Seminar Termine 2019 – Geldwäscheprävention – Compliance – Risikomanagement
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Seminar Termine 2019 – Geldwäscheprävention – Compliance – Risikomanagement- Datenschutz – Geldwäscheprävention
Neues Geldwäschegesetz 2017 – verschärfte Anforderungen – höhere Bußgelder – neue Anforderungen für den Geldwäschebeauftragten: Das neue Geldwäschegesetz 2017 ist in Kraft getreten. Die wichtigsten Verschärfungen und Anforderungen finden Sie direkt hier in unserem Informations-Blog. Machen Sie gleich hier den 14 Punkte-Check zur Prüfung, ob alle Neuerungen und Verschärfungen in Ihrem Unternehmen schon umgesetzt sind. Mit den S+P Seminaren erhalten Sie einen effizienten Fahplan für eine sichere Umsetzung des neuen Geldwäschegesetzes in Ihre Praxis. Damit haben Sie die Haftungsrisiken und Sorgfaltspflichten als Geschäftsführer und Geldwäsche-Beauftragter im Griff.
Seminar Termine 2019 – Geldwäscheprävention – Compliance – Risikomanagement – Compliance
Mit den MaRisk 5.0 wurde eine neue Compliance – Funktion eingeführt. Durch die neuen Regelungen entstand ein völlig neues und anspruchsvolles Aufgabenfeld. Die MaRisk-Compliance Funktion ist neben dem Risikocontrolling und der Internen Revision als besondere Funktion iSd MaRisk einzuordnen. Mit einem umfassenden Compliance-Management nach den Vorgaben der neuen MaRisk wurde eine neue unternehmensweite Kontrollinstanz und die Implementierung einer zentralen Evidenzstelle geschaffen.
Dies erfordert eine intensive Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der MaRisk-Compliance-Funktion und anderen Unternehmensbereichen. Ein besonderes Augenmerk wird auf den Bereichen wie Interne Revision, Risikocontrolling, Fachbereichen, Organisations- und Rechtsabteilung liegen. Unser Compliance-Kompaktpaket für Compliance Beauftragte ermöglicht den Erwerb und den Nachweis der Sachkunden für die MaRisk-Compliance Funktion.
Seminar Termine 2019 – Geldwäscheprävention – Compliance – Risikomanagement – Risikomanagement
Die Leitungsaufgabe der Geschäftsführung nach §§ 76 Abs. 1, 93 Abs. 1 Satz 1 AktG umfasst die Verpflichtung zur Schaffung einer Organisationsstruktur, mit der Unternehmenszweck und Unternehmensgegenstand erfüllt werden können. Die Geschäftsführung muss sicherstellen, dass die Aufgaben durch qualifiziertes Personal auch tatsächlich erfüllt werden. Im Rahmen der Organisationspflichten hat die Geschäftsführung für eine gesetzmäßige, satzungskonforme und möglichst effiziente Organisationsstruktur Sorge zu tragen. Die wichtigsten Informationen zu den Organisationspflichten erhalten Sie mit unserer Seminarreihe Risikomanagement.
- Welche ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse sind nach § 25b KWG einzubeziehen?
- Keine Auslagerungen im Sinne des § 25b KWG
- Anforderungen der Prüfungsberichtsvorordnung an die Berichtserstattung über das Auslagerungsmanagement
- Begriffsdefinition Auslagerung nach MaRisk
- Sonstige institutstypische Dienstleistungen – Begriffsdefinition nach MaRisk
- Beispiele zu: Keine Auslagerung – sonstige Fremdbezug von Leistungen
- Beispiele zu: Auslagerung – Keine Einstufung als sonstiger Fremdbezug
- Auslagerungsmanagement muss in der Strategie abgebildet werden
- Auslagerungen und Konzentrationsrisiken
Besuchen Sie unseren Blog Abgrenzung von Auslagerungen und Fremdbezug nach MaRisk
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