S+P Seminar A03 · Depot A

Depot A: Emittentenlimite votieren
und ESG-Risiken begründet berücksichtigen

Ein Tag. Drei Werkzeuge für dein Kreditvotum.

Du votierst Emittentenlimite im Depot A und musst Rating, Spread und ESG-Risiken in eine begründete Entscheidung übersetzen? An drei Fallstudien arbeitest du mit Votierungsvorlage, ESG-Emittentenbewertung und Überwachungsplan – auf Basis der MaRisk-Fassung vom 30.06.2026.

Für

  • Depot A & Treasury
  • Kredit-Marktfolge
  • Risikocontrolling
  • Live-Online
  • Mit Praxisfällen
  • Update 2026/2027

Dein Seminartag

09.15 bis 17.00 Uhr · Online

930 €

Online

zzgl. gesetzl. MwSt. · ab 2 Personen aus einem Unternehmen 10 % Nachlass für alle

Ein Klick auf dein Wunschdatum führt direkt zur Buchung. Inklusive Teilnahmezertifikat & Digital Badge.

  1. 01 Limitsetzung nach MaRisk Was die Neufassung vom 30.06.2026 für dein Votum bedeutet. Inhalte ansehen Block 01 Votierungsvorlage aufbauen Externe Ratings einordnen Fonds im Depot A Zum Programm
  2. 02 ESG im Kreditvotum Nachhaltigkeitsrisiken begründet in Votum und Limit übersetzen. Inhalte ansehen Block 02 ESG-Emittentenbewertung Green Bonds prüfen ESG-Risikoplan nach KWG Zum Programm
  3. 03 Votierungspraxis & Überwachung Fallstudien zu den wichtigsten Assetklassen. Inhalte ansehen Block 03 Überwachungsplan erstellen Bankanleihen und Schuldscheine Spreads und Frühwarnung Zum Programm
1 Seminartag
Kompakt und praxisnah
6,0 Zeitstunden
Fachliche Weiterbildung
S+P Tool Box
Vorlagen, Checklisten und Leitfäden
Zertifikat & Badge
Teilnahme dokumentieren

Das ausführliche Programm

Ein Seminartag,
drei Themenblöcke

  1. 01

    Aufsichtliche Vorgaben zur Limitsetzung nach MaRisk

    Was die Neufassung der MaRisk vom 30.06.2026 für Kontrahenten- und Emittentenlimite verlangt – und was ab 01.01.2027 neu greift. Dein Werkzeug: die Votierungsvorlage.

    • Emittentenlimite als Kreditentscheidung nach AT 2.3 Tz. 3 MaRisk; Votierung der Marktfolge bei Handelsgeschäften nach BTO 1.1 Tz. 3 sowie Limitierung, Anrechnung und Überwachung nach BTR 1
    • Votum der Marktfolge bei Handelsgeschäften: Aufgaben, Funktionstrennung und Kompetenzordnung
    • Externe Bonitätseinschätzungen nach BTO 1.2 Tz. 5 MaRisk: ein eigenständiges Urteil bilden und eigene Erkenntnisse und Informationen für die Kreditentscheidung nutzen
    • Proportionalität nach Größenklassen: was für sehr kleine, kleine und übrige weniger bedeutende Institute gilt
    • CRR III im Depot A: aufsichtliche Risikogewichte, verwendbare ECAI-Beurteilungen und eigene Kreditentscheidung unterscheiden
    • Fremd- und eigengesteuerte Fonds: Durchschau, Anrechnung auf Emittentenlimite und Informationsbedarf gegenüber der KVG
    • Laufende Bonitätsüberwachung und Spreadanalyse als Teil des Votierungsprozesses
    • Fristen trennen: zusätzliche MaRisk-Anforderungen ab 01.01.2027, ESG-Risikoplan kleiner Institute ab 11.01.2027
  2. 02

    ESG-Kriterien in Kreditvotum und Limit

    ESG-Risiken als Treiber klassischer Risikoarten bewerten und nachvollziehbar in das Votum übernehmen. Dein Werkzeug: die ESG-Emittentenbewertung.

    • ESG-Risiken in der Risikoinventur: Wirkung auf Adressenausfall-, Markt- und Liquiditätsrisiken im Depot A
    • ESG-Risikoplan nach § 26d KWG: Verbindung zur Depot-A-Strategie und zu Limitvorgaben
    • Transitionsrisiken und physische Risiken je Branche und Emittent einschätzen
    • ESG-Daten von Emittenten: Ratings, Nachhaltigkeitsberichte und Datenlücken nach Omnibus I; Änderungen der ESRS nach Delegierter Verordnung (EU) 2026/1563 sowie Berichtsjahr, verwendeten Standard und Vergleichbarkeit der Daten berücksichtigen
    • ESG-Scores verschiedener Anbieter vergleichen: Methodik, Datenbasis, Gewichtung, Aktualität und Umgang mit Schätzungen prüfen; die seit 02.07.2026 geltende ESG-Rating-Verordnung (EU) 2024/3005 einschließlich ihrer Übergangsregeln einordnen und Abweichungen im eigenen Votum begründen
    • Green Bonds: gewählten Standard, Mittelverwendung, Fälligkeit der Berichte und Art der externen Prüfung feststellen – nicht jeder Green Bond ist eine EuGB nach VO (EU) 2023/2631
    • Greenwashing-Signale erkennen und im Votum berücksichtigen
    • ESG-Ergebnis nachvollziehbar im Votum begründen – auch ein unverändertes Limit kann das sachgerechte Ergebnis sein
  3. 03

    Emittentenlimite im Depot A: Votierungspraxis und Überwachung

    Fallstudien-Training zu den wichtigsten Assetklassen – vom Erstvotum bis zur Reaktion auf Frühwarnsignale. Dein Werkzeug: der Überwachungsplan.

    • Kreditvoten für Staaten und Supranationals, Banken, Unternehmen und gedeckte Schuldverschreibungen
    • Bankanleihen nach Rang: bevorrechtigt, nicht bevorrechtigt und nachrangig – Bail-in-Risiko im Votum
    • Schuldscheindarlehen votieren: Informationslage ohne externes Rating und Dokumentation
    • Green Bonds im Votum: Emittentenbonität und Anleihemerkmale getrennt bewerten
    • Frühwarnindikatoren festlegen: Ratingveränderungen, Spreadausweitung, Ad-hoc-Mitteilungen und Nachrichtenlage
    • Reaktion auf Signale: Limit überprüfen, reduzieren oder sperren – mit Kompetenz und Frist
    • Berichterstattung an die Geschäftsleitung zu Limitauslastung und Bonitätsveränderungen
    • Votierungsunterlagen so dokumentieren, dass Revision und Prüfer die Entscheidung nachvollziehen

Für wen

Für Vorstände, Geschäftsführer und Fachkräfte aus Depot A, Treasury, Risikocontrolling und Kredit-Marktfolge in Banken und Sparkassen. Kapitalanlageverantwortliche von Versicherungen übertragen die Votierungsmethodik; ihre aufsichtlichen Vorgaben unterscheiden sich. Der MaRisk-Schwerpunkt bezieht sich auf Institute im Anwendungsbereich des Rundschreibens 06/2026 (BA), nicht auf bedeutende Institute unter direkter EZB-Aufsicht.

Was mitbringen

Grundkenntnisse im Kredit- oder Handelsgeschäft erleichtern den Transfer. Bring gern eine anonymisierte Frage aus deiner Votierungspraxis mit; die Prüfung konkreter Einzelvoten ersetzt der Seminartag nicht.

Aktueller Stand

Jeder Termin arbeitet mit dem am Seminartag geltenden Rechtsstand – Themen wie MaRisk, ESG-Risikomanagement und Green Bonds werden laufend fortgeschrieben.

Regulatorisches Update · Stand 02.10.2026

Was sich für dein Depot A konkret ändert.

Sechs Änderungen, ausgewählt nach ihrer Wirkung auf deine Votierungspraxis: Limitprozess, externe Ratings, ESG-Risiken, Emittentendaten und Green Bonds. Bereits anwendbare Vorgaben, Übergangsfristen und künftig anwendbares Recht werden ausdrücklich getrennt.

Bisherige und neue Regelung im Vergleich
Bisherige Regelung Neue Regelung
MaRisk: 9. NovelleDie MaRisk regelten Kreditentscheidungen, Votierung und Limitsetzung in einer deutlich umfangreicheren Fassung mit weniger ausdrücklichen Größenklassen. Die bisherigen Textziffern zur Votierung und zu externen Bonitätseinschätzungen werden in Votierungsunterlagen häufig noch zitiert. Seit 30.06.2026 · Neues ab 01.01.2027Die BaFin hat die MaRisk als Rundschreiben 06/2026 (BA) neu gefasst. Erleichterungen gelten seit Veröffentlichung, neue und verschärfte Anforderungen nach einer Übergangsfrist ab 01.01.2027. Die Neufassung unterscheidet sehr kleine Institute, kleine und nicht komplexe Institute sowie übrige weniger bedeutende Institute; bedeutende Institute fallen nicht mehr in den Anwendungsbereich. ESG-Risiken sind als Treiber der klassischen Risikoarten in der Risikoinventur verankert. Prüfe Verweise in Organisationsrichtlinien und Votierungsvorlagen auf die neue Gliederung.
ESG-Risiken im KWGAnforderungen an den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken ergaben sich vor allem aus den MaRisk und dem BaFin-Merkblatt; eine ausdrückliche gesetzliche Planungspflicht für ESG-Risiken bestand nicht. Seit 01.04.2026 · besondere Planpflicht ab 11.01.2027 beachtenDas Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG, BGBl. 2026 I Nr. 81) setzt die Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI) um und hat die Anforderungen an ESG-Risikomanagement und ESG-Risikoplan in §§ 26c und 26d KWG konkretisiert. Für die in § 26d Abs. 1 Satz 3 KWG genannten kleinen und nicht komplexen sowie vergleichbaren Institute beginnt die Planpflicht erst am 11.01.2027 (§ 64c Abs. 3 KWG). Diese Institute können Ziele und Verfahren risikoprofilbezogen rein qualitativ beschreiben und den Plan bis 31.12.2029 auf finanzielle Risiken aus umweltbezogenen Risiken, insbesondere Klimarisiken, beschränken. Depot-A-Strategie, Limitvorgaben und Emittentenauswahl sind mit dem jeweils einschlägigen Risikomanagement und ESG-Risikoplan abzustimmen. Die MaRisk-Größenklassen und die Vergleichbarkeitsregel des § 26d KWG sind dabei nicht ohne Prüfung gleichzusetzen.
EBA-Leitlinien zum ESG-RisikomanagementFür das Management von ESG-Risiken gab es keine eigenen EBA-Leitlinien; Erwartungen ergaben sich aus allgemeineren Leitlinien und nationalen Vorgaben. Seit 11.01.2026 · SNCI ab 11.01.2027Die Leitlinien EBA/GL/2025/01 sehen grundsätzlich eine Anwendung ab 11.01.2026 und für kleine und nicht komplexe Institute ab 11.01.2027 vor. Die BaFin hat erklärt, Teile der Leitlinien nicht zu übernehmen; sie setzt ESG-Anforderungen für ihren Zuständigkeitsbereich prinzipienorientiert und proportional über die MaRisk um. Für bedeutende Institute ist die Aufsichtspraxis der EZB maßgeblich; deren Compliance-Erklärung steht unter dem Vorbehalt der nationalen CRD-Umsetzung. EBA-Leitlinien sind keine unmittelbar geltende EU-Verordnung – maßgeblich sind Gesetzeslage, Aufsichtszuständigkeit und Verwaltungspraxis zusammen.
CRR III: externe Ratings und RisikogewichteRisikogewichte im Kreditrisiko-Standardansatz knüpften stärker mechanisch an externe Ratings an. Nachrangige Positionen wurden in vielen Fällen mit 100 % gewichtet. Seit 01.01.2025Die VO (EU) 2024/1623 (CRR III) hat den Kreditrisiko-Standardansatz überarbeitet. Bei Risikopositionen gegenüber Instituten sind Art. 138 Buchst. g CRR und die Übergangsregel des Art. 495e CRR für ECAI-Beurteilungen mit impliziter staatlicher Unterstützung zu beachten. Die BaFin gestattet Instituten im Anwendungsbereich ihres Rundschreibens 06/2025 (BA) vom 31.03.2025, solche Beurteilungen bis einschließlich 31.12.2029 zu verwenden; eine Untersagung im Einzelfall bleibt möglich. Für unbeurteilte Risikopositionen gegenüber Instituten ist die Behandlung nach Art. 121 CRR zu prüfen. Nachrangige Risikopositionen im Sinne des Art. 128 CRR erhalten grundsätzlich 150 % Risikogewicht, soweit nicht insbesondere Eigenmittelabzüge oder die dort genannte Sonderbehandlung greifen. Diese aufsichtsrechtliche Behandlung ersetzt nicht die eigenständige Bonitätsbeurteilung und Limitentscheidung.
Europäischer Standard für grüne AnleihenGrüne Anleihen folgten freiwilligen Marktstandards; eine gesetzlich geschützte Bezeichnung gab es nicht. Seit 21.12.2024Die VO (EU) 2023/2631 schafft einen freiwillig nutzbaren gesetzlichen Standard für die Bezeichnung „Europäische grüne Anleihe“ bzw. „EuGB“. Wer diese Bezeichnung nutzt, muss die Anforderungen an Mittelverwendung, Factsheet, Berichte und externe Prüfung erfüllen; zu beachten sind insbesondere die Flexibilitätsregel des Art. 5 und die unterschiedlichen Prüfanforderungen nach Art. 10 bis 13. Für andere grüne Anleihen enthalten Art. 20 und 21 freiwillige Offenlegungsvorlagen. Nicht jeder Green Bond ist eine EuGB: Im Votum sind der gewählte Standard, die Fälligkeit der Berichte, die Art der externen Prüfung und die Emittentenbonität getrennt zu beurteilen.
Nachhaltigkeitsberichte der Emittenten (CSRD)Nach der ursprünglichen Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 sollten deutlich mehr Unternehmen gestaffelt nachhaltigkeitsbezogen berichten. Die nationale Umsetzung und die für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden deutschen Berichtspflichten sind gesondert zu prüfen. Umsetzung bis 19.03.2027Die Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I), veröffentlicht am 26.02.2026, begrenzt den künftigen regulären CSRD-Anwendungsbereich grundsätzlich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz; bei Mutterunternehmen sind die konsolidierten Voraussetzungen zu prüfen. Übergangsbestimmungen, Befreiungen, Drittstaatenregeln und die nationale Umsetzung bleiben gesondert zu beachten; die Umsetzungsfrist endet am 19.03.2027. Eine fehlende CSRD-Pflicht bedeutet nicht automatisch, dass keine standardisierten ESG-Informationen vorliegen – prüfe Unternehmens- und Konzernberichte sowie freiwillige Angaben und dokumentiere verbleibende Datenlücken und Annahmen. Die überarbeiteten ESRS wurden am 21.09.2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 veröffentlicht; sie tritt am 10.11.2026 in Kraft und gilt für Geschäftsjahre ab 01.01.2027. Halte deshalb fest, auf welchem Berichtsjahr und Standard die verwendeten Daten beruhen.

Dein Praxistransfer: Prüfe, welche zusätzlichen Anforderungen der MaRisk-Neufassung dein Institut bis 01.01.2027 umsetzen muss, und aktualisiere betroffene Prozesse und Normverweise. Ordne die Planpflicht nach § 26d KWG einschließlich der Sonderfrist 11.01.2027 und der gesetzlichen Erleichterungen gesondert ein. Unterscheide bei Bankanleihen die eigenständige Bonitätsbeurteilung im Votum von der regulatorischen Verwendung externer Ratings; berücksichtige dabei Art. 495e CRR und die für dein Institut geltende aufsichtliche Übergangsregel.

Praxiswerkstatt

Wie entscheidest du,
wenn der Standardfall endet?

Drei Votierungsfälle ziehen sich durch den Seminartag. An ihnen erarbeitest du Votierungsvorlage, ESG-Emittentenbewertung und Überwachungsplan.

Fall 01 · Bankanleihe

Das Rating hält, der Spread läuft weg.

Eine nicht bevorrechtigte Anleihe einer europäischen Bank liegt im Depot A. Das externe Rating ist unverändert, der Spread hat sich deutlich ausgeweitet, die Presse berichtet über eine Gewinnwarnung.

Deine Aufgabe: Entscheide mit deinem Überwachungsplan, ob das Emittentenlimit überprüft, reduziert oder gesperrt wird – und begründe, warum das unveränderte Rating allein nicht trägt.

Fall 02 · Green Bond

Grünes Label, offene Mittelverwendung.

Ein Versorger begibt eine grüne Anleihe nach Marktstandard. Der Allokationsbericht steht aus, die ESG-Scores zweier Anbieter weichen deutlich voneinander ab.

Deine Aufgabe: Prüfe zuerst, ob der Allokationsbericht nach Standard und Emissionsbedingungen schon fällig ist – ein noch nicht fälliger Bericht und abweichende Scores beweisen allein kein Greenwashing. Trenne dann mit deiner ESG-Emittentenbewertung Emittentenbonität und Anleihemerkmale und begründe das Ergebnis im Votum.

Fall 03 · Schuldschein

Ein Mittelständler bietet einen Schuldschein an.

Ein externes Rating gibt es nicht, der Jahresabschluss liegt vor, ein Nachhaltigkeitsbericht nicht. Der Handel möchte zeichnen, bevor das Limit eingeräumt ist.

Deine Aufgabe: Erstelle mit der Votierungsvorlage ein Votum der Marktfolge mit eigener Bonitätsbeurteilung, Limithöhe und Laufzeit – und lege fest, welche ESG-Informationen du beim Emittenten abfragst.

Dein Ergebnis

Was du an einem Tag erreichst

  1. 01 Votierungsvorlage

    Du strukturierst ein Votum für Emittentenlimite mit eigener Bonitätsbeurteilung, Limithöhe, Laufzeit und Begründung.

  2. 02 ESG-Emittentenbewertung

    Du bewertest ESG-Risiken eines Emittenten, gehst mit Datenlücken und abweichenden Scores um und übernimmst das Ergebnis ins Votum.

  3. 03 Überwachungsplan

    Du legst Frühwarnindikatoren, Schwellen und Reaktionen fest – von der Überprüfung bis zur Sperre eines Limits.

  4. 04 Rechtsstand

    Du ordnest MaRisk 06/2026, § 26d KWG und CRR III für dein Institut ein und unterscheidest die jeweiligen Anwendungsbereiche, Erleichterungen und Umsetzungsfristen.

  5. 05 Assetklassen

    Du wendest die Votierungsmethodik auf die behandelten Bankanleihen, Schuldscheine und grünen Anleihen an und erkennst zusätzlichen Informations- und Prüfbedarf bei Fondsbeständen.

  6. 06 Nachweis

    Du erhältst das S+P Teilnahmezertifikat mit dokumentierten Inhalten und 6,0 Zeitstunden sowie das Digital Badge.

Selbsteinschätzung

Wie belastbar ist
deine Votierung heute?

Im Seminarpreis enthalten

Direkt anwenden. Aktuell bleiben.

Dein Seminar wirkt über den Veranstaltungstag hinaus: mit der S+P Tool Box für deine Votierungspraxis und S+P C.O.R.E. für regelmäßige Updates zu den Themen, die Risikomanagement und Depot A im Jahresverlauf treffen.

Vom Seminarwissen zur praktischen Anwendung.

01 · Direkt anwenden

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Dein Werkzeugkasten für das Depot A.

Nutze die Seminarinhalte direkt in deinem Arbeitsalltag. Die Tool Box ist ohne Aufpreis im Seminarpreis enthalten und unterstützt deine drei Werkzeuge: Votierungsvorlage, ESG-Emittentenbewertung und Überwachungsplan.

  • Präsentationen und Richtlinien als PDF: alle Seminarinhalte kompakt zum Nachschlagen und für den Überblick im eigenen Haus.
  • Votierungsvorlage: ESG-Votierungs-Toolkit mit Musterberichten, Templates und Checklisten für Emittentenbewertungen – etwa bei grünen Anleihen, Supranationals und Spezialfonds.
  • ESG-Emittentenbewertung: Leitfaden ESG und Kreditprozess, um ESG-Kriterien vom ersten Votum bis zur laufenden Überwachung in deine Kreditprozesse zu integrieren.
  • Überwachungsplan: Toolkit für ESG-Risikoanalysen mit Werkzeugen für die ESG-basierte Bonitätsprüfung und die Spreadanalyse.

Dein Vorteil Du beginnst mit konkreten Arbeitshilfen und passt sie an deine Kompetenzordnung, Assetklassen und Organisationsrichtlinien an.

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02 · Aktuell bleiben

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Dein Update. Dein Austausch. Dein nächster Impuls.

Aufsichtsrecht, Kapitalmärkte und Anforderungen an das Risikomanagement ändern sich laufend. Mit S+P C.O.R.E. ordnest du aktuelle Entwicklungen ein und diskutierst praktische Umsetzungsfragen mit Fachverantwortlichen und Experten. Mit deiner Buchung bist du unbefristet und kostenfrei dabei – mit einem Update pro Quartal. Ausgewählte Themen aus dem veröffentlichten Programm:

  • Q4 2026 · Prioritäten setzen: Rechtsänderungen und Prüfungsfeststellungen in einen Kontrollplan 2027 übersetzen.
  • Q1 2027 · KI und Dienstleister steuern: Datenqualität, Monitoring und menschliche Freigaben in automatisierten Prozessen kontrollieren.
  • Q3 2027 · Wirksamkeit nachweisen: Kontrollnachweise erarbeiten, die einer Prüfung standhalten.
  • Q4 2027 · Aus Erfahrungen lernen: aus Feststellungen begründete Kontrollprioritäten für 2028 ableiten.

Dein Vorteil Du bleibst auch nach dem Seminar im Track für Compliance, Geldwäsche und Kapitalmarkt mit dem S+P Expertennetzwerk verbunden.

S+P C.O.R.E. entdecken

Bei jeder Buchung enthalten: unbefristet und kostenfrei, ein Update pro Quartal. Zu jedem Update-Event meldest du dich kurz an – so können wir das Update auf Teilnehmerzahl und Branchen abstimmen.

Compliance Anforderungen in die Praxis übertragen.
Optimization Prozesse und Strukturen weiterentwickeln.
Regulatory Regulatorische Entwicklungen einordnen.
Exchange Erfahrungen teilen und Fragen diskutieren.

S+P Certified

S+P Teilnahmezertifikat
mit dokumentierten Inhalten

Teilnahme-Badge zum S+P Seminar „ESG & Depot A – Limite sicher votieren“ sowie Zertifikat und Badge des Lehrgangs Zertifizierter ESG Risk & Investment Specialist

Zeig, was in dir steckt.

Nach dem Seminartag bekommst du deinen Nachweis digital – dort einsetzbar, wo er gesehen wird: im LinkedIn-Profil, im Lebenslauf und gegenüber Vorgesetzten und Aufsicht.

Das Teilnahmezertifikat dokumentiert Inhalte und Umfang dieses Seminartags. Es bestätigt keine bestandene Prüfung und verleiht keinen gesonderten geprüften Lehrgangsabschluss. Den Abschluss „Zertifizierter ESG Risk & Investment Specialist“ erwirbst du nicht durch die Teilnahme an A03; er setzt den zugehörigen Lehrgang mit bestandener S+P Certified Prüfung voraus.

  • S+P Teilnahmezertifikat mit Inhalt, Umfang und Stand
  • Digital Badge für Profil, Lebenslauf und Personalakte
  • 6,0 Zeitstunden als Fortbildungsnachweis ausgewiesen

Das steht auf deinem Teilnahmezertifikat

Umfang
6,0 Zeitstunden
Netto-Unterrichtszeit gemäß strukturierter Seminarplanung.
Inhalte I
MaRisk · Limitsetzung
Votierung von Emittentenlimiten, externe Bonitätseinschätzungen, CRR III und Fonds im Depot A.
Inhalte II
ESG · Überwachung
ESG-Emittentenbewertung, grüne Anleihen, Spreadanalyse und Frühwarnindikatoren.
Stand
Rechtsstand des Termins
Das Zertifikat weist den Stand aus, mit dem dein Seminartag gearbeitet hat.

Über den Referenten

Achim Schulz

Porträt von Achim Schulz

Geschäftsführer der S+P Unternehmerforum & der S+P Compliance · Aufsichtsrecht & Banksteuerung

Achim Schulz kennt die Führungsebene aus eigener Verantwortung – langjährig als Vorstand bei Banken und als Geschäftsführer. Er übersetzt aufsichtsrechtliche Anforderungen in umsetzbare Entscheidungen für Risikosteuerung und Kreditvoten. Im Seminar arbeitet er mit Fallstudien aus der Votierungspraxis statt mit Paragrafenlektüre.

LinkedIn-Profil  ·  Redaktion & Experten

Termine und Buchung

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Ort S+P Seminare Datum
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Frage zu Termin, Rechnung oder Anmeldung für mehrere Personen?

Schreib uns – die Antwort kommt in der Regel am nächsten Werktag. Meldest du dich mit mindestens zwei Personen aus einem Unternehmen an, erhalten alle Teilnehmenden 10 % Nachlass; für ein ganzes Treasury- oder Marktfolgeteam ist eine Inhouse-Schulung meist wirtschaftlicher.

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Unabhängige Bewertungen zu unseren Seminaren findest du auf zwei Bewertungsportalen.

Hinweis zur Echtheit: Die Bewertungen werden von ProvenExpert und Trustpilot erhoben, geprüft und angezeigt. Wie die Portale sicherstellen, dass Bewertungen auf einer tatsächlichen Teilnahme beruhen, erläutern sie jeweils auf ihren Profilseiten.

Fragen

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Etwas offen geblieben? Schreib uns – Antwort in der Regel am nächsten Werktag.

Nächster Schritt

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