Neues Geldwäschegesetz 2017 – verschärfte Anforderungen – höhere Bußgelder – neue Anforderungen für den Geldwäschebeauftragten: Das neue Geldwäschegesetz 2017 ist in Kraft getreten. Die wichtigsten Verschärfungen und Anforderungen finden Sie direkt hier in unserem Informations-Blog. Machen Sie gleich hier den 14 Punkte-Check zur Prüfung, ob alle Neuerungen und Verschärfungen in Ihrem Unternehmen schon umgesetzt sind. Mit den S+P Seminaren erhalten Sie einen effizienten Fahplan für eine sichere Umsetzung des neuen Geldwäschegesetzes in Ihre Praxis. Damit haben Sie die Haftungsrisiken und Sorgfaltspflichten als Geschäftsführer und Geldwäsche-Beauftragter im Griff.
Mit den MaRisk 5.0 wurde eine neue Compliance – Funktion eingeführt. Durch die neuen Regelungen entstand ein völlig neues und anspruchsvolles Aufgabenfeld. Die MaRisk-Compliance Funktion ist neben dem Risikocontrolling und der Internen Revision als besondere Funktion iSd MaRisk einzuordnen. Mit einem umfassenden Compliance-Management nach den Vorgaben der neuen MaRisk wurde eine neue unternehmensweite Kontrollinstanz und die Implementierung einer zentralen Evidenzstelle geschaffen.
Dies erfordert eine intensive Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der MaRisk-Compliance-Funktion und anderen Unternehmensbereichen. Ein besonderes Augenmerk wird auf den Bereichen wie Interne Revision, Risikocontrolling, Fachbereichen, Organisations- und Rechtsabteilung liegen. Unser Compliance-Kompaktpaket für Compliance Beauftragte ermöglicht den Erwerb und den Nachweis der Sachkunden für die MaRisk-Compliance Funktion.
Die Leitungsaufgabe der Geschäftsführung nach §§ 76 Abs. 1, 93 Abs. 1 Satz 1 AktG umfasst die Verpflichtung zur Schaffung einer Organisationsstruktur, mit der Unternehmenszweck und Unternehmensgegenstand erfüllt werden können. Die Geschäftsführung muss sicherstellen, dass die Aufgaben durch qualifiziertes Personal auch tatsächlich erfüllt werden. Im Rahmen der Organisationspflichten hat die Geschäftsführung für eine gesetzmäßige, satzungskonforme und möglichst effiziente Organisationsstruktur Sorge zu tragen. Die wichtigsten Informationen zu den Organisationspflichten erhalten Sie mit unserer Seminarreihe Risikomanagement.
Auslagerungsmanagement – Abgrenzung von Auslagerungen und Fremdbezug nach MaRisk: Abgrenzung von Auslagerungen und Fremdbezug nach MaRisk. In unserem Seminar erhalten Sie Antworten zu folgenden Fragen:
Welche ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse sind nach § 25b KWG einzubeziehen?
Keine Auslagerungen im Sinne des § 25b KWG
Anforderungen der Prüfungsberichtsvorordnung an die Berichtserstattung über das Auslagerungsmanagement
Begriffsdefinition Auslagerung nach MaRisk
Sonstige institutstypische Dienstleistungen – Begriffsdefinition nach MaRisk
Beispiele zu: Keine Auslagerung – sonstige Fremdbezug von Leistungen
Beispiele zu: Auslagerung – Keine Einstufung als sonstiger Fremdbezug
Auslagerungsmanagement muss in der Strategie abgebildet werden
Wir bieten unsere verschiedenen Seminar Termine 2018, Inhouse Trainings, Business Coachings sowie Webinareu.a. an den Seminarorten Berlin, Hamburg, Muenchen, Koeln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Duesseldorf, Dortmund, Essen, Bremen, Leipzig, Dresden, Hannover, Nuernberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Muenster, Karlsruhe, Mannheim, Augsburg, Wiesbaden, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Braunschweig, Chemnitz, Aachen und Kiel an.
Auch finden Sie unsere Seminar Termine 2018, Inhouse Trainings, Business Coachings sowie Webinarein Halle (Saale), Magdeburg, Krefeld, Freiburg im Breisgau, Oberhausen, Erfurt, Mainz, Rostock, Kassel, Saarbrücken, Mühlheim an der Ruhr, Potsdam, Leverkusen, Oldenburg, Osnabrueck, Heidelberg, Darmstadt, Regensburg, Ingolstadt, Wuerzburg, Wolfsburg, Ulm, Heilbronn, Goettingen, Reutlingen, Koblenz, Bremerhaven, Jena, Trier und Erlangen.
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