Seminar Termine 2018 – Planung – Kennzahlen – Controlling

Seminar Termine 2018 – Planung – Kennzahlen – Controlling

 

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Unternehmensführung – Seminar Termine 2018 – Planung – Kennzahlen – Controlling

Fit als GmbH-Geschäftsführer! Hier finden Sie die passenden Themen für Ihre persönliche Weiterbildung. Wir bieten Ihnen ein Update in der Unternehmensführung an. Geeignete Seminare sind hierfür Die Unternehmer-BWAFit für den Führungsalltag – Kennzahlen & Führung oder Arbeitsrecht für TechnikerWeiterbildung Unternehmensführung mit dem Seminar Geschäftsführung kompakt oder dem Seminar Controlling – Update für Techniker. Sie möchten Ihr Risikomanagement überprüfen oder ausbauen? Geeignete Seminare bieten wir Ihnen mit Risikomanagement kompakt oder Strategie & Management. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit den Zertifizierter GmbH-Geschäftsführer (S+P) oder die Zertifizierung Geschäftsführer – Vorstand zu absolvieren.

 

Finanzen, Rechnungswesen & Controlling – Seminar Planung, Entwicklung und Liquidität – Seminar Liquidität – Seminar Termine 2018 – Planung – Kennzahlen – Controlling

Führungskräfte, auch aus nicht kaufmännischen Bereichen und Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Finanzen, Rechnungswesen und Controlling finden hier geeignete Seminare. So werden Sie in den Seminaren Finanz- und LiquiditätsmanagementLiquiditätsplanung kompaktBilanzen richtig lesen – verstehen – steuernPlanung & Controlling kompakt, oder auch Der „Unternehmer“-Jahresabschluss für den Bereich Finanzen, Rechnungswesen & Controlling umfassend weitergebildet. Darüber hinaus bieten wir Ihnen ein umfangreiches Training in den Seminaren Unternehmen steuern – Mitarbeiter führen – Erfolg sichernUnternehmenssteuerungBilanzen lesenFinanzmanagement und Liquiditätsplanung oder auch Controlling kompakt an.

 

Tax Compliance – Neue Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Vorstände – Seminar Termine 2018 – Planung – Kennzahlen – Controlling

Leichtfertigkeit ist eine besondere Form der Fahrlässigkeit und liegt vor, wenn jemand in besonders großem Maße gegen Sorgfaltspflichten verstößt und ihm dieser Verstoß besonders vorzuwerfen ist, weil er den Erfolg leicht hätte vorhersehen oder vermeiden können.

Die Unternehmen sind gesetzlich zur rechtzeitigen Abgabe von vollständigen und richtigen Steuererklärungen verpflichtet. Trotz größter Sorgfalt kann es bei der Abgabe von Erklärungen bzw. Anmeldungen zu Fehlern kommen. Das Bundesministerium der Finanzen hat im AEAO zu § 153 zur Frage der Abgrenzung von Berichtigungs- und Selbstanzeige Stellung genommen. Dort heißt es in Tz. 2.6 u.a.: „Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann, jedoch befreit dies nicht von einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.“

 

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