S+P Seminar L18 · Sanktionen und Embargos

Sanktionen und Embargos:
Compliance sicher navigieren

Ein Tag. Vom Grundwissen zum belastbaren Sanktionsprozess.

Dein Praxisseminar zu Finanzsanktionen, Embargos, Meldepflichten und Screening – aufgebaut von den Grundlagen bis zum Rechtsstand 2026/2027. Du nimmst drei Werkzeuge mit: Trefferprotokoll, Eigentums- und Kontrollprüfbogen und Meldematrix.

Für

  • Führungskräfte
  • Compliance & Geldwäsche
  • Embargo- & Sanktionsbeauftragte
  • Live-Online
  • Mit Praxisfällen
  • Update 2026/2027

Dein Seminartag

09.15 bis 17.00 Uhr · Online

930 €

Online

zzgl. gesetzl. MwSt. · ab 2 Personen aus einem Unternehmen 10 % Nachlass für alle

Ein Klick auf dein Wunschdatum führt direkt zur Buchung. Inklusive Teilnahmezertifikat & Digital Badge.

  1. 01 Grundlagen & Treffer Sanktionen und Embargos einordnen, Treffer sauber bearbeiten. Inhalte ansehen Block 01 Verfügungs- und Bereitstellungsverbot Total-, Teil- und Waffenembargos Prüf- und Freigabeprozess Zum Programm
  2. 02 Eigentum, Kontrolle & Haftung Versteckte Beteiligungen erkennen, Haftungsrisiken richtig einschätzen. Inhalte ansehen Block 02 Eigentumsschwelle und Zusammenrechnung Red Flags bei Strohpersonen und Trusts Straf- und Bußgeldvorschriften Zum Programm
  3. 03 Meldungen, Screening & Organisation Meldewege festlegen, Screening und Eskalation im Haus verankern. Inhalte ansehen Block 03 Bundesbank, BAFA oder Zentralstelle IT-Screening ex post und in Echtzeit Eskalation, IKS und Interne Revision Zum Programm
1 Seminartag
Von den Grundlagen bis zur Umsetzung
6,0 Zeitstunden
Fachliche Weiterbildung
S+P Tool Box
Drei Werkzeuge mit Fallbeispiel
Zertifikat & Badge
Teilnahme dokumentieren

Das ausführliche Programm

Ein Seminartag,
drei Praxisblöcke

  1. 01

    Grundlagen: Finanzsanktionen, Embargos und Trefferprozess

    Welche Maßnahme wirkt wie, wen sie bindet und was bei einem Treffer zu tun ist. Dein Werkzeug: das Trefferprotokoll.

    • Beschränkungen im Kapital- und Zahlungsverkehr und ihre praktische Umsetzung
    • Verfügungs- und Bereitstellungsverbot nach Art. 2 VO (EU) Nr. 269/2014
    • Unmittelbare Geltung der EU-Sanktionsverordnungen ohne zusätzliche behördliche Anordnung
    • Länder- und personenbezogene Embargos: Total-, Teil- und Waffenembargos unterscheiden
    • Ausfuhrkontrollrecht als Rahmen internationaler Verpflichtungen
    • Verbote und Genehmigungsvorbehalte bei Krediten, Garantien, Akkreditiven und Bürgschaften
    • Sanktionen mit Bezug zu Kryptowerten und Versicherungen sowie Investitionsverbote
    • Erfüllungsverbot und Altvertragsklauseln beachten
    • Sanktionslistentreffer bearbeiten: Prüf-, Dokumentations- und Freigabeprozess
  2. 02

    Eigentum, Kontrolle und Haftung

    Wann eine nicht gelistete Gesellschaft trotzdem erfasst ist – und welche Folgen ein Verstoß hat. Dein Werkzeug: der Eigentums- und Kontrollprüfbogen.

    • Eigentum nach den EU Best Practices: mindestens 50 % und Zusammenrechnung der Anteile mehrerer Gelisteter (Ratsdok. 11623/24, Nr. 63; rechtlich nicht bindend)
    • Kontrolle gesondert prüfen: rechtlicher und tatsächlicher Einfluss, auch unterhalb der Eigentumsschwelle
    • Red Flags: Strohpersonen, Trusts, Briefkastengesellschaften, Rückkaufoptionen und faktischer Einfluss
    • Treuhandverwaltung (§ 6a AWG) und Anteilspflegschaft (§§ 6b bis 6g AWG)
    • Straf- und Bußgeldvorschriften des AWG und der AWV: Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände im Überblick
    • Sanktionsstrafrecht seit 06.02.2026: Wegfall der Schonfrist, Leichtfertigkeit bei Dual-Use-Gütern (§ 18 Abs. 8a AWG), Verbandsgeldbußen nach § 19 Abs. 7 und 8 AWG
    • Sanktionsverstoß als Vortat der Geldwäsche – die Schnittstelle zur Geldwäscheprävention
    • Vermögensabschöpfung und Einziehung nach RL (EU) 2024/1260
  3. 03

    Meldungen, Screening und Organisation

    Wer was an wen meldet und wie du Screening und Eskalation im Haus verankerst. Dein Werkzeug: die Meldematrix.

    • Eingefrorene Gelder an die Deutsche Bundesbank, eingefrorene wirtschaftliche Ressourcen an das BAFA
    • Eigenmeldungen gelisteter Personen an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (§ 10 SanktDG)
    • Meldefristen aus der jeweiligen Rechtsgrundlage ableiten und den Übermittlungsnachweis sichern
    • IT-gestütztes Monitoring ex post und in Echtzeit: verdächtige Transaktionen selektieren und filtern
    • Delta-Screening ohne Karenzzeit und Dokumentation der Listen-Einspielzeitpunkte
    • Sperre bei Neulistungen auf Embargo- und Sanktionslisten
    • Geschäftsorganisation: Eskalationsstufen und Kommunikationswege klar beschreiben
    • Internes Kontrollsystem, Prüfung durch die Interne Revision und verschärfte Kontrollpflichten bei Drittländern mit hohem Risiko

Für wen

Führungskräfte in Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, Geldwäschebeauftragte, Compliance Officer sowie Embargo- und Sanktionsbeauftragte, die Sanktions-Compliance neu aufbauen, übernehmen oder systematisch absichern.

Was mitbringen

Der Tag beginnt mit den Grundlagen der Finanzsanktionen und Embargos – so steigst du auch ohne vertieftes Vorwissen ein. Eigene Fragen aus deinem Screening oder deinen Geschäftsbeziehungen kannst du in die Praxisfälle einbringen.

Aktueller Stand

Jeder Termin arbeitet mit dem am Seminartag geltenden Rechtsstand – neue Sanktionspakete, Listungen und Leitlinien fließen laufend ein.

Regulatorisches Update · Stand 27.09.2026

Was sich für deine Sanktions-Compliance konkret ändert.

Vier Änderungen, die jeder Sanktionsprozess berücksichtigen muss – vom Sanktionsstrafrecht über die Meldepflichten bis zum 21. Sanktionspaket. Im Seminar ordnen wir sie in die Praxisblöcke ein, mit klarer Trennung von bisheriger und neuer Regelung.

Bisherige und neue Regelung im Vergleich
Bisherige Regelung Neue Regelung
Sanktionsstrafrecht und VerbandsgeldbußenNach § 18 Abs. 11 AWG a. F. blieb straflos, wer binnen zwei Werktagen nach Veröffentlichung eines Rechtsakts ohne Kenntnis dagegen verstieß. Leichtfertige Embargoverstöße mit Dual-Use-Gütern waren Ordnungswidrigkeiten; für Verbandsgeldbußen galt der allgemeine Rahmen des § 30 Abs. 2 OWiG. Seit 06.02.2026Die Schonfrist ist ersatzlos entfallen: Neue Maßnahmen sind ab ihrer Wirksamkeit zu beachten. § 18 Abs. 1 AWG erfasst zusätzlich Verstöße gegen Finanz-, Transaktions- und Investitionsverbote; leichtfertige Embargoverstöße mit Dual-Use-Gütern nach Anhang I oder IV VO (EU) 2021/821 sind strafbar (§ 18 Abs. 8a AWG). Verbandsgeldbußen bis 40 Mio. € sind bei den Anknüpfungstaten des § 19 Abs. 7 und 8 AWG möglich – vorsätzlichen Straftaten nach § 18 Abs. 1 AWG und entsprechenden Aufsichtspflichtverletzungen. Grundlage ist das Gesetz vom 03.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 27) zur Umsetzung der RL (EU) 2024/1226.
Melde- und InformationspflichtenStrafbewehrt war nach § 18 Abs. 5a AWG a. F. nur der Verstoß gegen die Meldepflicht nach Art. 9 Abs. 2 lit. a VO (EU) Nr. 269/2014. Eine freiwillig nachgeholte Meldung konnte nach § 18 Abs. 13 AWG a. F. strafbefreiend wirken. Seit 06.02.2026§ 18 Abs. 5a AWG stellt vorsätzliche Verstöße gegen die dort bezeichneten unionsrechtlichen Melde- und Informationspflichten umfassender unter Strafe, einschließlich Informationen aus der Ausübung einer Berufspflicht (Nr. 2). Die besondere Strafbefreiung durch Nachholung ist entfallen. Für bestimmte Berufsgeheimnisträger enthält § 18 Abs. 13 AWG eine Ausnahme zu Nr. 2. Welche Pflicht dich trifft, hängt von Rolle, Rechtsgrundlage und Meldeanlass ab.
21. Sanktionspaket gegen RusslandTransaktionsverbot und Einfuhrverbote der VO (EU) Nr. 833/2014 erfassten die bis zum 20. Sanktionspaket aufgeführten Institute und Waren. Vom 23.07.2026 · gestaffelte FristenVO (EU) 2026/1848, in Kraft seit 24.07.2026, erweitert Finanz-, Krypto- und Handelsbeschränkungen. Für 33 weitere Kredit- und Finanzinstitute in Anhang XIV gilt das Transaktionsverbot des Art. 5h ab 13.08.2026. Neue Einfuhrverbote nach Anhang XXI betreffen unter anderem Erze, Glaswaren und Autoteile, für bestimmte Waren mit einer dreimonatigen Altvertragsklausel. Hinzu kommen neue Einzellistungen in Anhang I VO (EU) Nr. 269/2014. Jede Maßnahme hat ihren eigenen Anwendungszeitpunkt.
Eigentum und KontrolleNach den EU Best Practices von 2018 lag Eigentum erst bei mehr als 50 % der Eigentumsrechte einer gelisteten Person vor. Seit 03.07.2024 · EuGH 12.03.2026Die aktualisierten, rechtlich nicht bindenden EU Best Practices (Ratsdok. 11623/24, Nr. 63) setzen bei mindestens 50 % an und rechnen die Anteile mehrerer Gelisteter zusammen. Kontrolle ist davon getrennt anhand rechtlicher und tatsächlicher Einflussmöglichkeiten zu bewerten (Nr. 64 bis 67). Der EuGH hat im Urteil vom 12.03.2026 (C-84/24, EM System) zur Belarus-VO (EG) Nr. 765/2006 entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine 50-%-Beteiligung einer gelisteten Person das Einfrieren der Gelder einer nicht gelisteten Gesellschaft trägt.

Dein Praxistransfer: Prüfe, ob dein Screening neue Maßnahmen ab ihrer Wirksamkeit erfasst, halte für jeden Meldeanlass Empfänger und Frist fest und bewerte bei jeder Beteiligungsstruktur Eigentum und Kontrolle getrennt.

Vertiefung für Sanctions Officer

Du bist bereits als Compliance oder Sanctions Officer tätig?

Auf der Seite für Compliance & Sanctions Officer findest du alle sieben Rechtsänderungen 2026/2027 im Detail – zusätzlich mit EBA-Leitlinien zu restriktiven Maßnahmen, den Sanktionsanforderungen der AMLR ab 10.07.2027 und dem Umsetzungsstand zur Vermögensabschöpfung.

Praxiswerkstatt

Wie entscheidest du,
wenn die Liste allein nicht reicht?

Drei Fälle ziehen sich durch den Seminartag. An ihnen erarbeitest du Trefferprotokoll, Eigentums- und Kontrollprüfbogen und Meldematrix Schritt für Schritt.

Fall 01 · Strohmann

Kein Gesellschafter gelistet – und doch ein Risiko.

Ein Neukunde wird über einen Trust und zwei Briefkastengesellschaften gehalten. Der Namensabgleich ist negativ. Eine nahestehende Person einer gelisteten Person kann jedoch den Treuhänder abberufen und muss Ausschüttungen zustimmen.

Deine Aufgabe: Zeichne die Beteiligungskette nach, trenne Eigentum von Kontrolle und halte im Eigentums- und Kontrollprüfbogen fest, ob die Geschäftsbeziehung aufgenommen, gesperrt oder weiter aufgeklärt wird.

Fall 02 · Länderrisiko

Der Name ist sauber, die Ware nicht.

Ein Kunde aus einem Drittland beauftragt die Bezahlung einer Lieferung von Autoteilen aus Russland. Der Namensabgleich ist negativ. Länderrisiken deckt die bestehende Screening-Strategie nur pauschal ab.

Deine Aufgabe: Prüfe, welche Verbotsart greift und ab wann sie gilt, bewerte das Länderrisiko und dokumentiere Prüfschritte, Eskalation und Entscheidung im Trefferprotokoll.

Fall 03 · Neulistung

Die Liste kommt einen Tag zu spät.

Ein neues Sanktionspaket erscheint im Amtsblatt. Am selben Tag steht eine Zahlung an einen Geschäftspartner an, dessen Mehrheitseigner neu gelistet ist. Dein Listenanbieter liefert die aktualisierte Datei erst am Folgetag.

Deine Aufgabe: Entscheide, ob die Zahlung ausgeführt werden darf, halte Sperre und Eskalation fest und bestimme in der Meldematrix, was an wen innerhalb welcher Frist gemeldet wird.

Dein Ergebnis

Was du an einem Tag erreichst

  1. 01 Überblick

    Du ordnest Finanzsanktionen, Embargos und Genehmigungsvorbehalte ein und erkennst, welche Maßnahme ein Geschäft betrifft.

  2. 02 Treffer

    Du bearbeitest Sanktionslistentreffer nach einem festen Ablauf und hältst Prüfung, Begründung und Freigabe nachvollziehbar fest.

  3. 03 Beteiligungen

    Du löst Beteiligungsketten auf und bewertest Eigentum und Kontrolle getrennt – auch bei Trusts und Briefkastengesellschaften.

  4. 04 Meldungen

    Du ordnest jeden Meldeanlass der richtigen Stelle zu – Bundesbank, BAFA oder Zentralstelle – und sicherst den Nachweis.

  5. 05 Organisation

    Du beschreibst Screening, Eskalationsstufen und Kommunikationswege so, dass Revision und Aufsicht den Ablauf nachvollziehen können.

  6. 06 Nachweis

    Du erhältst das S+P Teilnahmezertifikat mit dokumentierten Inhalten und 6,0 Zeitstunden sowie das Digital Badge.

Selbsteinschätzung

Wie sicher navigierst du
Sanktionen und Embargos heute?

Im Seminarpreis enthalten

Direkt anwenden. Aktuell bleiben.

Dein Seminar wirkt über den Veranstaltungstag hinaus: mit der S+P Tool Box für deine Sanktions-Compliance und S+P C.O.R.E. für regelmäßige Updates zu neuen Paketen, Listungen und Meldepflichten.

Vom Seminarwissen zur praktischen Anwendung.

01 · Direkt anwenden

S+P Tool Box

Dein Werkzeugkasten für Sanktionen und Embargos.

Nutze die Seminarinhalte direkt in deinem Arbeitsalltag. Die Tool Box ist ohne Aufpreis im Seminarpreis enthalten und enthält deine drei Werkzeuge, jeweils mit einem ausgefüllten Fallbeispiel.

  • Vorträge und Leitfäden als PDF: Seminarinhalte, Rechtsstand und Anleitungen für das Monitoring von Embargos und Sanktionen zum Nachlesen.
  • Trefferprotokoll: Identitätsabgleich, Datenquellen, Begründung, Sperrentscheidung und Freigabe.
  • Eigentums- und Kontrollprüfbogen: Beteiligungskette, gelistete Beteiligte, Kontrollindikatoren und Ergebnis.
  • Meldematrix: Meldeanlass, Rechtsgrundlage, Empfänger, Frist, Verantwortliche und Übermittlungsnachweis.

Dein Vorteil Du startest mit fertigen Vorlagen und passt sie an deine Kunden, Länder und Freigabewege an.

S+P Tool Box entdecken

02 · Aktuell bleiben

S+P C.O.R.E.

Dein Update. Dein Austausch. Dein nächster Impuls.

Sanktionspakete, Listungen und Aufsichtspraxis ändern sich laufend. Mit S+P C.O.R.E. ordnest du neue Entwicklungen ein und besprichst Umsetzungsfragen mit Fachverantwortlichen und Experten. Mit deiner Buchung bist du unbefristet und kostenfrei dabei – mit einem Update pro Quartal.

  • Neue Pakete: geänderte Verbote und Anhänge in Screening und Prozesse übertragen.
  • Listungen: Neulistungen und Streichungen fristgerecht umsetzen und belegen.
  • Meldewege: Zuständigkeiten und Fristen nach Rechtsänderungen überprüfen.
  • Schnittstelle Geldwäsche: Sanktionsrisiken in Risikoanalyse und Kundenprüfung abbilden.

Dein Vorteil Du bleibst auch nach dem Seminar mit aktuellen Sanktionsthemen und dem S+P Expertennetzwerk verbunden.

S+P C.O.R.E. entdecken

Bei jeder Buchung enthalten: unbefristet und kostenfrei, ein Update pro Quartal. Zu jedem Update-Event meldest du dich kurz an – so können wir das Update auf Teilnehmerzahl und Branchen abstimmen.

Compliance Anforderungen in die Praxis übertragen.
Optimization Prozesse und Strukturen weiterentwickeln.
Regulatory Regulatorische Entwicklungen einordnen.
Exchange Erfahrungen teilen und Fragen diskutieren.

S+P Certified

S+P Teilnahmezertifikat
mit dokumentierten Inhalten

Digital Badges und Teilnahmezertifikat der S+P Compliance-Seminare

Zeig, was in dir steckt.

Nach dem Seminartag bekommst du deinen Nachweis digital – dort einsetzbar, wo er gesehen wird: im LinkedIn-Profil, im Lebenslauf und gegenüber Vorgesetzten, Prüfern und Interner Revision.

  • S+P Teilnahmezertifikat mit Inhalt, Umfang und Stand
  • Digital Badge für Profil, Lebenslauf und Personalakte
  • 6,0 Zeitstunden als Fortbildungsnachweis ausgewiesen

Das steht auf deinem Teilnahmezertifikat

Umfang
6,0 Zeitstunden
Netto-Unterrichtszeit gemäß strukturierter Seminarplanung.
Inhalte I
Grundlagen · Embargos · Treffer
Finanzsanktionen, länder- und personenbezogene Embargos, Verbote und Genehmigungsvorbehalte sowie Trefferbearbeitung.
Inhalte II
Eigentum · Meldung · Screening
Eigentums- und Kontrollprüfung, Straf- und Bußgeldvorschriften, Meldewege, IT-Screening und Organisation.
Stand
Rechtsstand des Termins
Das Zertifikat nennt den Stand, mit dem am Seminartag gearbeitet wurde.

Über den Referenten

Achim Schulz

Porträt von Achim Schulz

Geschäftsführer der S+P Unternehmerforum & der S+P Compliance · Geldwäscheprävention & Sanktions-Compliance

Achim Schulz ist selbst als Geldwäschebeauftragter (MLRO) für Banken, Wertpapierinstitute und weitere BaFin-regulierte Institute bestellt und verantwortet über die S+P Compliance ausgelagerte Beauftragtenfunktionen. Im Seminar führt er dich von den Grundlagen des Sanktionsrechts zu Abläufen, die in der Prüfung durch Revision und Aufsicht bestehen – anhand von Fällen aus der Praxis.

LinkedIn-Profil  ·  Redaktion & Experten

Termine und Buchung

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für das Seminar L18

Ort S+P Seminare Datum
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Frage zu Termin, Rechnung oder Anmeldung für mehrere Personen?

Schreib uns – die Antwort kommt in der Regel am nächsten Werktag. Meldest du dich mit mindestens zwei Personen aus einem Unternehmen an, erhalten alle Teilnehmenden 10 % Nachlass; für ein ganzes Team ist eine Inhouse-Schulung meist wirtschaftlicher.

Erfahrungen von Teilnehmenden

Was Teilnehmende über S+P Seminare sagen

Unabhängige Bewertungen zu unseren Seminaren findest du auf zwei Bewertungsportalen.

Hinweis zur Echtheit: Die Bewertungen werden von ProvenExpert und Trustpilot erhoben, geprüft und angezeigt. Wie die Portale sicherstellen, dass Bewertungen auf einer tatsächlichen Teilnahme beruhen, erläutern sie jeweils auf ihren Profilseiten.

Fragen

Häufig
gefragt

Etwas offen geblieben? Schreib uns – Antwort in der Regel am nächsten Werktag.

Nächster Schritt

Sanktionen verstehen.
Prozesse belastbar aufsetzen.

Melde dich jetzt an und nimm Trefferprotokoll, Eigentums- und Kontrollprüfbogen und Meldematrix direkt in deinen Arbeitsalltag mit. Ein Tag live online, 6,0 Zeitstunden, S+P Teilnahmezertifikat und Digital Badge, Tool Box und unbefristet kostenfreies C.O.R.E. Update inklusive.

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