Haftungsrisiken für den Geldwäschebeauftragten – Was du wissen musst

Als Geldwäschebeauftragter stehst du im Zentrum der Prävention – und damit auch im Fadenkreuz rechtlicher Verantwortung. Deine Position ist nicht nur mit umfangreichen Aufgaben, sondern auch mit persönlichen Haftungsrisiken verbunden. In diesem Artikel erfährst du, welche Risiken dir drohen können, wo die Grenzen deiner Verantwortung liegen und wie du dich absichern kannst.

Haftungsrisiken und Präventionsmaßnahmen für Geldwäschebeauftragte

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Haftungsrisiken für Geldwäschebeauftragte sowie geeignete Schutzmaßnahmen zur Minimierung der persönlichen Verantwortung.

Haftungsrisiko Rechtsgrundlage Beispiel aus der Praxis Präventionsmaßnahme
Unterlassene Verdachtsmeldung § 43 GwG Ein auffälliger Zahlungseingang wird nicht gemeldet Schulung der Mitarbeiter und Einrichtung klarer Meldeprozesse
Mangelhafte Risikoanalyse § 5 GwG Kunden mit hohem Risiko werden wie Standardkunden behandelt Regelmäßige Aktualisierung der Risikoanalyse und Dokumentation
Fehlende interne Sicherungsmaßnahmen § 6 GwG Es gibt kein internes Kontrollsystem für Geldwäscheprävention Einrichtung eines Compliance-Systems mit Prüfmechanismen
Persönliche Haftung bei Pflichtverletzungen BGB §§ 823, 826 Geschäftsleitung weist Verantwortung unzureichend zu Klare Dokumentation der Verantwortlichkeiten und Absicherung über D&O-Versicherung

1. Deine rechtliche Stellung – zwischen Pflicht und Risiko

Du agierst als zentrale Ansprechperson für alle Fragen der Geldwäscheprävention. Dabei hast du eine organisatorische Sonderstellung, bist aber nicht Teil der Geschäftsleitung. Genau diese Konstellation birgt Haftungsrisiken:

  • Du hast keine Entscheidungshoheit wie ein Geschäftsführer,

  • wirst aber für Pflichtverletzungen verantwortlich gemacht,

  • insbesondere bei Versäumnissen in der Risikoerkennung oder Meldung.

Wichtig: Auch wenn du „nur“ delegiert arbeitest – du trägst eine Garantenstellung für die Einhaltung des Geldwäschegesetzes im Unternehmen.


2. Typische Haftungssituationen für Geldwäschebeauftragte

Hier ein Überblick über die häufigsten Risikofelder:

Risikobereich Beispiele für Haftung
Verdachtsmeldung Du meldest einen begründeten Verdacht nicht fristgerecht an die FIU.
Risikobewertung Du unterlässt die Aktualisierung der Gefährdungsanalyse gemäß § 5 GwG.
Schulungspflichten Du weist Mitarbeiter nicht ausreichend auf Pflichten hin (§ 6 Abs. 2 GwG).
Kontrollsystem Du unterlässt angemessene Überwachungsmaßnahmen gemäß § 25h KWG.
Protokollierung Du dokumentierst Prüfungshandlungen unvollständig oder gar nicht.

– In all diesen Fällen kann dir eine sorgfaltspflichtwidrige Amtspflichtverletzung vorgeworfen werden.


3. Gesetzliche Grundlagen deiner Verantwortung

Die rechtlichen Grundlagen findest du u. a. in:

  • § 6 Abs. 2 GwG: Bestellung, Pflichten und Unabhängigkeit des Geldwäschebeauftragten

  • § 25h KWG: Verantwortung der Geschäftsleitung und Organisationspflichten

  • MaRisk BT 2.3.2 & BT 2.4.2: Verantwortlichkeit und Kontrollaufbau in Finanzunternehmen

  • § 130 OWiG: Ordnungswidrigkeiten bei Aufsichts- und Kontrollversäumnissen

Besonders kritisch: Wenn deine Handlung oder Unterlassung zu einem Verstoß führt, kann auch eine persönliche Ordnungswidrigkeit im Raum stehen – mit Bußgeldern von bis zu 1 Mio. Euro oder mehr (§ 56 GwG).


4. Abgrenzung zur Geschäftsleitung – was du nicht verantworten musst

Viele Geldwäschebeauftragte fürchten, dass sie für alles haftbar gemacht werden, was im Institut schiefläuft – das ist nicht korrekt. Deine Verantwortung ist begrenzt:

Du haftest NICHT für … … sondern die Geschäftsleitung
mangelhafte Personalressourcen die GL muss dich mit ausreichend Kapazitäten ausstatten
fehlende technische Mittel du musst aber auf Missstände hinweisen
keine Umsetzung deiner Empfehlungen du musst dokumentieren, dass du gewarnt hast
unterlassene Eskalation durch Dritte du musst korrekt eskalieren – nicht umsetzen

Merke: Deine Verantwortung endet da, wo du keine Durchgriffsbefugnis hast – aber du musst frühzeitig warnen und sauber dokumentieren.


5. Deine Schutzmaßnahmen gegen persönliche Haftung

Um dein Haftungsrisiko aktiv zu reduzieren, solltest du:

  1. Regelmäßig schriftlich berichten (z. B. monatlich oder quartalsweise)

  2. Deine Empfehlungen dokumentieren – mit Zeitpunkt, Inhalt und Adressat

  3. Ein Aufgabenprotokoll führen (inkl. Eskalationen, Hinweise, Maßnahmen)

  4. Die Gefährdungsanalyse pflegen – mit Vermerken zu Aktualisierungen

  5. Schulungen und Unterweisungen belegen und archivieren

  6. Klaren Funktionsrahmen in der Geschäftsordnung oder Richtlinie sichern lassen

Tipp: Nutze strukturierte Vorlagen für Risikoberichte, Protokolle und Eskalationsmemos.


6. Berufshaftpflicht & D&O-Versicherung – sinnvoll?

Ja, definitiv. Folgende Versicherung ist empfehlenswert:

  • D&O-Versicherung (Directors and Officers): Für alle Organ- und Kontrollfunktionen im Unternehmen – auch für Geldwäschebeauftragte.

Wichtig: Achte auf Deckungssummen, die auch für bußgeldbewehrte Verstöße (z. B. gem. § 56 GwG) greifen. Nicht jede Standardversicherung schließt diese mit ein.


Weiterbildungstipp: Rechtssicher handeln – ohne Angst

Wenn du deine Funktion als Geldwäschebeauftragter wirksam und haftungssicher ausfüllen willst, ist kontinuierliche Weiterbildung Pflicht.
Im Lehrgang „Geldwäschebeauftragter – S+P Certified“ lernst du u. a.:

  • was du darfst – und was du melden musst

  • wie du bei Verstößen sauber dokumentierst

  • wie du mit Risiko und Druck professionell umgehst

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Fazit: Deine Verantwortung kennt Grenzen – aber keine Lücken

Als Geldwäschebeauftragter bewegst du dich in einem Spannungsfeld: Verantwortung ohne Weisungsbefugnis.
Deshalb ist es entscheidend, dass du:

  • deine Rechte und Grenzen kennst,

  • deine Handlungen lückenlos dokumentierst,

  • und dich nicht auf bloße Mündlichkeit verlässt.

Denn nur wer gut aufgestellt ist, kann im Ernstfall mit Rückgrat auftreten – und genau das macht dich zum starken Geldwäschebeauftragten.


Praxis-Use-Case: Haftung vermeiden

Das folgende Fallbeispiel zeigt, wie ein Geldwäschebeauftragter im Alltag mit einer kritischen Situation umgehen kann – und welche Schritte ihn vor persönlicher Haftung schützen.

Ausgangssituation

Ein Mitarbeiter entdeckt mehrere ungewöhnliche Bareinzahlungen eines neuen Geschäftspartners. Diese Vorgänge wurden zunächst nicht weiter geprüft.

Risiko

Ohne Meldung oder Dokumentation besteht für den Geldwäschebeauftragten das Risiko einer persönlichen Haftung wegen Verletzung der Meldepflicht nach § 43 GwG.

Vorgehen

  • Sofortige interne Prüfung der Transaktionen
  • Einholung zusätzlicher Informationen vom Geschäftspartner
  • Dokumentation der Analyse und Entscheidung
  • Abgabe einer Verdachtsmeldung an die FIU bei fortbestehendem Zweifel

Ergebnis

Durch proaktives Handeln und klare Dokumentation konnte der Geldwäschebeauftragte die Pflichten vollständig erfüllen. Eine persönliche Haftung ist ausgeschlossen.

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