MiFID II: Geeignetheitsprüfung nach BT 7 MaComp

Die MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) ist eine zentrale europäische Finanzmarktrichtlinie, die seit dem 3. Januar 2018 in Deutschland gilt. Ihr Hauptziel ist es, den Schutz der Anleger zu stärken, die Transparenz auf den Finanzmärkten zu erhöhen und die Integrität des europäischen Finanzsystems zu sichern. Im Rahmen der MiFID II wurden die Anforderungen an die Anlageberatung und die Pflichten von Banken, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und anderen Finanzdienstleistern deutlich verschärft.

Ein zentrales Element der MiFID II ist die umfassende Geeignetheitsprüfung. Bevor eine Anlageempfehlung ausgesprochen wird, müssen Anlageberater die Kenntnisse und Erfahrungen, die Risikobereitschaft, die finanziellen Verhältnisse sowie die Anlageziele ihrer Kunden sorgfältig prüfen. Diese Prüfung stellt sicher, dass die empfohlenen Finanzprodukte tatsächlich zu den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Anlegers passen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in der sogenannten Geeignetheitserklärung dokumentiert, die dem Kunden als Nachweis für eine ordnungsgemäße Beratung ausgehändigt werden muss.

Neben der Geeignetheitsprüfung verlangt die MiFID II auch eine Angemessenheitsprüfung, insbesondere wenn Kunden eigenständig Finanzprodukte erwerben möchten, ohne eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen. Hierbei wird geprüft, ob der Kunde über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Risiken des jeweiligen Produkts zu verstehen.

Die MiFID II verpflichtet alle Finanzdienstleister, ihre Kunden transparent über die Chancen und Risiken der angebotenen Finanzinstrumente zu informieren. Die Beratungsdokumentation spielt dabei eine zentrale Rolle: Sie muss alle relevanten Informationen zur Anlageberatung, zur Geeignetheitserklärung und zur Angemessenheitsprüfung enthalten. Diese Dokumentation dient nicht nur dem Nachweis der Einhaltung regulatorischer Vorgaben, sondern auch dem Schutz der Kundeninteressen im Streitfall.

Durch die konsequente Umsetzung der MiFID II werden die Anforderungen an die Anlageberatung in Deutschland auf ein neues Niveau gehoben. Kunden profitieren von einem verbesserten Anlegerschutz, klaren Informationspflichten und einer transparenten Beratungsdokumentation. Für Banken, Anlageberater und Wertpapierdienstleistungsunternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Prozesse und Beratungsstandards kontinuierlich an die aktuellen regulatorischen Vorgaben anpassen müssen, um den hohen Ansprüchen an Transparenz, Fairness und Kundenschutz gerecht zu werden.

Seminar DORA ✅ Praxiswissen für Entscheider

1. Angemessenheitsprüfung (MaComp BT 6), Geeignetheitsprüfung und Geeignetheitserklärung (MaComp BT 7)

Die Geeignetheitsprüfung bleibt die wichtigste Grundlage jeder Anlageberatung. Bevor ein Produkt empfohlen wird, muss der Berater den Kunden zu seinen Zielen, seiner Risikobereitschaft, seinen finanziellen Verhältnissen und seiner Anlageerfahrung befragen. Die hierbei gesammelten Informationen müssen stets aktuell sein und dokumentiert werden, um nachweisen zu können, dass die Beratung den individuellen Anforderungen des Kunden entspricht. Während die Angemessenheitsprüfung vor allem bei Ausführung- und Vermittlungsgeschäften ohne Beratung relevant ist, kommt die Geeignetheitsprüfung bei beratungsintensiven Geschäften zum Einsatz; regulatorisch wird dabei zwischen Privatkunden und professionellen Kunden unterschieden, wobei die Anforderungen an die Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung je nach Kundengruppe und Geschäftstyp variieren. Ein Beispiel ist die Dokumentationspflicht, bei der der Berater aufzeichnen muss, weshalb ein bestimmtes Produkt empfohlen wurde.


2. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen

Seit 2022 müssen Anlageberater im Zuge von MiFID II systematisch erfragen, ob der Kunde Interesse an nachhaltigen Anlagen hat und wie hoch sein Wunsch nach Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ethischer Faktoren (ESG) ist. Hierbei können drei Kategorien von Nachhaltigkeitskriterien herangezogen werden:

  1. Der Anteil ökologisch-nachhaltiger Investitionen (gemäß der EU-Taxonomie).
  2. Der Anteil an nachhaltigen Investitionen (gemäß der EU-Offenlegungsverordnung).
  3. Die Berücksichtigung negativer Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, beispielsweise Umweltrisiken.

Der Berater ist verpflichtet, dem Kunden nur solche Finanzprodukte anzubieten, die mit den abgefragten Nachhaltigkeitspräferenzen übereinstimmen. Falls kein Produkt verfügbar ist, das den Wünschen des Kunden entspricht, muss der Berater dies offenlegen und dem Kunden die Möglichkeit bieten, seine Präferenzen anzupassen oder auf eine nachhaltige Komponente zu verzichten.

Übersicht: Erfragte Informationen in der Anlageberatung

Im Rahmen der Geeignetheitsprüfung müssen verschiedene kundenbezogene Informationen systematisch erhoben und dokumentiert werden. Diese bilden die Grundlage für eine anleger- und anlagegerechte Beratung.

Erfragte Information Beschreibung
Anlageziele Welche Ziele verfolgt der Kunde mit der Geldanlage (z. B. Rendite, Sicherheit, Nachhaltigkeit)? Individuelle Aspekte und das persönliche Kundenprofil werden berücksichtigt.
Risikobereitschaft Wie hoch ist die Bereitschaft des Kunden, Risiken bei der Geldanlage einzugehen? Das Risikoprofil ist entscheidend für die Auswahl geeigneter Finanzprodukte.
Finanzielle Situation Informationen zu Einkommen, Vermögen und Verbindlichkeiten. Diese Angaben sind unerlässlich für die Geeignetheitsprüfung.
Anlageerfahrung Erfassung der bisherigen Erfahrung des Kunden mit Finanzprodukten und Kapitalanlagen.
Nachhaltigkeitspräferenzen Dokumentation, ob der Kunde nachhaltige Investments gemäß ESG-Kriterien bevorzugt.
Anlagedauer Geplante Dauer, für die der Kunde das Kapital anlegen möchte – ein zentrales Kriterium für die Produktauswahl.
Anlagehorizont Der vorgesehene Investitionszeitraum beeinflusst maßgeblich die Auswahl geeigneter Finanzprodukte im Hinblick auf Risiko und Struktur.

3. Produktinformation und -transparenz

Ein zentrales Anliegen der MiFID-II-Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass Kunden umfassend über alle Kosten, Risiken und potenziellen Erträge der Finanzprodukte informiert werden. Berater müssen sicherstellen, dass die vom Kunden gewählten Produkte dessen Bedürfnissen entsprechen und ihn nicht unangemessenen Risiken aussetzen. In diesem Zusammenhang spielt die Transparenzpflicht eine entscheidende Rolle. Finanzprodukte müssen klar beschrieben sein, und eventuelle Zielmarktkonflikte dürfen nicht entstehen.

Gerade bei nachhaltigen Finanzprodukten ist es essenziell, dass Berater den Kunden über die genauen Nachhaltigkeitskriterien und die Art der Investition aufklären. Dies soll verhindern, dass Kunden in Produkte investieren, die sich lediglich als „grün“ oder „nachhaltig“ bezeichnen, ohne tatsächliche Vorteile für die Umwelt oder das Gemeinwohl zu bieten. Greenwashing-Risiken werden durch die EU-Offenlegungsverordnung und die Taxonomie-Verordnung eingedämmt.


4. Aufklärungs- und Informationspflichten

Neben der Transparenz über die Produktmerkmale sind Berater auch dazu verpflichtet, den Kunden über wesentliche Risiken zu informieren. Dies gilt nicht nur für die finanzielle Seite der Anlage, sondern auch für Risiken, die sich aus ESG-Faktoren ergeben können, etwa potenzielle negative soziale oder ökologische Auswirkungen einer Investition.

Dabei ist es essenziell, dass die Berater die Bedeutung und die Folgen dieser ESG-Risiken klar kommunizieren. Kunden müssen in die Lage versetzt werden, informierte Entscheidungen zu treffen. Der Berater muss dabei die entsprechenden Berichte, die die Nachhaltigkeit eines Finanzprodukts belegen, zur Verfügung stellen.

Zu erfragende Informationen vom Kunden

Vollständige und richtige Kundenangaben – einschließlich Angaben zum Profil, zu finanziellen Aspekten, zu Merkmalen der Produkte und weiteren relevanten Aspekten – bilden die Basis für eine rechtssichere Geeignetheitsprüfung und -erklärung.

Erfragte Information Beschreibung
Anlageziele Welche Ziele verfolgt der Kunde mit der Geldanlage (z. B. Rendite, Sicherheit, Nachhaltigkeit)? Die individuellen Aspekte und das Profil des Kunden werden hierbei berücksichtigt.
Risikobereitschaft Wie hoch ist die Bereitschaft des Kunden, Risiken bei der Geldanlage einzugehen? Das Risikoprofil ist entscheidend für die Produktauswahl.
Finanzielle Situation Informationen über Einkommen, Vermögen und Verbindlichkeiten des Kunden. Diese finanziellen Aspekte sind für die Geeignetheitsprüfung unerlässlich.
Anlageerfahrung Wie viel Erfahrung hat der Kunde mit Finanzprodukten und Kapitalanlagen? Die bisherigen Merkmale der Anlageerfahrung fließen in die Bewertung ein.
Nachhaltigkeitspräferenzen Bevorzugt der Kunde nachhaltige Investments gemäß ESG-Kriterien? Auch diese Aspekte werden dokumentiert.
Anlagedauer Wie lange plant der Kunde, das Kapital anzulegen? Die geplante Anlagedauer ist ein zentrales Kriterium für die Beurteilung der Produkteignung.
Anlagehorizont Welcher Zeitraum ist für die Investition vorgesehen? Der Anlagehorizont beeinflusst maßgeblich die Produktauswahl und muss mit Risiko und Merkmalen der Finanzprodukte abgestimmt werden.

5. Sorgfaltspflichten bei der Produktauswahl

Ein weiterer zentraler Aspekt der Anlageberatung ist die sorgfältige Produktauswahl. Berater müssen sicherstellen, dass die angebotenen Finanzprodukte mit den Zielen und Bedürfnissen des Kunden im Einklang stehen. Bei nachhaltigen Produkten bedeutet dies, dass nur solche empfohlen werden dürfen, die den ESG-Kriterien entsprechen, die der Kunde im Beratungsgespräch angegeben hat.

Sollte der Berater keine geeigneten nachhaltigen Produkte anbieten können, darf er dem Kunden keine ESG-konforme Anlage empfehlen. Dies stellt sicher, dass keine Produkte mit „grünen“ Etiketten beworben werden, die in Wirklichkeit nicht die vom Kunden gewünschten Nachhaltigkeitsziele erreichen.


6. Fortlaufende Überprüfung und Anpassung

Die Anlageberatung endet nicht mit dem Abschluss eines Anlagegeschäfts. Berater sind verpflichtet, die Anlageentscheidungen ihrer Kunden regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Nachhaltigkeitspräferenzen. Sollte sich der Markt oder das regulatorische Umfeld ändern, ist es die Aufgabe des Beraters, den Kunden über mögliche Änderungen zu informieren und alternative Produkte vorzuschlagen, die besser mit den aktuellen Präferenzen übereinstimmen.

Anlageberater sind verpflichtet, bei jeder Beratung eine Geeignetheitserklärung zu erstellen und dem Kunden auszuhändigen. Diese Erklärung dokumentiert, warum die empfohlene Anlage für den Kunden geeignet ist, basierend auf seinen Zielen, seiner Risikobereitschaft und seiner finanziellen Situation. Ein Verzicht auf die Erstellung und Aushändigung dieser Geeignetheitserklärung ist grundsätzlich nicht möglich. Die Erklärung stellt sicher, dass die Beratung transparent ist und der Kunde nachvollziehen kann, warum ein bestimmtes Produkt empfohlen wurde.

Weitere Details findest du auf der BaFin-Website.

Zeitpunkte der Informationsaushändigung

Zeitpunkt Auszuhändigende Informationen
Vor Beginn der Beratung Informationen zu Kosten, Gebühren und potenziellen Risiken der Produkte.
Während der Beratung Erklärung zur Eignung der vorgeschlagenen Produkte, basierend auf Zielen, Risikobereitschaft und ESG-Präferenzen.
Nach der Beratung (Abschluss des Gesprächs) Geeignetheitserklärung mit Begründung der Produktempfehlung.
Fortlaufend nach der Anlageentscheidung Regelmäßige Überprüfung der Anlageprodukte und Updates zu Risiken und relevanten Änderungen.

Fazit

Die Rolle des Anlageberaters ist durch die Regulierungen der BaFin und der EU deutlich anspruchsvoller geworden. Insbesondere die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen und die Pflicht, nur solche Produkte zu empfehlen, die diesen Präferenzen entsprechen, haben den Beratungsprozess komplexer gemacht. Berater müssen sicherstellen, dass sie ihre Kunden umfassend informieren und nur Produkte empfehlen, die sowohl finanziell als auch unter ESG-Gesichtspunkten geeignet sind. Weitere Informationen finden Sie in den offiziellen Richtlinien der BaFin unter Anlageberatung und zu den Nachhaltigkeitskriterien im Beratungsgespräch.


– WpHG-Compliance Officer: Verantwortungen und Pflichten –

Risiken erkennen und minimieren mit dem Seminar WpHG Compliance Officer! In unserem Seminar erfährst du alles über die verschiedenen Aufgaben des WpHG Compliance Beauftragten und wie du diese effektiv in deinem Unternehmen umsetzen kannst.

Als WpHG-Compliance Funktion bist du für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zuständig. In dem Seminar werden dir die Aufgaben und Pflichten des WpHG-Compliance Officers sowie die MiFID II in der Praxis vorgestellt. Zusätzlich erfährst du, worauf du bei den Aufgaben und Pflichten des Vertriebsbeauftragten und Single Officers achten mußt.

Die Geschäftsleitung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens muss eine angemessene, dauerhafte und wirksame Compliance-Funktion einrichten. Mit der S+P Online Schulung WpHG Compliance Officer erhältst du einen umfassenden Überblick über die Aufgaben dieser Compliance-Funktion. Du lernst, welche regulatorischen Anforderungen der MaComp zu beachten sind und wie du diese in der Praxis umsetzt. Informiere dich jetzt über die Aufgaben als WpHG Compliance Officer und lerne, wie du Risiken erkennen und minimieren kannst.

Aufgaben und Pflichten des WpHG-Compliance Officer

WpHG-Compliance Officer: Verantwortungen und Pflichten

  • Geschäftsleiter:in bei Finanzunternehmen
  • Entscheidungsträger auf C-Level
  • Compliance Officer und Rechtsexperten
Online

805 €

Zzgl. gesetzl. MwSt.
  • 09.15 bis 17.00

  • Professionelles WpHG-Compliance Management

  • Geeignetheitsprüfung und ESG

  • Neue Entwicklungen in der WpHG-Compliance

Buche dein Seminar
Aufgaben und Pflichten des WpHG-Compliance Officer

Programm zum Seminar: Aufgaben und Pflichten des WpHG-Compliance Officer

09.15 bis 17.00          

Professionelles WpHG-Compliance Management: Aufgaben und Pflichten im Fokus

  • Organisatorische Anforderungen und Aufgaben der WpHG-Compliance-Funktion gemäß § 64 WpHG und MaComp.

  • Überwachungsaufgaben, Kontrollhandlungen und Risikoanalyse zur Gewährleistung der Gesetzeskonformität.

Dein Nutzen: Fundiertes Wissen über die Pflichten des WpHG-Compliance Officers und sichere Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Geeignetheitsprüfung und ESG

  • Umfang und Zuverlässigkeit der Kundeninformationen zur Gewährleistung einer gründlichen Geeignetheitsprüfung nach § 64 Abs. 3 WpHG, Art. 54, 55 DV.

  • Erweiterung deines Verständnisses für ESG-Aspekte und deren Berücksichtigung in der Kundeninformation.

Dein Nutzen: Sicherstellung einer umfassenden und verlässlichen Geeignetheitsprüfung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und den Kundeninteressen gerecht wird.

Verantwortung und Kontrolle: Neue Entwicklungen in der WpHG-Compliance

  • Aktuelle Pflichten des Vertriebsbeauftragten und Single Officers gemäß § 81 Abs. 5 WpHG – klare Definition von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.

  • Regulatory Update – Retail Investment Package: Integration der neuesten Regulierungen und Best Practices in deine Vertriebsstrategien zur Verbesserung von Transparenz, Kundenschutz und Haftungsvermeidung.

Dein Nutzen: Du bist stets auf dem neuesten Stand der regulatorischen Anforderungen und sicherst die Compliance deines Unternehmens durch proaktive Anpassung an aktuelle rechtliche Entwicklungen.

Aufgaben und Pflichten des WpHG-Compliance Officer

In deinem Seminar enthalten:

Die S+P Tool Box

  • Vorträge als PDF: Für ein schnelles Nachschlagen und Auffrischen des Seminarinhalts.

  • Detaillierte Anleitungen zur Umsetzung der organisatorischen Anforderungen und Aufgaben gemäß § 64 WpHG und MaComp.

  • Praktische Checklisten für Überwachungsaufgaben, Kontrollhandlungen und Risikoanalysen zur Gewährleistung der Gesetzeskonformität.

  • Strategien zur Einbindung von ESG-Aspekten in die Geeignetheitsprüfung und Berücksichtigung der Kundeninteressen.

S+P Case Studies:

  • Case Study 1: Effektive Risikominderung durch proaktives Compliance Management

  • Case Study 2: ESG-Integration in die Geeignetheitsprüfung

  • Case Study 3: Effizientes Vertriebsmanagement und Verantwortlichkeit

Wie du deinen Erfolg mit der S+P Tool Box steigern kannst

Wenn du denkst, dass die S+P Tool Box nur ein weiteres Produkt auf dem Markt ist, dann täuschst du dich! Dieses umfassende System kann dir helfen, deinen Erfolg zu steigern und deine Ziele zu erreichen. Die S+P Tool Box ist mehr als nur ein online Kurs. Es ist ein komplettes Paket, das dir alles gibt, was du brauchst, um erfolgreich zu sein. Von Motivation bis hin zu Strategien und Taktiken, die du anwenden kannst – die S+P Tool Box hat alles.

Wenn du also bereit bist, deinen Erfolg zu steigern und deine Ziele zu erreichen, dann solltest du an einem S+P Seminar teilnehmen und dir die S+P Tool Box holen. Hier sind nur einige der Gründe, warum dieses System so erfolgreich ist:

1. Die S+P Tool Box hilft dir, motiviert zu bleiben.

Egal ob du gerade erst anfängst oder schon lange im Geschäft bist – irgendwann wirst du dich fragen, ob es sich lohnt weiterzumachen. Die S+P Tool Box hilft dir dabei, deine Motivation aufrecht zu erhalten und weiterhin erfolgreich zu sein.

2. Die S+P Tool Box gibt dir die richtigen Strategien an die Hand.

Ohne die richtigen Strategien wirst du keinen Erfolg haben. Die S+P Tool Box enthält bewährte und neue Strategien, die dir helfen werden, deine Ziele zu erreichen. Du musst nur diejenigen auswählen, die am besten zu dir und deinem Geschäft passen.

3. Die S+P Tool Box hilft dir, strukturiert vorzugehen.

Die S+P Tool Box enthält einen umfassenden Plan, mit dem du Schritt für Schritt vorgehen kannst.


Das könnte dich interessieren…

Newsletter

S&P Unternehmerforum GmbH 791 Bewertungen auf ProvenExpert.com