Der Umgang mit Payable-Through Accounts: Herausforderungen und regulatorische Anforderungen

In der global vernetzten Welt des Finanzwesens spielen „Payable-Through Accounts“ (PTAs) eine entscheidende Rolle, um die Effizienz und Flexibilität von grenzüberschreitenden Transaktionen zu steigern.

PTAs sind Bankkonten, die eine Bank (die haltende Bank) für eine andere Bank (die Korrespondenzbank) führt, und ermöglichen es den Kunden der Korrespondenzbank, Transaktionen durchzuführen, als wären sie direkte Kunden der haltenden Bank.

Diese Konstellation bietet zwar Vorteile in puncto Geschwindigkeit und Zugänglichkeit internationaler Finanztransaktionen, wirft jedoch zugleich bedeutende Fragen hinsichtlich der Einhaltung regulatorischer Anforderungen und der Risikomanagementpraktiken auf.

Der Umgang mit Payable-Through Accounts: Herausforderungen und regulatorische Anforderungen

🧩 Der Umgang mit Payable-Through Accounts: Herausforderungen & regulatorische Anforderungen

Aspekt Anforderung gemäß AMLD6 / Praxis
Risikopotenzial bei PTAs Anonymität der Endkunden erhöht Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken
Erhöhte Sorgfaltspflichten Verstärkte Prüfungen nach AMLD6 Artikel 30 bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen
Informationspflichten Vollständige Informationen über Geschäftstätigkeit, Ruf und Aufsicht der Korrespondenzbank
Bewertung der Kontrollen Beurteilung der AML/CFT-Kontrollsysteme der Korrespondenzbank vor Beziehung
Führungsebene einbinden Vorherige Zustimmung der Führungsebene notwendig
Verantwortlichkeiten Dokumentation der Zuständigkeiten beider Institute
PTA-spezifische Pflichten Nachweis über KYC, laufende Sorgfaltspflichten & Datenbereitstellung durch Korrespondenzbank
Beendigung der Geschäftsbeziehung Dokumentierte Strategie zur Beendigung bei AML-Verstößen oder fehlender Transparenz

✅ Checkliste zu Pflichten im Umgang mit Payable-Through Accounts (PTAs)

Pflichtbereich Konkrete Maßnahme / Prüfpunkt
Korrespondenzbank prüfen Reputation, Geschäftstätigkeit und Aufsichtsqualität beurteilen
AML/CFT-Kontrollen bewerten Kontrollmechanismen der Korrespondenzbank dokumentiert prüfen
Zustimmung Führungsebene Managementgenehmigung vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung
Verantwortlichkeiten dokumentieren Klare Zuweisung & Archivierung vertraglicher Regelungen
KYC durch Korrespondenzbank Bestätigung über Identitätsprüfung der Endkunden
Kontinuierliche Sorgfalt Nachweis über laufende Kundenüberwachung muss vorliegen
Datenbereitstellung Korrespondenzbank muss Kundendaten auf Anfrage liefern können
Verdachtsmeldungen Klare Prozesse zur Weiterleitung verdächtiger Transaktionen
Schulungen Regelmäßige Mitarbeiterschulungen zu PTAs & AMLD6
Beziehungs-Review Regelmäßige Evaluierung & ggf. Beendigung der Beziehung

Herausforderungen im Umgang mit PTAs

Die Hauptbedenken im Zusammenhang mit PTAs drehen sich um die Risiken der Geldwäsche und der Finanzierung terroristischer Aktivitäten. Da die Endkunden der Korrespondenzbank direkt auf das Konto zugreifen können, entsteht eine gewisse Anonymität, die die Effektivität der Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen der haltenden Bank potenziell untergräbt. Dies erschwert die Identifizierung verdächtiger Transaktionen und die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen.


Regulatorische Anforderungen und Compliance

Angesichts dieser Risiken werden mit der AMLD 6, Artikel 30 klare Richtlinien für den Umgang mit PTAs festgelegt:

Spezifische verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen

Bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen, auch solchen, die für die Zwecke von Wertpapiertransaktionen oder Geldtransfers begründet wurden, bei denen Zahlungen mit einem Respondenzinstitut in einem Drittland ausgeführt werden, müssen die Kredit- und Finanzinstitute zusätzlich zu den in Artikel 16 festgelegten Sorgfaltspflichten in Bezug auf den Kunden bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung

  1. ausreichende Informationen über das Respondenzinstitut einholen, um die Art seiner Geschäftstätigkeit in vollem Umfang verstehen und auf der Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen seinen Ruf und die Qualität der Beaufsichtigung bewerten zu können;
  2. die vom Respondenzinstitut vorgenommenen Kontrollen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bewerten;
  3. vor Begründung neuer Korrespondenzbankbeziehungen das Einverständnis ihrer Führungsebene einholen;
  4. die jeweiligen Verantwortlichkeiten eines jeden Instituts dokumentieren;
  5. sich im Falle von Durchlaufkonten („payable-through accounts“) vergewissern, dass das Respondenzinstitut die Identität der Kunden, die direkten Zugang zu den Konten des Korrespondenzinstituts haben, überprüft hat und seine Sorgfaltspflichten gegenüber diesen Kunden kontinuierlich erfüllt hat und dass es in der Lage ist, dem Korrespondenzinstitut auf dessen Ersuchen entsprechende Daten in Bezug auf diese Sorgfaltspflichten vorzulegen.

Wenn Kredit- und Finanzinstitute beschließen, grenzüberschreitende Korrespondenzbankbeziehungen mit Rücksicht auf ihre Strategien für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beenden, dokumentieren sie diese Entscheidung.


Verstärkte Compliance Pflichten bei Payable Through Accounts

Finanzinstitute, die PTAs anbieten oder nutzen, müssen umfangreiche Maßnahmen ergreifen, um ihre Compliance- und Risikomanagement-Praktiken zu stärken. Dazu gehören:

Verbesserte Due-Diligence-Prüfungen: Institutionen müssen umfassende Kenntnisse über die Korrespondenzbanken und deren Kunden haben, einschließlich der Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten und der Überwachung ihres Verhaltens und ihrer Transaktionen.


Strenge KYC- und AML-Kontrollen: Die Einhaltung der Know-Your-Customer- und Anti-Geldwäsche-Vorschriften ist unerlässlich. Dies erfordert die Implementierung fortschrittlicher Systeme und Prozesse zur Identifizierung, Bewertung und Überwachung von Risiken.


Transaktionsüberwachung: Die kontinuierliche Überwachung von Transaktionen, die über PTAs abgewickelt werden, ist entscheidend, um verdächtige Aktivitäten frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.


Spezifische Anforderungen gemäß Artikel 30 der AMLD6

Artikel 30 der AMLD6 stellt spezifische Anforderungen an grenzüberschreitende Korrespondenzbankbeziehungen. Diese umfassen die Notwendigkeit, eingehende Informationen über das Respondenzinstitut zu sammeln, um dessen Geschäftstätigkeiten, den Ruf und die Qualität der Aufsicht vollständig zu verstehen.

Kredit- und Finanzinstitute müssen die vom Respondenzinstitut implementierten Kontrollmechanismen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bewerten und vor Etablierung neuer Beziehungen die Zustimmung ihrer Führungsebene einholen.

Es ist zudem erforderlich, dass die Institute die jeweiligen Verantwortlichkeiten dokumentieren und sicherstellen, dass das Respondenzinstitut seine Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, die direkten Zugang zu den Konten haben, erfüllt.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Sicherheit und Integrität des Finanzsystems zu stärken und die Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu minimieren.


Checkliste zu Pflichten im Umgang mit Payable-Through Accounts (PTAs)

Pflichten bezüglich Korrespondenzbanken

  • Informationen über die Korrespondenzbank: Hast du ausreichende Informationen über die Korrespondenzbank gesammelt, um ihren Ruf und die Qualität ihrer Aufsicht zu beurteilen?
  • Bewertung der Kontrollen: Hast du die Kontrollen der Korrespondenzbank zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bewertet?
  • Zustimmung der Führungsebene: Wurde die Zustimmung der Führungsebene vor Begründung der Korrespondenzbankbeziehung eingeholt?
  • Dokumentation: Hast du die jeweiligen Verantwortlichkeiten und Vereinbarungen mit der Korrespondenzbank dokumentiert?

Die Compliance Prüfung kann mit dem Wolfsberg Questionnaire erfolgen. Ein Praxisbeispiel zeigt die Erklärung von Clearstream.

Spezifische Pflichten für Payable-Through Accounts

  • Überprüfung durch die Korrespondenzbank: Hat die Korrespondenzbank die Identität der Kunden, die direkten Zugang zu den Konten haben, überprüft?
  • Erfüllung der Sorgfaltspflichten: Stellt die Korrespondenzbank sicher, dass sie ihre Sorgfaltspflichten gegenüber diesen Kunden kontinuierlich erfüllt?
  • Bereitstellung von Kundendaten: Ist die Korrespondenzbank in der Lage, auf Anfrage entsprechende Daten bezüglich ihrer Sorgfaltspflichten vorzulegen?

Dokumentation und Berichterstattung

  • Aufzeichnungen: Werden alle erforderlichen Dokumente und Informationen gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert?
  • Verdächtige Transaktionen: Gibt es ein Verfahren zur Meldung verdächtiger Transaktionen an die zuständigen Behörden?
  • Interne Richtlinien und Schulungen: Sind die internen Richtlinien aktualisiert und die Mitarbeiter entsprechend den Anforderungen im Umgang mit PTAs geschult?

Bewertung und Beendigung der Beziehung

  • Regelmäßige Bewertung: Wird die Beziehung zur Korrespondenzbank regelmäßig bewertet, um deren Eignung und Compliance zu überprüfen?
  • Beendigung: Gibt es klare Richtlinien für die Beendigung von Korrespondenzbankbeziehungen, die nicht den Compliance-Standards entsprechen?

Fazit

Die effektive Verwaltung und Überwachung von Payable-Through Accounts erfordert ein hohes Maß an Sorgfalt und eine starke Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Parteien. Finanzinstitute müssen sicherstellen, dass sie robuste Systeme und Kontrollen implementieren, die den regulatorischen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung minimieren.

Durch die Einhaltung dieser strengen Richtlinien können Banken nicht nur regulatorische Sanktionen vermeiden, sondern auch ihr Ansehen und ihre Integrität in einem zunehmend regulierten globalen Finanzsystem wahren.


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    AMLD6: Neue Geldwäscherichtlinie

    Was ändert sich mit der AMLD 6?

    Die neue Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche erweitert die Liste der Verpflichteten um Krypto-Dienstleister und Händler von Luxusgütern, wie Edelmetallen und Juwelen. Diese müssen nun strenge Sorgfaltspflichten erfüllen und verdächtige Aktivitäten melden. Es wurde eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen von 10.000 Euro festgelegt, um Geldwäsche zu erschweren. Verpflichtete müssen bei Geschäften mit Drittländern mit hohem Risiko verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen anwenden​.

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