Regulatorisches Update · Stand 14.10.2026
Was sich für deine Führungsarbeit konkret ändert.
Fünf rechtliche Änderungen, die Führungskräfte kennen sollten – zu KI, Cybersicherheit, Vergütung und Personalprozessen, sortiert nach Handlungsdruck und im Lehrgang an den jeweiligen Modulen eingeordnet.
Bisherige und neue Regelung im Vergleich
| Bisherige Regelung |
Neue Regelung |
| KI-Verordnung: KI-Kompetenz und TransparenzArt. 4 VO (EU) 2024/1689 verlangte seit 02.02.2025, nach besten Kräften sicherzustellen, dass das Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte galten noch nicht. |
Seit 02.08.2026 · Neufassung seit 27.07.2026Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50, etwa die Offenlegung von Deepfakes. Nach der Neufassung von Art. 4 durch VO (EU) 2026/1744 ergreifen Anbieter und Betreiber Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen. Für Führungskräfte heißt das: KI-Nutzung im Team regeln und Kompetenz aufbauen. |
| NIS2-Umsetzung: Leitungsverantwortung für CybersicherheitVerbindliche IT-Sicherheitspflichten trafen nach dem BSIG in der bis 05.12.2025 geltenden Fassung im Wesentlichen Betreiber Kritischer Infrastrukturen. |
Seit 06.12.2025Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz gilt das neue BSIG für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen (§ 28 BSIG). Die Geschäftsleitung setzt die Risikomanagementmaßnahmen um, überwacht sie und nimmt regelmäßig an Schulungen teil (§ 38 BSIG). Cybersicherheit wird damit ausdrücklich zur Führungsaufgabe. |
| Gesetzlicher MindestlohnBis 31.12.2025 betrug der gesetzliche Mindestlohn 12,82 € brutto je Zeitstunde. |
Seit 01.01.2026 · ab 01.01.2027Nach der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 268) beträgt der Mindestlohn seit dem 01.01.2026 13,90 € und ab dem 01.01.2027 14,60 € brutto je Zeitstunde. Gehaltsgefüge und Budgetplanung im Team sind entsprechend zu prüfen. |
| EntgelttransparenzDas Entgelttransparenzgesetz von 2017 gibt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch (§ 12 Abs. 1 EntgTranspG). |
Umsetzungsfrist abgelaufen · DE: Gesetz offenDie Richtlinie (EU) 2023/970 war bis 07.06.2026 umzusetzen; ein deutsches Umsetzungsgesetz liegt zum Stand dieser Seite nicht vor. Die Richtlinie sieht unter anderem Entgeltangaben vor der Einstellung, erweiterte Auskunftsrechte und objektive Kriterien für Vergütung und Entwicklung vor – Themen, die Führungskräfte in Gesprächen und Beurteilungen betreffen. |
| KI-Verordnung: Hochrisiko-KI im PersonalbereichDie Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III sollten ab 02.08.2026 gelten. |
Ab 02.12.2027Nach der Änderung durch VO (EU) 2026/1744 gelten die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III ab dem 02.12.2027. Dazu gehören KI-Systeme für Einstellung, Beförderung, Aufgabenzuweisung und Leistungsbewertung (Anhang III Nr. 4). Wer solche Systeme im Team einsetzt, muss dann die Betreiberpflichten nach Art. 26 erfüllen. |
Rechtsgrundlagen: KI-Verordnung · VO (EU) 2024/1689, Art. 4, 26, 50, Anhang III, geändert durch VO (EU) 2026/1744 · BSIG · §§ 28, 38 · MiLoV5 · § 1 · Entgelttransparenz-RL (EU) 2023/970 · EntgTranspG · § 12 · BetrVG · §§ 87, 111 ff. · ArbZG. Welche Pflichten gelten, hängt von Größe, Branche und Rolle des Unternehmens ab.
Dein Praxistransfer: Lege für dein Team fest, wie KI-Tools genutzt werden dürfen und wie ihr KI-Kompetenz aufbaut. Prüfe, ob Gehaltsgespräche und Beurteilungen nach objektiven Kriterien geführt werden – mit Blick auf die kommende Entgelttransparenz.