Aufsichtsratsvergütung 2025 im Vergleich: Was verdienen Aufsichtsräte in Banken, Versicherungen & Industrie?

Aufsichtsräte spielen eine entscheidende Rolle in der Unternehmensführung, insbesondere bei der Überwachung der Geschäftsführung. Die Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds variiert stark je nach Branche und Größe des Unternehmens, aber auch zwischen Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen.

Dieser Artikel beleuchtet die unterschiedlichen Vergütungsmodelle, den Einfluss des Sitzungsgelds und warum die Ausbildung und Schulung von Aufsichtsräten von entscheidender Bedeutung ist.

Aufsichtsratsvergütung im Vergleich: Finanzinstitute vs. Nicht-Finanzsektor

Aufsichtsratsvergütung 2025 im Vergleich

Kriterium Finanzunternehmen (Banken & Versicherungen) Nicht-Finanzunternehmen (Industrie & Mittelstand)
Durchschnittliche Vergütung 50.000 – 150.000 € pro Jahr; bei großen Instituten bis 300.000 € (Vorsitzende 2–3 × mehr) 20.000 – 80.000 € pro Jahr; bei börsennotierten Unternehmen bis 200.000 €
Sitzungsgeld 500 – 3.000 € je Sitzung; höhere Beträge bei systemrelevanten Instituten 300 – 1.000 € je Sitzung; bei KMU oft niedriger
Regulatorische Anforderungen Strenge Vorgaben nach KWG, MaRisk, DORA; Fachliche Eignung gem. § 25d KWG erforderlich Weniger Regulatorik; Fokus auf Unternehmensstrategie, ESG & Governance
Zusätzliche Ausschusstätigkeiten Zusatzvergütung für Risiko-, Prüfungs- oder Vergütungsausschuss üblich Ebenfalls möglich, aber meist geringer dotiert
Internationalität Internationale Banken zahlen überdurchschnittlich hohe Honorare Global agierende Konzerne zahlen mehr als regionale Mittelständler
Transparenzpflichten Vergütung nach § 113 AktG & DCGK offenzulegen; hohe Transparenzpflicht Vergütung teils individuell geregelt, abhängig von Gesellschaftsform
Haftung & Verantwortung Erhöhtes Haftungsrisiko durch Aufsichtsfunktion und regulatorische Prüfpflichten Weniger rechtliche Haftungsrisiken, aber wachsender ESG-Druck
Weiterbildungspflicht Gesetzlich geforderte Fachkenntnisse (Risikosteuerung, Compliance, ESG, DORA) Empfohlene Schulungen zu Strategie, Haftung, Governance & ESG
Vergütungsstruktur Kombination aus fixer und variabler Vergütung; leistungsabhängige Komponenten möglich Meist feste Jahresvergütung, selten variable Bestandteile
Beispielhafte Gesamtvergütung (inkl. Ausschüsse & Sitzungsgelder) 100.000 – 250.000 € (Mitglied), 250.000 – 600.000 € (Vorsitz) 50.000 – 150.000 € (Mitglied), 120.000 – 300.000 € (Vorsitz)

1. Was macht ein Aufsichtsrat eigentlich?

Der Aufsichtsrat ist kein reines Kontrollorgan – er ist strategischer Sparringspartner der Geschäftsführung. Zu seinen Hauptaufgaben gehören:

  • Überwachung der Unternehmensführung

  • Bestellung und Abberufung von Vorständen

  • Genehmigung strategischer Entscheidungen

  • Überwachung von Risiko-, Prüfungs- und Vergütungsausschüssen

In stark regulierten Branchen wie dem Finanzsektor trägt ein Aufsichtsrat zusätzlich Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben – etwa aus dem Kreditwesengesetz (KWG) oder der MaRisk.

§ 113 AktG: Rechtliche Grundlage für die Aufsichtsratsvergütung

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist gesetzlich in § 113 Aktiengesetz (AktG) geregelt. Danach erfolgt die Festsetzung der Vergütung grundsätzlich durch die Satzung oder einen Hauptversammlungsbeschluss. Dabei können sowohl eine feste Vergütung, eine variable erfolgsabhängige Komponente, als auch eine Kombination beider Modelle vorgesehen sein.

Gerade bei börsennotierten Aktiengesellschaften gewinnt die Transparenz der Vergütung nach § 113 AktG zunehmend an Bedeutung. Die Aktionäre erhalten Mitspracherechte – und das Unternehmen muss sicherstellen, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und zur Lage der Gesellschaft steht. Besonders wichtig: Leistung und Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder müssen fair, aber auch marktüblich entlohnt werden.

Für dich als (zukünftiges) Aufsichtsratsmitglied bedeutet das: Ein klares Verständnis der rechtlichen Grundlagen ist ebenso wichtig wie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. In unseren Seminaren gehen wir intensiv auf § 113 AktG und seine praktische Bedeutung für die Vergütungsgestaltung ein – praxisnah und rechtssicher.

Deutscher Corporate Governance Kodex: Transparente Vergütung als Empfehlung

Neben § 113 AktG bietet der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) einen wichtigen Orientierungsrahmen für die Ausgestaltung der Aufsichtsratsvergütung – insbesondere für börsennotierte Unternehmen. Der Kodex empfiehlt, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder klar, nachvollziehbar und in einem angemessenen Verhältnis zur Verantwortung festzulegen.

Zudem legt der DCGK nahe, dass die Vergütungsstruktur auf eine langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet sein soll, wobei zusätzliche Ausschusstätigkeiten (z. B. im Prüfungs- oder Risikoausschuss) gesondert vergütet werden können. Unternehmen, die sich an den Empfehlungen des Kodex orientieren, stärken das Vertrauen von Investoren und Öffentlichkeit und fördern eine gute Unternehmensführung.

Wenn du als Aufsichtsrat in einem börsennotierten oder kapitalmarktnahen Umfeld tätig bist, solltest du mit den Grundsätzen des DCGK ebenso vertraut sein wie mit den gesetzlichen Regelungen. Unsere Schulungen bereiten dich umfassend auf die praktische Umsetzung der DCGK-Empfehlungen vor – mit Fokus auf Vergütung, Haftung und Governance-Pflichten.

2. Aufsichtsratsvergütung im Vergleich

Die Vergütung variiert deutlich – abhängig von Branche, Unternehmensgröße und individueller Verantwortung.

Aufsichtsräte in Finanzunternehmen: Höhere Vergütungen

In Finanzunternehmen, wie Banken oder Versicherungen, ist die Vergütung von Aufsichtsräten oft höher als in Nicht-Finanzunternehmen. Dies liegt daran, dass die Verantwortung und die regulatorischen Anforderungen in dieser Branche besonders hoch sind. Aufsichtsräte von Banken und Versicherungen müssen nicht nur die klassischen Aufgaben der Unternehmensüberwachung wahrnehmen, sondern auch spezifische Vorschriften und Risiken im Finanzsektor im Blick behalten.

Nach einer internationalen Studie von Spencer Stuart zur Vergütung von Aufsichtsräten liegt die durchschnittliche Vergütung für ein Aufsichtsratsmitglied in europäischen Finanzunternehmen zwischen 50.000 und 150.000 Euro pro Jahr. Diese Spanne kann je nach Größe und Region variieren. Bei großen, international agierenden Banken kann die Vergütung jedoch deutlich höher ausfallen, insbesondere für den Aufsichtsratsvorsitzenden, der oft das Doppelte oder Dreifache eines einfachen Mitglieds verdient​ (MDPI)(Spencer Stuart).

Zusätzlich zur festen Vergütung erhalten Aufsichtsräte in Finanzunternehmen auch Sitzungsgelder, die pro Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung ausgezahlt werden. Das Sitzungsgeld variiert je nach Unternehmen, liegt aber in der Regel zwischen 500 und 3.000 Euro pro Sitzung. Auch hier sind höhere Beträge bei größeren und systemrelevanten Instituten üblich.

Nicht-Finanzunternehmen: Vergütung und Sitzungsgelder

Die Vergütung eines Aufsichtsrats in Nicht-Finanzunternehmen ist in der Regel niedriger, da die regulatorischen Anforderungen und Risiken in anderen Branchen weniger komplex sind. In mittelständischen Unternehmen liegt die Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds oft zwischen 20.000 und 80.000 Euro pro Jahr. In größeren, börsennotierten Unternehmen kann diese Summe jedoch auf 100.000 bis 200.000 Euro steigen, wobei auch hier der Vorsitzende deutlich mehr erhält.

Das Sitzungsgeld in Nicht-Finanzunternehmen ist ähnlich strukturiert wie in Finanzunternehmen und bewegt sich in einem ähnlichen Rahmen. In kleineren Unternehmen kann es allerdings deutlich geringer ausfallen und bei etwa 300 bis 1.000 Euro pro Sitzung liegen.

Schulungen für Aufsichtsräte: Schlüssel zum Erfolg

Neben der Unterscheidung zwischen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen gibt es weitere Faktoren, die die Vergütung eines Aufsichtsrats beeinflussen. Dazu gehören:

  • Größe des Unternehmens: Je größer das Unternehmen, desto höher in der Regel die Aufwandsentschädigungen.
  • Internationalität: Global agierende Konzerne zahlen ihren Aufsichtsräten häufig mehr als lokal ausgerichtete Unternehmen.
  • Zusätzliche Ausschusstätigkeiten: Mitglieder von Prüfungsausschüssen oder Risikoausschüssen erhalten oft zusätzliche Vergütungen.

Angesichts der steigenden Anforderungen an Aufsichtsräte, insbesondere im Finanzsektor, ist eine fundierte Ausbildung und kontinuierliche Weiterbildung unerlässlich. Das S+P Unternehmerforum bietet hierzu spezielle Schulungen und Seminare an, die Aufsichtsräte auf ihre Aufgaben vorbereiten und vertieftes Wissen zu aktuellen regulatorischen Entwicklungen vermitteln. Die Seminare für Aufsichtsräte umfassen Themen wie Haftung und Verantwortlichkeit, Risikomanagement sowie die Überwachung der Unternehmensstrategie.

Gerade im Finanzsektor, wo Aufsichtsräte besonders hohen Anforderungen an die Einhaltung von Gesetzen wie dem Kreditwesengesetz (KWG) oder der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) unterliegen, ist eine kontinuierliche Weiterbildung unverzichtbar.

Schulungsanforderungen & Eignungsprüfung nach KWG

Thema Inhalt / Anforderungen für Aufsichtsräte
Rechtsgrundlage § 25d Kreditwesengesetz (KWG) verlangt die fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit aller Aufsichtsratsmitglieder in Finanzinstituten.
Prüfende Behörde BaFin und Deutsche Bundesbank prüfen die individuelle und kollektive Eignung bei Bestellung oder wesentlichen Veränderungen im Gremium.
Fachliche Eignung Kenntnisse in Geschäftsmodell, Bilanzierung, Aufsichtsrecht, Risikomanagement, interner Kontrolle, ESG und Compliance müssen nachgewiesen werden.
Weiterbildungspflicht Kontinuierliche Schulung ist Pflicht. Neue Mitglieder: Einführung innerhalb von 6 Monaten. Bestehende Mitglieder: jährliche Auffrischung.
Relevante Themenfelder Risikomanagement & MaRisk, DORA, ESG-Regulierung, Geldwäscheprävention, Vergütungssysteme, Governance & Haftung.
Branchenspezifische Anwendung Gilt für Banken, Finanzdienstleister und Versicherungen. Vergleichbare Anforderungen bestehen auch für KVGs nach KAGB.
Nachweis der Eignung Lebenslauf, Berufserfahrung, Teilnahmezertifikate (z. B. S+P Certified Supervisory Board Professional), interne Kompetenzmatrix.
Schulungsanbieter S+P Unternehmerforum bietet praxisnahe Lehrgänge mit Zertifikat und Modulen zu MaRisk, DORA, ESG, Governance und Haftung.
Konsequenzen bei Nichteignung BaFin kann Bestellung ablehnen oder beanstanden; mögliche Reputations- und Haftungsrisiken für das Institut und den Aufsichtsrat.

3. Sitzungsgeld & Zusatzvergütung: Was kommt obendrauf?

Neben dem fixen Grundhonorar erhalten viele Aufsichtsräte:

  • Sitzungsgeld pro Teilnahme

  • Zulagen für Ausschusstätigkeiten, etwa im Risiko- oder Prüfungsausschuss

  • Zuschläge für den Vorsitz im Gremium oder Ausschuss

4. Was beeinflusst die Vergütungshöhe?

Mehrere Faktoren bestimmen die Höhe deiner Vergütung als Aufsichtsrat:

Einflussfaktor Auswirkung
Branche Höhere Vergütung im Finanzsektor
Unternehmensgröße Je größer, desto höher die Vergütung
Internationalität Global agierende Unternehmen zahlen besser
Ausschussmitgliedschaften Zusatzvergütung für Prüfungs- und Risikoausschuss
Funktion im Gremium Vorsitzende verdienen oft das 2–3-fache

5. Schulungspflicht für Aufsichtsräte: Know-how ist Gold wert

Gerade in Finanzinstituten gilt: Ohne fundierte Qualifikation darfst du die Funktion gar nicht ausüben.

Du brauchst:

  • Fachliche Eignung gemäß § 25d KWG

  • Kenntnisse zu Risikosteuerung und interner Kontrolle

  • Laufende Weiterbildung zur Regulatorik (z. B. MaRisk, DORA, ESG und EU AI Act)

Aber auch Nicht-Finanzunternehmen setzen zunehmend auf Schulungen, um Haftungsrisiken zu minimieren und die Effektivität des Aufsichtsrats zu stärken.

6. Seminare für Aufsichtsräte: Fit für Risiko, Haftung und Strategie

Das S+P Unternehmerforum bietet dir praxisnahe Schulungen zu allen relevanten Themen – speziell für (künftige) Aufsichtsräte:

✅ Haftung & Verantwortung im Aufsichtsrat

✅ Risikomanagement im Finanzsektor

✅ Strategieberatung und Unternehmensüberwachung

✅ Spezialmodule zu MaRisk, ESG & Digitalisierung

Die S+P Tool Box liefert dir zudem Checklisten, Fallstudien und Musterprozesse für deinen direkten Einstieg in die Aufsichtsratsarbeit.

Fazit

Die Vergütung eines Aufsichtsrats variiert je nach Unternehmensgröße, Branche und Verantwortungsbereich stark. Während Aufsichtsräte in Finanzunternehmen tendenziell mehr verdienen, ist die Rolle auch mit höheren Risiken und strengeren regulatorischen Anforderungen verbunden. Das Sitzungsgeld bietet eine zusätzliche Komponente zur festen Vergütung und kann je nach Unternehmen deutlich variieren.

Für alle Aufsichtsräte – egal ob in Finanz- oder Nicht-Finanzunternehmen – ist eine fundierte Ausbildung und kontinuierliche Weiterbildung entscheidend, um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden. Seminare und Schulungen, wie sie vom S+P Unternehmerforum angeboten werden, bieten hier eine wertvolle Unterstützung. Denn nur gut geschulte Aufsichtsräte können den Herausforderungen der heutigen Unternehmenswelt gerecht werden und ihre Verantwortung umfassend wahrnehmen.

Weitere Informationen zu den spezifischen Schulungen und Seminaren für Aufsichtsräte findest du auf der Webseite des S+P Unternehmerforums: Aufsichtsrat Schulungen und Seminare.


FAQ: Aufsichtsratsvergütung 2025 – Häufige Fragen

  • Wie wird die Vergütung eines Aufsichtsrats festgelegt?

    Die Vergütung wird gemäß § 113 AktG durch die Satzung oder einen Beschluss der Hauptversammlung bestimmt. Sie kann aus einer festen, variablen oder kombinierten Vergütung bestehen. Wichtig ist, dass die Vergütung im angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und der Lage der Gesellschaft steht.

  • Was verdient ein Aufsichtsratsmitglied im Jahr 2025 durchschnittlich?

    Die Vergütung variiert stark: In Finanzunternehmen zwischen 50.000 € und 150.000 €, in großen Banken sogar bis zu 300.000 €. In Nicht-Finanzunternehmen liegt sie meist zwischen 20.000 € und 80.000 €, bei börsennotierten Konzernen bis 200.000 €.

  • Was ist das Sitzungsgeld und wie hoch ist es?

    Das Sitzungsgeld ist eine zusätzliche Zahlung pro Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung. Es liegt typischerweise zwischen 500 € und 3.000 € je Sitzung – abhängig von Unternehmensgröße und Branche. In kleineren Firmen sind auch 300 € bis 1.000 € üblich.

  • Gibt es Unterschiede zwischen Finanz- und Industrieunternehmen?

    Ja, deutlich. In Finanzinstituten gelten strenge regulatorische Anforderungen nach KWG, MaRisk und DORA, was höhere Vergütungen rechtfertigt. Industrie- und Mittelstandsunternehmen zahlen meist weniger, da ihre Aufsichtsaufgaben weniger stark reguliert sind.

  • Wie wird der Vorsitz im Aufsichtsrat vergütet?

    Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält in der Regel das Zwei- bis Dreifache der Vergütung eines einfachen Mitglieds, da er zusätzliche Verantwortung trägt und die Sitzungen leitet.

  • Müssen Aufsichtsräte an Schulungen teilnehmen?

    Ja, insbesondere in Finanzinstituten ist eine laufende Weiterbildung gesetzlich vorgeschrieben (§ 25d KWG). Themen sind Risikosteuerung, interne Kontrolle, ESG, DORA und regulatorische Entwicklungen. Auch in der Industrie werden Schulungen empfohlen, um Haftungsrisiken zu reduzieren.

  • Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Vergütung?

    Wesentliche Einflussgrößen sind Branche, Unternehmensgröße, Internationalität, Ausschusstätigkeit und Funktion im Gremium. Besonders die Mitgliedschaft im Prüfungs- oder Risikoausschuss führt häufig zu Zusatzvergütungen.

  • Welche Rolle spielt der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK)?

    Der DCGK empfiehlt, die Aufsichtsratsvergütung transparent, nachvollziehbar und langfristig orientiert zu gestalten. Unternehmen, die diesen Empfehlungen folgen, fördern Vertrauen bei Aktionären und stärken die Corporate Governance.


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