Du agierst als zentrale Ansprechperson für alle Fragen der Geldwäscheprävention. Dabei hast du eine organisatorische Sonderstellung, bist aber nicht Teil der Geschäftsleitung. Genau diese Konstellation birgt Haftungsrisiken:
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Du hast keine Entscheidungshoheit wie ein Geschäftsführer,
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wirst aber für Pflichtverletzungen verantwortlich gemacht,
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insbesondere bei Versäumnissen in der Risikoerkennung oder Meldung.
Wichtig: Auch wenn du „nur“ delegiert arbeitest – du trägst eine Garantenstellung für die Einhaltung des Geldwäschegesetzes im Unternehmen.
2. Typische Haftungssituationen für Geldwäschebeauftragte
Hier ein Überblick über die häufigsten Risikofelder:
Risikobereich |
Beispiele für Haftung |
Verdachtsmeldung |
Du meldest einen begründeten Verdacht nicht fristgerecht an die FIU. |
Risikobewertung |
Du unterlässt die Aktualisierung der Gefährdungsanalyse gemäß § 5 GwG. |
Schulungspflichten |
Du weist Mitarbeiter nicht ausreichend auf Pflichten hin (§ 6 Abs. 2 GwG). |
Kontrollsystem |
Du unterlässt angemessene Überwachungsmaßnahmen gemäß § 25h KWG. |
Protokollierung |
Du dokumentierst Prüfungshandlungen unvollständig oder gar nicht. |
– In all diesen Fällen kann dir eine sorgfaltspflichtwidrige Amtspflichtverletzung vorgeworfen werden.
3. Gesetzliche Grundlagen deiner Verantwortung
Die rechtlichen Grundlagen findest du u. a. in:
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§ 6 Abs. 2 GwG: Bestellung, Pflichten und Unabhängigkeit des Geldwäschebeauftragten
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§ 25h KWG: Verantwortung der Geschäftsleitung und Organisationspflichten
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MaRisk BT 2.3.2 & BT 2.4.2: Verantwortlichkeit und Kontrollaufbau in Finanzunternehmen
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§ 130 OWiG: Ordnungswidrigkeiten bei Aufsichts- und Kontrollversäumnissen
Besonders kritisch: Wenn deine Handlung oder Unterlassung zu einem Verstoß führt, kann auch eine persönliche Ordnungswidrigkeit im Raum stehen – mit Bußgeldern von bis zu 1 Mio. Euro oder mehr (§ 56 GwG).
4. Abgrenzung zur Geschäftsleitung – was du nicht verantworten musst
Viele Geldwäschebeauftragte fürchten, dass sie für alles haftbar gemacht werden, was im Institut schiefläuft – das ist nicht korrekt. Deine Verantwortung ist begrenzt:
Du haftest NICHT für … |
… sondern die Geschäftsleitung |
mangelhafte Personalressourcen |
die GL muss dich mit ausreichend Kapazitäten ausstatten |
fehlende technische Mittel |
du musst aber auf Missstände hinweisen |
keine Umsetzung deiner Empfehlungen |
du musst dokumentieren, dass du gewarnt hast |
unterlassene Eskalation durch Dritte |
du musst korrekt eskalieren – nicht umsetzen |
Merke: Deine Verantwortung endet da, wo du keine Durchgriffsbefugnis hast – aber du musst frühzeitig warnen und sauber dokumentieren.
5. Deine Schutzmaßnahmen gegen persönliche Haftung
Um dein Haftungsrisiko aktiv zu reduzieren, solltest du:
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Regelmäßig schriftlich berichten (z. B. monatlich oder quartalsweise)
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Deine Empfehlungen dokumentieren – mit Zeitpunkt, Inhalt und Adressat
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Ein Aufgabenprotokoll führen (inkl. Eskalationen, Hinweise, Maßnahmen)
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Die Gefährdungsanalyse pflegen – mit Vermerken zu Aktualisierungen
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Schulungen und Unterweisungen belegen und archivieren
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Klaren Funktionsrahmen in der Geschäftsordnung oder Richtlinie sichern lassen
Tipp: Nutze strukturierte Vorlagen für Risikoberichte, Protokolle und Eskalationsmemos.
6. Berufshaftpflicht & D&O-Versicherung – sinnvoll?
Ja, definitiv. Folgende Versicherung ist empfehlenswert:
Wichtig: Achte auf Deckungssummen, die auch für bußgeldbewehrte Verstöße (z. B. gem. § 56 GwG) greifen. Nicht jede Standardversicherung schließt diese mit ein.
Weiterbildungstipp: Rechtssicher handeln – ohne Angst
Wenn du deine Funktion als Geldwäschebeauftragter wirksam und haftungssicher ausfüllen willst, ist kontinuierliche Weiterbildung Pflicht.
Im Lehrgang „Geldwäschebeauftragter – S+P Certified“ lernst du u. a.:
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was du darfst – und was du melden musst
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wie du bei Verstößen sauber dokumentierst
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wie du mit Risiko und Druck professionell umgehst
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Fazit: Deine Verantwortung kennt Grenzen – aber keine Lücken
Als Geldwäschebeauftragter bewegst du dich in einem Spannungsfeld: Verantwortung ohne Weisungsbefugnis.
Deshalb ist es entscheidend, dass du:
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deine Rechte und Grenzen kennst,
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deine Handlungen lückenlos dokumentierst,
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und dich nicht auf bloße Mündlichkeit verlässt.
Denn nur wer gut aufgestellt ist, kann im Ernstfall mit Rückgrat auftreten – und genau das macht dich zum starken Geldwäschebeauftragten.