§ 44 des Kreditwesengesetzes (KWG) gibt der BaFin die Möglichkeit, bei Unternehmen, die unter ihrer Aufsicht stehen, eine Prüfung vor Ort durchzuführen. Dies gilt für:
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Kreditinstitute
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Finanzdienstleistungsinstitute
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Wertpapierinstitute
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Zahlungs- und E-Geldinstitute
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Unternehmen, die gruppenangehörige Dienstleistungen bereitstellen (z. B. IT-Servicegesellschaften)
Der Gesetzeswortlaut spricht davon, dass „die Bundesanstalt Prüfungen bei den Unternehmen vornehmen kann“, um sich ein genaues Bild über die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu machen.
Wichtig: Es handelt sich um eine „kann“-Vorschrift – doch in der Praxis nutzt die BaFin diese Option regelmäßig.
2. Wann kommt die BaFin zur Prüfung?
Es gibt zwei typische Anlässe für eine § 44 KWG-Prüfung:
a) Anlässlich besonderer Ereignisse („anlassbezogen“)
Wenn es Hinweise auf schwerwiegende Mängel gibt – etwa durch:
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Verdachtsmeldungen
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Hinweise aus internen Revisionen
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Medienberichte oder Whistleblower
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Verstöße gegen MaRisk, DORA oder GwG
b) Im Rahmen einer turnusmäßigen Prüfung
Auch wenn alles „nach Plan“ läuft, kann die BaFin eine routinemäßige Prüfung durchführen. Besonders bei komplexeren Institutsstrukturen ist dies üblich.
💡 Tipp: Gerade bei IT-Dienstleistern von Banken finden Prüfungen oft statt, um die Einhaltung von BAIT oder DORA zu checken.
3. Was wird geprüft?
Im Fokus stehen unter anderem:
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Aufbau- und Ablauforganisation
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Risikomanagement und Compliance
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Interne Kontrollsysteme
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Auslagerungsmanagement
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IT- und Informationssicherheit
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Verhaltensregeln und Interessenkonflikte
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Einhaltung der MaRisk / GwG / BAIT / DORA-Vorgaben
Besonders intensiv sind Prüfungen in den Bereichen:
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Geldwäscheprävention
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Kapitalausstattung
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Marktpreisrisiken
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Liquiditätsmanagement
Die Prüfung erfolgt meist thematisch fokussiert, also nicht „alles auf einmal“, sondern gezielt nach einem Risikoansatz.
4. Wie läuft die Prüfung ab?
Hier ein typischer Prüfungsablauf:
5. Welche Folgen kann eine § 44 KWG-Prüfung haben?
Wenn bei der Prüfung wesentliche Mängel festgestellt werden, kann das weitreichende Konsequenzen haben:
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Anordnungen zur Mängelbeseitigung
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Bußgelder
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Abberufung von Geschäftsleitern
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Verlust der Zuverlässigkeit oder fachlichen Eignung
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Öffentliche Maßnahmen (Naming & Shaming)
In besonders schweren Fällen kann die BaFin sogar:
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Das Unternehmen unter Sonderaufsicht stellen
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Einen Sonderbeauftragten bestellen
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Oder in letzter Konsequenz die Erlaubnis entziehen
6. Wie kannst Du Dich optimal vorbereiten?
Der Schlüssel liegt in einem professionellen Prüfungsmanagement:
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Rollen klar definieren: Wer ist Ansprechpartner für die Prüfer?
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Dokumentenmanagement: Alle Richtlinien, Kontrollen, Protokolle aktuell und abrufbar halten.
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Stresstest für Prozesse: Prüfungssimulation mit Fokus auf Schwachstellen.
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Awareness bei der Geschäftsleitung: Auch der Vorstand muss „fit für die Prüfung“ sein.
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Verhalten im Interview trainieren: Ehrlich, präzise, transparent – kein Versteckspiel!
Wenn Du auf die Prüfung wartest, ist es bereits zu spät. Gute Unternehmen prüfen sich kontinuierlich selbst, z. B. durch interne Audits oder durch Unterstützung externer Spezialisten.
7. Praxisbezug: Häufige Fehler aus § 44 KWG-Prüfungen
Hier eine Übersicht typischer Kritikpunkte aus realen Prüfungen:
8. Weiterbildung für Dich und Dein Team
Du willst besser vorbereitet sein? Dann schau Dir die Aufsichtsrecht-Seminare des S+P Unternehmerforums an. Dort erhältst Du:
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Aktuelle Infos zu BaFin-Anforderungen
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Praxisfälle aus realen Prüfungen
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Checklisten und Musterberichte
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Tipps für den Umgang mit Prüfern
Die Seminare richten sich speziell an:
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Geschäftsleiter
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Compliance Officer
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Risikomanager
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IT-Verantwortliche
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Geldwäschebeauftragte
Fazit: Vorbereitung ist alles
Die § 44 KWG-Prüfung ist kein rein formaler Akt – sie ist ein echter „Stresstest“ für Deine Organisation. Wer sich professionell vorbereitet, strukturiert arbeitet und transparent kommuniziert, kann die Prüfung sogar als Chance zur Weiterentwicklung nutzen.
Sichere Dir jetzt Deinen Platz im S+P Aufsichtsrecht-Seminar und bring Dein Team auf den neuesten Stand. Denn: Die nächste Prüfung kommt bestimmt!