Prüfung von Sanktionen: Deine Compliance-Pflichten im Überblick

Die Einhaltung von Sanktionen und Embargos gehört zu den wichtigsten Compliance-Aufgaben im Außenwirtschaftsverkehr. Wer im internationalen Geschäft tätig ist, muss die Vorgaben der EU, der UN und nationaler Gesetze (wie dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz, AWG) konsequent beachten.

Übersicht: Bereiche, Zuständigkeiten & Prüfquellen

Bereich Dein Fokus Zuständige Behörde Wichtige Prüfquelle
I. Güter & Handel Verbote und Beschränkungen beim Export/Import von Waren (z. B. Dual-Use-Güter, Waffen). BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Offizielle Embargoverordnungen der EU
II. Finanzsanktionen Zahlungsverkehr und Vermögensbewegungen (z. B. Konten einfrieren, Kreditgewährung). Deutsche Bundesbank (Servicezentrum Finanzsanktionen, SZ FiSankt) Sanktionslisten der EU (z. B. Consolidated Financial Sanctions List)
III. Sanktions-Screening Abgleich von Kunden, Geschäftspartnern und allen Transaktionsbeteiligten mit den Listen. N/A (Interne IT/Compliance-Funktion) EU Sanctions Map, FiSaLis (Hilfsmittel)
IV. Compliance-Pflichten Nachweis, dass du angemessene Kontrollen und Eskalationsprozesse zur Einhaltung der Gesetze (§ 18 AWG) eingerichtet hast. BaFin und Interne Revision (Prüfung) Interne Organisationsrichtlinien / IKS
V. Verstöße Fahrlässige oder vorsätzliche Missachtung von Verboten. Zollkriminalamt (ZKA), Staatsanwaltschaft AWG (Außenwirtschaftsgesetz)

1. Die neuen Durchsetzungsgesetze (SDG I & II)

Die Einführung der Sanktionsdurchsetzungsgesetze (SDG I und SDG II) hat die Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten der deutschen Behörden erheblich verschärft.

Das bedeutet konkret für dich:

  • Erweiterte Befugnisse: Behörden dürfen Zeugen vernehmen, Beweismittel sicherstellen und umfangreich Einsicht in Register (wie das Grundbuch) nehmen, um Eigentumsverhältnisse aufzuklären.

  • Kontenermittlung: Die Möglichkeiten zur Ermittlung von Konten, Schließfächern und Wertpapierdepots sanktionierter Personen wurden erweitert.

  • Anzeigepflicht: Es gilt eine strafbewehrte Anzeigepflicht über eingefrorene Gelder. Sanktionierte Personen sind verpflichtet, ihr Eigentum unverzüglich der Deutschen Bundesbank bzw. dem BAFA anzuzeigen.

  • Behörden-Kooperation: Der Informationsaustausch zwischen kooperierenden Behörden (Bundesbank, BaFin, FIU, ZKA, BAFA) wurde verbessert, um Sanktionen effektiver umzusetzen.

  • Register für Sanktionierte Vermögenswerte: Mit SDG II wurde die Basis für ein nationales Register für sanktionierte Vermögenswerte geschaffen.

Wichtig: Diese Maßnahmen stellen sicher, dass du als Unternehmen die Verantwortung für die Prüfung von Geschäftspartnern und Transaktionen ernst nehmen musst.


2. So prüfst du deine Geschäftspartner (Sanktionslisten-Screening)

Die Grundlage deiner Compliance ist das regelmäßige und sorgfältige Screening aller an einem Geschäft beteiligten Personen und Unternehmen. Du musst prüfen, ob diese auf einer der aktuellen Sanktionslisten stehen.

Für diese Prüfung stehen dir mehrere kostenfreie, wenn auch nicht rechtsverbindliche, Hilfsmittel zur Verfügung:

  • Konsolidierte Liste der EU (CFSP): Die zusammengefasste Namensliste der EU, die Personen, Organisationen und Einrichtungen mit Finanzsanktionen listet. Abrufbar über die Financial Sanctions Database (FSD).

  • EU Sanctions Map: Dieses Recherchetool erfasst in der Regel alle gelisteten Personen aus sämtlichen Embargoverordnungen der EU.

  • Finanz-Sanktionsliste (FiSaLis): Ein Recherchetool des Justizministeriums NRW, das die Consolidated Financial Sanctions List durchsucht.

Hinweis: Vertraue niemals ausschließlich auf diese Hilfsmittel. Rechtsverbindlich sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Texte!


3. Was tun bei einem Treffer? (Der Klärungsprozess)

Erhältst du bei der Sanktionslistenprüfung einen „vermeintlichen Treffer“, solltest du wie folgt vorgehen:

  1. Eigenverantwortliche Prüfung: Überprüfe, ob es sich um eine zufällige Namensgleichheit handelt. Nutze zusätzliche Identifikationsmerkmale aus dem zugrundeliegenden Rechtsakt (Geburtsdatum, Adresse, Wohnort). Fordere gegebenenfalls weitere Identifizierungsmerkmale vom Geschäftspartner an.

  2. Klärung der Zuständigkeit:

    • Bei Güterlieferungen oder Handelsfragen: Wende dich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Nutze dort das ELAN-K2 Ausfuhr-System und wähle unter „Sonstige Anfrage“ die „Empfängeranfrage“ aus.

    • Bei Geldzahlungen oder Finanztransaktionen: Wende dich an die Deutsche Bundesbank (Servicezentrum Finanzsanktionen, München).

  3. Meldepflichten beachten: Liegt ein „echter Treffer“ vor, musst du die Meldepflichten an das SZ FiSankt der Deutschen Bundesbank einhalten.


4. Weitere wichtige Aspekte

Erfüllungsverbot und Altvertragsklausel

Prüfe, ob du von einem Erfüllungsverbot betroffen bist. Dieses schützt Unternehmen davor, nachträglich für die Nichteinhaltung von Verträgen haftbar gemacht zu werden, wenn diese durch ein Embargo verhindert wurde. Vereinzelt gestatten Altvertragsklauseln die Erfüllung von vor Inkrafttreten des Embargos geschlossenen Verträgen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Strafen bei Verstößen

Die Verbote und Beschränkungen sind strafbewehrt und nicht zu unterschätzen.

  • Waffenembargo: Vorsätzliche Verstöße können mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden (§18 AWG).

  • EU-Sanktionen: Verstöße gegen EU-Rechtsakte können mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden (§18 AWG). Fahrlässige Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis zu 500.000 EUR belegt werden.

Allgemeine Außenwirtschaftsregelungen

Denke daran: Neben den spezifischen Embargoregelungen musst du immer die allgemeinen außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften beachten. Dazu gehören insbesondere die EG-Dual-Use-Verordnung, das AWG und das AWV.

Deine Informationsquellen

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FAQ zur Sanktionsprüfung

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