Einzelprokura
Eine Person vertritt das Unternehmen allein – maximale Handlungsfreiheit, hohe Verantwortung.
Die Prokura ist eine der wichtigsten handelsrechtlichen Vollmachten. Sie verleiht dir weitreichende Befugnisse, um ein Unternehmen nach außen zu vertreten. Gleichzeitig ist sie auch ein entscheidender Karriere-Booster, denn mit einer Prokura signalisierst du: Du bist vertrauenswürdig, fachlich kompetent und bereit für mehr Verantwortung.
In diesem Artikel erfährst du alles über die Arten von Prokura, ihre rechtlichen Grundlagen, die praktische Bedeutung im Alltag und wie du dich mit gezielter Weiterbildung optimal auf die Rolle vorbereitest.
👉 Wenn du deine Kompetenz als Prokurist:in nachweisen und deine Karriere systematisch vorantreiben möchtest, findest du hier den passenden Lehrgang: Prokurist-Lehrgang bei S+P.
Eine Person vertritt das Unternehmen allein – maximale Handlungsfreiheit, hohe Verantwortung.
Zwei oder mehrere Prokurist:innen handeln nur gemeinsam – Vier-Augen-Prinzip, mehr Kontrolle.
Vertretungsbefugnis ist auf eine bestimmte Niederlassung beschränkt – klare Zuständigkeiten.
Handeln nur zusammen mit Geschäftsführer:in/Vorstand – zusätzliche Sicherheit bei Schlüsselfällen.
Merkmal: Eine Person darf das Unternehmen allein vertreten.
Use Case: Prokurist A verhandelt eigenständig mit einem Zulieferer und unterzeichnet den Vertrag sofort – schnelle Entscheidungen ohne Abstimmung.
Merkmal: Mindestens zwei Prokurist:innen müssen gemeinsam handeln.
Use Case: Prokurist A und B unterschreiben beide einen Leasingvertrag für neue Firmenfahrzeuge – so ist ein internes Kontrollprinzip eingebaut.
Merkmal: Vertretungsmacht ist auf eine Niederlassung beschränkt.
Use Case: Prokurist C darf alle Geschäfte der Niederlassung in München abwickeln, hat aber keine Befugnis für die Zentrale in Berlin.
Merkmal: Prokurist handelt nur gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder Vorstand.
Use Case: Prokurist D unterzeichnet einen Kreditvertrag nur zusammen mit dem Geschäftsführer – Kontrolle durch die Unternehmensleitung bleibt gewahrt.
👉 Hinweis: Die Wahl der Prokura-Form ist ein strategisches Instrument der Unternehmenssteuerung. Mehr dazu im S+P Prokurist-Lehrgang.
Die Prokura ist eine handelsrechtliche Vollmacht, die im Handelsregister eingetragen wird (§§ 48 ff. HGB). Sie ermächtigt dich, alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften im Namen des Unternehmens vorzunehmen – mit wenigen gesetzlich definierten Ausnahmen.
Damit unterscheidet sie sich von einer gewöhnlichen Handlungsvollmacht: Die Prokura ist umfassend, stark formalisiert und nach außen erkennbar.
Mit einer erteilten Prokura drückt die Geschäftsführung Vertrauen in deine Führungsqualitäten, Entscheidungsfähigkeit und Loyalität aus.
Viele Prokurist:innen steigen später in die Geschäftsführung oder den Vorstand auf.
Prokura = Sprungbrett in die Unternehmensleitung.
Doch Vorsicht: Mit der Prokura kommen nicht nur Rechte, sondern auch klare Pflichten und Haftungsrisiken. Um diese sicher zu meistern, brauchst du neben Erfahrung auch Umsetzungskompetenz und rechtliches Wissen. Genau das liefert dir der S+P Prokurist-Lehrgang.
Die Prokura tritt in unterschiedlichen Ausgestaltungen auf. Jede Art hat eigene rechtliche Implikationen und praktische Folgen für deinen Arbeitsalltag.
Bei der Einzelprokura darfst du das Unternehmen allein vertreten.
Du unterschreibst Verträge im eigenen Namen.
Du führst Prozesse für das Unternehmen.
Du bist nach außen vollständig handlungsfähig.
👉 Für dich bedeutet das: Maximale Verantwortung, aber auch maximales Risiko. Du brauchst exzellente Fachkenntnisse und eine enge Abstimmung mit der Geschäftsführung.
Die Gesamtprokura wird mehreren Personen gemeinsam erteilt.
Rechtsgeschäfte dürfen nur gemeinschaftlich abgeschlossen werden.
Meistens gilt die Kombination „zwei Prokurist:innen gemeinsam“ oder „Prokurist:in zusammen mit Geschäftsführer:in“.
👉 Vorteil: Kontrollmechanismus durch Vier-Augen-Prinzip.
👉 Nachteil: Weniger Flexibilität, da du bei jedem Geschäft auf Mitzeichner:innen angewiesen bist.
Die Filialprokura beschränkt deine Vertretungsmacht auf eine bestimmte Niederlassung oder Filiale.
Du darfst Geschäfte nur für die im Handelsregister genannte Niederlassung abschließen.
Für andere Unternehmensbereiche fehlt dir die Vertretungsbefugnis.
👉 Diese Form wird oft in großen Unternehmen oder Handelskonzernen eingesetzt, um Verantwortlichkeiten klar abzugrenzen.
Die gemischte Prokura ist eine Mischform aus Gesamtprokura und anderen Vertretungsarten.
Du darfst z. B. nur zusammen mit einem Geschäftsführer oder einem besonderen Handlungsbevollmächtigten agieren.
Diese Konstruktion erhöht die interne Kontrolle und sorgt dafür, dass wichtige Entscheidungen immer von der Unternehmensleitung mitgetragen werden.
Neben den klassischen Formen gibt es noch spezielle Ausgestaltungen:
Prokura mit internen Beschränkungen (z. B. Betragslimits) → rechtlich nach außen irrelevant, aber intern verbindlich.
Scheinprokura → nicht im Handelsregister eingetragen, daher rechtlich unwirksam.
Widerrufene Prokura → jederzeit durch Geschäftsführung möglich; der Entzug muss ins Handelsregister eingetragen werden.
Als Prokurist:in bist du nahezu gleichgestellt mit der Geschäftsführung, was die Vertretungsmacht betrifft.
Beispiele deiner Rechte:
Vertragsabschluss: Kauf, Leasing, Vertrieb, Dienstleistungen.
Finanzierung: Kredite aufnehmen, Zahlungen abwickeln, Sicherheiten bestellen.
Personal: Arbeitsverträge schließen, Kündigungen aussprechen.
Rechtsvertretung: Prozesse führen, Vergleiche schließen, Anwälte mandatieren.
👉 Aber: Deine Haftung steigt mit. Ein Fehltritt kann teuer werden – für das Unternehmen und für dich persönlich.
Das HGB setzt klare Grenzen. Folgende Geschäfte darfst du nicht allein ausüben:
Verkauf oder Belastung von Grundstücken (nur mit Sondervollmacht).
Unterzeichnung des Jahresabschlusses.
Anmeldung zum Handelsregister.
Erteilung weiterer Prokura.
👉 Dein Handeln bewegt sich also in einem weiten, aber klar umrissenen Rechtsrahmen.
Mit den Rechten gehen Pflichten einher. Du musst stets die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahren (§ 347 HGB analog).
Deine Pflichten im Überblick:
Sorgfaltspflicht: Entscheidungen abwägen, Risiken prüfen, im Unternehmensinteresse handeln.
Loyalitätspflicht: Weisungen und Unternehmensziele einhalten.
Dokumentationspflicht: Verträge, Entscheidungen, Vollmachten und interne Vorgaben festhalten.
Haftung: Bei Pflichtverletzungen droht persönliche Haftung.
👉 Deshalb sind Prüfungssicherheit und interne Kontrollsysteme entscheidend – dafür gibt es Tools wie die S+P Tool Box.
Viele Prokurist:innen berichten:
„Ich wusste, dass ich unterschreiben darf – aber nicht, wie ich meine Haftung vermeide.“
„Die interne Dokumentation war oft lückenhaft.“
„Zwischen Geschäftsführung und operativer Ebene stand ich ständig im Spannungsfeld.“
Hier hilft dir strukturiertes Wissen + Umsetzungskompetenz:
Checklisten für typische Entscheidungssituationen.
Vorlagen für Verträge, Protokolle und Vollmachten.
Kontrollpläne für interne Vorgaben.
👉 Diese Tools sind Teil des Prokurist-Lehrgangs, damit du sofort sicher handeln kannst.
Die Prokura ist mehr als eine Vollmacht – sie ist ein Karrieresignal.
Nach außen: Vertrauen und Kompetenz sind belegt.
Nach innen: Du bist die rechte Hand der Geschäftsführung.
Für die Zukunft: Viele Prokurist:innen werden in die Geschäftsführung berufen.
👉 Mit gezielter Weiterbildung machst du den Schritt vom Prokuristen zum Geschäftsführer greifbar.
Hier setzt S+P an: Zum Prokurist-Lehrgang.
Die Arten von Prokura (Einzel-, Gesamt-, Filial-, gemischte Prokura) bestimmen, wie weit deine Befugnisse reichen.
Egal welche Form dir erteilt wird: Deine Rechte sind weitreichend, deine Pflichten klar, deine Haftung real.
👉 Mit S+P Seminaren machst du aus der Vollmacht einen echten Karriere-Booster:
Praxiswissen mit Soforteffekt.
S+P Tool Box für sofortige Umsetzung.
Zertifikat & Digital Badge als sichtbarer Kompetenznachweis.
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Die Erteilung oder der Widerruf einer Prokura erfolgt nur durch die Geschäftsführung oder den Vorstand. Sie wird erst wirksam durch die Eintragung im Handelsregister (§§ 48 ff. HGB).
Einzelprokura erlaubt einer Person, das Unternehmen allein zu vertreten. Gesamtprokura bindet zwei oder mehr Prokurist:innen, die nur gemeinsam handeln dürfen – ein wichtiges Kontrollinstrument.
Prokurist:innen dürfen keine Grundstücksgeschäfte (ohne Sondervollmacht) tätigen, keinen Jahresabschluss unterzeichnen, keine Handelsregisteranmeldungen vornehmen und keine weitere Prokura erteilen.
Zu den Pflichten zählen: Sorgfaltspflicht, Loyalität, Einhaltung interner Weisungen, ordnungsgemäße Dokumentation und Beachtung von Compliance-Regeln – ähnlich wie bei § 43 GmbHG für Geschäftsführer.
Bei Pflichtverletzungen oder Überschreitungen der Befugnisse droht persönliche Haftung. Deshalb sind interne Limits, Vier-Augen-Prinzip und prüfungssichere Dokumentation besonders wichtig.
Die Prokura ist oft ein Karriere-Sprungbrett. Mit Weiterbildung, Umsetzungskompetenz und Führungserfahrung kannst du den Schritt in die Geschäftsführung schaffen. 👉 Zum Prokurist-Lehrgang
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