Transparenzregister – Pflichten für Geschäftsführer

Das Transparenzregister ist eine zentrale Maßnahme im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es wurde 2017 als Teil der Umsetzung der 4. Europäischen Geldwäscherichtlinie eingeführt. Ziel ist es, die wirtschaftlich Berechtigten hinter juristischen Personen und Gesellschaften transparent zu machen. Als Geschäftsführer einer GmbH oder einer anderen juristischen Person hast du besondere Pflichten hinsichtlich der Führung und Meldung von Informationen im Transparenzregister. In diesem Artikel erfährst du, welche Pflichten du dabei zu beachten hast, welche Informationen du melden musst und wer als wirtschaftlich Berechtigter gilt.

Wer muss melden? – Transparenzregister und die Meldepflicht

Die Meldepflicht nach dem Transparenzregister trifft alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften, darunter:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

  • AG (Aktiengesellschaft)

  • UG (Unternehmergesellschaft)

  • Vereine und Genossenschaften

  • Stiftungen, Europäische Aktiengesellschaften (SE) und KGaA

  • Eingetragene Personengesellschaften wie OHG und KG

  • Trusts und Treuhänder, die nicht rechtsfähige Stiftungen mit eigennützigem Stiftungszweck vertreten

Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist grundsätzlich nicht von der Mitteilungspflicht betroffen. Falls jedoch eine GbR Anteile an einer GmbH hält, wird sie über die Gesellschafterliste der GmbH erfasst.

Wichtige Anmerkung:

Verpflichtet zur Meldung sind die betroffenen Gesellschaften und nicht die Gesellschafter persönlich, jedoch müssen Gesellschafter die Informationen über den wirtschaftlich Berechtigten bereitstellen, wenn sie in deren Eigentum stehen oder kontrolliert werden.

Transparenzregister – Pflichten für Geschäftsführer

Merkmal Details
Wer muss melden? Alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften, z. B. GmbH, AG, UG, Vereine, Stiftungen
Welche Pflichten bestehen? Einholung von Informationen über wirtschaftlich Berechtigte und unverzügliche Mitteilung an das Transparenzregister
Wer ist wirtschaftlich Berechtigter? Natürliche Person, die mehr als 25% der Kapitalanteile oder Stimmrechte hält oder Kontrolle über das Unternehmen ausübt
Welche Informationen sind zu melden? Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
Änderung der Gesellschafterliste bei GmbHs Gesellschafterlisten müssen aktualisiert werden, z. B. bei Änderungen der Beteiligungshöhe oder der Gesellschafterstruktur
Fristen Eintragungen müssen unverzüglich erfolgen; Neugründungen binnen 2 Wochen nach Gesellschaftsgründung
Wer führt das Transparenzregister? Die Bundesanzeiger Verlags GmbH führt das Transparenzregister
Wer darf Einsicht nehmen? Behörden, bestimmte Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (z.B. Banken, Anwälte) und Personen mit berechtigtem Interesse
Bußgelder bei Verstößen Hohe Bußgelder bei nicht rechtzeitiger oder falscher Meldung

Welche Pflichten bestehen? – Meldepflichten im Detail

Die Meldepflichten bestehen aus zwei wesentlichen Bereichen:

  1. Pflicht zur Informationseinholung: Als Geschäftsführer bist du verpflichtet, regelmäßig Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten des Unternehmens einzuholen. Diese müssen auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

  2. Pflicht zur Mitteilung an das Transparenzregister: Alle ermittelten und aktualisierten Daten müssen unverzüglich und elektronisch an das Transparenzregister übermittelt werden.

Es ist entscheidend, dass alle Gesellschafter, die entweder selbst als wirtschaftlich Berechtigte fungieren oder von einem wirtschaftlich Berechtigten direkt kontrolliert werden, die relevanten Informationen bereitstellen. Das bedeutet: Sie müssen dem Unternehmen alle Angaben zur Verfügung stellen, die für eine ordnungsgemäße Meldung erforderlich sind.

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter? – Ein zentraler Begriff

Im Zusammenhang mit dem Transparenzregister ist der wirtschaftlich Berechtigte ein zentraler Begriff. Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, die letztlich das Eigentum oder die Kontrolle über eine Gesellschaft haben. Dies gilt insbesondere für:

  • Mehr als 25 % der Kapitalanteile oder der Stimmrechte eines Unternehmens

  • Jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar Kontrolle ausübt

Kontrolle bedeutet, dass die betreffende Person entweder durch direkte Beteiligung oder durch Einflussnahme auf die Unternehmensführung den beherrschenden Einfluss ausübt.

Beispiel:

Wenn eine GmbH von einer anderen juristischen Person kontrolliert wird, ist die natürliche Person, die diese Gesellschaft kontrolliert, der wirtschaftlich Berechtigte.

Welche Informationen müssen gemeldet werden?

Die Informationen, die du an das Transparenzregister melden musst, umfassen:

  • Vor- und Nachname

  • Geburtsdatum

  • Wohnort

  • Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses (z.B. Beteiligungshöhe oder Kontrolle über Stimmrechte)

Für Trusts, bestimmte nicht rechtsfähige Stiftungen oder ähnliche Rechtsgestaltungen sind zudem die Staatsangehörigkeit der wirtschaftlich Berechtigten sowie detaillierte Angaben zu deren Funktion (z.B. Treugeber oder Begünstigte) erforderlich.

Wichtig:

Die Art und Weise, wie eine Person wirtschaftlich berechtigt ist, muss klar und nachvollziehbar dokumentiert werden. Dies könnte durch Kapitalanteile, Stimmrechte oder eine besondere Kontrolle (z.B. durch vertragliche Regelungen) geschehen.

Änderung der Gesellschafterliste bei GmbHs – Was du als Geschäftsführer wissen musst

Die Gesellschafterliste einer GmbH wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche geändert. Seit dem 26. Juni 2017 müssen auch gesellschaftliche Anteile und die prozentuale Beteiligung an der Gesellschaft in der Gesellschafterliste aufgeführt werden. Diese Angaben müssen im Handelsregister aktualisiert werden, wenn eine Veränderung der Anteile oder der Gesellschafterstruktur stattfindet.

Es ist deine Pflicht als Geschäftsführer, diese Änderungen zu überwachen und die aktualisierten Informationen schnellstmöglich zu melden.

Fristen für die Eintragungen

Die Meldepflichten an das Transparenzregister müssen unverzüglich erfolgen. Das bedeutet, dass du alle relevanten Informationen direkt nach ihrer Erhebung übermitteln musst. Bei Neugründungen müssen die Angaben spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Gesellschaftsgründung übermittelt werden.

Wo wird das Transparenzregister geführt?

Das Transparenzregister wird von der Bundesanzeiger Verlags GmbH geführt. Das Register ist öffentlich zugänglich und enthält alle wesentlichen Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten. Du kannst das Transparenzregister direkt über folgenden Link einsehen:
Transparenzregister

Wer darf Einsicht in das Transparenzregister nehmen?

Das Transparenzregister ist grundsätzlich öffentlich zugänglich, allerdings gibt es Einschränkungen, was die Details betrifft:

  • Behörden (z.B. Steuerbehörden, Finanzaufsichtsbehörden) haben umfassenden Zugang.

  • Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG), wie zum Beispiel Banken, Rechtsanwälte oder Güterhändler, dürfen ebenfalls Einsicht nehmen.

  • Dritte können nur dann Einsicht nehmen, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Dies könnte z.B. bei Journalisten der Fall sein, die Informationen zu gesellschaftlichen Strukturen benötigen.

Einsichtnahmebedingungen:

Die Einsichtnahme beschränkt sich auf den Namen, Geburtsdatum, den Wohnsitz (nur das Land) und die Art sowie den Umfang des wirtschaftlichen Interesses des wirtschaftlich Berechtigten.

Was passiert, wenn Informationen nicht gemeldet werden?

Als Geschäftsführer trägst du die Verantwortung für die ordnungsgemäße und zeitgerechte Meldung der relevanten Informationen. Bei Verstößen gegen die Meldepflichten können hohe Bußgelder verhängt werden. Die Bußgelder sind dabei nicht nur für die Gesellschaft selbst, sondern auch für dich persönlich als Geschäftsführer relevant.

Seminare für Geschäftsführer und Verantwortliche

Um sicherzustellen, dass du als Geschäftsführer alle Anforderungen des Transparenzregisters korrekt erfüllst, bieten wir dir verschiedene Seminare an, die dich zu den relevanten Themen auf dem neuesten Stand halten:

Fazit: Die Pflichten für Geschäftsführer im Transparenzregister

Das Transparenzregister dient der Transparenz und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Als Geschäftsführer trägst du die Verantwortung, die relevanten Informationen über wirtschaftlich Berechtigte rechtzeitig und korrekt zu melden. Du musst sicherstellen, dass alle Änderungen in der Gesellschafterstruktur sowie die Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten ordnungsgemäß und unverzüglich gemeldet werden.

Um keine Risiken einzugehen, solltest du regelmäßig prüfen, ob die Angaben im Transparenzregister aktuell sind und den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Fristen und Meldepflichten zu legen, da Verstöße gegen diese Pflichten hohe Bußgelder nach sich ziehen können.

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Wirtschaftlich Berechtigter und Meldepflichten im Transparenzregister

Kriterium Details
Definition des wirtschaftlich Berechtigten Natürliche Person, die letztlich Kontrolle über das Unternehmen ausübt oder mehr als 25% der Anteile oder Stimmrechte besitzt
Angabepflicht Gesellschafter müssen dem Unternehmen alle Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten mitteilen
Meldepflicht Die Gesellschaft muss diese Informationen unverzüglich an das Transparenzregister übermitteln
Kontrolle über die Gesellschaft Kontrolle kann sowohl direkt als auch indirekt ausgeübt werden (z.B. durch eine Muttergesellschaft oder Verträge)
Änderung der wirtschaftlich Berechtigten Änderungen in der Struktur der wirtschaftlich Berechtigten müssen unverzüglich dem Transparenzregister mitgeteilt werden
Fristen für die Meldung Die Meldung muss **unverzüglich** erfolgen, spätestens innerhalb von zwei Wochen bei Neugründungen
Ausnahmen Bei börsennotierten Gesellschaften gelten besondere Ausnahmen, da die Informationen bereits öffentlich zugänglich sind
Verantwortung des Geschäftsführers Der Geschäftsführer ist für die korrekte und fristgerechte Meldung an das Transparenzregister verantwortlich
Verstoß gegen Meldepflichten Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder und im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen für den Geschäftsführer
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