S+P Seminar L18 · Compliance

Compliance & Sanctions Officer:
Sanktionsrecht 2026/2027 in der Praxis umsetzen

Ein Tag. Drei Werkzeuge für dein Sanktions-Screening.

Dein Update-Seminar zu EU-Finanzsanktionen, Embargos und dem seit Februar 2026 verschärften Sanktionsstrafrecht. Du nimmst drei Werkzeuge mit: Eigentums- und Kontrollprüfbogen, Trefferprotokoll und Meldematrix.

Für

  • Compliance Officer
  • Geldwäschebeauftragte
  • Embargo- & Sanktionsbeauftragte
  • Live-Online
  • Mit Praxisfällen
  • Update 2026/2027

Dein Seminartag

09.15 bis 17.00 Uhr · Online

930 €

Online

zzgl. gesetzl. MwSt. · ab 2 Personen aus einem Unternehmen 10 % Nachlass für alle

Ein Klick auf dein Wunschdatum führt direkt zur Buchung. Inklusive Teilnahmezertifikat & Digital Badge.

  1. 01 Rechtsupdate & Verbote Welche Verbotsart greift, ab wann sie gilt und welche Haftung droht. Inhalte ansehen Block 01 Wegfall der Schonfrist Verbotsarten und Anwendungsfristen Verbandsgeldbuße nach § 19 AWG Zum Programm
  2. 02 Eigentum, Kontrolle & Treffer Beteiligungsketten auflösen, Kontrolle bewerten, Treffer entscheiden. Inhalte ansehen Block 02 Mindestens 50 % mit Zusammenrechnung Kontrolle auch unterhalb der Schwelle Sperre und Freigabe dokumentieren Zum Programm
  3. 03 Meldungen, Screening & Governance Meldungen zuordnen, Kontrollen wirksam aufsetzen, Neulistungen belegen. Inhalte ansehen Block 03 Meldematrix mit Frist und Nachweis Bestand, Transaktion, Wirksamkeit EBA-Leitlinien und AMLR Zum Programm
1 Seminartag
Update für die Praxis
6,0 Zeitstunden
Fachliche Weiterbildung
S+P Tool Box
Prüfbogen, Protokoll und Meldematrix
Zertifikat & Badge
Teilnahme dokumentieren

Das ausführliche Programm

Ein Seminartag.
Drei Praxisblöcke, drei bearbeitete Werkzeuge.

  1. 01

    Rechtsupdate und Verbotsprüfung

    Kurze Wiederholung der Grundlagen, dann der aktuelle Rechtsstand: welche Verbotsart greift, ab wann sie gilt und welche Haftung droht. Dein Werkzeug: das Trefferprotokoll für die Verbotsprüfung.

    • Grundlagen kompakt: Verfügungs- und Bereitstellungsverbot (Art. 2 VO (EU) Nr. 269/2014) und unmittelbare Geltung der EU-Sanktionsverordnungen
    • Verbotsarten unterscheiden: Total-, Teil- und Waffenembargos, Finanz-, Transaktions- und Investitionsverbote, Kredite, Garantien und Akkreditive, Bezüge zu Kryptowerten und Versicherungen
    • Maßgebliche Zeitpunkte: Wirksamkeit neuer Maßnahmen, maßnahmenspezifische Anwendungsfristen, Erfüllungsverbot und Altvertragsklauseln
    • AWG-Novelle seit 06.02.2026: neue Straftatbestände (§ 18 Abs. 1 AWG) und Wegfall der Schonfrist (§ 18 Abs. 11 AWG a. F.)
    • Strafbarkeit bei Leichtfertigkeit für Embargoverstöße mit Dual-Use-Gütern (§ 18 Abs. 8a AWG)
    • Verbandsgeldbußen bis 40 Mio. € bei den Anknüpfungstaten des § 19 Abs. 7 und 8 AWG: vorsätzliche Straftaten nach § 18 Abs. 1 AWG und entsprechende Aufsichtspflichtverletzungen
    • Sanktionsverstoß als Vortat der Geldwäsche und Vermögensabschöpfung nach RL (EU) 2024/1260
    • Kein Namenstreffer, trotzdem verboten: güter-, sektor- und transaktionsbezogene Verbote prüfen
  2. 02

    Eigentum, Kontrolle und Fallentscheidung

    Beteiligungsketten auflösen, Kontrolle bewerten und Treffer nachvollziehbar entscheiden. Dein Werkzeug: der Eigentums- und Kontrollprüfbogen.

    • Eigentum nach den EU Best Practices prüfen: mindestens 50 % und Zusammenrechnung gelisteter Beteiligungen (Ratsdok. 11623/24, Nr. 63; rechtlich nicht bindend)
    • Kontrolle davon getrennt bewerten: rechtliche und tatsächliche Einflussmöglichkeiten, auch unterhalb der Eigentumsschwelle
    • Red Flags: Strohpersonen, Trusts, Briefkastengesellschaften, Rückkaufoptionen und Weisungsrechte
    • EuGH, Urteil vom 12.03.2026, C-84/24 (EM System): Kontrollbewertung bei 50 % Kapitalbeteiligung nach der Belarus-VO (EG) Nr. 765/2006 einordnen
    • Treuhandverwaltung (§ 6a AWG) und Anteilspflegschaft (§§ 6b bis 6g AWG)
    • Treffer qualifizieren: Identitätsabgleich, Datenquellen, Sperrentscheidung, Prüfung und Freigabe
  3. 03

    Meldungen, Screening und Governance

    Meldungen der richtigen Stelle zuordnen, Kontrollen wirksam aufsetzen und Neulistungen belegbar umsetzen. Dein Werkzeug: die Meldematrix.

    • Meldepflichten nach Anlass und Rechtsgrundlage unterscheiden: eingefrorene Vermögenswerte, Eigenmeldungen gelisteter Personen und Informationen über Verstöße oder Umgehungen
    • Grundzuordnung: Gelder an die Deutsche Bundesbank, wirtschaftliche Ressourcen an das BAFA, Eigenmeldungen gelisteter Personen an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (§ 10 SanktDG)
    • Empfänger, Frist, Verantwortliche und Nachweis festlegen; FIU-Schnittstelle und Vermeidung doppelter Meldungen gesondert prüfen
    • Kundenbestandsprüfung, präventive Transaktionskontrolle und nachgelagerte Wirksamkeitskontrolle unterscheiden
    • Sanktionsrechtliche Verbote von AML-Verdachtsindikatoren abgrenzen und die Sonderregelung für Echtzeitüberweisungen nach Art. 5d SEPA-Verordnung beachten
    • Neulistungen belegen: Prüflauf, betroffene Bestände, Sperrentscheidung, Eskalation und Abschlussnachweis
    • Sanktions-Governance nach den EBA-Leitlinien: Anwendungsbereich bestimmen, Sanktions- und Umgehungsrisiken bewerten, Verantwortlichkeiten festlegen und Kontrollen auf Wirksamkeit prüfen – EBA/GL/2024/14 für die erfassten Institute, EBA/GL/2024/15 für Zahlungs- und Kryptowerte-Dienstleister im jeweiligen Anwendungsbereich
    • Eskalationsstufen im internen Kontrollsystem, Prüfung durch die Interne Revision und verschärfte Kontrollpflichten bei Drittländern mit hohem Risiko

Für wen

Compliance Officer, Geldwäschebeauftragte sowie Embargo- und Sanktionsbeauftragte in Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die ihre bestehenden Prozesse auf den Rechtsstand 2026/2027 bringen.

Was mitbringen

Grundkenntnisse im Sanktions- oder Geldwäscherecht helfen, weil diese Seite den Schwerpunkt auf die Änderungen legt. Übernimmst du Sanktions-Compliance neu, findest du den Einstieg auf der Seite Sanktionen und Embargos: Compliance sicher navigieren.

Aktueller Stand

Jeder Termin arbeitet mit dem am Seminartag geltenden Rechtsstand – neue Sanktionspakete, Listungen und Leitlinien werden laufend fortgeschrieben.

Regulatorisches Update · Stand 27.09.2026

Was sich für dein Sanktions-Screening konkret ändert.

Sieben relevante Änderungen für Verbotsprüfung, Screening, Trefferbearbeitung und Meldewege – im Seminar in allen drei Praxisblöcken eingeordnet, mit klarer Trennung von bisheriger und neuer Regelung und den jeweils maßgeblichen Anwendungszeitpunkten.

Bisherige und neue Regelung im Vergleich
Bisherige Regelung Neue Regelung
Sanktionsstrafrecht: Straftatbestände und BußgelderNach § 18 Abs. 11 AWG a. F. blieb straflos, wer binnen zwei Werktagen nach Veröffentlichung eines Rechtsakts ohne Kenntnis dagegen verstieß. Leichtfertige Embargoverstöße mit Dual-Use-Gütern waren Ordnungswidrigkeiten; Verbandsgeldbußen richteten sich nach dem allgemeinen Rahmen des § 30 Abs. 2 OWiG. Seit 06.02.2026Die Schonfrist ist ersatzlos entfallen. § 18 Abs. 1 AWG erfasst zusätzlich Verstöße gegen Finanz-, Transaktions- und Investitionsverbote. Leichtfertige Embargoverstöße mit Dual-Use-Gütern nach Anhang I oder IV VO (EU) 2021/821 sind Straftaten (§ 18 Abs. 8a AWG). Verbandsgeldbußen bis 40 Mio. € sind bei den in § 19 Abs. 7 und 8 AWG bezeichneten Anknüpfungstaten möglich: vorsätzliche Straftaten nach § 18 Abs. 1 AWG und entsprechende Aufsichtspflichtverletzungen. Grundlage ist das Gesetz vom 03.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 27) zur Umsetzung der RL (EU) 2024/1226.
Melde- und Informationspflichten§ 18 Abs. 5a AWG a. F. stellte nur Verstöße gegen die Meldepflicht nach Art. 9 Abs. 2 lit. a VO (EU) Nr. 269/2014 unter Strafe. Eine freiwillig nachgeholte Meldung konnte nach § 18 Abs. 13 AWG a. F. strafbefreiend wirken. Seit 06.02.2026§ 18 Abs. 5a AWG erfasst vorsätzliche Verstöße gegen die dort bezeichneten unionsrechtlichen Melde- und Informationspflichten umfassender, einschließlich Informationen, die in Ausübung einer Berufspflicht erlangt wurden (Nr. 2). Die frühere besondere Strafbefreiung durch freiwillige Nachholung ist entfallen. Tatbestandsvoraussetzungen, Bußgeldrisiken und die Ausnahme des § 18 Abs. 13 AWG für bestimmte Berufsgeheimnisträger zu Nr. 2 sind gesondert zu prüfen.
21. Sanktionspaket gegen RusslandDas Transaktionsverbot des Art. 5h VO (EU) Nr. 833/2014 erfasste die bis zum 20. Paket aufgeführten Kredit- und Finanzinstitute. Vom 23.07.2026 · gestaffelte FristenVO (EU) 2026/1848, in Kraft seit 24.07.2026, erweitert Finanz- und Transaktionsbeschränkungen. Für die 33 zusätzlichen Institute in Anhang XIV gilt das Transaktionsverbot ab 13.08.2026, für die neue Raffinerielistung in Anhang XLVII Teil D ab 25.01.2027. Hinzu kommen neue Einzellistungen in Anhang I VO (EU) Nr. 269/2014 und erfasste Kryptowerte-Plattformen aus Drittstaaten. Entscheidend sind neben den neuen Einträgen Verbotsart, betroffener Anhang, Ausnahmen und maßnahmenspezifische Anwendungsfristen.
EBA-Leitlinien zu restriktiven MaßnahmenSpezielle Leitlinien der EBA zur Umsetzung restriktiver Maßnahmen lagen nicht vor; Governance und Screening folgten den allgemeinen Organisationspflichten und der Aufsichtspraxis. Seit 30.12.2025EBA/GL/2024/14 und EBA/GL/2024/15 behandeln Sanktionsrisikoanalyse, Governance sowie Screening und Kontrollen – mit unterschiedlichen Adressatenkreisen: /14 für die erfassten Institute, /15 für Zahlungs- und Kryptowerte-Dienstleister im jeweiligen Anwendungsbereich. Sie unterscheiden Kunden-, Transfer- und Wirksamkeitsprüfung und sehen für Transfers grundsätzlich eine Prüfung vor Bereitstellung der Gelder vor; für Echtzeitüberweisungen gilt Art. 5d SEPA-Verordnung. Auf Nicht-Finanzunternehmen sind die Leitlinien nicht pauschal übertragbar.
Eigentum und KontrolleNach den EU Best Practices von 2018 lag Eigentum erst bei mehr als 50 % der Eigentumsrechte einer gelisteten Person vor. Seit 03.07.2024 · EuGH 12.03.2026Die aktualisierten, rechtlich nicht bindenden EU Best Practices (Ratsdok. 11623/24, Nr. 63) nehmen Eigentum bei mindestens 50 % an und rechnen gelistete Beteiligungen zusammen. Davon getrennt ist Kontrolle anhand rechtlicher und tatsächlicher Einflussmöglichkeiten zu bewerten, auch unterhalb der Schwelle (Nr. 64 bis 67). Der EuGH hat mit Urteil vom 12.03.2026 (C-84/24, EM System) zur Belarus-VO (EG) Nr. 765/2006 die Kriterien konkretisiert, nach denen eine 50-%-Kapitalbeteiligung einer gelisteten Person das Einfrieren der Gelder einer nicht gelisteten Gesellschaft trägt.
Vermögensabschöpfung bei SanktionsverstößenDie RL (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten ist seit 2024 in Kraft; ein deutsches Umsetzungsgesetz lag nicht vor. Umsetzungsfrist 23.11.2026Die Richtlinie stärkt Aufspüren, Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten, auch bei Verstößen gegen EU-Sanktionen. Der Bundestag hat den Regierungsentwurf am 24.09.2026 in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen (BT-Drs. 21/5869 und 21/8159). Zustimmung des Bundesrates, Verkündung und Inkrafttreten stehen zum Stand 27.09.2026 aus und werden für den jeweiligen Seminartermin gesondert geprüft.
Sanktionsrisiken nach der AMLRDie Pflichten zum Einfrieren und zum Bereitstellungsverbot ergeben sich unmittelbar aus den EU-Sanktionsverordnungen. Die geldwäscherechtliche Risikoanalyse war nicht ausdrücklich auf alle gezielten finanziellen Sanktionen der Union erstreckt. Ab 10.07.2027Verpflichtete überführen Sanktions- und Umgehungsrisiken in interne Kontrollen (Art. 9), Risikoanalyse (Art. 10) und laufende Kundenprüfung – mit Sanktionsprüfung nach Art. 20 Abs. 1 Buchst. d und deren Wiederholung nach Art. 26 Abs. 4 VO (EU) 2024/1624. Art. 20 Abs. 1 Buchst. d stellt bei Eigentumsrechten auf mehr als 50 % ab, die Best Practices auf mindestens 50 %. Bestehende Sanktions- und sektorspezifische Kontrollpflichten bleiben unberührt; die begrenzten Ausnahmen zum Anwendungsbeginn regelt Art. 90.

Dein Praxistransfer: Lege für neue und geänderte Maßnahmen fest, ab welchem Zeitpunkt sie in deinen Kontrollen greifen, und dokumentiere je Neulistung Prüflauf, betroffene Bestände, Sperrentscheidung und Abschluss. Trenne in deiner Prüfung Eigentum von Kontrolle, bestimme für jeden Meldeanlass Empfänger, Frist und Nachweis und kläre, welche EBA-Leitlinien für dein Haus gelten.

Praxiswerkstatt

Wie entscheidest du,
wenn der Treffer nicht eindeutig ist?

Drei Fälle ziehen sich durch den Seminartag. An ihnen bearbeitest du Eigentums- und Kontrollprüfbogen, Trefferprotokoll und Meldematrix.

Fall 01 · Eigentum

Der Einfluss hinter dem Trust.

Ein Neukunde wird über einen Trust und zwei Briefkastengesellschaften gehalten. Keiner der eingetragenen Gesellschafter ist gelistet. Der Protektor des Trusts ist ein naher Angehöriger einer gelisteten Person, kann den Treuhänder abberufen und muss Ausschüttungen zustimmen.

Deine Aufgabe: Lege die Eigentums- und Einflussstruktur offen. Prüfe direkte und indirekte Beteiligungen sowie die Rollen und Einflussmöglichkeiten der an der Trust-Struktur Beteiligten. Dokumentiere im Prüfbogen, ob Eigentum, Kontrolle oder weiterer Ermittlungsbedarf vorliegt.

Fall 02 · Verbotsprüfung

Kein Treffer – und trotzdem verboten?

Ein Kunde aus einem Drittland beauftragt die Bezahlung einer Lieferung von Autoteilen aus Russland. Der Namensabgleich ist negativ. Länderrisiken deckt die bestehende Screening-Strategie nur pauschal ab.

Deine Aufgabe: Prüfe, ob ein güter-, sektor- oder transaktionsbezogenes Verbot greift und welche Anwendungsfrist gilt. Ordne das Länderrisiko ein und leite Prüfschritte, Eskalation und die Entscheidung im Trefferprotokoll ab.

Fall 03 · Neulistung

Die Neulistung erscheint am Morgen.

Das Amtsblatt veröffentlicht ein neues Sanktionspaket. Am selben Tag steht eine Zahlung an einen Geschäftspartner an, dessen Mehrheitseigner neu gelistet ist. Der Listenanbieter liefert die aktualisierte Datei erst am Folgetag.

Deine Aufgabe: Entscheide über Sperre und Prüflauf ab dem maßgeblichen Wirksamkeitszeitpunkt. Dokumentiere betroffene Bestände, Sperrentscheidung, Eskalation und Abschlussnachweis und bestimme Meldeanlass, Empfänger und Frist in deiner Meldematrix.

Dein Ergebnis

Was du an einem Tag erreichst

  1. 01 Eigentum & Kontrolle

    Du prüfst Beteiligungsketten nach den EU Best Practices und bewertest Kontrolle getrennt davon – auch unterhalb der Eigentumsschwelle.

  2. 02 Trefferbearbeitung

    Du qualifizierst Treffer über Identitätsabgleich und Datenquellen und dokumentierst Sperrentscheidung, Prüfung und Freigabe.

  3. 03 Meldewege

    Du bestimmst für jeden Meldeanlass Rechtsgrundlage, Empfänger, Frist, Verantwortliche und Übermittlungsnachweis.

  4. 04 Screening

    Du unterscheidest Kundenbestands-, Transaktions- und Wirksamkeitskontrolle und belegst die Umsetzung jeder Neulistung.

  5. 05 Governance

    Du ordnest Straf- und Bußgeldrisiken ein und verankerst Verantwortlichkeiten und Eskalation im internen Kontrollsystem.

  6. 06 Nachweis

    Du erhältst das S+P Teilnahmezertifikat mit dokumentierten Inhalten und 6,0 Zeitstunden sowie das Digital Badge.

Selbsteinschätzung

Wie belastbar ist
dein Sanktions-Screening heute?

Im Seminarpreis enthalten

Direkt anwenden. Aktuell bleiben.

Dein Seminar wirkt über den Veranstaltungstag hinaus: mit der S+P Tool Box und deinen drei Werkzeugen und S+P C.O.R.E. für regelmäßige Updates zu neuen Sanktionspaketen, Leitlinien und Meldepflichten.

Vom Seminarwissen zur praktischen Anwendung.

01 · Direkt anwenden

S+P Tool Box

Dein Werkzeugkasten für Sanktionen und Embargos.

Nutze die Seminarinhalte direkt in deinem Arbeitsalltag. Die Tool Box ist ohne Aufpreis im Seminarpreis enthalten und enthält deine drei Werkzeuge. Zu jedem Werkzeug erhältst du ein ausgefülltes Fallbeispiel.

  • Vorträge, Leitfäden und Rechtsstand als PDF: die Seminarinhalte kompakt zum Nachlesen, mit Anleitungen für das Monitoring von Embargos und Sanktionen.
  • Eigentums- und Kontrollprüfbogen: Beteiligungskette, gelistete Beteiligte, Kontrollindikatoren und Entscheidung.
  • Trefferprotokoll: Identitätsabgleich, Datenquellen, Sperrentscheidung, Prüfung und Freigabe.
  • Meldematrix: Meldeanlass, Rechtsgrundlage, Empfänger, Frist, Verantwortliche und Übermittlungsnachweis.

Dein Vorteil Du beginnst mit konkreten Arbeitshilfen und passt sie an deine Kunden, Länder und Freigabeprozesse an.

S+P Tool Box entdecken

02 · Aktuell bleiben

S+P C.O.R.E.

Dein Update. Dein Austausch. Dein nächster Impuls.

Sanktionspakete, Listungen und Aufsichtspraxis ändern sich laufend. Mit S+P C.O.R.E. ordnest du aktuelle Entwicklungen ein und diskutierst Umsetzungsfragen mit Fachverantwortlichen und Experten. Mit deiner Buchung bist du unbefristet und kostenfrei dabei – mit einem Update pro Quartal.

  • Sanktionspakete: neue Verbote und Listungen in Screening und Prozesse übertragen.
  • Eigentum und Kontrolle: Rechtsprechung und Leitlinien zur Kontrollbewertung einordnen.
  • Meldewege: Zuständigkeiten und Fristen nach Rechtsänderungen überprüfen.
  • Geldwäsche-Schnittstelle: Sanktionsrisiken in der Risikoanalyse abbilden.

Dein Vorteil Du bleibst auch nach dem Seminar mit aktuellen Sanktionsthemen und dem S+P Expertennetzwerk verbunden.

S+P C.O.R.E. entdecken

Bei jeder Buchung enthalten: unbefristet und kostenfrei, ein Update pro Quartal. Zu jedem Update-Event meldest du dich kurz an – so können wir das Update auf Teilnehmerzahl und Branchen abstimmen.

Compliance Anforderungen in die Praxis übertragen.
Optimization Prozesse und Strukturen weiterentwickeln.
Regulatory Regulatorische Entwicklungen einordnen.
Exchange Erfahrungen teilen und Fragen diskutieren.

S+P Certified

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mit dokumentierten Inhalten

Digital Badges und Teilnahmezertifikat der S+P Compliance-Seminare

Zeig, was in dir steckt.

Nach dem Seminartag bekommst du deinen Nachweis digital – dort einsetzbar, wo er gesehen wird: im LinkedIn-Profil, im Lebenslauf und gegenüber Vorgesetzten und Prüfern.

  • S+P Teilnahmezertifikat mit Inhalt, Umfang und Stand
  • Digital Badge für Profil, Lebenslauf und Personalakte
  • 6,0 Zeitstunden als Fortbildungsnachweis ausgewiesen

Das steht auf deinem Teilnahmezertifikat

Umfang
6,0 Zeitstunden
Netto-Unterrichtszeit gemäß strukturierter Seminarplanung.
Inhalte I
Rechtsupdate · Verbote · Haftung
Rechtsupdate, Verbotsarten und Anwendungszeitpunkte sowie das Sanktionsstrafrecht seit 06.02.2026.
Inhalte II
Eigentum · Meldung · Governance
Eigentums- und Kontrollprüfung, Trefferentscheidung, Meldewege, Sanktionskontrollen und Governance.
Stand
Rechtsstand des Termins
Das Zertifikat nennt den Stand, mit dem am Seminartag gearbeitet wurde.

Über den Referenten

Achim Schulz

Porträt von Achim Schulz

Geschäftsführer der S+P Unternehmerforum & der S+P Compliance · Geldwäscheprävention & Sanktions-Compliance

Achim Schulz ist selbst als Geldwäschebeauftragter (MLRO) für Banken, Wertpapierinstitute und weitere BaFin-regulierte Institute bestellt. Über die S+P Compliance verantwortet er ausgelagerte Beauftragtenfunktionen in der Praxis. Im Seminar überträgt er dieses Praxis- und Prüfungswissen auf Sanktions-Screening, Trefferbearbeitung und Meldewege.

LinkedIn-Profil  ·  Redaktion & Experten

Termine und Buchung

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für das Seminar L18

Ort S+P Seminare Datum
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Frage zu Termin, Rechnung oder Anmeldung für mehrere Personen?

Schreib uns – die Antwort kommt in der Regel am nächsten Werktag. Meldest du dich mit mindestens zwei Personen aus einem Unternehmen an, erhalten alle Teilnehmenden 10 % Nachlass; für ein ganzes Compliance-Team ist eine Inhouse-Schulung meist wirtschaftlicher.

Erfahrungen von Teilnehmenden

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Unabhängige Bewertungen zu unseren Seminaren findest du auf zwei Bewertungsportalen.

Hinweis zur Echtheit: Die Bewertungen werden von ProvenExpert und Trustpilot erhoben, geprüft und angezeigt. Wie die Portale sicherstellen, dass Bewertungen auf einer tatsächlichen Teilnahme beruhen, erläutern sie jeweils auf ihren Profilseiten.

Fragen

Häufig
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Etwas offen geblieben? Schreib uns – Antwort in der Regel am nächsten Werktag.

Nächster Schritt

Prüfe Treffer nachvollziehbar.
Melde fristgerecht.

Melde dich jetzt an und nimm Eigentums- und Kontrollprüfbogen, Trefferprotokoll und Meldematrix direkt in deinen Arbeitsalltag mit. Ein Tag live online, 6,0 Zeitstunden, S+P Teilnahmezertifikat und Digital Badge, Tool Box und unbefristet kostenfreies C.O.R.E. Update inklusive.

Seminar L18

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zzgl. gesetzlicher MwSt. · 1 Tag · Online

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