine
Schwellenwertkontrolle für Einzahlungen oder Gewinne
implementieren. Bei Beträgen ab 2.000 €
sind Sorgfaltspflichten nach AMLR zu aktivieren. Rechtsgrundlage: Art. 19 Abs. 4 AMLR. |
| Geldtransfers (FI/KI) |
Für Geldtransfers durch Finanzinstitute oder
Kreditinstitute muss eine CDD-Auslösung erfolgen,
sobald der Schwellenwert von 1.000 €
erreicht wird. Rechtsgrundlage: Art. 19 Abs. 3 AMLR. |
| Krypto-Asset-Transfers |
Für Transfers von Kryptowerte müssen
Monitoring-Systeme ebenfalls einen
Schwellenwert von 1.000 € berücksichtigen.
Ab diesem Betrag ist eine Identifizierung
des Kunden und eine Transaktionsprüfung erforderlich. Rechtsgrundlage: Art. 19 Abs. 5 AMLR. |
Die AMLR gilt grundsätzlich ab dem 10. Juli 2027. Bis zu diesem Datum müssen deine Systeme in der Lage sein, die sektorspezifischen Schwellenwerte (1.000 €, 2.000 €, 3.000 €) sowie die Aggregationslogiken für verbundene Transaktionen umzusetzen. Für Fußballvereine und Spielervermittler gilt eine verlängerte Frist bis zum 10. Juli 2029.
Die Sorgfaltspflichten greifen bereits ab Erreichen des Schwellenwerts. Das bedeutet: Bei exakt 3.000 € Bargeld oder 1.000 € bei Geldtransfers musst du bereits die Identität des Kunden prüfen und verifizieren.
Nein. Der RTS-Entwurf stellt klar, dass Kriterien wie familiäre Bindungen oder Geschäftspartnerschaften nur auf Basis der Informationen berücksichtigt werden müssen, die dir bereits vorliegen. Du bist nicht verpflichtet, solche Daten ausschließlich für die Schwellenwertprüfung neu zu erheben.
Obwohl der Schwellenwert für gelegentliche Krypto-Transfers bei 1.000 € liegt, verlangt die AMLR für CASPs bereits unterhalb dieser Schwelle eine Identifizierung des Kunden. Grund ist das erhöhte Risiko durch Anonymität und schnelle grenzüberschreitende Transaktionen.
„Rollierend“ bedeutet, dass du nicht am Jahresanfang neu startest. Stattdessen musst du an jedem Tag prüfen, ob ein Kunde in den vergangenen 365 Tagen bereits zwei Transaktionen durchgeführt hat. Ist die aktuelle Transaktion die dritte, gilt dies als Hinweis auf eine Geschäftsbeziehung.
Der RTS-Entwurf folgt einem risikobasierten Ansatz. Für Sektoren wie Geldtransfer oder Krypto wird ein Zeitraum von einem Monat genannt. In anderen Bereichen – etwa Bargeld im Güterhandel – musst du selbst festlegen, welcher Zeitraum (z. B. 24 Stunden oder eine Woche) angesichts deines Geschäftsmodells angemessen ist.
Die AMLA hat eine weitere Absenkung geprüft, sieht derzeit jedoch keine ausreichenden Belege, dass niedrigere Schwellenwerte notwendig und verhältnismäßig wären. Eine zusätzliche Absenkung würde eine hohe administrative Belastung für Unternehmen und Kunden verursachen, ohne dass ein klarer Sicherheitsgewinn belegt ist.
Wenn du mit den neuen AML-Vorschriften arbeitest, begegnest du sehr schnell Artikel 19 AMLR. Grundsätzlich gilt: Bei gelegentlichen Transaktionen ab 10.000 EUR musst du Sorgfaltspflichten (Customer Due Diligence – CDD) anwenden. Daneben sieht Artikel 19 Absätze 2 bis 5 AMLR aber zusätzliche, niedrigere Schwellenwerte für bestimmte Sektoren vor, in denen der Gesetzgeber ein erhöhtes Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko sieht.
Damit du diese Schwellen richtig anwenden kannst, musst du zunächst die Abgrenzung zwischen „Geschäftsbeziehung“ und „gelegentlicher Transaktion“ verstehen. Die AMLR und der RTS-Entwurf definieren gelegentliche Transaktionen negativ:
Ziel ist es, die Fragmentierung in der Union zu verringern und sicherzustellen, dass Begriffe überall einheitlich verstanden werden. Für dich bedeutet das: Du arbeitest künftig mit einem harmonisierten europäischen Maßstab, der weniger Raum für nationale Interpretationsspielräume lässt
| Check | Fragestellung |
|---|---|
| Schwellenwert-Check Sind die AMLR-Schwellenwerte (10.000 €, 3.000 €, 2.000 €, 1.000 €) im Monitoring-System parametrisiert? |
|
| CDD-Trigger-Check Löst das System automatisch Customer Due Diligence aus, sobald ein Schwellenwert erreicht wird? |
|
| Bargeld-Check Werden Bargeldtransaktionen ab 3.000 € automatisch identifiziert und überprüft? |
|
| Krypto-Check Sind CASP-spezifische Anforderungen umgesetzt (Identifizierung bereits unterhalb von 1.000 €)? |
|
| Aggregation-Check Kann das System verbundene Transaktionen erkennen und zusammenrechnen? |
|
| Rollierender Zeitraum Werden Transaktionen über einen rollierenden Zeitraum von 12 Monaten analysiert? |
|
| Monitoring-Check Existiert ein automatisiertes Monitoring für Geldtransfer-, Glücksspiel- und Kryptotransaktionen? |
|
| Governance-Check Sind Verantwortlichkeiten zwischen Compliance, IT und Geldwäschebeauftragten klar definiert? |
In diesem Abschnitt schauen wir die bereits festgeschriebenen sektoralen Schwellen an
Wenn du Geldtransfers anbietest oder als Krypto-Asset-Dienstleister (CASP) tätig bist, greifen die Sorgfaltspflichten bereits ab 1.000 EUR
Für dich bedeutet das: Du musst Systeme implementieren, die Kleinstbeträge im Krypto-Bereich erfassen
Prüfung: Du kannst dich nicht auf hohe Freigrenzen verlassen, da die Aufsicht hier ein besonders hohes Risiko für Strukturierung sieht
Für Bargeldtransaktionen hat der Gesetzgeber eine Schwelle von 3.000 EUR festgelegt. Diese Grenze trägt dem hohen Anonymitätsrisiko von Bargeld Rechnung.
Im Glücksspielsektor liegt die Schwelle bei 2.000 EUR, sei es beim Einsatz oder bei der Gewinnbeteiligung.
Der RTS-Entwurf konkretisiert, wie du diese Schwellen operativ „bewachen“ musst, ohne den Überblick zu verlieren.
Wann wird aus einem gelegentlichen Kunden ein Vertragspartner? Der RTS nennt klare Indizien:
Um Schwellenwerte wirksam zu schützen, musst du Transaktionen aggregieren. Der RTS gibt dir hierfür Kriterien an die Hand, die auf Informationen basieren, die du ohnehin hast oder haben solltest:
Gemeinsame Merkmale: Identischer Ursprung, Bestimmungsort oder Zweck.
Verhaltensmuster: Kunden, die gemeinsam auftreten, sich abstimmen oder dieselbe IP-Adresse und Gerätekennung nutzen.
Familiäre Bindungen: Wenn dir bekannt ist, dass Kunden Familienmitglieder sind, musst du deren Transaktionen bei der Schwellenwertprüfung berücksichtigen.
Ein wichtiger Punkt für deine Ressourcenplanung: Die AMLA führt aktuell keine zusätzlichen niedrigeren Schwellenwerte ein. Die Begründung ist ein Signal der Verhältnismäßigkeit: Die Behörde sieht derzeit keine schlüssigen Beweise, dass weitere Absenkungen notwendig wären, um die Risiken in der Union zu mindern. Das spart dir vorerst zusätzliche operative Kosten für noch engmaschigere Kontrollen.
Die neuen Schwellenwerte und der RTS-Entwurf der AMLA sind kein bloßes „Paperwork“, sondern erfordern von dir eine tiefgreifende technische und prozessuale Neuausrichtung.
Damit du nicht erst am Tag des Geltungsbeginns (grundsätzlich der 10. Juli 2027) unter Druck gerätst, zeigt dir S+P die drei kritischen Handlungsfelder auf:
Deine IT-Systeme müssen künftig wesentlich dynamischer agieren als bisher. Es reicht nicht mehr aus, Transaktionen nur gegen statische Einzelschwellen zu prüfen.
Eine der spannendsten Anforderungen des RTS-Entwurfs ist die Nutzung vorhandener Daten zur Verknüpfung von Transaktionen. Du sollst keine neuen Datenfelder erzwingen, aber die vorhandenen intelligent auswerten.
Deine Mitarbeiter im direkten Kundenkontakt (Frontoffice) sind deine ersten Sensoren.
Visuelle Abgrenzung zwischen gelegentlichen Transaktionen, erhöhten Prüfpflichten und dem Übergang zur dauerhaften Geschäftsbeziehung mit laufendem Monitoring.
Artikel 19 Abs. 9 AMLR delegiert an die AMLA die Befugnis, mittels Regulatory Technical Standards (RTS) sektorspezifische Schwellenwerte zu konkretisieren – insbesondere für Hochrisikobranchen (z. B. Edelmetallhandel, Online-Glücksspiel). Erste Konsultationsentwürfe erwartet ab 2025/2026 im Rahmen des AMLA-Arbeitsprogramms.
Für den Geldwäschebeauftragten gilt: Schwellenwerte nach Art. 19 sind Mindestauslöser, keine Obergrenzen. Risikobasierter Ansatz (Art. 8 AMLR) verpflichtet zur frühzeitigeren Identifizierung, wenn Indikatoren auf erhöhtes ML/TF-Risiko hinweisen – unabhängig vom erreichten Betrag.
Die Entscheidung, keine zusätzlichen niedrigeren Schwellenwerte einzuführen, ist ein klares Bekenntnis zur Verhältnismäßigkeit und eine Anerkennung der bisherigen administrativen Belastung.
Doch Vorsicht: Dieser Zustand ist ein „Snapshot“. Die AMLA betont ausdrücklich, dass die ML/TF-Risiken dynamisch sind. Sobald schlüssige Daten vorliegen, dass die aktuellen Grenzen umgangen werden, wird sie das Mandat zur Absenkung nutzen.
Die Kombination aus festen Sektor-Schwellen und den neuen, detaillierten Kriterien für verbundene Transaktionen schafft ein hybrides Überwachungssystem.
Für dich bedeutet das:
Compliance wandelt sich von einer statischen Prüfung hin zu einer datengetriebenen Mustererkennung. Wer heute in die Qualität seiner Transaktionsverknüpfung investiert, wird morgen nicht von neuen Schwellenwert-Absenkungen überrascht.
Erwerbe die Sachkunde und das Zertifikat für die Rolle als Geldwäschebeauftragter.
Zum zertifizierten AML Lehrgang →Spezial-Lehrgänge zur GwG-Umsetzung für Kreditinstitute, KVG, Leasing, Factoring und Krypto-Dienstleister. Erwerbe die Sachkunde zur Erfüllung der MaRisk und BaFin-Anforderungen.
Zu den GwG-Seminaren für Finanzinstitute →Spezial-Seminare zu GwG-Pflichten für Immobilienmakler, Notare, Händler und Glücksspiel-Anbieter.
Zu den Seminaren für Nicht-Finanzunternehmen →Die Spezialisierung auf Betrugsprävention und IKS-Systeme im Rahmen des „All Crimes Approach“.
Zum AFCO Lehrgang & Anti-Fraud →Bleibe aufsichtsfit: Update-Seminare zu AMLA, 6. EU-Richtlinie und neuen Sanktions-Vorgaben.
Zum Update-Seminar für GwG-Experten →Amtliche Fassung der AML-Verordnung (Regulation (EU) 2024/1624) Dies ist das zentrale Dokument („AMLR“), das die Schwellenwerte in Artikel 19 festlegt
Link (EUR-Lex, Amtsblatt der EU):
Amtliche Fassung der AML-Richtlinie (Directive (EU) 2024/1640) Die „AMLD6“ regelt die nationalen Aufsichtsstrukturen und die Zusammenarbeit der Zentralstellen für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIUs)
Link (EUR-Lex):
Einrichtung der AMLA (Regulation (EU) 2024/1620) Die Verordnung zur Errichtung der neuen EU-Geldwäschebehörde mit Sitz in Frankfurt am Main
Link (EUR-Lex):
AMLA – Konsultationspapier zu Artikel 19 Absatz 9 AMLR Das spezifische Dokument (Entwurf der RTS), das Kriterien für Geschäftsbeziehungen und verbundene Transaktionen definiert
Link (Offizielle AMLA-Website – Konsultationsbereich):
(Hinweis: Da die AMLA-Website im Aufbau ist, findest du Dokumente zu laufenden Konsultationen unter dem Reiter „Public Consultations“.)
Übersicht der AMLA-Leitlinien und technischen Standards Zentraler Einstiegspunkt für alle von der AMLA entwickelten regulatorischen Instrumente.
Link:
BaFin – Themenseite Geldwäscheprävention Informationen zur Anwendung der AMLR im deutschen Finanzsektor und Auslegungshinweise der nationalen Aufsicht.
Link:
BaFin – Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) Konkrete Hilfestellung für verpflichtete Unternehmen zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten (wird sukzessive an die AMLR angepasst).
EBA – Geldwäschebekämpfung (AML/CFT) Bevor die AMLA voll operativ ist, hat die EBA wesentliche Leitlinien (z. B. zu Risikofaktoren) erstellt, die als Basis für die neuen RTS dienen
EBA – Bericht über ML/TF-Risiken in der EU Die zweijährliche Bewertung der Risiken im Finanzsektor, die oft als Begründung für niedrigere Schwellenwerte herangezogen wird
FATF Recommendations (Standard für Schwellenwerte) Die internationalen Vorgaben (z. B. Empfehlung 10 und 16), auf denen die EU-Schwellenwerte von 1.000 € und 10.000 € basieren
Link:
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| Regulatory | Frühwarnsystem nutzen: Strukturierte Bewertung neuer Aufsichtsschwerpunkte und regulatorischer Trends, bevor sie zum akuten Handlungsdruck werden. |
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