Geldwäsche bekämpfen – mit den Update Seminaren von S+P

Aktuellste Rechtsprechung, neue Gesetzesvorhaben und Erkenntnisse aus der Praxis – als Geldwäsche Officer ist man stets gefordert, sich auf dem Laufenden zu halten. Dabei helfen die „Update Seminare Geldwäsche Officer“ von S+P. Wir analysieren die neuesten FATF Guidelines, EBA Publikationen sowie BaFin Auslegungshinweise. Aktuelle FIU Typologiepapiere und sektorspezifische Risikoeinschätzungen des BMF und BMI werden behandelt. So hast Du als Teilnehmer des Seminars die Pflichten jederzeit im Griff.

Besser informiert – mit den S+P Seminaren.


Geldwäsche Officer Update – Aktuell bleiben mit den S+P Seminaren

Embargos und Sanktionen: Compliance-Pflichten sicher erfüllen
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Embargos und Sanktionen: Compliance-Pflichten sicher erfüllen

03.06.2024

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Update für Geldwäschebeauftragte
L05 -
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07.06.2024

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Sei immer einen Schritt voraus mit den S+P Seminaren

Ein guter Geldwäsche-Beauftragter sollte über ein tiefes Verständnis der Gesetze und Vorschriften im Bereich Geldwäsche sowie der Methoden und Techniken der Geldwäsche verfügen. Zusätzlich sollte er oder sie über starke analytische Fähigkeiten verfügen, um mögliche Anzeichen von Geldwäsche zu erkennen und zu untersuchen.

Eine gute Kommunikations- und Koordinationsfähigkeit ist ebenfalls wichtig, um effektiv mit anderen Abteilungen und Behörden zusammenzuarbeiten. Es ist auch wichtig, dass ein Geldwäsche-Beauftragter integritätsbewusst und diskret ist, um sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen sicher bleiben.

Wichtige Eigenschaften eines guten Geldwäsche-Beauftragten sind:

  • Fähigkeit, Entscheidungen unter Zeitdruck und unter Berücksichtigung von Risiken zu treffen
  • Erfahrung im Umgang mit Finanztransaktionsdaten und -berichten
  • Fähigkeit, effektiv mit Regulierungsbehörden und Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten
  • Fähigkeit, klare und präzise Berichte zu erstellen und zu präsentieren
  • Verantwortungsbewusstsein und Engagement im Schutz des Unternehmens und seiner Kunden vor illegalen Aktivitäten.

Informiere dich über die neuesten Entwicklungen in der Bekämpfung von Geldwäsche.


6. EU Geldwäscherichtlinie: Mit der S+P Tool Box sicher umsetzen

In den letzten Jahren hat sich das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stark verändert. Neue technische Möglichkeiten, neue Player und neue Phänomene erfordern eine Weiterentwicklung in Sachen Geldwäscheprävention. Die Europäische Kommission hat daher das EU Package Anti Geldwäsche als Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt. Geplant ist Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Geldwäschebekämpfung. Diese Vorschläge zielen darauf ab, die Aufdeckung verdächtiger Transaktionen und Aktivitäten zu erleichtern und die Schlupflöcher zu schließen, die Kriminelle nutzen, Erträge aus Straftaten über das Finanzsystem zu waschen oder terroristische Aktivitäten zu finanzieren.

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wird den Risiken aus technologischen Innovationen Rechnung getragen. Hierzu zählen virtuelle Währungen, stärker in den Binnenmarkt integrierte Finanzströme und der globale Charakter terroristischer Organisationen.

Das vorgelegte EU package besteht aus vier Gesetzgebungsvorschlägen:

  • einer Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  • einer Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit unmittelbar geltenden Vorschriften – auch für die Bereiche Kundensorgfaltspflicht und wirtschaftliches Eigentum;
  • der Sechsten Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  • einer überarbeiteten Fassung der Geldtransfer-Verordnung von 2015 (Verordnung 2015/847), die die Rückverfolgung von Krypto-Transfers ermöglichen soll.

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Embargo und Sanktionen: Was genau bedeutet „Einfrieren von Vermögenswerten“?

In den EU-Sanktionen ist unter anderem festgelegt, dass „Gelder“ und „wirtschaftliche Ressourcen“ gelisteter Personen eingefroren werden. „Einfrieren von wirtschaftlichen Ressourcen“ bedeutet gemäß den europäischen Vorgaben die Verhinderung der Verwendung von wirtschaftlichen Ressourcen für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen. Das Einfrieren führt zu einem sogenannten Verfügungsverbot.

Eine eingefrorene Sache darf nicht mehr veräußert, vermietet oder belastet oder anderweitig als Einkommensquelle genutzt werden. Dieses Verbot richtet sich an die gelistete Person/Entität, aber auch an alle anderen Personen, Entitäten oder staatliche Stellen, die mit der Sache umgehen.

Darüber hinaus gilt gegenüber gelisteten Personen und Entitäten auch ein sogenanntes Bereitstellungsverbot. Das heisst, gelisteten Personen dürfen weder Gelder noch wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Aktualisiere dein Wissen und bleibe auf dem Laufenden – S+P Seminare.


Einführung der neuen Sanktionsdurchsetzungsgesetze (SDG I und SDG II)

Das Bundeskabinett hat das erste Sanktionsdurchsetzungsgesetzes (SDG I) verabschiedet. Die EU Sanktionen gegen Russland umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten gelisteter Personen, Reisebeschränkungen, Beschränkungen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie Im- und Exportrestriktionen. Das Gesetz soll eine effektive Durchsetzung der Sanktionen in Deutschland sicherstellen.

Besonders hervorzuheben im Gesetz sind laut BMF:

  • Um Eigentumsverhältnisse aufzuklären, sind die zuständigen Behörden dazu befugt, Zeugen vorzuladen und zu vernehmen, Beweismittel sicherzustellen, Wohnungen und Geschäftsräume zu durchsuchen, in Grundbücher und andere öffentliche Register Einsicht zu nehmen. Erweitert werden die Möglichkeiten, Konten zu ermitteln und abzufragen, Schließfächer und Wertpapierdepots von sanktionierten Personen zu ermitteln.
  • Als eine weitere Maßnahme, Eigentumsverhältnisse aufzuklären, wird eine strafbewehrte Anzeigepflicht über eingefrorene Gelder und andere wirtschaftliche Ressourcen eingeführt. Die sanktionierten Personen werden dazu verpflichtet, ihr Eigentum der Deutschen Bundesbank bzw. dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unverzüglich anzuzeigen. Die Strafandrohung beträgt bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
  • Gelder und andere wirtschaftliche Ressourcen können bis zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse sichergestellt werden.
  • Es wird klargestellt, dass auch die Länder für die Anwendung und Durchsetzung außenwirtschaftsrechtlicher Bestimmungen zuständig sind.
  • Die Möglichkeiten, sanktionsrelevante Informationen zwischen Behörden auszutauschen, werden erweitert. Das betrifft auch personenbezogenen Daten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Zweckbestimmungen. Behörden erhalten zusätzliche Möglichkeiten, Daten aus dem Transparenzregister abzurufen, in dem die wirtschaftlich Berechtigten erfasst sind. Diese Informationen sollen die Behörden in ihren Zuständigkeitsbereichen verwenden und dadurch zu einer noch effektiveren Umsetzung der Finanzsanktionen beitragen.
  • Zu diesen bei der Sanktionsdurchsetzung kooperierenden Behörden gehören die Deutsche Bundesbank, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), das Zollkriminalamt (ZKA) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Einführung eines nationalen Registers für sanktionierte Vermögenswerte: Mit dem zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SDG II) ist vorgesehen, ein nationales Register für Vermögen unklarer Herkunft und für sanktionierte Vermögenswerte einzurichten. Es soll ein eigenständiges Verwaltungsverfahren zur Aufklärung von Vermögen unklarer Herkunft eingeführt und eine besondere Hinweisgeberstelle geschaffen werden.

Nutze unsere Seminare, um dich optimal aufzustellen.


Bleib stets auf dem neuesten Stand – mit den Update Seminaren von S+P

Was ist die sektorspezifische Risikoanalyse Geldwäsche? Der BMF hat die sektorspezifische Risikoanalyse 2020 veröffentlicht. Mit dieser Analyse erfolgt die Risikobewertung möglicher spezifischer Anfälligkeiten juristischer Personen und sonstiger Rechtsgestaltungen für den Missbrauch zu Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungszwecken in Deutschland.

Aufbauend auf den Erkenntnissen der Nationalen Risikoanalyse (NRA) 2019 werden in dieser Sektoranalyse die in Deutschland nach deutschem Recht gegründeten juristischen Personen und sonstigen Rechtsgestaltungen auf ihre Anfälligkeit für den Missbrauch zu Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungszwecken untersucht.

Nach deutschem Recht wird zwischen juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts unterschieden. Unter Berücksichtigung des risikobasierten Ansatzes konzentriert sich diese Risikoanalyse auf juristische Personen des privaten Rechts.

Das BMF kommt mit der sektorspezifischen Risikoanalyse zu folgendem Ergebnis: Es ist keine spezifische Anfälligkeit einzelner deutscher Rechtsformen für den Missbrauch zu Zwecken der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung erkennbar.

Geldwäsche Officer Update – Sei immer einen Schritt voraus.


Kann die Strafanzeige eine Verdachtsmeldung nach § 43 GwG ersetzen?

Aktuelles OLG Urteil zur Unverzüglichkeit bei Verdachtsmeldungen § 43 GwGBußgelder gegen Geldwäsche-Beauftragte vermeiden! Urteil des OLG Frankfurt erlässt 5 aktuelle Leitsätze zur Unverzüglichkeit bei Verdachtsmeldungen sowie den Sorgfaltspflichten als Geldwäsche-Beauftragter. Einen Überblick zum Urteil des OLG Frankfurt findest Du direkt in unserem Informationsblog „Bußgelder gegen Geldwäschebeauftragte bei Pflichtverletzung“ oder in Seminare Geldwäsche-Beauftragter.

  • Die Meldepflicht gemäß § 43 Abs. 1 GwG stellt laut Gesetzesbegründung eine gewerberechtliche Pflicht dar. Im Gegensatz zur Strafanzeige gemäß § 158 StPO unterliegt sie wie sonstige gewerberechtliche Meldepflichten einem Formzwang.
  • Die Pflicht zur Meldung nach § 43 Abs. 1 GwG bedeutet gerade nicht, dass in Bezug auf den zugrundeliegenden Sachverhalt auch eine Pflicht zur Anzeige einer Tat nach § 261 Abs. 9 StGB besteht (§ 43 Abs. 4 GwG). Eine Anzeigepflicht im Sinne des StGB besteht ausschließlich zu den dort in § 138 StGB genannten Tatbeständen unter den dort genannten Voraussetzungen.
  • Bei (Verdachts-)Meldungen nach §§ 43, 44 handelt es sich nicht um Strafanzeigen gemäß § 158 Abs. 1 StPO (vgl. ua BT-Drs. 17/6804, S. 35, noch zu § 11 Abs. 1 GwG-alt; BT-Drs. 18/11928, S. 40).

Eine trennscharfe Abgrenzung erfolgte durch den Gesetzgeber nicht. Es wurden primär der abweichende Verdachtsgrad und der nur im Zusammenhang mit den Meldungen nach dem GwG bestehende Formzwang als Argumente gegen die rechtliche Einstufung als Strafanzeige in der Gesetzesbegründung genannt.

Weitere Erläuterungen findest Du in unserem Informationsblog Verdachtsmeldung und Strafanzeige? und Seminare Geldwäsche-Beauftragter. Du erhältst einen Umsetzungs-Leitfaden zu den verschärften Haftungsregelungen der neuen Geldwäscherichtlinien mit Seminare Geldwäsche-Beauftragter.

Geldwäsche Officer Update – damit du auf dem neuesten Stand bist.


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Was kann ich von den S+P Online Schulungen erwarten?

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Mit den S+P Online-Schulungen kannst du dich bequem von zu Hause aus informieren und weiterbilden. Die S+P Online Schulungen bieten dir viele Vorteile:

✅Du lernst bequem von zuhause aus.

✅Die Schulungen sind interaktiv aufgebaut, so dass du alle wichtigen Informationen schnell und einfach verstehst.

Die S+P Tool Box Geldwäsche Officer ist dein praktischer Begleiter für eine schnelle und sichere Umsetzung.

✅ Zudem erhältst du nach dem Besuch ein Zertifikat für deinen Sachkunde-Nachweis.

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