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Was versteht man unter Forbearance? Definition, EBA & MaRisk

Rechtsstand: September 2026 · Lesezeit: rund 9 Minuten · Zielgruppe: Risikocontrolling, Interne Revision, Kreditmanagement

Forbearance bezeichnet die Zugeständnisse, die Kreditinstitute Kreditnehmern in finanziellen Schwierigkeiten gewähren, um einen Ausfall abzuwenden. Was kaufmännisch nach Kulanz klingt, ist tatsächlich ein streng regulierter Bereich mit eigener Aufsichtssystematik.

Management Summary

Im Finanzwesen bezeichnet Forbearance („Stundung“ oder „Entgegenkommen“) spezifische Maßnahmen, die Kreditinstitute ergreifen, wenn sich bei Kreditnehmern finanzielle Schwierigkeiten abzeichnen oder bereits eingetreten sind. Ziel ist es, die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers zu erhalten oder wiederherzustellen und einen drohenden Kreditausfall (Default) abzuwenden.

Der regulatorische Rahmen ergibt sich aus den EBA-Leitlinien zum Management notleidender und gestundeter Risikopositionen (NPE/FBE) und wurde in Deutschland direkt in die MaRisk überführt (BTO 1.2.5 und BTO 2.2.4). Ein zentraler Schwellenwert ist die 5-%-NPL-Quote: Wird sie überschritten, erwartet die Aufsicht eine dedizierte NPE-Strategie.

Mit der EZB-Leitlinie (EU) 2025/2595 wird der Fokus auf ein stringentes NPE- und Forbearance-Management künftig auch für weniger bedeutende Institute im SSM geschärft, mit systematischer Prüfung der Risikovorsorge nach Art. 47c CRR im Rahmen des SREP.

Inhalt dieses Beitrags

Typische Forbearance-Maßnahmen im Überblick

Wenn ein Kreditnehmer in Schwierigkeiten gerät, kann das Institut ihm mit folgenden Zugeständnissen entgegenkommen. Diese führen dazu, dass der Kredit als „gestundet“ (Forbearance Exposure – FBE) klassifiziert wird.

Maßnahme Beschreibung
TilgungsaussetzungVorübergehende Aussetzung der Rückzahlung des Kreditbetrags, um finanzielle Entlastung zu schaffen.
ZinssenkungReduzierung des Zinssatzes, um die laufende Belastung für den Kreditnehmer zu verringern.
LaufzeitverlängerungVerlängerung der Kreditlaufzeit, um die monatlichen Rückzahlungsbeträge zu senken.
ForderungsverzichtVerzicht auf einen Teil der ausstehenden Forderung durch das Kreditinstitut.

Der regulatorische Rahmen: EBA-Leitlinien für NPEs und FBEs

Forbearance ist kein rein kaufmännischer Akt, sondern wird von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) streng überwacht. Die relevanten Vorgaben finden sich in den EBA-Leitlinien für das Management von notleidenden und gestundeten Krediten (NPEs und FBEs).

  • NPE (Non-Performing Exposure): Ein notleidender Kredit, bei dem der Schuldner beispielsweise mehr als 90 Tage in Verzug ist.
  • FBE (Forbearance Exposure): Ein Kredit, bei dem Forbearance-Maßnahmen gewährt wurden. Ein FBE kann gleichzeitig ein NPE sein, muss es aber nicht.

Das Hauptziel der EBA ist es, die Stabilität der Bankbilanzen durch eine nachhaltige Reduktion von NPEs zu sichern.

Schwellenwert und Risikomanagement (NPL-Quote)

Ein wesentlicher Punkt der EBA-Leitlinien ist die Etablierung eines Schwellenwerts von 5 % für die NPL-Quote (Netto-Quote notleidender Kredite). Das ist kein „Zielwert“, sondern ein prudenzieller Rahmen: Überschreitet ein Institut diese 5-%-Schwelle, erwarten die Aufsichtsbehörden (BaFin/Bundesbank) eine detaillierte NPE-Strategie sowie verschärfte Governance- und Betriebsvereinbarungen zur Reduktion der Ausfälle.

Aufsichtliche Bewertung (SREP)

Die EBA-Leitlinien betonen, dass Forbearance-Maßnahmen nachhaltig („viable“) sein müssen. Sie dürfen nicht nur gewährt werden, um einen Ausfall künstlich zu verschieben, sondern müssen darauf abzielen, die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers langfristig wiederherzustellen. Die Effektivität des NPE- und Forbearance-Managements eines Instituts wird von den zuständigen Behörden im Rahmen des Aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) bewertet.

Umsetzung in Deutschland: Relevanz für die MaRisk

Die EBA-Leitlinien zu NPEs und Forbearance wurden direkt in die deutschen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) überführt, insbesondere in den Modulen BTO 1.2.5 und BTO 2.2.4. Für Chief Risk Officer und die Interne Revision bedeutet dies konkret:

  • Pflicht zur Früherkennung: Institute müssen über wirksame Frühwarnsysteme verfügen, um finanzielle Schwierigkeiten bei Schuldnern rechtzeitig zu erkennen.
  • Pflicht zur NPE-Strategie: Institute mit erhöhten NPE-Quoten (über 5 %) müssen der BaFin eine detaillierte Abbau-Strategie vorlegen.
  • Prozessanforderungen: Die MaRisk fordern klare Prozesse für Gewährung, Überwachung und Risikobewertung von Forbearance-Maßnahmen und notleidenden Krediten.

Aufsichtlicher Forbearance-Rahmen: neue EZB-Leitlinie (EU) 2025/2595

Mit der Leitlinie (EU) 2025/2595 (EZB/2025/40) wird der bereits aus den EBA-Leitlinien zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen bekannte Fokus auf ein stringentes NPE- und Forbearance-Management nun ausdrücklich auch für weniger bedeutende Institute im SSM geschärft.

Die nationalen Aufseher müssen künftig auf Basis von Art. 47c CRR systematisch prüfen, ob die Risikovorsorge für NPE – einschließlich Forbearance-Engagements – angemessen ist und die Ergebnisse in den SREP einfließen lassen. Unzureichende Deckung kann in aufsichtliche Maßnahmen münden, etwa zusätzliche Eigenmittelanforderungen oder qualitative Vorgaben. Für Institute mit NPL-Quoten ab 5 % entsteht damit neben den bereits in den MaRisk verankerten Pflichten ein zusätzlicher, europäisch harmonisierter Erwartungsrahmen zur Reduktion von Altbeständen und zur frühzeitigen, datenbasierten Steuerung von Stundungsentscheidungen.

Fazit

Forbearance ist ein notwendiges Instrument im Kreditmanagement, um auf Zahlungsschwierigkeiten von Kunden zu reagieren. Gleichzeitig ist es ein hochregulierter Bereich.

  • Forbearance-Maßnahmen müssen nachhaltig sein und dürfen einen Ausfall nicht nur künstlich verschieben.
  • Die 5-%-NPL-Quote ist ein zentraler prudenzieller Schwellenwert mit direkten Konsequenzen für die NPE-Strategie.
  • Die MaRisk-Module BTO 1.2.5 und BTO 2.2.4 verankern die EBA-Vorgaben verbindlich im deutschen Aufsichtsrecht.
  • Die EZB-Leitlinie (EU) 2025/2595 erweitert den Erwartungsrahmen künftig auch auf weniger bedeutende Institute.

Die EBA-Leitlinien und die MaRisk setzen einen strengen Rahmen, um sicherzustellen, dass Forbearance-Maßnahmen nachhaltig sind und Risiken in den Bankbilanzen transparent gesteuert werden.

Häufige Fragen

Was versteht man unter Forbearance im Bankwesen?+–

Forbearance bezeichnet Maßnahmen eines Kreditinstituts, die greifen, wenn ein Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Ziel ist es, die Zahlungsfähigkeit des Kunden wiederherzustellen, indem Kreditkonditionen temporär oder dauerhaft angepasst werden, um einen Ausfall zu vermeiden.

Welche konkreten Maßnahmen zählen zu Forbearance?+–

Typisch sind Tilgungsaussetzung, Zinssenkung, Laufzeitverlängerung und teilweiser Forderungsverzicht.

Was ist der Unterschied zwischen NPE und FBE?+–

NPE (Non-Performing Exposure) sind notleidende Kredite, etwa mit über 90 Tagen Verzug. FBE (Forbearance Exposure) sind Kredite, bei denen Zugeständnisse gewährt wurden. Ein FBE kann gleichzeitig ein NPE sein, muss es aber nicht.

Was passiert, wenn die NPL-Quote eines Instituts 5 % übersteigt?+–

Die 5-%-Schwelle ist ein aufsichtlicher Orientierungswert. Wird sie überschritten, erwartet die Aufsicht eine dedizierte NPE-Strategie, verstärkte Governance-Strukturen und wirksame Maßnahmen zum aktiven Abbau des Bestands notleidender Kredite.

Welche Anforderungen stellen die MaRisk an Forbearance?+–

Die MaRisk, insbesondere BTO 1.2.5 und BTO 2.2.4, verlangen wirksame Frühwarnsysteme, klare dokumentierte Prozesse für Gewährung und Überwachung sowie eine Bewertung, ob Maßnahmen nachhaltig sind und die Rückzahlungsfähigkeit langfristig sichern.

Wie prüft die Aufsicht die Forbearance-Maßnahmen?+–

Die Bewertung erfolgt im Rahmen des SREP: Geprüft wird, ob das Risikomanagement solide ausgestaltet ist, ob die gewährten Maßnahmen angemessen und tragfähig sind und ob Strategien zum Abbau von NPEs wirksam umgesetzt werden.

Quellen

Primärquellen zuerst. Jede Angabe in diesem Beitrag ist gegen diese Quellen geprüft.

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  • Früherkennung: Wie du Risiken im Kreditgeschäft frühzeitig erkennst.
  • Risikotragfähigkeit: Wie Kreditausfälle und Forbearance das Eigenkapital belasten und ICAAP korrekt gesteuert wird.
  • Regulatorik-Update: MaRisk-Novellen und die Umsetzung der NPE-Guidelines im Detail.
  • Qualifizierung im Team: Das MaRisk-Seminar vermittelt aktuelle Anforderungen an Kreditrisikomanagement und NPE-Steuerung.

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Achim Schulz
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Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance | Senior Expert für Risikomanagement & C-Level Advisory

Achim Schulz kennt BaFin-Prüfungen nicht nur vom Papier. Mit der S+P Compliance Services agiert er täglich als aktiver Auslagerungsdienstleister für regulierte Institute. Er setzt die komplexen Anforderungen jeden Tag in der eigenen Praxis um. Daher weiß er aus erster Hand: Regulatorik und operative Effizienz dürfen sich nicht ausschließen. Genau diese Balance entscheidet heute über den Erfolg eines Instituts. Er ist ein gefragter Sparringspartner für Vorstände, Compliance Officer und Auslagerungsbeauftragte. Der Grund? Er kennt die Materie aus dem operativen Tagesgeschäft. Er erfüllt die harte Erwartungshaltung der Aufsicht täglich selbst. Und er kennt die Hürden der täglichen Praxis ganz genau. In seinen Seminaren schützt er Teilnehmer vor dem gefürchteten "bürokratischen Overkill". Er übersetzt trockene EBA-Leitlinien und KWG-Paragraphen in schlanke Prozesse. Das ist keine graue Theorie, sondern erprobte, revisionssichere Praxis, die im Institut wirklich funktioniert. Mithilfe der S+P Tool Box rüstet er dich mit sofort einsetzbaren Frameworks aus. Das klare Ziel: Absolute Souveränität bei der nächsten BaFin-Sonderprüfung. Du hast dein Auslagerungsmanagement rechtssicher im Griff. Und du sicherst deine eigene Verantwortung lückenlos ab.

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