Die neuen Auslegungshinweise der BaFin zum Geldwäschegesetz (GwG) bringen 2024 signifikante Änderungen für Unternehmen und ihre Geldwäschebeauftragten. Diese Anpassungen zielen darauf ab, die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verschärfen und die Anforderungen an interne Kontrollsysteme zu erhöhen.
In diesem Artikel betrachten wir die wichtigsten Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Regelungen und entwickeln einen praxisorientierten Action Plan für die Geldwäschebeauftragten, um die neuen Vorgaben erfolgreich umzusetzen.

Die neuen BaFin-Auslegungshinweise enthalten eine Reihe von Änderungen, die Geldwäschebeauftragte besonders beachten müssen. In der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Unterschiede zwischen den bisherigen und neuen Regelungen zusammengefasst:
|
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft das Risikomanagement. Die BaFin fordert nun eine detaillierte Dokumentation der Risikoanalyse, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden muss. Unternehmen, die Teil einer Gruppe sind, müssen außerdem eine gruppenweite Risikoanalyse durchführen. Dies bedeutet eine erhebliche Erhöhung des Dokumentationsaufwands und erfordert klare interne Strukturen zur Risikobewertung und -überwachung.
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Kundensorgfaltspflichten. Diese werden nun explizit auf Hochrisikoländer, politisch exponierte Personen (PePs) und Kryptowertetransfers ausgeweitet. Unternehmen müssen ihre Kontrollmechanismen anpassen, um solche spezifischen Risiken zu erfassen und zu überwachen.
Die neuen Verdachtsmeldepflichten sind ebenfalls strenger. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen und Bargeldtransfers über 10.000 Euro besteht nun eine erweiterte Meldepflicht. Dies betrifft besonders Unternehmen, die internationale Kunden oder umfangreiche Bargeldgeschäfte haben.
Besonders zu erwähnen ist die Einführung einer internen Meldestelle für Whistleblower, die anonyme und vertrauliche Meldungen ermöglicht. Dies ist Teil der verstärkten internen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen, die von der BaFin gefordert werden.
Um die neuen Anforderungen der BaFin erfolgreich umzusetzen, ist ein strategischer und umfassender Handlungsplan erforderlich. Hier sind die wichtigsten Schritte für die Praxis:
Die neuen Auslegungshinweise der BaFin zum GwG 2024 fordern Unternehmen heraus, ihre internen Prozesse zur Geldwäscheprävention deutlich zu verstärken. Geldwäschebeauftragte spielen eine zentrale Rolle dabei, diese Anforderungen in die Praxis umzusetzen. Der vorgestellte Action Plan bietet eine konkrete Hilfestellung, um die neuen Regelungen effizient zu implementieren und gleichzeitig die Compliance im Unternehmen zu gewährleisten. Eine proaktive Herangehensweise und regelmäßige Schulungen werden entscheidend sein, um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden.
👉 Lies hier weiter: Neue Auslegungshinweise zum GwG der BaFin – Was jetzt zu beachten ist

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und Geschäftsführer sowie als Interim-Manager in Industrieunternehmen. Diese Doppelperspektive aus Finanzsektor und Realwirtschaft prägt seine Beiträge für CEO, COO und CFO. Er kennt das Zusammenspiel von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Gesellschaftern aus der Praxis und übersetzt strategische wie aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare, haftungssichere Führungsentscheidungen – praxisnah und auf Augenhöhe mit dem Management.
LinkedIn-Profil → · Redaktion & Experten →Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern. Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.