Risikomanagement |
Risikobasierter Ansatz, regelmäßige Überprüfung. |
Detaillierte Dokumentation, häufigere Aktualisierungen, gruppenweite Verantwortung für das Risikomanagement. |
S. 77, 80, 82 |
Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten |
Identifizierung und Dokumentation bei Änderungen. |
Verschärfte Anforderungen bei komplexen Strukturen, detailliertere Dokumentation bei mehrstufigen Beteiligungen. |
S. 87, 90 |
Kundensorgfaltspflichten |
Standard-Sorgfaltspflichten für alle Kunden. |
Erweiterte Pflichten bei Kryptowerten, Hochrisikoländern und politisch exponierten Personen (PePs). |
S. 96 |
Interne Sicherungsmaßnahmen |
Entwicklung interner Grundsätze und Verfahren. |
Strengere Anforderungen, regelmäßige Überprüfung, gestärkte Rolle des Geldwäschebeauftragten (GWB). |
S. 77, 78 |
Verdachtsmeldepflichten |
Meldung bei Verdacht, klare Vorgaben. |
Verschärfte Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Transaktionen und Bargeldtransaktionen über 10.000 Euro. |
S. 97 |
Technologie und neue Produkte |
Allgemeine Überprüfung neuer Produkte. |
Intensivere Prüfung, spezifische Maßnahmen für Kryptowährungen und neue Technologien zur Geldwäscheprävention. |
S. 95, 100 |
Whistleblowing |
Meldewege für Verstöße, aber weniger detailliert geregelt. |
Einrichtung einer internen Meldestelle, die vertrauliche und anonyme Meldungen ermöglicht. |
S. 92, 93 |
Gruppenweite Verantwortung |
Keine spezifischen Gruppenpflichten. |
Verpflichtung zur gruppenweiten Risikoanalyse für Mutterunternehmen. |
S. 80 |
Dokumentation und Überwachung |
Dokumentation der Risikoanalyse und interner Maßnahmen war erforderlich. |
Detailliertere Dokumentation und jährliche Aktualisierung; Methode und Änderungen nachvollziehbar darzustellen. |
S. 87 |
Bestellung eines Geldwäschebeauftragten |
Anforderungen an Unabhängigkeit und Effektivität weniger detailliert. |
Strengere Anforderungen an Unabhängigkeit und klare Regelungen für Stellvertretung. |
S. 92 |
Kryptowertetransfers |
Keine spezifische Regelung für Kryptowerte. |
Detaillierte Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Transparenz bei Kryptowertetransfers. |
S. 96 |
Meldepflichten bei Bargeldtransaktionen |
Keine spezifischen Meldepflichten für Bargeldtransaktionen über 10.000 Euro. |
Meldepflicht bei Bargeldtransaktionen über 10.000 Euro an die FIU. |
S. 97 |
Anpassung von Kundendaten |
Aktualisierung der Kundendaten in festen Zeitintervallen. |
Anpassung der Aktualisierungsintervalle an risikobasierte Entscheidungen und besondere Umstände. |
S. 97 |
Überwachung von neuen Technologien |
Allgemeine Vorgaben zur Überprüfung von Technologien. |
Spezifische Regelungen zur Verhinderung des Missbrauchs von Kryptowerten und neuen Technologien. |
S. 100 |
Definition politisch exponierter Personen (PeP) |
Weniger detaillierte Definition von PePs. |
Detaillierte Definition und strengere Überwachung politisch exponierter Personen. |
S. 96 |
Anonyme Meldungen durch Whistleblower |
Anonyme Meldungen waren nicht verpflichtend. |
Verpflichtung zur Ermöglichung anonymer Meldungen unter der GTVO 2023. |
S. 93 |