S+P Lehrgang Z18 · Banken und Finanzinstitute

Aufsichtsrat in Banken:
sicher überwachen, Haftung dokumentieren

Zwei Tage. Onboarding und Regulatory Update in einem Lehrgang.

Das Aufsichtsrecht gewährt keine Einarbeitungszeit – dieser Lehrgang schon. Du erarbeitest dein Aufsichtsrats-Dossier und übersetzt die Agenda der Aufsicht 2026/2027 in die Prüffragen für deine nächste Sitzung.

Für

  • Neu berufene Aufsichtsräte
  • Erfahrene Aufsichtsräte
  • Banken & Finanzinstitute
  • Live-Online
  • Mit Praxisfällen
  • Update 2026/2027
  • Ab dem Folgejahr: nur Tag 2

Referent: Achim Schulz · Rechtsstand 01.10.2026

Dein Lehrgang

09.15 bis 17.00 Uhr an beiden Tagen · Online

1860 €

Online

zzgl. gesetzl. MwSt. · ab 2 Personen aus einem Unternehmen 10 % Nachlass für alle

  1. 01 Tag 1 · Onboarding Rolle, Haftung und Gremienorganisation. Inhalte ansehen Module 1 bis 3 Fit & Proper und Haftung Gremien und Ausschüsse Jahresabschluss und ICAAP Zum Programm
  2. 02 Tag 2 · Regulatory Update Die Agenda der Aufsicht 2026/2027. Inhalte ansehen Module 4 bis 6 MaRisk und ESG DORA und KI-Verordnung AMLR ab 10.07.2027 Zum Programm
  3. 03 Nachweis Zertifikat, Digital Badge und optionale Prüfung. Inhalte ansehen Dein Nachweis S+P Teilnahmezertifikat mit 12,0 Zeitstunden Digital Badge für dein Profil Optional: Prüfung S+P Certified Zum Nachweis
2 Lehrgangstage
Onboarding und Update, live online
12,0 Zeitstunden
Fachliche Weiterbildung
S+P Tool Box
Dossier, Akte, Toolkits und Vorträge
Zertifikat & Badge
Teilnahme dokumentieren

Das ausführliche Programm

Zwei Lehrgangstage,
sechs Module

Tag 1 · Onboarding: Rolle, Haftung und Überwachungsarchitektur

  1. 01

    Fit & Proper, Haftung und das Aufsichtsrats-Dossier

    Ab Tag 1 trägst du die Überwachungsverantwortung. Im Streitfall zählt deine Dokumentation. Dein Werkzeug: die Fit-&-Proper-Akte.

    • Rechtliches Fundament: § 25d KWG in der Fassung des BRUBEG (u. a. Abs. 1a, 1b und 4) sowie §§ 111 und 116 AktG
    • Pflichten gegenüber BaFin, Abschlussprüfer und Anteilseignern einordnen
    • Aufsichtsrats-Dossier mit acht Registern an deinem Institut aufbauen
    • Beweislast nach § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 116 AktG
    • Business Judgment Rule (§ 93 Abs. 1 Satz 2 AktG) im Gremium nachvollziehbar dokumentieren
    • ARAG/Garmenbeck (BGH, Urteil vom 21.04.1997, II ZR 175/95): Ersatzansprüche prüfen und verfolgen
  2. 02

    Überwachungsarchitektur und Gremienorganisation

    Ein Aufsichtsrat ist nur so wirksam wie seine Organisation. Ohne klare Struktur entstehen Protokolle ohne Überwachungswirkung. Dein Werkzeug: die Ausschuss- und Informationsordnung.

    • Geschäftsordnung, Informationsordnung und Zustimmungsvorbehalte festlegen
    • Ausschüsse nach § 25d Abs. 7 bis 12 KWG besetzen und abgrenzen
    • Berichtslinien zu Revision, Compliance und Geldwäschebeauftragtem ordnen
    • Den Abschlussprüfer als Informationsquelle nutzen
    • Überwachen statt mitgeschäftsführen: die Grenze ziehen
    • Selbstevaluierung nach § 25d Abs. 11 KWG vorbereiten
  3. 03

    Jahresabschluss und Risikotragfähigkeit als Überwachungsinstrument

    Du musst beurteilen können, ob Risikotragfähigkeit und Liquidität gesichert sind – unabhängig von deinem fachlichen Hintergrund. Dein Werkzeug: das Kennzahlen- und Fragenraster.

    • Bilanzanalyse für das Überwachungsorgan
    • Stille Risiken und Verlustpotenziale erkennen
    • Prüfungsbericht auswerten, priorisieren und nachhalten
    • ICAAP und ILAAP: was du verstanden haben musst, bevor du billigst
    • Stresstests und Risikolimits kritisch hinterfragen
    • Die Befassung des Gremiums protokollfest dokumentieren

Tag 2 · Regulatory Update: die Aufsichtsratsagenda 2026/2027

  1. 04

    Governance nach MaRisk und ESG-Risiken

    Die BaFin prüft weniger, ob Regelwerke vorhanden sind, als ob sie nachweisbar wirken – und ob das Aufsichtsorgan seine Überwachung tatsächlich ausübt. Dein Werkzeug: der MaRisk-Fragenkatalog.

    • Nationales Aufsichtsprogramm 2026–2028 (Schwerpunkt Governance, auch Qualifikation von Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan) und 9. MaRisk-Novelle (Rundschreiben 06/2026 (BA)) mit AT 3.2 zur Verantwortung des Aufsichtsorgans und seiner Ausschüsse
    • Berichte einfordern und die Befassung protokollfest dokumentieren
    • ESG-Risiken in der Risikoinventur: die Wesentlichkeitsbewertung prüfen
    • ESG-Risikoplan nach § 26d KWG: die Rolle des Aufsichtsorgans einordnen
    • Fragenkatalog für die nächste Gremiensitzung ableiten
  2. 05

    Digitale Resilienz und KI-Governance: DORA und KI-Verordnung

    Die Verantwortung für das IKT-Risikomanagement liegt nach Art. 5 DORA beim Leitungsorgan. Welche Rolle dein Aufsichtsorgan dabei hat, richtet sich nach der Gremienstruktur deines Instituts. Dein Werkzeug: der Prüffragenkatalog für Risiko- und Prüfungsausschuss.

    • IKT-Risikomanagementrahmen im Berichtswesen verankern
    • Vorfallmeldungen nach Art. 19 DORA und Resilienztests hinterfragen
    • Informationsregister nach Art. 28 Abs. 3 DORA kritisch lesen
    • Hochrisiko-KI nach Anhang III Nr. 5 lit. b KI-Verordnung einstufen
    • Betreiberpflichten nach Art. 26 und Folgenabschätzung nach Art. 27 KI-Verordnung einordnen
    • Überwachungsfahrplan für die nächste Befassung festlegen
  3. 06

    AMLR, AMLD 6 und AMLA: Geldwäscheprävention 2027

    Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt ab dem 10.07.2027 unmittelbar. Die AMLR-Transition gehört auf die Tagesordnung des Aufsichtsorgans. Dein Werkzeug: das AMLR-Dashboard.

    • Gap-Analyse zur AMLR überwachen und Meilensteine nachhalten
    • Anpassungen im GwG-Rahmenwerk einordnen
    • Berichtswesen des Geldwäschebeauftragten an das Aufsichtsorgan
    • Eskalationswege und gezielte Finanzsanktionen
    • AMLA-Readiness im Management-Reporting verankern

Für wen

Für neu berufene und erfahrene Aufsichtsräte in Banken, Wertpapierinstituten und Zahlungsdienstleistern. Tag 1 legt das Fundament, Tag 2 aktualisiert die Agenda der Aufsicht.

Was mitbringen

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Hilfreich sind die Geschäftsordnung deines Gremiums und der letzte Prüfungsbericht in anonymisierter Form. Vertrauliche Institutsdaten musst du nicht offenlegen.

Aktueller Stand

Jeder Termin arbeitet mit dem am Lehrgangstag geltenden Rechtsstand. Die Haftungsmaßstäbe nach §§ 93, 111 und 116 AktG werden für Institute in der Rechtsform der Aktiengesellschaft dargestellt. Laufende Gesetzgebungsverfahren ordnen wir als Entwurf ein.

Regulatorisches Update · Stand 01.10.2026

Was sich für deine Aufsichtsratsarbeit konkret ändert.

Sechs Änderungen für Eignung, Risikoberichte, Gremienorganisation und Haftung – im Lehrgang in den Modulen 4 bis 6 eingeordnet, mit klarer Trennung von bisheriger und neuer Regelung.

Bisherige und neue Regelung im Vergleich
Bisherige Regelung Neue Regelung
Eignung der Aufsichtsorganmitglieder: § 25d KWGMitglieder des Aufsichtsorgans mussten zuverlässig und sachkundig sein und ihrer Aufgabe ausreichend Zeit widmen (§ 25d Abs. 1 KWG). Eine ausdrückliche Handlungspflicht des Instituts bei fehlender Eignung und eine Untersagung vor der Bestellung sah § 25d KWG nicht vor. Seit 01.04.2026Nach § 25d Abs. 1a KWG stellt das Institut unverzüglich sicher, dass eine Person, die die Voraussetzungen nicht erfüllt, nicht bestellt oder abberufen wird oder dass Maßnahmen ergriffen werden, damit sie die Voraussetzungen erfüllt. Nach § 25d Abs. 1b KWG kann die BaFin anordnen, dass eine Person nicht bestellt wird, wenn Tatsachen gegen ihre Eignung, Zuverlässigkeit oder zeitliche Verfügbarkeit sprechen oder bei der Anzeige wesentliche Informationen fehlen. Einführung und Fortbildung sind nach § 25d Abs. 4 KWG zu ermöglichen, auch in Bezug auf IKT-Risiken.
ESG-Risiken im KWG: ESG-RisikoplanDie Berücksichtigung von ESG-Risiken im Risikomanagement war eine aufsichtliche Erwartung, unter anderem in der MaRisk. Eine eigene gesetzliche Pflicht zum ESG-Risikoplan gab es im KWG nicht. Seit 01.04.2026Das BRUBEG (BGBl. 2026 I Nr. 81 vom 30.03.2026) setzt die Richtlinie (EU) 2024/1619 um. Die §§ 26c und 26d KWG sind seit dem 01.04.2026 in Kraft (Art. 29 Abs. 1 BRUBEG): ESG-Risiken sind im Risikomanagement zu berücksichtigen, und der ESG-Risikoplan nach § 26d KWG ist verpflichtend. Für kleine und nicht komplexe Institute gilt die Pflicht zum ESG-Risikoplan erst ab Januar 2027. Welche Rolle dein Aufsichtsorgan dabei hat, ordnen wir im Lehrgang ein.
DORA: Verantwortung des LeitungsorgansFür das IT-Risikomanagement von Banken galten die BAIT. Institute im DORA-Anwendungsbereich hat die BaFin mit Ablauf des 16.01.2025 aus dem BAIT-Anwenderkreis genommen. Seit 17.01.2025DORA (VO (EU) 2022/2554) gilt unmittelbar. Das Leitungsorgan trägt nach Art. 5 Abs. 2 die letztendliche Verantwortung für das IKT-Risikomanagement und muss nach Art. 5 Abs. 4 über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um IKT-Risiken zu verstehen und zu bewerten. Wie sich diese Pflichten auf das Aufsichtsorgan deines Instituts auswirken, richtet sich nach der Gremienstruktur.
MaRisk: Abgrenzung zu DORADie MaRisk (Rundschreiben 06/2024 (BA)) regelten in AT 7.2 die technisch-organisatorische Ausstattung und erfassten in AT 9 auch ausgelagerte IKT-Dienstleistungen – parallel zum IKT-Drittparteirisikomanagement nach DORA. Seit 30.06.2026 · Übergangsfrist bis 01.01.2027Mit der 9. MaRisk-Novelle (Rundschreiben 06/2026 (BA)) fallen IKT-Dienstleistungen nach Art. 3 Nr. 21 DORA, die dem IKT-Drittparteirisikomanagement nach Art. 28 bis 30 DORA unterliegen, nicht mehr unter AT 9. Die IKT-Strategie (AT 4.2 Tz. 2) und die Einbeziehung der IKT-Risiken in die Risikoinventur (AT 2.2) bleiben MaRisk-Pflichten. Für zusätzliche Anforderungen gilt eine Übergangsfrist bis 01.01.2027.
Geldwäscheprävention: von der Richtlinie zur VerordnungDie Geldwäschebekämpfung beruhte auf nationalem Recht, vor allem dem GwG, das EU-Richtlinien umsetzt. Ab 10.07.2027Die Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR) gilt ab dem 10.07.2027 unmittelbar. Die Aufsicht auf EU-Ebene übernimmt schrittweise die Behörde AMLA (VO (EU) 2024/1620); die Richtlinie (EU) 2024/1640 ist national umzusetzen. Den Stand der deutschen Anpassung ordnen wir am jeweiligen Termin ein.
KI-Verordnung: KI-Kompetenz und Hochrisiko-KIArt. 4 VO (EU) 2024/1689 verlangte seit 02.02.2025, nach besten Kräften sicherzustellen, dass das Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III sollten ab 02.08.2026 gelten. Seit 27.07.2026Nach der Neufassung durch VO (EU) 2026/1744 ergreifen Anbieter und Betreiber Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen. Die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III – im Finanzsektor etwa die Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen (Anhang III Nr. 5 lit. b) – gelten ab 02.12.2027. Bereits anwendbare Vorschriften wie Art. 4 und die Transparenzpflichten nach Art. 50 bleiben zu beachten.

Dein Praxistransfer: Prüfe, welche der genannten Themen in deinem Gremium regelmäßig berichtet werden und welche nicht. Lege fest, welche Berichte du zu ESG-Risikoplan, IKT-Risiken und AMLR-Umstellung einforderst und wie die Befassung im Protokoll festgehalten wird.

Praxiswerkstatt

Wie entscheidest du,
wenn der Standardfall endet?

Drei Fälle ziehen sich durch den Lehrgang. An ihnen arbeitest du an deinem Aufsichtsrats-Dossier und an den Werkzeugen für deine Sitzungen.

Fall 01 · Haftung

Der Vorstand räumt einen Fehler ein und bittet, es dabei zu belassen.

Nach einer Kreditentscheidung mit Verlust nennen die Protokolle des Gremiums Beschlüsse, aber keine Informationsgrundlage und keine Nachfragen. Der Vorstand bittet, auf weitere Schritte zu verzichten.

Deine Aufgabe: Rekonstruiere mit deinem Aufsichtsrats-Dossier, was du nachweisen kannst, und ergänze die fehlenden Register. Prüfe anhand von ARAG/Garmenbeck, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Absehen von der Verfolgung von Ersatzansprüchen in Betracht kommt, und dokumentiere die Abwägung in deiner Fit-&-Proper-Akte.

Fall 02 · IKT-Risiko

Das IKT-Berichtswesen besteht aus einer Ampel.

Der Vorstand berichtet vierteljährlich über IKT-Risiken mit einer Ampelfarbe. Vorfälle, Ergebnisse der Resilienztests und das Informationsregister kommen im Bericht nicht vor.

Deine Aufgabe: Entwickle mit deinem Prüffragenkatalog die Fragen für Risiko- und Prüfungsausschuss, ordne sie den Anforderungen aus Art. 5 DORA zu und lege fest, welche Berichte du einforderst und wie die Befassung protokolliert wird.

Fall 03 · AMLR-Transition

Die Gap-Analyse zur AMLR ist im Verzug.

Ab dem 10.07.2027 gilt die neue Geldwäscheverordnung unmittelbar. Der Geldwäschebeauftragte berichtet, dass die Gap-Analyse nicht abgeschlossen ist und einzelne Maßnahmen keine Verantwortlichen haben.

Deine Aufgabe: Lege in deinem AMLR-Dashboard Meilensteine, Fristen und Eskalationen fest. Entscheide, ab welchem Verzug du eine Befassung im Plenum verlangst, und halte die Entscheidung nachvollziehbar im Protokoll fest.

Dein Ergebnis

Was du in zwei Tagen erreichst

  1. 01 Nachvollziehbare Überwachung

    Du kannst gegenüber Aufsicht, Abschlussprüfer und Gesellschaftern belegen, wie dein Gremium überwacht und entschieden hat.

  2. 02 Eignung nach § 25d KWG

    Du belegst Sachkunde, Zuverlässigkeit und Zeitbudget nachvollziehbar und schreibst deine Unterlagen fort.

  3. 03 Gremienorganisation

    Du erkennst, wo Ausschüsse und Informationswege deines Gremiums nachgeschärft werden müssen.

  4. 04 Risikoberichte

    Du liest Jahresabschluss und Risikoberichte mit gezielten Fragen und billigst nur, was du nachvollzogen hast.

  5. 05 Sitzungsvorbereitung

    Du gehst mit konkreten Prüffragen zu MaRisk, ESG, DORA und AMLR in deine nächste Sitzung.

  6. 06 Nachweis

    Du erhältst das S+P Teilnahmezertifikat mit dokumentierten Inhalten und 12,0 Zeitstunden sowie das Digital Badge.

Selbsteinschätzung

Wie prüfungsfest ist
deine Aufsichtsratsarbeit heute?

Im Lehrgangspreis enthalten

Direkt anwenden. Aktuell bleiben.

Dein Lehrgang wirkt über die zwei Tage hinaus: mit der S+P Tool Box für deine Gremienarbeit und S+P C.O.R.E. für regelmäßige Updates zu den Themen, die den Aufsichtsrat im Jahresverlauf treffen.

Vom Lehrgangswissen zur dokumentierten Überwachung.

01 · Direkt anwenden

S+P Tool Box

Dein Werkzeugkasten für den Aufsichtsrat.

Nutze die Lehrgangsinhalte direkt in deiner Gremienarbeit. Die Tool Box ist ohne Aufpreis im Lehrgangspreis enthalten und unterstützt deine Arbeit an Dossier, Gremienorganisation und Update-Themen.

  • Vorträge als PDF: die Lehrgangsinhalte zum Nachschlagen.
  • Aufsichtsrats-Dossier und Fit-&-Proper-Akte: Vorlagen für die Dokumentation deiner Überwachung und deiner persönlichen Voraussetzungen nach § 25d KWG.
  • Gremien-Toolkit und Jahresabschluss-Guide: Ausschuss- und Informationsordnung sowie ein Kennzahlen- und Fragenraster für Jahresabschluss und Risikoberichte.
  • Update-Toolkit: MaRisk-Fragenkatalog, Prüffragenkatalog für Risiko- und Prüfungsausschuss und AMLR-Dashboard.

Dein Vorteil Du beginnst mit konkreten Arbeitshilfen und passt sie an dein Gremium, dein Institut und deine Berichtslinien an.

S+P Tool Box entdecken

02 · Aktuell bleiben

S+P C.O.R.E.

Dein Update. Dein Austausch. Dein nächster Impuls.

Aufsichtsrecht, Prüfungsschwerpunkte und Berichtspflichten ändern sich laufend. Mit S+P C.O.R.E. ordnest du aktuelle Entwicklungen ein und diskutierst praktische Umsetzungsfragen mit Fachverantwortlichen und Experten. Mit deiner Buchung bist du unbefristet und kostenfrei dabei – mit einem Update pro Quartal.

  • Q1 · Governance: MaRisk-Novelle in der Gremienarbeit – welche Berichte du einforderst und wie du die Befassung dokumentierst.
  • Q2 · Resilienz: DORA-Berichtswesen und IKT-Drittdienstleister im Blick des Aufsichtsorgans.
  • Q3 · ESG: ESG-Risikoplan nach § 26d KWG und Wesentlichkeitsbewertung.
  • Q4 · Geldwäsche: AMLR-Transition ab 10.07.2027 und dokumentierte Eskalation.

Dein Vorteil Du bleibst auch nach dem Lehrgang mit aktuellen Aufsichtsratsthemen und dem S+P Expertennetzwerk verbunden.

S+P C.O.R.E. entdecken

Bei jeder Buchung enthalten: unbefristet und kostenfrei, ein Update pro Quartal. Zu jedem Update-Event meldest du dich kurz an – so können wir das Update auf Teilnehmerzahl und Branchen abstimmen.

Compliance Anforderungen in die Praxis übertragen.
Optimization Prozesse und Strukturen weiterentwickeln.
Regulatory Regulatorische Entwicklungen einordnen.
Exchange Erfahrungen teilen und Fragen diskutieren.

S+P Certified

S+P Teilnahmezertifikat
mit dokumentierten Inhalten

Musterzertifikat und Digital Badges des S+P Lehrgangs Aufsichtsrat

Zeig, was in dir steckt.

Nach dem Lehrgang bekommst du deinen Nachweis digital – dort einsetzbar, wo er gesehen wird: in der Bestellungsakte deines Instituts, im LinkedIn-Profil und im Lebenslauf.

  • S+P Teilnahmezertifikat mit Inhalt, Umfang und Stand
  • Digital Badge für Profil, Lebenslauf und Personalakte
  • 12,0 Zeitstunden als Fortbildungsnachweis ausgewiesen

Das steht auf deinem Teilnahmezertifikat

Umfang
12,0 Zeitstunden
Netto-Unterrichtszeit gemäß strukturierter Lehrgangsplanung.
Inhalte I
Rolle · Haftung · Gremien
§ 25d KWG, §§ 93, 111, 116 AktG, Überwachungsarchitektur, Jahresabschluss und Risikotragfähigkeit.
Inhalte II
MaRisk · ESG · DORA · KI · AMLR
Agenda der Aufsicht 2026/2027 mit Prüffragen für deine Sitzungen.
Stand
Rechtsstand des Termins
Ausgewiesen wird der am Lehrgangstag geltende Stand der behandelten Vorschriften.

Optional: Prüfung S+P Certified

Die Prüfung S+P Certified ist ein zusätzliches, freiwilliges Angebot. Sie ist nicht Teil der Teilnahme am Lehrgang und wird nicht allein durch den Besuch der beiden Tage abgelegt.

Über den Referenten

Achim Schulz

Porträt von Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · Experte für Aufsichtsratspraxis, Governance & Organverantwortung

  • Compliance Officer
  • CISO
  • IKT-Risikokontrollfunktion (DORA)

Mit langjähriger Vorstandserfahrung im Bankensektor sowie Praxis als Geschäftsführer und Interims-Manager in der Industrie verbindet Achim Schulz operative Unternehmenssteuerung mit den anspruchsvollen Überwachungs- und Prüfungspflichten von Aufsichtsrat und Beirat. Er kennt die Dynamik an den Schnittstellen zwischen Geschäftsleitung, Kontrollgremium und Gesellschaftern aus eigener C-Level-Verantwortung. In seinen Seminaren und Lehrgängen vermittelt er, wie Mandatsträger ihre gesetzlichen Überwachungsaufgaben wirksam wahrnehmen, Informationsasymmetrien abbauen und strategische Kontrollentscheidungen nachvollziehbar und mit Blick auf ihre Haftung dokumentieren.

Zugleich ist er selbst als Compliance Officer für Banken, Wertpapierinstitute und weitere BaFin-regulierte Institute bestellt und übt die Funktionen CISO und IKT-Risikokontrolle nach DORA aus.

Rechtsstand dieser Seite: 01.10.2026

LinkedIn-Profil  ·  Redaktion & Experten

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Schreib uns – die Antwort kommt in der Regel am nächsten Werktag. Meldest du dich mit mindestens zwei Personen aus einem Unternehmen an, erhalten alle Teilnehmenden 10 % Nachlass; für ein ganzes Gremium ist eine Inhouse-Schulung meist wirtschaftlicher.

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Unabhängige Bewertungen zu unseren Seminaren findest du auf zwei Bewertungsportalen.

Hinweis zur Echtheit: Die Bewertungen werden von ProvenExpert und Trustpilot erhoben, geprüft und angezeigt. Wie die Portale sicherstellen, dass Bewertungen auf einer tatsächlichen Teilnahme beruhen, erläutern sie jeweils auf ihren Profilseiten.

Fragen

Häufig
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Etwas offen geblieben? Schreib uns – Antwort in der Regel am nächsten Werktag.

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