S+P Lehrgang Auslagerungsbeauftragter Z21 · MaRisk AT 9 und DORA

Auslagerungs­beauftragter & Chief Outsourcing Officer:
Auslagerungen und IKT-Dienstleister nach MaRisk und DORA steuern

Zwei Tage. MaRisk AT 9 und DORA in einem Lehrgang.

Im Lehrgang Auslagerungsbeauftragter wählst du bei der Buchung, ob dein Teilnahmezertifikat den Titel „Auslagerungsbeauftragter“ oder „Chief Outsourcing Officer“ trägt. Tag 1 behandelt das Auslagerungsmanagement nach MaRisk AT 9 und den EBA-Leitlinien – von der Pre-Outsourcing-Analyse bis zur Überwachung. Tag 2 zeigt, wie du IKT-Drittdienstleister nach DORA steuerst, Verträge prüfst und Exit-Strategien testest.

Im Lehrgang Auslagerungsbeauftragter wählst du den Titel Auslagerungsbeauftragter oder Chief Outsourcing Officer und lernst, wie du Auslagerungen und IKT-Dienstleister prüfungsfest steuerst.

Für

  • Auslagerungs­beauftragte
  • Zentrales Auslagerungs­management
  • IKT-Risiko­kontrolle und Compliance
  • Live-Online
  • Mit Praxisfällen
  • Update 2026/2027
  • Titel zur Wahl

Referent: Achim Schulz · Rechtsstand 14.10.2026

Dein Lehrgang

09.15 bis 17.00 Uhr an beiden Tagen · Online

1860 €

Online

zzgl. gesetzl. MwSt. · ab 2 Personen aus einem Unternehmen 10 % Nachlass für alle

Den gewünschten Zertifikatstitel wählst du bei der Anmeldung: Auslagerungsbeauftragter oder Chief Outsourcing Officer.

  1. 01 Tag 1 · MaRisk AT 9 Governance, Pre-Outsourcing und Überwachung. Inhalte ansehen Module 1 bis 3 Rolle und Governance Pre-Outsourcing und Wesentlichkeit ESG und Überwachung Zum Programm
  2. 02 Tag 2 · DORA IKT-Dienstleister, Verträge und Exit. Inhalte ansehen Module 4 bis 6 IKT-Drittparteirisiko Register, Verträge und Exit Controlling und Prüfung Zum Programm
  3. 03 Nachweis Zertifikat, Digital Badge und optionale Prüfung. Inhalte ansehen Dein Nachweis S+P Teilnahmezertifikat mit 12,0 Zeitstunden Digital Badge für dein Profil Optional: Prüfung S+P Certified Zum Nachweis
2 Lehrgangstage
MaRisk AT 9 und DORA, live online
12,0 Zeitstunden
Fachliche Weiterbildung
S+P Tool Box
Toolkit, Guides, Quick-Check und Vorträge
Zertifikat & Badge
Titel nach deiner Wahl

Das ausführliche Programm

Lehrgang Auslagerungsbeauftragter:
zwei Tage, sechs Module

Tag 1 · Auslagerungs­management nach MaRisk AT 9 und EBA-Leitlinien

  1. 01

    Rolle, Organisation und Governance des Auslagerungs­managements

    Das zentrale Auslagerungsmanagement hält die Fäden zusammen – vom Register bis zum Bericht an die Geschäftsleitung. Klare Zuständigkeiten entscheiden darüber, ob es in der Prüfung trägt. Dein Werkzeug: das Kompakt-Toolkit für Governance-Regelungen.

    • Zentrales Auslagerungsmanagement und Auslagerungsbeauftragter nach MaRisk AT 9 Tz. 12
    • Rechtsgrundlagen: § 25b KWG, für Wertpapierinstitute § 40 WpIG, für Zahlungsinstitute § 26 ZAG
    • EBA-Leitlinien zu Auslagerungen (EBA/GL/2019/02)
    • Auslagerung, sonstiger Fremdbezug und IKT-Dienstleistung nach DORA abgrenzen
    • Auslagerungsregister und Informationsregister nach Art. 28 Abs. 3 DORA aufeinander abstimmen
    • Berichte an die Geschäftsleitung und Schnittstellen zu Compliance, Informationssicherheit und Risikocontrolling

    Seit 30.06.2026 (MaRisk): Mit der 9. MaRisk-Novelle (Rundschreiben 06/2026 (BA)) fallen IKT-Dienstleistungen, die dem IKT-Drittparteirisikomanagement nach Art. 28 bis 30 DORA unterliegen, nicht mehr unter AT 9; für zusätzliche Anforderungen gilt eine Übergangsfrist bis 01.01.2027.

  2. 02

    Pre-Outsourcing-Analyse und Wesentlichkeit

    Die wichtigsten Weichen stellst du vor der Unterschrift. Eine sauber begründete Risikoanalyse entscheidet über Wesentlichkeit, Vertragsinhalte und Anzeigepflichten. Dein Werkzeug: der Schnellstart-Guide zur Pre-Outsourcing-Analyse.

    • Wesentliche Auslagerungen und kritische oder wichtige Funktionen nach Art. 3 Nr. 22 DORA erkennen
    • Risikoanalyse vor der Auslagerung mit Szenarien und Scoring-Kriterien
    • Due Diligence beim Dienstleister: Eignung, Zuverlässigkeit und Finanzkraft
    • Konzentrationsrisiken und Weiterverlagerungen bewerten
    • Anzeige beabsichtigter wesentlicher Auslagerungen nach § 24 Abs. 1 Nr. 19 KWG
    • Entscheidung und Begründung nachvollziehbar dokumentieren
  3. 03

    ESG, Lieferkette und laufende Überwachung

    Mit der Auslagerung wandern auch Nachhaltigkeits- und Reputationsrisiken zum Dienstleister. Du überwachst sie mit Kennzahlen und klaren Eskalationswegen. Dein Werkzeug: der Quick-Check für Auslagerungscontrolling.

    • ESG-Risiken bei Dienstleistern im Rahmen von § 26d KWG und EBA/GL/2025/01 berücksichtigen
    • Sorgfaltspflichten nach dem LkSG und Ausblick auf die CSDDD
    • Laufende Überwachung: Berichte, Kennzahlen und Vor-Ort-Prüfungen
    • Kontrollplan mit KPIs und KRIs für die Dienstleistersteuerung
    • Eskalation bei Schlechtleistung und Verstößen

    Seit 01.04.2026 · seit 11.01.2026: ESG-Risikoplan nach § 26d KWG (für kleine und nicht komplexe Institute ab Januar 2027) und Leitlinien EBA/GL/2025/01 zum Management von ESG-Risiken, die auch Risiken bei Dienstleistern erfassen.

Tag 2 · IKT-Dritt­dienstleister nach DORA: Register, Verträge und Controlling

  1. 04

    IKT-Drittpartei­risiko nach DORA

    DORA macht das IKT-Drittparteirisiko zum festen Teil des IKT-Risikomanagements. Du verzahnst Auslagerungsmanagement und Informationssicherheit, statt zwei Welten nebeneinander zu pflegen. Dein Werkzeug: der S+P Guide für IT-Compliance im Auslagerungsmanagement.

    • Strategie für das IKT-Drittparteirisiko nach Art. 28 Abs. 2 DORA
    • Verzahnung mit dem IKT-Risikomanagementrahmen und der Informationssicherheit
    • IKT-Risikoanalyse für Software und IT-Dienstleistungen
    • Due Diligence bei Cloud-Anbietern
    • Unterauftragsvergabe bei kritischen oder wichtigen Funktionen
    • Kritische IKT-Drittdienstleister und ihre Überwachung durch die ESAs

    Seit 17.01.2025 (DORA): Art. 28 bis 30 DORA regeln das IKT-Drittparteirisiko unmittelbar; die ESAs haben im November 2025 erstmals kritische IKT-Drittdienstleister benannt, die sie direkt überwachen.

  2. 05

    Informations­register, Verträge und Exit-Strategien

    Was nicht im Vertrag steht, lässt sich später kaum durchsetzen. Du prüfst Verträge auf die Pflichtinhalte und testest, ob der Ausstieg im Ernstfall funktioniert. Dein Werkzeug: die Vertragsbausteine und SLA-Vorlagen.

    • Informationsregister nach Art. 28 Abs. 3 DORA pflegen und der Aufsicht zur Verfügung stellen
    • Mindestinhalte von Verträgen über IKT-Dienstleistungen nach Art. 30 DORA
    • Prüfungs-, Zugangs- und Kündigungsrechte durchsetzbar regeln
    • Exit-Strategien nach Art. 28 Abs. 8 DORA entwickeln und testen
    • Service Level und Leistungskennzahlen festlegen
    • Bestandsverträge auf DORA-Anforderungen anpassen
  3. 06

    Auslagerungs­controlling, Notfallpläne und Prüfungs­vorbereitung

    Prüfer fragen nicht nur nach Regeln, sondern nach Belegen. Ein Kontrollplan mit klaren Kennzahlen zeigt, dass du Dienstleister tatsächlich steuerst. Dein Werkzeug: die Kontrollpläne und Risikomatrizen.

    • Überwachungs- und Kontrollhandlungen im Kontrollplan festlegen
    • Risiko-Performance-Messung mit KPIs und KRIs
    • Notfallpläne und Ausstiegsstrategien prüffest bewerten
    • Prüfungen durch Interne Revision, Wirtschaftsprüfer und BaFin vorbereiten
    • Berichte an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan
    • Erkenntnisse in Auslagerungsrichtlinie und Prozesse überführen

Für wen

Für aktive und angehende Auslagerungsbeauftragte, Fach- und Führungskräfte im zentralen Auslagerungsmanagement sowie Verantwortliche aus IKT-Risikokontrolle, Informationssicherheit und Compliance in Kreditinstituten, Wertpapierinstituten und Zahlungsinstituten.

Was mitbringen

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Hilfreich sind dein Auslagerungsregister, dein DORA-Informationsregister und eine anonymisierte Risikoanalyse zu einer aktuellen Auslagerung. Bitte bringe keine vertraulichen Originalverträge mit.

Aktueller Stand

Jeder Termin arbeitet mit dem am Lehrgangstag geltenden Rechtsstand. Wo MaRisk AT 9 und wo DORA gilt, ordnen wir für jede Art von Dienstleister ein. Laufende Gesetzgebungsverfahren ordnen wir als Entwurf ein.

Regulatorisches Update · Stand 14.10.2026

Was sich für dein Auslagerungs­management konkret ändert.

Sechs Änderungen für Auslagerungen, IKT-Dienstleister, ESG und Lieferkette, sortiert nach Handlungsdruck – im Lehrgang an den jeweiligen Modulen eingeordnet, mit klarer Trennung von bisheriger und neuer Regelung.

Bisherige und neue Regelung im Vergleich
Bisherige Regelung Neue Regelung
MaRisk: AT 9 und DORA abgegrenztDie MaRisk (Rundschreiben 06/2024 (BA)) erfassten in AT 9 auch ausgelagerte IKT-Dienstleistungen – parallel zum IKT-Drittparteirisikomanagement nach DORA. Seit 30.06.2026 · Übergangsfrist bis 01.01.2027Mit der 9. MaRisk-Novelle (Rundschreiben 06/2026 (BA)) fallen IKT-Dienstleistungen nach Art. 3 Nr. 21 DORA, die dem IKT-Drittparteirisikomanagement nach Art. 28 bis 30 DORA unterliegen, nicht mehr unter AT 9. Für alle übrigen Auslagerungen bleibt AT 9 maßgeblich. Für zusätzliche Anforderungen gilt eine Übergangsfrist bis 01.01.2027.
DORA: IKT-Drittpartei­risiko und Informations­registerAuslagerungen von IT-Dienstleistungen richteten sich nach MaRisk AT 9, den BAIT und den EBA-Leitlinien zu Auslagerungen. Seit 17.01.2025DORA (VO (EU) 2022/2554) gilt unmittelbar. Finanzunternehmen benötigen eine Strategie für das IKT-Drittparteirisiko, führen ein Informationsregister über alle vertraglichen Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern (Art. 28 Abs. 3) und vereinbaren die Vertragsinhalte nach Art. 30. Die BaFin hat Institute im DORA-Anwendungsbereich aus dem BAIT-Anwenderkreis genommen.
Kritische IKT-Dritt­dienstleisterGroße Cloud- und IT-Anbieter unterlagen keiner direkten Finanzaufsicht; Institute steuerten sie ausschließlich über ihre eigenen Verträge. Seit November 2025Die Europäischen Aufsichtsbehörden haben auf Grundlage von Art. 31 DORA erstmals kritische IKT-Drittdienstleister benannt und überwachen sie direkt. Die Verantwortung der Institute für das Risiko aus diesen Dienstleistungen bleibt davon unberührt.
ESG-Risiken im KWGDie Berücksichtigung von ESG-Risiken im Risikomanagement war eine aufsichtliche Erwartung, unter anderem in der MaRisk. Eine eigene gesetzliche Pflicht zum ESG-Risikoplan gab es im KWG nicht. Seit 01.04.2026Das BRUBEG (BGBl. 2026 I Nr. 81) setzt die Richtlinie (EU) 2024/1619 um. Nach §§ 26c und 26d KWG sind ESG-Risiken im Risikomanagement zu berücksichtigen, und der ESG-Risikoplan ist verpflichtend; für kleine und nicht komplexe Institute gilt die Pflicht zum ESG-Risikoplan erst ab Januar 2027. Die Leitlinien EBA/GL/2025/01 gelten seit 11.01.2026.
Lieferketten­gesetz (LkSG)Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten im Inland erstellen jährlich einen Bericht nach § 10 Abs. 2 LkSG. Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten sind nach § 24 LkSG bußgeldbewehrt. Gesetzentwurf · nicht verabschiedetDer Regierungsentwurf vom 03.09.2025 soll die Berichtspflicht rückwirkend streichen und Bußgelder auf schwere Verstöße beschränken; nach der ersten Lesung am 16.01.2026 ist er nicht verabschiedet. Die Sorgfaltspflichten nach §§ 3 ff. LkSG gelten unverändert, auch gegenüber Dienstleistern.
EU-Lieferketten­richtlinie (CSDDD)Die RL (EU) 2024/1760 sollte ab 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. € weltweitem Nettoumsatz gelten und gestaffelt ab 2027 angewendet werden. Ab 26.07.2029Nach der Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 gilt die CSDDD nur noch für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. € Nettoumsatz. Die Mitgliedstaaten setzen sie bis 26.07.2028 um; die Unternehmen wenden sie ab dem 26.07.2029 an.

Dein Praxistransfer: Ordne jeden Dienstleister dem Regime nach MaRisk AT 9 oder DORA zu, gleiche Auslagerungs- und Informationsregister ab und lege fest, welche Verträge bis zum Ende der MaRisk-Übergangsfrist am 01.01.2027 angepasst sein müssen.

Praxiswerkstatt

Wie entscheidest du,
wenn der Standardfall endet?

Drei Fälle ziehen sich durch den Lehrgang. An ihnen wendest du die Werkzeuge der Tool Box auf Entscheidungen im Auslagerungsmanagement an.

Fall 01 · Pre-Outsourcing (Tag 1)

Der Vertrag mit dem Fintech ist unterschriftsreif – die Wesentlichkeit wurde nie geprüft.

Der Fachbereich will die Kreditbearbeitung an ein Fintech auslagern. Der Dienstleister arbeitet mit einem Unterauftragnehmer außerhalb der EU. Der Vorstand soll morgen unterschreiben.

Deine Aufgabe: Führe mit dem Schnellstart-Guide die Pre-Outsourcing-Analyse durch, bewerte Wesentlichkeit und Weiterverlagerung, prüfe die Anzeigepflicht nach § 24 Abs. 1 Nr. 19 KWG und entscheide, was du dem Vorstand vor der Unterschrift vorlegst.

Fall 02 · ESG (Tag 1)

Über die Presse kommen Vorwürfe gegen den Callcenter-Dienstleister.

Ein Bericht wirft dem Dienstleister vor, Beschäftigte an einem Auslandsstandort unter Mindeststandards zu bezahlen. Der Dienstleister bearbeitet Kundenanfragen für dein Institut.

Deine Aufgabe: Bewerte mit dem Quick-Check das Risiko für dein Institut, lege fest, welche Nachweise du anforderst, und entscheide zwischen Abhilfe, Nachverhandlung und Ausstieg. Dokumentiere die Eskalation an die Geschäftsleitung.

Fall 03 · Cloud und Exit (Tag 2)

Der Cloud-Anbieter ändert seine Bedingungen – und der Exit-Plan wurde nie getestet.

Der Anbieter einer kritischen Anwendung kündigt neue Vertragsbedingungen an: Datenverarbeitung auch außerhalb der EU und deutlich höhere Preise. Die Exit-Strategie existiert nur auf Papier.

Deine Aufgabe: Prüfe mit den Vertragsbausteinen die Änderungen gegen Art. 30 DORA, bewerte Konzentrations- und Ausstiegsrisiko und lege fest, wie du die Exit-Strategie nach Art. 28 Abs. 8 DORA testest und der Geschäftsleitung berichtest.

Dein Ergebnis

Was du in zwei Tagen erreichst

  1. 01 Rolle und Governance

    Du organisierst das zentrale Auslagerungsmanagement und regelst Register, Berichte und Schnittstellen.

  2. 02 Pre-Outsourcing

    Du bewertest Wesentlichkeit, Weiterverlagerungen und Konzentrationsrisiken, bevor ein Vertrag unterschrieben wird.

  3. 03 ESG und Überwachung

    Du überwachst Dienstleister mit Kennzahlen und berücksichtigst ESG- und Lieferkettenrisiken.

  4. 04 IKT-Dienstleister nach DORA

    Du ordnest Dienstleister MaRisk AT 9 oder DORA zu und steuerst das IKT-Drittparteirisiko.

  5. 05 Verträge und Exit

    Du prüfst Verträge auf die Pflichtinhalte nach Art. 30 DORA und testest Exit-Strategien.

  6. 06 Nachweis

    Du erhältst das S+P Teilnahmezertifikat mit dokumentierten Inhalten und 12,0 Zeitstunden sowie das Digital Badge.

Selbsteinschätzung

Wie prüfungsfest ist
dein Auslagerungs­management heute?

Im Lehrgangspreis enthalten

Direkt anwenden. Aktuell bleiben.

Dein Lehrgang wirkt über die zwei Tage hinaus: mit der S+P Tool Box für dein Auslagerungsmanagement und S+P C.O.R.E. für regelmäßige Updates zu den Themen, Auslagerungsbeauftragte im Jahresverlauf beschäftigen.

Vom Lehrgangswissen zur prüfungsfesten Dienstleistersteuerung.

01 · Direkt anwenden

S+P Tool Box

Dein Werkzeugkasten als Auslagerungsbeauftragter.

Nutze die Lehrgangsinhalte direkt in deinem Unternehmen. Die Tool Box ist ohne Aufpreis im Lehrgangspreis enthalten und enthält die Arbeitshilfen beider Tage, mit denen du in den Modulen arbeitest.

  • Vorträge als PDF: die Lehrgangsinhalte beider Tage zum Nachschlagen.
  • Tag 1 · MaRisk AT 9: Kompakt-Toolkit für Governance-Regelungen, Schnellstart-Guide zur Pre-Outsourcing-Analyse und Quick-Check für Auslagerungscontrolling.
  • Tag 2 · DORA: S+P Guide für IT-Compliance im Auslagerungsmanagement, Vertragsbausteine und SLA-Vorlagen sowie Kontrollpläne und Risikomatrizen.

Dein Vorteil Du beginnst mit konkreten Arbeitshilfen und passt sie an dein Unternehmen, deine Prozesse und deine Berichtslinien an.

S+P Tool Box entdecken

02 · Aktuell bleiben

S+P C.O.R.E.

Dein Update. Dein Austausch. Dein nächster Impuls.

MaRisk, DORA und die Erwartungen der Aufsicht an Auslagerungen ändern sich laufend. Mit S+P C.O.R.E. ordnest du aktuelle Entwicklungen ein und diskutierst praktische Umsetzungsfragen mit Fachverantwortlichen und Experten. Mit deiner Buchung bist du unbefristet und kostenfrei dabei – mit einem Update pro Quartal.

  • Update-Events: ein Update pro Quartal, bei jeder Buchung enthalten.
  • Einordnung: aktuelle regulatorische Entwicklungen praxisnah eingeordnet.
  • Austausch: Umsetzungsfragen mit Fachverantwortlichen und Experten diskutieren.
  • Anmeldung: zu jedem Update-Event meldest du dich kurz an.

Dein Vorteil Du bleibst auch nach dem Lehrgang mit aktuellen Themen des Auslagerungsmanagements und dem S+P Expertennetzwerk verbunden.

S+P C.O.R.E. entdecken

Bei jeder Buchung enthalten: unbefristet und kostenfrei, ein Update pro Quartal. Zu jedem Update-Event meldest du dich kurz an – so können wir das Update auf Teilnehmerzahl und Branchen abstimmen.

Compliance Anforderungen in die Praxis übertragen.
Optimization Prozesse und Strukturen weiterentwickeln.
Regulatory Regulatorische Entwicklungen einordnen.
Exchange Erfahrungen teilen und Fragen diskutieren.

S+P Certified

S+P Teilnahme­zertifikat
mit dokumentierten Inhalten

Titel 1

Auslagerungs­beauftragter

S+P Teilnahmezertifikat und Digital Badge Auslagerungsbeauftragter aus dem Lehrgang Auslagerungsbeauftragter Z21

Titel 2

Chief Outsourcing Officer

S+P Teilnahmezertifikat und Digital Badges Chief Outsourcing Officer aus dem Lehrgang Auslagerungsbeauftragter Z21

Zeig, was in dir steckt.

Nach dem Lehrgang bekommst du deinen Nachweis digital – dort einsetzbar, wo er gesehen wird: in deiner Personalakte, im LinkedIn-Profil und im Lebenslauf.

  • S+P Teilnahmezertifikat mit Inhalt, Umfang und Stand
  • Digital Badge für Profil, Lebenslauf und Personalakte
  • 12,0 Zeitstunden als Fortbildungsnachweis ausgewiesen

Das steht auf deinem Teilnahme­zertifikat

Umfang
12,0 Zeitstunden
Netto-Unterrichtszeit gemäß strukturierter Lehrgangsplanung.
Inhalte I
MaRisk AT 9 · EBA · ESG
Governance, Pre-Outsourcing-Analyse und Wesentlichkeit, ESG, Lieferkette und laufende Überwachung.
Inhalte II
DORA · Verträge · Exit
IKT-Drittparteirisiko, Informationsregister, Vertragsinhalte nach Art. 30 DORA, Exit-Strategien und Auslagerungscontrolling.
Stand
Rechtsstand des Termins
Ausgewiesen wird der am Lehrgangstag geltende Stand der behandelten Vorschriften.

Ein Lehrgang, zwei Titel zur Wahl

Bei der Anmeldung wählst du, welchen Titel dein S+P Teilnahmezertifikat und dein Digital Badge tragen. Inhalte, Umfang und Rechtsstand sind in beiden Fällen identisch.

Titel 1
Auslagerungs­beauftragter
Die Bezeichnung der Funktion im zentralen Auslagerungsmanagement nach MaRisk AT 9, passend für Fachverantwortliche im Institut.
Titel 2
Chief Outsourcing Officer
Die internationale Bezeichnung für die Leitungsebene, passend für Berichte an Geschäftsleitung, Aufsicht und Konzern. Sie ist kein Rechtsbegriff.

Hinweis: Der Titel bezeichnet dein Teilnahmezertifikat. Die Benennung zum Auslagerungsbeauftragten erfolgt durch dein Institut und nicht durch den Lehrgang. Die Wahl des Titels ändert die Lehrgangsinhalte nicht.

Optional: Prüfung S+P Certified

Die Prüfung S+P Certified ist ein zusätzliches, freiwilliges Angebot: eine Online-Multiple-Choice-Prüfung von rund 45 Minuten. Sie ist nicht Teil der Teilnahme am Lehrgang und wird nicht allein durch den Besuch der beiden Tage abgelegt.

Über den Referenten

Achim Schulz

Porträt von Achim Schulz

Geschäftsführer S+P Compliance & S+P Unternehmer­forum · Experte für Auslagerungs­management & DORA

  • Compliance Officer
  • CISO
  • IKT-Risiko­kontroll­funktion (DORA)

Achim Schulz ist selbst als Auslagerungsbeauftragter, Compliance Officer und in der IKT-Risikokontrollfunktion nach DORA für Banken, Wertpapierinstitute und weitere BaFin-regulierte Institute bestellt. Über S+P Compliance verantwortet er als Auslagerungsdienstleister das Drittparteirisikomanagement und die IKT-Risikosteuerung in der Praxis. Dieses Praxis- und Prüfungswissen fließt in den Lehrgang ein.

Daneben übt er die Funktion des Chief Information Security Officer (CISO) aus. Er verfügt über langjährige Vorstandserfahrung im Bankensektor sowie über Praxis als Geschäftsführer und Interim-Manager in der Industrie.

Rechtsstand dieser Seite: 14.10.2026

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Termine und Buchung

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für den Lehrgang Auslagerungsbeauftragter Z21

Ort S+P Seminare Datum
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Schreib uns – die Antwort kommt in der Regel am nächsten Werktag. Meldest du dich mit mindestens zwei Personen aus einem Unternehmen an, erhalten alle Teilnehmenden 10 % Nachlass; für ein ganzes Team ist eine Inhouse-Schulung meist wirtschaftlicher.

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Fragen

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gefragt

Etwas offen geblieben? Schreib uns – Antwort in der Regel am nächsten Werktag.

Nächster Schritt

Auslagern heißt nicht,
Verantwortung abzugeben.

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