Zertifikats-Lehrgang Aufsichtsrat Banken und Finanzinstitute: Onboarding & Regulatory Update

In 2 Tagen erhältst du das praxiserprobte Fundament für dein neues Aufsichtsratsmandat – von Rolle, Haftung und Gremienorganisation bis zu Risiko-, Finanz- und Regulatory-Updates.

Für wen ist der Zertifikatslehrgang?

✔ Neu berufene Aufsichtsratsmitglieder

✔ Erfahrene Aufsichtsräte mit Update-Bedarf

✔ Angehende und aktive Mandatsträger, die ihren Fit & Proper Sachkundenachweis gemäß § 25d KWG und BaFin-Merkblatt rechtssicher dokumentieren müssen.

✔Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat. Optional sicherst du dir mit der „S+P Certified“ Prüfung einen zusätzlichen, dokumentierten Sachkundenachweis für deine Tätigkeit als Aufsichtsrat. Das Zertifikat unterstützt den Nachweis laufender Fortbildung und fachlicher Auseinandersetzung; die aufsichtsrechtliche Eignungsbeurteilung erfolgt im Einzelfall durch die zuständige Aufsicht.

Ein Lehrgang, zwei Bausteine: Onboarding + Regulatory Update
Das Aufsichtsrecht gewährt keine Einarbeitungszeit – dieser Lehrgang schon.
TAG 1 · ONBOARDING
Mandat, Haftung & Überwachungsarchitektur

Für neu berufene Aufsichtsräte: Fit & Proper nach § 25d KWG, persönliche Haftung nach §§ 116, 93 AktG, Gremienorganisation und Jahresabschluss als Überwachungsinstrument.

✓ Du baust dein Mandats-Dossier mit acht Registern direkt an deinem eigenen Institut auf – und gehst mit einem angefangenen, nicht mit einem leeren Dossier nach Hause.

TAG 2 · REGULATORY UPDATE
MaRisk · DORA · KI-VO · ESG · AMLR

Alle Prüfungsschwerpunkte der Aufsicht 2026/2027, übersetzt in die Prüffragen für deine nächste Sitzung – gemeinsam mit den Teilnehmern des 1-Tages-Updates Z18-U.

✓ Dein jährlicher Fortbildungszyklus: künftig nur noch Tag 2 als Update buchen.

09.15 bis 17.00
Online
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1860 €

Zzgl. gesetzl. MwSt.
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S+P CERTIFIED

Offizieller Fortbildungs- und Sachkundenachweis 2026/2027

Zeitstunden gem. § 15 FAO 12,0 Zeitstunden

Anerkannter Netto-Zeitnachweis für Fachanwälte, WP und StB.

Haftungs-Referenzierung §§ 111, 116, 93 AktG / § 25d KWG

Dokumentation der Überwachungssorgfalt (Business Judgement Rule) im Mandats-Dossier.

Regulatorischer Fokus DORA · EU AI Act · AMLR

Konform mit Art. 5 DORA, Art. 4 EU AI Act (VO 2024/1689) und AMLR-Readiness (VO 2024/1624, Geltung ab 10.07.2027).

✔ Inklusive S+P Tool Box mit Mandats-Dossier, Ausschussmatrix nach § 25d KWG und Update-Toolkit für deine Gremienarbeit.
  • Tag 1: Mandat, Haftung & Überwachungsarchitektur (Onboarding)

    Modul 1: Fit & Proper, Bestellung & Haftungsschutz: Deine Rechte, Pflichten und persönliche Haftung als Aufsichtsrat in BaFin-regulierten Instituten (KWG, WpIG, ZAG, AktG). Aufbau des prüfungssicheren Mandats-Dossiers.

    Modul 2: Überwachungsarchitektur & Gremienorganisation: Geschäftsordnung, Zustimmungsvorbehalte, Ausschussstruktur nach § 25d KWG. Zusammenspiel von Aufsichtsrat, Geschäftsleitung, Interner Revision, Compliance und Abschlussprüfer.

    Modul 3: Finanz-, Risiko- und Prüfungsreporting wirksam überwachen: Jahresabschluss, Prüfungsbericht, ICAAP und ILAAP: Welche Informationen der Aufsichtsrat verstehen, hinterfragen und bei Bedarf vertiefen muss.

    Tag 2: Regulatory Update: Die jährliche Aufsichtsratsagenda 2026/2027

    (Hinweis: An diesem Tag stoßen die Teilnehmer des 1-Tages-Updates A18 dazu.)

    Modul 4: Governance, MaRisk & ESG-Risikosteuerung: Aktuelle BaFin-Prüfungsschwerpunkte, 9. MaRisk-Novelle und die Frage, welche Berichte der Aufsichtsrat einfordert, kritisch hinterfragt und protokollfest dokumentiert. Prudenzielle ESG-Pflichten nach CRR III und EBA/GL/2025/01: Risikoinventur, Übergangsplan nach Art. 87a CRD VI und die Fragen, die der Aufsichtsrat an ICAAP und ILAAP stellen muss.

    Modul 5: Digitale Resilienz & KI-Governance: Verantwortung des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion nach DORA, Überwachung von IKT-Drittdienstleistern und Incident-Reporting. KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO und Hochrisiko-KI bei der Kreditwürdigkeitsprüfung als Thema für Risiko- und Prüfungsausschuss.

    Modul 6: AMLR, AMLD6 & AMLA – Geldwäscheprävention 2027: Die neue EU-Geldwäscheverordnung gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar. Überwachung der AML/CFT-Governance, Berichtswesen des Geldwäschebeauftragten an das Aufsichtsorgan und AMLR-Readiness als wiederkehrender Tagesordnungspunkt.


In deinem Lehrgang enthalten:

Die S+P Tool Box:

Werkzeuge statt Textwüsten: Du erhältst sofort einsetzbare Vorlagen, Checklisten und Entscheidungsraster für deine Mandatstätigkeit – kein Foliensatz zum Nacharbeiten, sondern Arbeitsmittel, die du direkt in deiner Gremienarbeit einsetzen kannst.

Mandats-Dossier · Vorlagensatz mit acht Registern: Register für Bestellungsunterlagen, Informationsgrundlagen je Beschluss, kritische Rückfragen mit Protokollauszug, Zustimmungsvorbehalte, Eskalationsregister, Verfolgungsentscheidungen nach der ARAG/Garmenbeck-Rechtsprechung, D&O-Prüfblatt und Jahres-Checkliste. Der Vorlagensatz unterstützt dich dabei, gelebte Überwachung, kritisches Nachhaken und Eskalationen prüfungsfest zu dokumentieren.

Bestellungs- und Fit-&-Proper-Akte Aufsichtsrat: Strukturübersicht für die Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG, Nachweisraster zu Sachkunde und Zuverlässigkeit nach § 25d KWG, BaFin-Merkblatt und EBA/GL/2021/06, Zeitbudget-Nachweis, Fortbildungsnachweis mit IKT-Themenmapping sowie Muster-Klauseln für das Mandatsverhältnis – einschließlich Einsichtsrecht in Sitzungsunterlagen nach dem Ausscheiden.

Gremien-Toolkit: Muster-Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat, Ausschussmatrix nach § 25d Abs. 7 bis 12 KWG (Risiko-, Prüfungs-, Nominierungs- und Vergütungskontrollausschuss), Informationsordnung mit Berichtswegen und Fristen, Kompetenzprofil und Selbstevaluierungsbogen nach § 25d Abs. 11 KWG.

Jahresabschluss- & Risiko-Guide: Kennzahlenraster zur Bilanzanalyse, Checklisten zur Identifizierung stiller Risiken und Verlustpotenziale, Prüffragen zur Auswertung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers sowie ein Genehmigungsleitfaden: Welche Aussagen in ICAAP- und ILAAP-Unterlagen der Aufsichtsrat verstanden haben muss, bevor er billigt.

Update-Toolkit Tag 2: MaRisk-Fragenkatalog für die nächste Sitzung, DORA- und KI-Prüffragen für Risiko- und Prüfungsausschuss, ESG-Integrationsraster mit Wesentlichkeitsbewertung sowie AMLR-Dashboard für das Aufsichtsorgan mit Maßnahmen, Fristen und Eskalationen bis zum Geltungsbeginn am 10. Juli 2027.

Vorträge als PDF: Das vollständige Regulatory Update aus beiden Tagen mit allen zentralen Rechtsgrundlagen, Aufsichtsschwerpunkten und Fundstellen – als kompaktes Nachschlagewerk für deine Gremienarbeit.

Praxisnahes Lernen für deine Gremienarbeit

Echte Umsetzungsbeispiele aus BaFin-regulierten Instituten – anonymisiert, auf Gremienebene und mit sofort übertragbaren Überwachungsinstrumenten:

Neuaufstellung des Aufsichtsrats nach einer BaFin-Prüfung: Der Aufsichtsrat eines mittelständischen Kreditinstituts richtet nach einer aufsichtlichen Feststellung Berichtswege, Zustimmungsvorbehalte und die Ausschussarbeit neu aus. Du siehst, wie das Gremium kritische Findings konsolidiert, die Verfolgung gegenüber der Geschäftsleitung dokumentiert und die Wirksamkeit der Kontrollfunktionen nachweisbar überwacht.

DORA und KI-Governance im Risikoausschuss: Der Risikoausschuss eines digital geprägten Instituts nimmt IKT-Drittdienstleister, das Informationsregister nach Art. 28 Abs. 3 DORA und ein zugekauftes KI-gestütztes Scoring-Modell auf die Tagesordnung. Im Mittelpunkt: die Prüffragen, mit denen das Gremium die Berichterstattung der Geschäftsleitung kritisch hinterfragt – ohne selbst ins operative Geschäft einzugreifen.

ESG-Überwachung in der Kapital- und Risikosteuerung: Der Aufsichtsrat eines etablierten Instituts begleitet die Integration physischer und transitorischer Nachhaltigkeitsrisiken in Risikoinventur, ICAAP und Management-Reporting. Der Fall zeigt, welche Herleitungen, Datenlücken und Proxy-Verfahren sich das Gremium erläutern lässt und wie es seine Befassung protokollfest dokumentiert.

AMLR-Transition auf der Tagesordnung des Aufsichtsrats: Ein Kreditinstitut bereitet seine Geldwäscheprävention auf die ab 10. Juli 2027 geltende AMLR vor. Du arbeitest mit einem Fall, in dem der Aufsichtsrat die Roadmap der Geschäftsleitung anhand von Meilensteinen, Ressourcen und Berichtswesen des Geldwäschebeauftragten überwacht und Verzögerungen dokumentiert eskaliert.

Programm im Detail

Tag 1: Mandat, Haftung & Überwachungsarchitektur

Modul 1 · Fit & Proper, Haftung & das Mandats-Dossier

Ausgangslage: Als neu berufenes Aufsichtsratsmitglied trägst du ab Tag 1 die volle Überwachungsverantwortung (§ 111 AktG, § 25d KWG). Die Sorgfaltspflichten der Geschäftsleiter gelten für dich sinngemäß (§ 116 AktG), einschließlich der Beweislastumkehr des § 93 Abs. 2 S. 2 AktG. Wenn die Aufsicht oder ein Insolvenzverwalter deine Überwachung infrage stellt, entscheidet nicht dein Gedächtnis, sondern deine Dokumentation.

Das erarbeitest du im Seminar:

  • Rechtliches Fundament: Vertiefung der Kenntnisse zu § 25d KWG, § 111 und § 116 AktG sowie zu deinen persönlichen Pflichten gegenüber BaFin, Abschlussprüfer und Anteilseignern.
  • Das Mandats-Dossier: Aufbau der 8 Pflichtregister (von der Informationsgrundlage je Beschluss bis zur Eskalationsdokumentation), um im Ernstfall den Vorwurf des Überwachungsverschuldens abzuwehren.
  • Business Judgement Rule & ARAG/Garmenbeck: Ermessensentscheidungen im Gremium so vorbereiten, abstimmen und dokumentieren, dass sie rechtlich tragen – einschließlich der Pflicht, Ersatzansprüche gegen den Vorstand zu prüfen und zu verfolgen.

Dein Ergebnis: Ein vollständiger Vorlagensatz für deine persönliche Fit-&-Proper-Akte als Aufsichtsrat.

Modul 2 · Überwachungsarchitektur & Gremienorganisation

Ausgangslage: Ein Aufsichtsrat ist nur so wirksam wie seine Organisation. Wer Geschäftsordnung, Zustimmungsvorbehalte und Ausschussarbeit nicht sauber aufsetzt, produziert Sitzungsprotokolle ohne Überwachungswirkung – und im Prüfungsfall den Vorwurf der Passivität.

Das erarbeitest du im Seminar:

  • Gremienarchitektur: Geschäftsordnung, Informationsordnung und Zustimmungsvorbehalte als Steuerungsinstrumente; Ausschussstruktur nach § 25d Abs. 7 bis 12 KWG rechtssicher besetzen und mit dem Plenum verzahnen.
  • Zusammenspiel der Kontrollinstanzen: Direkte Berichtslinien zu Interner Revision, Compliance und Geldwäschebeauftragtem nutzen; den Abschlussprüfer als Informationsquelle des Aufsichtsrats einsetzen.
  • Überwachen statt Mitgeschäftsführen: Die Grenze zwischen zulässiger Einflussnahme und unzulässigem Eingriff in die Geschäftsführung – und die Selbstevaluierung nach § 25d Abs. 11 KWG als jährlicher Wirksamkeitsnachweis.

Dein Ergebnis: Eine klare Struktur für deine Gremienarbeit und eine rechtskonforme Ausschuss- und Informationsordnung.

Modul 3 · Jahresabschluss & Risikotragfähigkeit als Überwachungsinstrument

Ausgangslage: Der Aufsichtsrat muss jederzeit beurteilen können, ob Risikotragfähigkeit und Liquidität des Instituts gesichert sind – unabhängig vom eigenen fachlichen Hintergrund. Jahresabschluss, Prüfungsbericht sowie ICAAP- und ILAAP-Unterlagen sind dafür deine wichtigsten Informationsquellen.

Das erarbeitest du im Seminar:

  • Bilanzanalyse für das Überwachungsorgan: Schlüsselkennzahlen, Ertragsdynamik, stille Risiken und Verlustpotenziale erkennen und im Gremium adressieren.
  • Prüfungsbericht strategisch nutzen: Feststellungen des Abschlussprüfers auswerten, priorisieren und die Abarbeitung durch die Geschäftsleitung nachhalten.
  • ICAAP & ILAAP: Was der Aufsichtsrat an Kapital- und Liquiditätsplanung, Stresstests und Risikolimits verstehen, kritisch hinterfragen und protokollieren muss, bevor er billigt.

Dein Ergebnis: Ein Kennzahlen- und Fragenraster, mit dem du Jahresabschluss und Risikoberichte souverän auswertest.

Tag 2: Regulatory Update & Top-Themen der Aufsicht

(Hinweis: An diesem Tag stoßen die Teilnehmer des 1-Tages-Updates Z18-U dazu.)

Modul 4 · Governance nach MaRisk & ESG in der Kapitalsteuerung

Ausgangslage: Die BaFin prüft heute weniger, ob Regelwerke vorhanden sind, als ob sie nachweisbar wirken – und ob das Aufsichtsorgan seine Überwachung tatsächlich lebt. Zugleich wurden die aufsichtsrechtlichen ESG-Pflichten ausgeweitet: Art. 449a CRR gilt für alle Institute, EBA/GL/2025/01 seit dem 11. Januar 2026. Das Privileg kleiner Institute besteht nur noch in Umfang und Frequenz, nicht mehr im Ob. Wer als Aufsichtsrat Berichte nur entgegennimmt, statt sie kritisch zu hinterfragen, riskiert den Vorwurf des Überwachungsverschuldens.

Das erarbeitest du im Seminar:

  • Aktuelle BaFin-Prüfungsschwerpunkte und die 9. MaRisk-Novelle: Was sich für IKS, Auslagerungen und Risikokultur ändert – und welche Berichte du von Compliance, Risikocontrolling und Interner Revision einforderst, kritisch hinterfragst und protokollfest dokumentierst.
  • ESG in der Risikoinventur: Nachhaltigkeitsrisiken als Treiber der bestehenden Risikoarten einordnen, die Herleitung der Wesentlichkeitsbewertung prüfen und sich Datenlücken und Proxy-Verfahren erläutern lassen.
  • Szenarioanalyse und Übergangsplan nach Art. 87a CRD VI: Abgrenzung zum Transitionsplan nach CSRD und die Rolle des Aufsichtsrats bei der Billigung.

Tool: MaRisk-Fragenkatalog für die nächste Aufsichtsratssitzung und ESG-Integrationsraster mit Wesentlichkeitsbewertung.

Dein Ergebnis: Eine priorisierte Fragenliste zu Governance und ESG-Risikosteuerung, die der nächsten Sitzung und der nächsten Aufsichtsprüfung standhält.

Modul 5 · IT-Resilienz & KI-Governance: DORA und KI-VO im Aufsichtsrat

Ausgangslage: DORA gilt seit dem 17. Januar 2025 unmittelbar in jedem Finanzunternehmen; das Leitungsorgan trägt nach Art. 5 Abs. 2 DORA die letztendliche Verantwortung für das IKT-Risikomanagement – in seiner Leitungs- und in seiner Aufsichtsfunktion. Seit dem 2. August 2026 gelten zudem die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III der VO (EU) 2024/1689; KI-Systeme zur Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen sind dort namentlich erfasst. Art. 4 KI-VO verlangt ausreichende KI-Kompetenz – auch im Überwachungsorgan.

Das erarbeitest du im Seminar:

  • DORA-Überwachung: IKT-Risikomanagementrahmen, Vorfallsmeldungen nach Art. 19 und Resilienztests im Berichtswesen an den Aufsichtsrat verankern; Vollständigkeit des Informationsregisters nach Art. 28 Abs. 3 DORA hinterfragen.
  • KI im Institut: Einstufung nach Anhang III Nr. 5 lit. b KI-VO, Betreiberpflichten nach Art. 26 und Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 – die Prüffragen für Risiko- und Prüfungsausschuss, auch bei zugekauften Modellen.
  • Berichtswesen: Ein IKT- und KI-Reporting einfordern, das die tatsächliche Risikolage zeigt statt Systemverfügbarkeiten.

Tool: DORA- und KI-Prüffragenkatalog für Risiko- und Prüfungsausschuss.

Dein Ergebnis: Belastbare Prüffragen und ein Überwachungsfahrplan für die nächste Befassung mit DORA und KI.

Modul 6 · AMLR, AMLD6 & AMLA: Geldwäscheprävention 2027

Ausgangslage: Die neue EU-Geldwäscheverordnung, VO (EU) 2024/1624 (AMLR), gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar. Für das Aufsichtsorgan bedeutet dies: Die AMLR-Transition des Instituts gehört auf die Tagesordnung – von der Risikoanalyse über KYC und laufende Überwachung bis zum Sanktionsscreening. Wer die Vorbereitung nicht nachweisbar begleitet, trägt das Überwachungsrisiko mit.

Das erarbeitest du im Seminar:

  • AMLR-Gap-Analyse überwachen: Welche Anpassungen im GwG-Rahmenwerk anstehen und anhand welcher Meilensteine der Aufsichtsrat den Fortschritt nachhält.
  • AML/CFT-Governance: Berichtswesen des Geldwäschebeauftragten an das Aufsichtsorgan, Eskalationswege und die Einbindung von Risiken gezielter Finanzsanktionen und ihrer Umgehung.
  • AMLA-Readiness: Künftige technische Standards und Leitlinien frühzeitig im Management-Reporting und in der Befassung des Gremiums verankern.

Tool: AMLR-Dashboard für das Aufsichtsorgan mit Maßnahmen, Fristen und Eskalationen.

Dein Ergebnis: Ein Überwachungsfahrplan für die AMLR-Transition mit dokumentierter Befassung bis zum Geltungsbeginn 2027.

Achim Schulz
Über den Referenten

Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmerforum · langjährige Vorstands- & Geschäftsführungserfahrung

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung. Er bringt langjährige Erfahrung als Bankvorstand, Geschäftsführer und Interim-Manager in der Industrie mit. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft zeichnet ihn aus. Sie macht ihn zum gefragten Sparringspartner für CEO, COO, CRO und CFO. Er versteht die komplexe Dynamik zwischen Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern. Zudem weiß er genau, worauf es in kritischen Unternehmensphasen ankommt. Praxisnah und auf Augenhöhe übersetzt er strategische sowie aufsichtsrechtliche Anforderungen. Das Ergebnis sind fundierte, verantwortungsvolle und nachvollziehbar vorbereitete Führungsentscheidungen.

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Ort S+P Seminare Datum
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Sieben Themen, die du ab dem Tag deiner Berufung strukturiert angehen solltest
Das Aufsichtsratsmandat beginnt mit der Bestellung. Diese sieben Risikofelder helfen dir, Prioritäten richtig zu setzen, wirksam zu überwachen und deine Befassung nachvollziehbar zu dokumentieren.
01
Offene Feststellungen: Was du übernimmst, musst du zuerst verstehen

Mit Beginn des Mandats gehört es zu einer sorgfältigen Überwachungsarbeit, bekannte offene Feststellungen aus Jahresabschlussprüfung, Sonderprüfungen, Interner Revision und Kontrollfunktionen risikoorientiert zu erfassen. Entscheidend ist nicht, wer die Ursache gesetzt hat, sondern ob das Gremium nach Kenntnisnahme angemessen informiert wird, Prioritäten setzt und die Abarbeitung nachhält.

Dein erster Schritt Lege in den ersten Wochen eine Bestandsaufnahme an: Feststellung, Quelle, Risikoeinschätzung, Kenntnisnahme, Verantwortliche, Frist und Befassungsvermerk.
02
Die Bestellung braucht eine belastbare Eignungsdokumentation

Die Bestellung eines Mitglieds des Aufsichtsorgans ist nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG anzuzeigen. Das Institut muss die erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit, zeitliche Verfügbarkeit und die Einhaltung einschlägiger Mandatsgrenzen nachvollziehbar belegen. Eine Wahl durch die Anteilseigner ersetzt diese aufsichtsrechtliche Dokumentation nicht.

Dein erster Schritt Stelle Bestellungsunterlagen, Lebenslauf, Nachweise relevanter Erfahrung und Fortbildung sowie den Zeitbudgetnachweis in einem strukturierten Mandats-Dossier zusammen.
03
Ausschussarbeit entbindet das Plenum nicht von wirksamer Überwachung

Risiko-, Prüfungs- oder Nominierungsausschüsse bereiten Themen fachlich vor. Das Plenum wahrt seine Verantwortung und sollte die Ausschussarbeit anhand aussagekräftiger Berichte nachvollziehen. Bei wesentlichen Risiken, offenen Feststellungen oder konkreten Anhaltspunkten für Missstände ist eine vertiefte Befassung des Gesamtgremiums regelmäßig geboten.

Dein erster Schritt Halte im Protokoll zentrale Rückfragen, angeforderte Zusatzberichte, Beschlüsse und die Nachverfolgung wesentlicher Maßnahmen fest.
04
Die Business Judgement Rule ersetzt keine wirksame Überwachung

Die Business Judgement Rule kann für unternehmerische Ermessensentscheidungen auf angemessener Informationsgrundlage relevant sein und gilt über § 116 AktG auch für Aufsichtsratsmitglieder. Sie ist jedoch kein Freibrief für passive Überwachung: Gesetzliche Informations-, Überwachungs- und Reaktionspflichten verlangen eine angemessene Befassung und nachvollziehbare Dokumentation. Im Streitfall kommt der Dokumentation der eigenen Sorgfalt besondere Bedeutung zu.

Dein erster Schritt Dokumentiere bei wesentlichen Beschlüssen Informationsgrundlage, kritische Rückfragen, Alternativen, Abwägung und Ergebnis der Gremienbefassung.
05
Mögliche Ersatzansprüche verlangen eine sorgfältige Entscheidung

Die ARAG/Garmenbeck-Rechtsprechung prägt die Pflicht des Aufsichtsrats, bei Anhaltspunkten für Pflichtverletzungen der Geschäftsleitung mögliche Ersatzansprüche sorgfältig zu prüfen. Ob und wie Ansprüche weiterverfolgt werden, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Wesentlich sind eine ausreichende Tatsachengrundlage, eine sachgerechte Abwägung und eine nachvollziehbar dokumentierte Entscheidung.

Dein erster Schritt Nutze ein Abwägungsraster für Sachverhalt, Beweislage, Durchsetzbarkeit, Verjährung, Kosten, Interessenlage und Beschlussfassung des Gremiums.
06
KI, digitale Resilienz und ESG gehören frühzeitig auf die Aufsichtsratsagenda
KI-VERORDNUNG

KI-Systeme zur Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen können als Hochrisiko-KI nach Anhang III der KI-Verordnung einzuordnen sein. Das Institut muss die konkrete Einstufung, Rollenverteilung, Kompetenzmaßnahmen und anwendbaren Pflichten prüfen. Der Aufsichtsrat benötigt ein Reporting zu wesentlichen KI-Anwendungen, Modellrisiken, Drittanbietern und Kontrollmaßnahmen.

DORA

DORA ordnet die Verantwortung für das IKT-Risikomanagement dem zuständigen Leitungsorgan zu. Für die Aufsicht bedeutet das: Der Aufsichtsrat sollte ein adressatengerechtes Reporting zu IKT-Risiken, Vorfällen, Resilienztests, kritischen IKT-Drittdienstleistern und dem Informationsregister erhalten, um seine gesetzliche Überwachungsaufgabe wirksam wahrzunehmen.

ESG-RISIKEN

ESG-Risiken sind als potenzielle Treiber bestehender Risikoarten in Risikoinventur, Strategie und Steuerung einzuordnen. Die anwendbaren Anforderungen und Fristen richten sich unter anderem nach Institutstyp und Proportionalität. Der Aufsichtsrat sollte Wesentlichkeit, Datenqualität, Szenarien, Übergangsplanung und die Integration in das Management-Reporting kritisch hinterfragen.

07
Mandatsantritt und Ausscheiden: D&O-Schutz und Dokumentenzugriff prüfen

Bei D&O-Versicherungen kommt es auf den konkreten Vertrag an. Insbesondere bei Claims-made-Deckungen sollten der zeitliche Deckungsumfang, mögliche Rückwärtsdeckung, Nachmeldefristen, Selbstbehalte und Ausschlüsse geprüft werden. Ebenso wichtig ist eine Regelung, wie ein ehemaliges Mitglied in angemessenem Umfang auf mandatsbezogene Unterlagen zugreifen kann, soweit dies zur Verteidigung berechtigter Interessen erforderlich ist.

Dein erster Schritt Lass D&O-Bedingungen und Mandatsvereinbarung prüfen und dokumentiere Regelungen zu Deckung, Nachmeldefristen und Zugriff auf relevante Sitzungsunterlagen.
Sieben Risikofelder. Zwei Tage. Ein praxisorientierter Vorlagensatz für dein Mandat.

Im Zertifikats-Lehrgang Z18 strukturierst du dein Mandats-Dossier – von der Bestandsaufnahme offener Feststellungen bis zu Fragenrastern für wirksame Gremienentscheidungen und ihre Dokumentation.

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Die ersten 100 Tage im Aufsichtsrat

Bestellungsdossier und Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG vollständig

Bestandsaufnahme aller offenen Prüfungsfeststellungen mit Datum der Kenntnisnahme

Geschäftsordnung, Zustimmungsvorbehalte und Ausschussmatrix nach § 25d KWG geprüft und gegengezeichnet

Informationsordnung: Berichtswege der Kontrollfunktionen und Eskalationsschwellen schriftlich fixiert

Mandats-Dossier mit acht Registern angelegt

Fortbildungsplan mit IKT- und KI-Bezug beschlossen

D&O-Police auf Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist geprüft

Einsichtsrecht in Sitzungsunterlagen nach Ausscheiden im Mandatsverhältnis verankert

Jetzt zertifiziert & aufsichtsrechtlich abgesichert
Mit S+P Zertifikat zur Vorlage bei der Aufsicht

Lehrgang GmbH-Geschäftsführer
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  • Networking und Austausch: Austausch mit anderen Teilnehmern und Erweiterung des beruflichen Netzwerks.

  • Feedback-Runden: Nach jeder Lerneinheit. Sicherstellung des Verständnisses und Klärung offener Fragen.

  • Deine Vorteile auf einen Blick:

    • Stärke deine Aufsichtskompetenz: Lerne, deine Rolle als Aufsichtsrat in einem Finanzunternehmen strategisch und operativ auszufüllen, um das Unternehmen erfolgreich zu überwachen.

    • Vertiefe dein Risikomanagement-Wissen: Erhalte fundierte Kenntnisse zu ICAAP und ILAAP, um das Risikomanagement in deinem Unternehmen gezielt zu steuern und Risiken frühzeitig zu erkennen.

    • Erhöhe deine rechtliche Sicherheit: Entwickle ein solides Verständnis der gesetzlichen Vorgaben für Aufsichtsräte im Finanzsektor und minimiere Haftungsrisiken durch präzise Kenntnisse deiner Pflichten.

    • Sichere die Zukunft deines Unternehmens: Nutze den Jahresabschluss als strategisches Tool für eine effektive Überwachung und verbessere die langfristige Stabilität des Unternehmens.

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Das Digitale Karriere-Zertifikat, auch bekannt als Digital Badge, ist eine moderne Form der Zertifizierung, die dir digital verliehen wird.

Mit diesem Badge kannst du einfach und effektiv in digitalen Netzwerken, auf deinem LinkedIn-Profil oder in deinem Lebenslauf zeigen, dass du proaktiv an deiner beruflichen Entwicklung arbeitest.

Digitales Badge und Zertifikate
FAQ – Lehrgang Aufsichtsrat Banken und Finanzinstitute (Z18)
Für wen ist der Lehrgang Z18 geeignet?

Der Zertifikats-Lehrgang Z18 richtet sich an neu berufene Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitglieder in Banken, Wertpapier- und Zahlungsinstituten, an erfahrene Aufsichtsräte mit Update-Bedarf sowie an Mandatsträger, die ihren Fit & Proper Sachkundenachweis gemäß § 25d KWG und BaFin-Merkblatt rechtssicher dokumentieren müssen. Tag 1 ist als Onboarding für neu berufene Mitglieder konzipiert, Tag 2 als Regulatory Update für alle Mandatsträger.

Wie ist der Lehrgang aufgebaut?

Der Lehrgang besteht aus zwei Bausteinen: Tag 1 (Onboarding) behandelt Mandat, Haftung und Überwachungsarchitektur – Fit & Proper nach § 25d KWG, persönliche Haftung nach §§ 111, 116, 93 AktG, Gremienorganisation und Jahresabschluss als Überwachungsinstrument. Dabei baust du dein Mandats-Dossier mit acht Registern direkt an deinem eigenen Institut auf. Tag 2 (Regulatory Update) übersetzt alle Prüfungsschwerpunkte der Aufsicht 2026/2027 – MaRisk, ESG, DORA, KI-Verordnung und AMLR – in konkrete Prüffragen für deine nächste Sitzung.

Welche regulatorischen Themen werden behandelt?

Neben den aufsichtsrechtlichen Grundlagen aus KWG, WpIG, ZAG und AktG behandelt der Lehrgang die aktuellen BaFin-Prüfungsschwerpunkte und die 9. MaRisk-Novelle, die prudenziellen ESG-Pflichten nach CRR III und EBA/GL/2025/01 einschließlich Übergangsplan nach Art. 87a CRD VI, DORA mit der Verantwortung des Leitungsorgans nach Art. 5 und dem Informationsregister nach Art. 28 Abs. 3, die KI-Verordnung mit Hochrisiko-KI bei der Kreditwürdigkeitsprüfung und KI-Kompetenz nach Art. 4 sowie die neue EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) mit Geltungsbeginn am 10. Juli 2027.

Gibt es einen offiziellen Fortbildungs- oder Haftungsnachweis?

Ja. Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat über 12,0 Zeitstunden – anerkannt als Netto-Zeitnachweis gemäß § 15 FAO für Fachanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Der Fortbildungsnachweis enthält ein IKT- und KI-Themenmapping und unterstützt damit auch die Dokumentation nach Art. 5 Abs. 4 DORA und Art. 4 KI-VO. Das Zertifikat dokumentiert laufende Fortbildung und fachliche Auseinandersetzung; die aufsichtsrechtliche Eignungsbeurteilung erfolgt im Einzelfall durch die zuständige Aufsicht.

Ist eine zusätzliche Zertifizierung möglich?

Ja. Optional legst du die S+P Certified Prüfung ab – eine flexible Online-Multiple-Choice-Prüfung von 45 Minuten. Du erhältst ein markenrechtlich geschütztes Zertifikat und ein Digital Badge für LinkedIn und Lebenslauf. Der zusätzliche Sachkundenachweis stärkt deine Dokumentation gegenüber BaFin, Wirtschaftsprüfern und Anteilseignern.

Was ist im Lehrgang Z18 enthalten?

Im Lehrgang enthalten sind die S+P Tool Box mit dem Mandats-Dossier (Vorlagensatz mit acht Registern), der Bestellungs- und Fit-&-Proper-Akte für Aufsichtsräte, dem Gremien-Toolkit mit Muster-Geschäftsordnung und Ausschussmatrix nach § 25d KWG, dem Jahresabschluss- und Risiko-Guide sowie dem Update-Toolkit für Tag 2 mit MaRisk-Fragenkatalog, DORA- und KI-Prüffragen, ESG-Integrationsraster und AMLR-Dashboard. Dazu erhältst du alle Vorträge als PDF-Nachschlagewerk.

Kann ich Tag 2 auch einzeln als Update buchen?

Ja. Der zweite Lehrgangstag ist als eigenständiges 1-Tages-Seminar Z18-U (Regulatory Update für Aufsichtsräte) buchbar – für 1.290 € zzgl. gesetzl. MwSt. mit 6,0 Zeitstunden. So entsteht dein Fortbildungszyklus: einmal der vollständige Lehrgang Z18 zum Mandatsstart, danach jährlich das 1-Tages-Update zur Aktualisierung und Dokumentation deiner Sachkunde. Update-Teilnehmer und Lehrgangsteilnehmer lernen an Tag 2 gemeinsam. Zum Update-Seminar Z18-U →

Wie und wo findet der Lehrgang statt?

Der Lehrgang findet online statt, jeweils von 09.15 bis 17.00 Uhr an beiden Tagen. Du benötigst lediglich einen Rechner mit Internetzugang. Die Teilnahmegebühr beträgt 1.860 € zzgl. gesetzl. MwSt. und umfasst beide Seminartage, die S+P Tool Box, das Zertifikat sowie Networking- und Feedback-Runden nach jeder Lerneinheit.

Bereits ein Mandat und nur Update-Bedarf? Der zweite Lehrgangstag ist einzeln buchbar:
Z18-U · Regulatory Update für Aufsichtsräte (1 Tag) →

Aufsichtsrat ohne Haftungsrisiko: So steuerst du deine Rolle rechtssicher und wirksam

Du willst tiefer einsteigen, wie du deine Rolle als Aufsichtsrat rechtssicher und effektiv ausübst? Neben den gesetzlichen Grundlagen aus AktG und KWG kommt es vor allem auf die praktische Umsetzung an: klare Kompetenzabgrenzung, wirksame Überwachung und ein belastbares Governance-Setup.

Vertiefung: Aufgaben des Aufsichtsrats

Welche konkreten Pflichten du hast – von Überwachung bis Zustimmungsvorbehalte – und wo typische Haftungsrisiken liegen.

Zum Fachartikel →
Die Aufsichtsrats-Rolle rechtssicher steuern

Wie du als Aufsichtsrat deine Kontrollfunktion wirksam ausübst und strategische Impulse setzt.

Mehr zur Rolle erfahren →
Haftungsschutz: Die Business Judgment Rule

Wann unternehmerische Entscheidungen als pflichtgemäß gelten und wie du dich vor persönlichen Haftungsrisiken schützt.

Zum Haftungsschutz →
Vergütung des Aufsichtsrats

Regelungen, Angemessenheit und rechtliche Rahmenbedingungen für die Aufsichtsratsvergütung im Überblick.

Zur Vergütungsübersicht →
Zertifizierte Weiterbildung für Aufsichtsräte

Wähle den passenden Lehrgang für dein Branchenprofil und erlange die notwendige Sachkunde (Fit & Proper) für eine rechtssichere Aufsichtsratsarbeit:

Finanzsektor

Für Banken, Institute & Finanzunternehmen (Fokus auf KWG, MaRisk und EZB/BaFin-Vorgaben).

Lehrgang Finanzunternehmen →
Industrie & Gewerbe

Für Nicht-Finanzunternehmen, GmbHs, AGs & Familienunternehmen (Fokus auf AktG, GmbHG).

Lehrgang Realwirtschaft →
S+P Seminare für Aufsichtsrat + Vorstand

Ergänzend zum Lehrgang: E-Learning für Aufsichtsräte

Vertiefen Sie Ihr Wissen nach dem Lehrgang flexibel und praxisnah mit unserem E-Learning für Aufsichtsräte. Die Online-Module vermitteln Ihnen aktuelles Fachwissen zu Corporate Governance, Pflichten im Aufsichtsrat, Compliance-Themen sowie Haftungsvermeidung – jederzeit und überall verfügbar.

  • ✔ Praxisnahe Inhalte zu Governance, Risikomanagement & Compliance
  • ✔ Flexible Lernzeiten – Lernen im eigenen Tempo
  • ✔ Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss
  • ✔ Optimale Ergänzung zum Lehrgang Aufsichtsrat

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