Forbearance bezeichnet im Finanzwesen Maßnahmen, die von Kreditinstituten ergriffen werden, wenn sich finanzielle Schwierigkeiten bei Kreditnehmern abzeichnen oder bereits eingetreten sind. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers zu erhalten und einen möglichen Kreditausfall zu vermeiden.
Typische Forbearance-Maßnahmen umfassen die Tilgungsaussetzung, bei der der Kreditnehmer für einen bestimmten Zeitraum von der Rückzahlung des Kreditbetrags befreit wird, die Zinssenkung, welche die finanzielle Belastung durch niedrigere Zinszahlungen verringert, die Laufzeitverlängerung, die zu einer Streckung der Rückzahlungsfrist führt, und den Forderungsverzicht, bei dem das Kreditinstitut auf einen Teil der Kreditforderung verzichtet.
Diese Maßnahmen sind Teil eines risikobewussten Kreditmanagements und sollen sowohl den Kreditnehmer in schwierigen Zeiten unterstützen als auch das Risiko eines Kreditausfalls für das Institut minimieren.
Die EBA-Leitlinien für das Management von notleidenden und gestundeten Krediten (NPEs und FBEs) sind darauf ausgerichtet, Kreditinstitute bei der effektiven Handhabung dieser Kredite zu unterstützen. Ihr Hauptziel ist es, eine nachhaltige Reduktion von NPEs zu erreichen, um die Stabilität der Bankbilanzen zu gewährleisten und das Kreditgeschäft in der Realwirtschaft zu fördern.
Diese Leitlinien beinhalten solide Risikomanagementpraktiken, inklusive Überwachungs- und Frühwarnsysteme sowie interne Kontrollrahmen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Leitlinien ist die Festlegung eines Schwellenwerts für das Verhältnis von notleidenden Krediten (NPL) auf 5%. Dieser Wert dient als Richtlinie für Kreditinstitute zur Entwicklung von NPE-Strategien sowie Governance- und Betriebsvereinbarungen.
Der Schwellenwert soll nicht als ideales Niveau für NPLs gesehen werden, sondern vielmehr als ein prudentialer Rahmen, um eine strengere Aufsicht und Überwachung bei steigenden NPE-Niveaus zu gewährleisten.
Die Leitlinien beinhalten auch spezifische Anforderungen für das Gewähren von Forbearance-Maßnahmen, mit einem Fokus auf deren Lebensfähigkeit. Es wird betont, dass diese Maßnahmen nur dann gewährt werden sollten, wenn sie das Ziel haben, die nachhaltige Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers wiederherzustellen.
Zudem legen die Leitlinien fest, dass die Bewertung der NPE-Managementaktivitäten von Kreditinstituten durch die zuständigen Behörden als Teil des Aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) erfolgen soll, wobei Proportionalitätsaspekte berücksichtigt werden.
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