Im Finanzwesen bezeichnet Forbearance (deutsch: „Stundung“ oder „Entgegenkommen“) spezifische Maßnahmen, die Kreditinstitute ergreifen, wenn sich bei Kreditnehmern finanzielle Schwierigkeiten abzeichnen oder bereits eingetreten sind.
Das primäre Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers (Schuldners) zu erhalten oder wiederherzustellen und einen drohenden Kreditausfall (Default) abzuwenden.
Forbearance-Maßnahmen sind ein zentrales Instrument im risikobewussten Kreditmanagement (Intensivbetreuung) und werden durch europäische (EBA) und nationale (BaFin/MaRisk) Vorgaben streng reguliert.
Wenn ein Kreditnehmer in Schwierigkeiten gerät, kann das Institut ihm mit folgenden Zugeständnissen entgegenkommen. Diese Zugeständnisse führen dazu, dass der Kredit als „gestundet“ (Forbearance Exposure – FBE) klassifiziert wird:
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Tilgungsaussetzung | Vorübergehende Aussetzung der Rückzahlung des Kreditbetrags, um finanzielle Entlastung zu schaffen. |
| Zinssenkung | Reduzierung des Zinssatzes, um die laufende Belastung für den Kreditnehmer zu verringern. |
| Laufzeitverlängerung | Verlängerung der Kreditlaufzeit, um die monatlichen Rückzahlungsbeträge zu senken. |
| Forderungsverzicht | Verzicht auf einen Teil der ausstehenden Forderung durch das Kreditinstitut. |
| EBA-Leitlinien | Vorgaben der EBA zur Handhabung von notleidenden und gestundeten Krediten (NPEs und FBEs), inkl. 5%-Schwellenwert und SREP-Prüfung. |
Forbearance ist kein rein kaufmännischer Akt, sondern wird von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) streng überwacht. Die relevanten Vorgaben finden sich in den EBA-Leitlinien für das Management von notleidenden und gestundeten Krediten (NPEs und FBEs).
NPE (Non-Performing Exposure): Ein notleidender Kredit, bei dem der Schuldner z.B. mehr als 90 Tage in Verzug ist.
FBE (Forbearance Exposure): Ein Kredit, bei dem Forbearance-Maßnahmen gewährt wurden.
Das Hauptziel der EBA ist es, die Stabilität der Bankbilanzen durch eine nachhaltige Reduktion von NPEs zu sichern.
Ein wesentlicher Punkt der EBA-Leitlinien ist die Etablierung eines Schwellenwerts von 5 % für die NPL-Quote (Netto-Quote notleidender Kredite). Dies ist kein „Zielwert“, sondern ein prudenzialer Rahmen:
Überschreitet ein Institut diese 5 %-Schwelle, erwarten die Aufsichtsbehörden (BaFin/Bundesbank) eine detaillierte NPE-Strategie sowie verschärfte Governance- und Betriebsvereinbarungen zur Reduktion der Ausfälle.
Die EBA-Leitlinien betonen, dass Forbearance-Maßnahmen nachhaltig („viable“) sein müssen. Sie dürfen nicht nur gewährt werden, um einen Ausfall künstlich zu verschieben, sondern müssen darauf abzielen, die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers langfristig wiederherzustellen.
Die Effektivität des NPE- und Forbearance-Managements eines Instituts wird von den zuständigen Behörden im Rahmen des Aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) bewertet.
Die EBA-Leitlinien zu NPEs und Forbearance wurden direkt in die deutschen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) überführt (insbesondere in den Modulen BTO 1.2.5 und BTO 2.2.4 der letzten Novellen).
Für Chief Risk Officer und die Interne Revision bedeutet dies:
Pflicht zur Früherkennung: Institute müssen über wirksame Frühwarnsysteme verfügen, um finanzielle Schwierigkeiten bei Schuldnern (und damit den Bedarf an Forbearance) rechtzeitig zu erkennen.
Pflicht zur NPE-Strategie: Institute mit erhöhten NPE-Quoten (über 5 %) müssen der BaFin eine detaillierte Strategie zum Abbau vorlegen.
Prozessanforderungen: Die MaRisk fordern klare Prozesse für die Gewährung, Überwachung und Risikobewertung von Forbearance-Maßnahmen und notleidenden Krediten.
Forbearance ist ein notwendiges Instrument im Kreditmanagement, um auf Zahlungsschwierigkeiten von Kunden zu reagieren. Gleichzeitig ist es ein hochregulierter Bereich. Die EBA-Leitlinien und die MaRisk setzen einen strengen Rahmen, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen nachhaltig sind und Risiken in den Bankbilanzen transparent gesteuert werden.
Forbearance ist ein notwendiges Instrument im Kreditmanagement, um auf Zahlungsschwierigkeiten von Kunden zu reagieren. Gleichzeitig ist es ein hochregulierter Bereich. Die EBA-Leitlinien und die MaRisk setzen einen strengen Rahmen, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen nachhaltig sind und Risiken in den Bankbilanzen transparent gesteuert werden.
Forbearance (deutsch: „Stundung“ oder „Entgegenkommen“) bezeichnet Maßnahmen eines Kreditinstituts, die greifen, wenn ein Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Ziel ist es, die Zahlungsfähigkeit des Kunden wiederherzustellen, indem Kreditkonditionen temporär oder dauerhaft angepasst werden – um einen Ausfall zu vermeiden.
Typische Forbearance-Maßnahmen sind:
NPE (Non-Performing Exposure): Notleidende Kredite, z. B. mit über 90 Tagen Verzug oder wenn der Rückfluss ohne Sicherheitenverwertung als unwahrscheinlich gilt.
FBE (Forbearance Exposure): Kredite, bei denen Zugeständnisse bzw. Forbearance-Maßnahmen gewährt wurden. Ein FBE kann gleichzeitig ein NPE sein – muss aber nicht.
Die 5-%-Schwelle ist ein aufsichtlicher Orientierungswert. Wird sie überschritten, greift ein strengerer prudenzieller Rahmen. Die Aufsicht (BaFin/Bundesbank) erwartet dann eine dedizierte NPE-Strategie, verstärkte Governance-Strukturen und wirksame Maßnahmen zum aktiven Abbau des Bestands notleidender Kredite.
Die MaRisk – insbesondere BTO 1.2.5 und BTO 2.2.4 – verlangen:
Die Bewertung erfolgt im Rahmen des SREP (Supervisory Review and Evaluation Process). Dabei prüft die Aufsicht:
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