Regulatorisches Update · Stand 14.10.2026
Was sich für deinen Vertrieb konkret ändert.
Vier Änderungen für KI im Vertrieb, Werbeaussagen und Teamführung, sortiert nach Handlungsdruck – im Lehrgang an den jeweiligen Modulen eingeordnet.
Bisherige und neue Regelung im Vergleich
| Bisherige Regelung |
Neue Regelung |
| KI-Verordnung: Transparenzpflichten nach Art. 50Für Chatbots und KI-generierte Inhalte im Kundenkontakt gab es keine besonderen Kennzeichnungspflichten. |
Seit 02.08.2026Nach Art. 50 VO (EU) 2024/1689 müssen Betreiber Deepfakes – realistisch wirkende KI-erzeugte Bilder, Ton- oder Videoinhalte – offenlegen, und Anbieter müssen Chatbots als KI erkennbar machen. Die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 gilt für Systeme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurden, erst ab 02.12.2026. Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 hat die übrigen Transparenzpflichten nicht verschoben. |
| KI-Verordnung: KI-Kompetenz nach Art. 4Art. 4 VO (EU) 2024/1689 verlangte seit 02.02.2025, nach besten Kräften sicherzustellen, dass das Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. |
Neufassung seit 27.07.2026Nach der Neufassung von Art. 4 durch VO (EU) 2026/1744 ergreifen Anbieter und Betreiber Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen. Wer ChatGPT und andere KI-Tools im Vertrieb einsetzt, sollte Regeln und Schulungen dazu dokumentieren. |
| Greenwashing: Umweltaussagen im UWGUmweltbezogene Werbung war nach dem allgemeinen Irreführungsverbot (§ 5 UWG) und der Rechtsprechung zu beurteilen. Ausdrückliche Verbote für pauschale Umweltaussagen, eigene Siegel oder Klimaneutralität durch Kompensation gab es nicht. |
Seit 27.09.2026Das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG vom 12.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43) setzt die Richtlinie (EU) 2024/825 um. Gegenüber Verbrauchern sind unter anderem Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem oder staatliche Festsetzung (Anhang Nr. 2a), allgemeine Umweltaussagen ohne nachgewiesene hervorragende Umweltleistung (Nr. 4a) und Aussagen zur Klimaneutralität auf Basis von Kompensation (Nr. 4c) unzulässig. Das betrifft auch Aussagen in Angeboten und Verkaufsunterlagen. |
| KI-Verordnung: Hochrisiko-KI im PersonalbereichDie Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III sollten ab 02.08.2026 gelten. |
Ab 02.12.2027Nach der Änderung durch VO (EU) 2026/1744 gelten die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III ab dem 02.12.2027. Dazu gehören KI-Systeme, die Leistung und Verhalten von Beschäftigten bewerten (Anhang III Nr. 4), etwa KI-gestützte Leistungsauswertungen im Vertrieb. Wer sie einsetzt, muss die Betreiberpflichten nach Art. 26 erfüllen und die Mitbestimmung beachten. |
Rechtsgrundlagen: KI-Verordnung · VO (EU) 2024/1689, Art. 4, 26, 50, Anhang III, geändert durch VO (EU) 2026/1744 · UWG · § 5, Anhang Nr. 2a, 4a, 4c (BGBl. 2026 I Nr. 43) zur Umsetzung der RL (EU) 2024/825 · DSGVO · Art. 5, 6 · BetrVG · § 87. Welche Pflichten gelten, hängt von Kundengruppen, Vertriebskanälen, eingesetzten KI-Tools und dem Bestehen eines Betriebsrats ab.
Dein Praxistransfer: Erfasse, welche KI-Tools dein Vertriebsteam nutzt und welche Kundendaten dabei verarbeitet werden. Lege fest, wer Chatbots und KI-Inhalte kennzeichnet und wer Umweltaussagen in Angeboten freigibt.