Aktuellste Rechtsprechung, neue Gesetzesvorhaben und Erkenntnisse aus der Praxis – als Geldwäsche Officer ist man stets gefordert, sich auf dem Laufenden zu halten. Dabei helfen die „Update Seminare Geldwäsche Officer“ von S+P. Wir analysieren die neuesten FATF Guidelines, EBA Publikationen sowie BaFin Auslegungshinweise. Aktuelle FIU Typologiepapiere und sektorspezifische Risikoeinschätzungen des BMF und BMI werden behandelt. So hast Du als Teilnehmer des Seminars die Pflichten jederzeit im Griff.
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Ein guter Geldwäsche-Beauftragter sollte über ein tiefes Verständnis der Gesetze und Vorschriften im Bereich Geldwäsche sowie der Methoden und Techniken der Geldwäsche verfügen. Zusätzlich sollte er oder sie über starke analytische Fähigkeiten verfügen, um mögliche Anzeichen von Geldwäsche zu erkennen und zu untersuchen.
Eine gute Kommunikations- und Koordinationsfähigkeit ist ebenfalls wichtig, um effektiv mit anderen Abteilungen und Behörden zusammenzuarbeiten. Es ist auch wichtig, dass ein Geldwäsche-Beauftragter integritätsbewusst und diskret ist, um sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen sicher bleiben.
Wichtige Eigenschaften eines guten Geldwäsche-Beauftragten sind:
Informiere dich über die neuesten Entwicklungen in der Bekämpfung von Geldwäsche.
In den letzten Jahren hat sich das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stark verändert. Neue technische Möglichkeiten, neue Player und neue Phänomene erfordern eine Weiterentwicklung in Sachen Geldwäscheprävention. Die Europäische Kommission hat daher das EU Package Anti Geldwäsche als Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt. Geplant ist Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Geldwäschebekämpfung. Diese Vorschläge zielen darauf ab, die Aufdeckung verdächtiger Transaktionen und Aktivitäten zu erleichtern und die Schlupflöcher zu schließen, die Kriminelle nutzen, Erträge aus Straftaten über das Finanzsystem zu waschen oder terroristische Aktivitäten zu finanzieren.
Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wird den Risiken aus technologischen Innovationen Rechnung getragen. Hierzu zählen virtuelle Währungen, stärker in den Binnenmarkt integrierte Finanzströme und der globale Charakter terroristischer Organisationen.
Das vorgelegte EU package besteht aus vier Gesetzgebungsvorschlägen:
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In den EU-Sanktionen ist unter anderem festgelegt, dass „Gelder“ und „wirtschaftliche Ressourcen“ gelisteter Personen eingefroren werden. „Einfrieren von wirtschaftlichen Ressourcen“ bedeutet gemäß den europäischen Vorgaben die Verhinderung der Verwendung von wirtschaftlichen Ressourcen für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen. Das Einfrieren führt zu einem sogenannten Verfügungsverbot.
Eine eingefrorene Sache darf nicht mehr veräußert, vermietet oder belastet oder anderweitig als Einkommensquelle genutzt werden. Dieses Verbot richtet sich an die gelistete Person/Entität, aber auch an alle anderen Personen, Entitäten oder staatliche Stellen, die mit der Sache umgehen.
Darüber hinaus gilt gegenüber gelisteten Personen und Entitäten auch ein sogenanntes Bereitstellungsverbot. Das heisst, gelisteten Personen dürfen weder Gelder noch wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
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Das Bundeskabinett hat das erste Sanktionsdurchsetzungsgesetzes (SDG I) verabschiedet. Die EU Sanktionen gegen Russland umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten gelisteter Personen, Reisebeschränkungen, Beschränkungen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie Im- und Exportrestriktionen. Das Gesetz soll eine effektive Durchsetzung der Sanktionen in Deutschland sicherstellen.
Besonders hervorzuheben im Gesetz sind laut BMF:
Einführung eines nationalen Registers für sanktionierte Vermögenswerte: Mit dem zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SDG II) ist vorgesehen, ein nationales Register für Vermögen unklarer Herkunft und für sanktionierte Vermögenswerte einzurichten. Es soll ein eigenständiges Verwaltungsverfahren zur Aufklärung von Vermögen unklarer Herkunft eingeführt und eine besondere Hinweisgeberstelle geschaffen werden.
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Was ist die sektorspezifische Risikoanalyse Geldwäsche? Der BMF hat die sektorspezifische Risikoanalyse 2020 veröffentlicht. Mit dieser Analyse erfolgt die Risikobewertung möglicher spezifischer Anfälligkeiten juristischer Personen und sonstiger Rechtsgestaltungen für den Missbrauch zu Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungszwecken in Deutschland.
Aufbauend auf den Erkenntnissen der Nationalen Risikoanalyse (NRA) 2019 werden in dieser Sektoranalyse die in Deutschland nach deutschem Recht gegründeten juristischen Personen und sonstigen Rechtsgestaltungen auf ihre Anfälligkeit für den Missbrauch zu Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungszwecken untersucht.
Nach deutschem Recht wird zwischen juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts unterschieden. Unter Berücksichtigung des risikobasierten Ansatzes konzentriert sich diese Risikoanalyse auf juristische Personen des privaten Rechts.
Das BMF kommt mit der sektorspezifischen Risikoanalyse zu folgendem Ergebnis: Es ist keine spezifische Anfälligkeit einzelner deutscher Rechtsformen für den Missbrauch zu Zwecken der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung erkennbar.
Geldwäsche Officer Update – Sei immer einen Schritt voraus.
Aktuelles OLG Urteil zur Unverzüglichkeit bei Verdachtsmeldungen § 43 GwG – Bußgelder gegen Geldwäsche-Beauftragte vermeiden! Urteil des OLG Frankfurt erlässt 5 aktuelle Leitsätze zur Unverzüglichkeit bei Verdachtsmeldungen sowie den Sorgfaltspflichten als Geldwäsche-Beauftragter. Einen Überblick zum Urteil des OLG Frankfurt findest Du direkt in unserem Informationsblog „Bußgelder gegen Geldwäschebeauftragte bei Pflichtverletzung“ oder in Seminare Geldwäsche-Beauftragter.
Eine trennscharfe Abgrenzung erfolgte durch den Gesetzgeber nicht. Es wurden primär der abweichende Verdachtsgrad und der nur im Zusammenhang mit den Meldungen nach dem GwG bestehende Formzwang als Argumente gegen die rechtliche Einstufung als Strafanzeige in der Gesetzesbegründung genannt.
Weitere Erläuterungen findest Du in unserem Informationsblog Verdachtsmeldung und Strafanzeige? und Seminare Geldwäsche-Beauftragter. Du erhältst einen Umsetzungs-Leitfaden zu den verschärften Haftungsregelungen der neuen Geldwäscherichtlinien mit Seminare Geldwäsche-Beauftragter.
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