Du suchst ein Update zu den aufsichtsrechtlichen MaRisk-Anforderungen? Mit Seminare MaRisk + Online Schulungen MaRisk erlernst du die notwendigen fachlichen Skills. CRD V, CRR II, SREP und §25 KWG prägen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Die neuen Anforderungen an das Geschäftsmodell, den Kapitalplanungsprozess, die Risikotragfähigkeit sowie die Liquiditätssteuerung werden mit Seminare MaRisk + Online Schulungen MaRisk behandelt.
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Seminare MaRisk + Online Schulungen MaRisk
Die neuen MaRisk werden für Veränderungen in der Regulierung der Finanzindustrie sorgen. In unseren Seminaren geben wir dir einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Seminare MaRisk + Online Schulungen MaRisk richten sich an Fach- und Führungskräfte aus Finanzunternehmen, die ihr Risikomanagement kennenlernen und verbessern wollen. Die Teilnehmer lernen, wie ein angemessenes und wirksames Risikomanagement unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit aufgebaut wird. Insbesondere werden Strategien zur Risikominimierung und entsprechende Kontrollverfahren vorgestellt. Die Seminare MaRisk bieten den Teilnehmern einen umfassenden Überblick über das Thema Risikomanagement in Finanzunternehmen.
Die Seminare MaRisk richten sich an alle Unternehmensmitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit dem Thema Risikomanagement befasst sind. Die Seminare vermitteln einen fundierten Überblick über die aktuellen Regularien und erläutern die Umsetzung der MaRisk in der Praxis. Besonderer Wert wird auf die Einbindung des Aufsichtsorgans in das Risikomanagement gelegt. Die Seminare bieten eine hervorragende Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung der MaRisk in deinem Unternehmen.
Durch die Verordnung, die Capital Requirements Regulation (CRR), werden Teile der aufsichtlichen Anforderungen an Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute erstmals in einer unmittelbar anwendbaren EU-Verordnung geregelt. Einen Überblick zu den wichtigsten Regelungen erhältst du mit Seminare MaRisk.
Die CRR beschränken sich dagegen im Wesentlichen auf Regelungen, die eine Beteiligung der nationalen Aufsichtsbehörden erfordern, so etwa die Erteilung oder Aufhebung von Erlaubnissen, die aufsichtlichen Eingriffsbefugnisse und Sanktionen sowie den aufsichtlichen Überprüfungs- und Evaluierungsprozess der Säule II (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP).
Zwar wird die unmittelbar anwendbare EU-Verordnung nicht national umgesetzt, allerdings ist das bestehende nationale Recht dafür um alle konkurrierenden oder der EU-Verordnung entgegenstehenden Vorschriften zu bereinigen. Dies betrifft neben dem Kreditwesengesetz (KWG) insbesondere die Solvabilitätsverordnung (SOLVV) und die Groß- und Millionenkreditverordnung (GROMIKV).
Eine nationale Umsetzung bleibt außerdem im Hinblick auf jene Institute im Sinne des KWG erforderlich, die nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich der CRD IV fallen, weil sie keine Einlagenkreditinstitute sind. Mit Seminare MaRisk erhältst du die wichtigsten Regelungen mit Checklisten und Umsetzungshilfen kompakt aufbereitet.
Die Richtlinie CRD V, die die einzelnen Mitgliedstaaten noch umsetzen müssen, umfasst die Regelungen, die sich an die nationalen Aufsichtsbehörden richten oder es erfordern, dass diese tätig werden. Dies sind neben Regelungen zur aufsichtlichen Zusammenarbeit insbesondere die qualitativen Vorschriften der Säule II zur unternehmensinternen Beurteilung der Kapitaladäquanz (Internal-Capital-Adequacy-Assessment-Process – ICAAP) und zum SREP. Die wichtigsten Stellschrauben erläutern wir dir in Seminare MaRisk.
Hinzu kommen Regelungen zum Erlaubnisverfahren, zur Anteilseignerkontrolle und zu den aufsichtlichen Maßnahmen und Sanktionen. Diese sind mit der CRD IV harmonisiert worden. Bisher wichen die Maßnahmen- und Sanktionsregimes innerhalb der EU stark voneinander ab. Künftig steht den nationalen Aufsichtsbehörden EU-weit ein einheitliches Mindestinstrumentarium zur Verfügung. Zudem ist der Bußgeldkatalog vereinheitlicht worden. Einen Überblick zu den wichtigsten Regelungen erhältst du mit Seminare MaRisk.
MaRisk 7.0 sollen im 4. Quartal 2022 veröffentlicht werden. Mit den MaRisk 7.0 sind folgende Verschärfungen geplant:
Einen Überblick zu den wichtigsten Regelungen erhältst du mit Seminare MaRisk.
Risikomanagement ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung. Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement sollten in jedem Unternehmen bekannt sein und regelmäßig überprüft werden. Durch ein effektives Risikomanagement können potenzielle Risiken minimiert und unvorhergesehene Ereignisse vermieden werden. Ein effektives Risikomanagement ist somit eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg eines Unternehmens.
Die Seminare MaRisk 7.0 richten sich an Finanzunternehmen und behandeln die neuesten Entwicklungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung. Darüber hinaus werden Direktinvestitionen in Immobilien, Spezialfonds sowie die Geschäftsmodellanalyse thematisiert.
Ziel der MaRisk Seminare ist es, die Teilnehmer mit den aktuellsten Entwicklungen vertraut zu machen und ihnen Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der MaRisk 7.0 in ihrem Unternehmen zu geben.
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