Welche Arten von Embargos und Finanzsanktionen gibt es?

Kurzdefinition: Ein Embargo ist eine staatlich/überstaatlich angeordnete Einschränkung des Außenwirtschaftsverkehrs gegenüber Staaten, Regionen, Organisationen oder Personen. Finanzsanktionen sind Maßnahmen, die Geld- und Vermögensbewegungen gezielt verbieten oder einschränken (z. B. Einfrieren von Geldern, Zahlungsverkehrsbeschränkungen).

Zweck: Durch politischen und wirtschaftlichen Druck soll bestimmtes Verhalten veranlasst oder unterbunden werden.

1) Embargo vs. Finanzsanktion – die Abgrenzung

  • Embargo: Handels- und/oder Dienstleistungsverbote gegen Länder/Sektoren/Güter (z. B. Waffenembargo).

  • Finanzsanktion: Maßnahmen gegen Gelder/Vermögenswerte oder Finanzdienstleistungen (z. B. Verfügungs- und Bereitstellungsverbote, Finanzierungsverbote, Meldepflichten).


2) Arten von Embargos

  • Totalembargo: Umfasst den weitgehenden Stopp von Handel und Dienstleistungen mit einem Zielland.
    Beispiel: Umfassende Handelseinschränkungen, historisch etwa gegen den Irak (später in Teileinschränkungen überführt).

  • Teilembargo (sektoral/güterbezogen): Verbietet bestimmte Branchen, Waren oder Dienstleistungen.
    Beispiel: Güterbezogene Verbote (z. B. Diamanten, Dual-Use-Güter).

  • Waffenembargo (Sonderform): Verbot von Ausfuhr/Einfuhr/Transit von Rüstungsgütern, häufig kombiniert mit Ausbildungs- oder Technologietransferverboten.


3) Arten von Finanzsanktionen

  • Verfügungs- und Bereitstellungsverbote („Einfrieren von Geldern“): Keine Nutzung/Übertragung oder Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen an gelistete Personen/Organisationen.

  • Kapital- & Zahlungsverkehrsbeschränkungen: Einschränkungen für Zahlungen, Wertpapier-, Kredit- und Garantiegeschäfte; ggf. Melde- oder Genehmigungspflichten.

  • Finanzierungsverbote & Genehmigungsvorbehalte: z. B. bei Geschäften mit bestimmten Gütern/Projekten, auch ohne direkten Länderkontext.

  • Melde- und Transparenzpflichten: u. a. Meldungen eingefrorener Gelder, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten.


4) Zuständigkeiten in Deutschland (Überblick)

  • Finanzsanktionen: Deutsche Bundesbank (Servicezentrum Finanzsanktionen, SZ FiSankt) – Umsetzung, Prüfungen, Abfragen, Meldungen.

  • Güter-/Handelsbezogene Sanktionen: BAFA – Genehmigungen, Ausfuhrkontrolle, Verbots- und Erlaubnisregime.


5) Regelungen zu Finanzsanktionen & Embargos – mit To-do

Regelung To-do
#1 Finanzsanktionen & Best Practices Risikoorientierte Prozesse und Kontrollen für Sanktionsprüfung aufsetzen und dokumentieren
#2 §18 AWG – Strafvorschriften Verstöße systematisch vermeiden durch regelmäßige Schulung & Prüfprozesse
#3 Geschäftsorganisation & IKS IKS mit Verantwortlichkeiten, Eskalationen und Kommunikationswegen verbindlich regeln
#4 Compliance-Funktion Compliance in Berichtspflichten einbinden + bei Vorfällen sofortige Information der Geschäftsleitung
#5 Interne Revision Prüfturnus festlegen (alle 3 Jahre bzw. jährlich bei hohem Risiko) + Risikoeinstufung dokumentieren
#6 Dokumentation Alle Prüf- und Kontrollhandlungen revisionssicher dokumentieren (Audit-Trail aufbauen)
#7 IT-Systeme & Auslagerungen Screening-Tools regelmäßig validieren + Auslagerungen überwachen & kontrollieren
#8 Bereitstellungs- & Verfügungsverbote Verbote systematisch in KYC-, Zahlungs- und Handelsprozesse integrieren
#9 Sanktionslisten & Informationsquellen Sanctions Map & EU-Listen regelmäßig prüfen + Update-Prozesse automatisieren
#10 Meldepflichten Meldungen an SZ FiSankt routinemäßig absetzen (inkl. Fehlanzeige) + Prozess etablieren
#11 Verfügungs-/Bereitstellungsverbote konkret IT-gestützte Sperrfunktion für eingefrorene Konten + Weiterverwendung verhindern
#12 Zahlungsverkehr Automatisierter Abgleich der Zahlungsdaten mit aktuellen Sanktionslisten einrichten
#13 Finanzierungsverbote & Genehmigungsvorbehalte Kontrollmechanismen für sanktionierte Projekte + Güterfinanzierungen einbauen

6) Praxisfelder mit hohem Sanktionsrisiko (kompakt)

  • Kundenannahme (KYC): Identifizierung, wirtschaftlich Berechtigte, Sanktionsscreening vor Freischaltung.

  • Kundenbestand: Abgleich nach Neulistungen; Sperren eingefrorener Konten/Depots.

  • Zahlungsverkehr: Regelbasierter Listenabgleich und Schlagwortsuche im Verwendungszweck.

  • Handels-/Projektfinanzierung: Screening aller erkennbaren Beteiligten; Güter-/Projektbezug prüfen; ggf. Genehmigungspflicht.

  • Wertpapiergeschäft: Kauf/Verkauf und Erträge in Einklang mit Verfügungs-/Bereitstellungsverboten; Depots sanktionierter Kunden einfrieren.


FAQ: Embargos & Finanzsanktionen

  • Was ist der Unterschied zwischen Total- und Teilembargo?

    Totalembargos stoppen weite Teile des Außenhandels; Teilembargos betreffen ausgewählte Sektoren, Güter oder Dienstleistungen (z. B. Waffen, Dual-Use, Rohstoffe).

  • Welche Folgen drohen bei Verstößen?

    Je nach Schwere Ordnungsgeld bis Strafbarkeit (AWG/AWV). Zusätzlich drohen zivilrechtliche Nichtigkeit und Reputationsschäden.

  • Wer informiert und beaufsichtigt?

    Finanzsanktionen: Deutsche Bundesbank/SZ FiSankt; Güter-/Exportfragen: BAFA. Unternehmen müssen eigenständig aktuell halten, prüfen und melden.

  • Wie bleibe ich rechtskonform?

    Wesentliche Bausteine:

    • Risikoorientiertes IKS & klare Verantwortlichkeiten
    • Validierte Screening-IT & regelmäßige Listen-Updates
    • Definierte Prozesse (Onboarding, Zahlungsverkehr, Trade Finance)
    • Schulungen, Audit-Trail, Melde- und Genehmigungswege

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