Der § 5 GwG verpflichtet dich zur regelmäßigen und anlassbezogenen Risikoanalyse, die mindestens Folgendes umfassen muss:
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Identifikation spezifischer Risiken für dein Institut
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Einordnung in Risikoklassen
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Bewertung der Risiken anhand nachvollziehbarer Kriterien
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Ableitung konkreter Maßnahmen
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Dokumentation + Aktualisierung
💡 Tipp: Die Risikokategorien müssen individuell auf dein Geschäftsmodell abgestimmt sein – es reicht nicht aus, Standardformulierungen zu übernehmen.
🛠️ Die Schritte zu einer wirksamen Risikoanalyse
Schritt 1: Überblick über Geschäftsmodell und Risikofelder
Beginne mit einer strukturierenden Beschreibung deines Geschäftsmodells: Welche Produkte und Dienstleistungen bietest du an? Welche Kundengruppen bedienst du? Welche Kanäle nutzt du?
Leite daraus deine relevanten Risikofelder ab:
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Produkte und Dienstleistungen
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Kundentypen
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Vertriebswege
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Geografische Risiken
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Transaktionen / Zahlungsströme
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Organisation / Auslagerungen / IT-Systeme
Schritt 2: Risikobewertung mit Risikomatrix
Bewerte die identifizierten Risiken mithilfe einer Risikomatrix, z. B. nach Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellem Schaden. Dokumentiere nachvollziehbar, wie du die Bewertung vorgenommen hast.
⭐ Praxisbeispiel:
Ein Institut mit Fokus auf grenzüberschreitende Transaktionen in Hochrisikoländern muss deutlich höhere geografische Risiken bewerten als ein regionales Kreditinstitut mit konservativer Kundenausrichtung.
Schritt 3: Maßnahmenableitung und IKS-Verknüpfung
Stelle sicher, dass die identifizierten Risiken durch angemessene Präventions- und Kontrollmaßnahmen abgedeckt sind – etwa durch:
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Verstärkte Sorgfaltspflichten
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Zusätzliche Freigabestufen
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Systemische Transaktionsüberwachung
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Schulungsmaßnahmen
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Interne Kontrollpläne (IKS)
📌 Verknüpfe deine Risikoanalyse klar mit deinem internen Kontrollsystem – das zeigt Professionalität und schützt dich im Prüfungsfall.
📄 Anforderungen an die Dokumentation
Die Dokumentation deiner Gefährdungsanalyse muss für sachverständige Dritte (z. B. Wirtschaftsprüfer:innen oder BaFin) nachvollziehbar sein. Achte auf:
🔍 BaFin-Prüfungsschema:
„Bitte legen Sie Ihre aktuelle Risikoanalyse gemäß § 5 GwG mit Risikobewertung, Maßnahmenableitung und IKS-Zuordnung vor. Die Begründung einzelner Einstufungen ist nachvollziehbar darzustellen.“