S+P Seminar A02 · Compliance

Compliance Officer:
Rolle klären, Kontrollen wirksam aufbauen

Ein Tag. Drei Werkzeuge für deine Compliance-Funktion.

Dein Praxisseminar zu Aufgaben, Haftung und Berichtslinien des Compliance Officers, zu neuen Pflichten aus Aufsichts-, Geldwäsche- und Sanktionsrecht und zum Einsatz von KI. Du nimmst drei Werkzeuge mit: Legal Inventory, Risk Assessment und Kontrollplan.

Aufgaben, Haftung und Berichtslinien des Compliance Officers – mit Legal Inventory, Risk Assessment und Kontrollplan.

Für

  • Compliance Officer
  • Compliance & Recht
  • Neu in der Rolle
  • Live-Online
  • Mit Praxisfällen
  • Update 2027

Dein Seminartag

09.15 bis 17.00 Uhr · Online

930 €

Online

zzgl. gesetzl. MwSt. · ab 2 Personen aus einem Unternehmen 10 % Nachlass für alle

Ein Klick auf dein Wunschdatum führt direkt zur Buchung. Inklusive Teilnahmezertifikat & Digital Badge.

  1. 01 Rolle des Compliance Officers Aufgaben, Haftung und Berichtslinien klar festlegen. Inhalte ansehen Block 01 Stellenbeschreibung schärfen Schlüsselfunktion nach KWG Legal Inventory aufbauen Zum Programm
  2. 02 Neue Compliance-Risiken steuern Compliance-Risiken bewerten und Maßnahmen ableiten. Inhalte ansehen Block 02 MaRisk, DORA und AMLR Sanktionen und HinSchG Risk Assessment durchführen Zum Programm
  3. 03 Kontrollen planen, KI nutzen Wirksamkeit belegen, KI mit Leitplanken einsetzen. Inhalte ansehen Block 03 Kontrollplan mit KPIs und KRIs Schnittstellen regeln KI-Ergebnisse prüfen Zum Programm
1 Seminartag
Kompakt und praxisnah
6,0 Zeitstunden
Fachliche Weiterbildung
S+P Tool Box
Vorlagen, Toolkits und Working Paper
Zertifikat & Badge
Teilnahme dokumentieren

Das ausführliche Programm

Ein Seminartag,
drei Themenblöcke

  1. 01

    Regulatorische Anforderungen, Rollenverständnis und Legal Inventory

    Du legst fest, wofür du verantwortlich bist, und ordnest jede relevante Vorschrift einer Kontrolle zu. Dein Werkzeug: das Legal Inventory.

    • Aufgabenprofil und Haftung des Compliance Officers
    • Stellenbeschreibung: Aufbau, Berichtspflichten, Unabhängigkeit
    • EBA/GL/2022/05: Verantwortlichkeiten des Leitungsorgans und Rolle des AML/CFT Compliance Officers bei den erfassten Kredit- und Finanzinstituten; Abgrenzung zur allgemeinen Compliance-Funktion
    • Leiter der Compliance-Funktion als Inhaber einer Schlüsselfunktion: Eignung nach § 25e KWG
    • Prüfungsfestes Legal Inventory aufbauen und fortschreiben
    • Praxisleitfaden: von der Vorschrift zur konkreten Kontrollhandlung
    • Regulatory Monitoring: neue Vorgaben laufend erfassen und zuordnen
  2. 02

    Aktuelle Gesetzgebung, Aufsichtserwartungen und Risikosteuerung

    Du klärst neue Pflichten und Fristen, bewertest die Risiken möglicher Verstöße und leitest Präventionsmaßnahmen ab. Dein Werkzeug: das Risk Assessment.

    • MaRisk nach der 9. Novelle: Compliance-Funktion, Berichterstattung und Proportionalität
    • DORA und Ablösung der BAIT: Anforderungen an Kontrollsysteme, Reporting und digitale Resilienz
    • EU-Geldwäschepaket und Single Rulebook: Compliance-Manager und Geldwäschebeauftragter nach Art. 11 AMLR
    • All-Crimes-Approach im Geldwäschestrafrecht
    • Sanktionsdurchsetzung: Sanktionsdurchsetzungsgesetze und AWG-Novelle 2026
    • Hinweisgeberschutzgesetz: Meldewege, Vertraulichkeit und Schutz vor Repressalien
    • Risk Assessment: Anwendbarkeit und Fristen neuer Pflichten klären, Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen möglicher Verstöße bewerten sowie bestehende Kontrollen und Restrisiken berücksichtigen
    • Präventionsmaßnahmen aus der Risikobewertung ableiten und priorisieren
  3. 03

    Kontrollplan, Schnittstellen und KI in der Compliance

    Du planst Kontrollen mit Durchführungs- und Wirksamkeitsnachweisen, ergänzt sie um Kennzahlen und setzt KI-Werkzeuge nachvollziehbar ein. Dein Werkzeug: der Kontrollplan.

    • Compliance-Kontrollplan mit OKRs, KPIs und KRIs entwickeln
    • Regelmäßige und anlassbezogene Berichterstattung festlegen und durch risikoorientierte Eskalationsschwellen ergänzen
    • Zusammenspiel mit Geldwäschebeauftragtem, Datenschutz und Auslagerungsmanagement
    • KI-Assistenten wie ChatGPT in Analyse, Recherche und Dokumentation einsetzen
    • KI-Verordnung einordnen: Rolle als Betreiber, KI-Kompetenz und verschobene Hochrisiko-Fristen
    • Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) und den freiwilligen Verhaltenskodex verstehen
    • KI-Leitplanken: welche Daten eingegeben werden dürfen, wie Quellen geprüft werden, wer freigibt
    • KI-Governance als Prüffeld in den Kontrollplan aufnehmen

Für wen

Für Compliance Officer am Anfang der Rolle, für Fachkräfte aus Compliance- und Rechtsabteilungen auf dem Weg in die Compliance-Verantwortung und für Führungskräfte, die eng mit der Compliance-Funktion arbeiten. Der fachliche Schwerpunkt liegt auf beaufsichtigten Unternehmen. Du unterscheidest die Anforderungen an die allgemeine Compliance-Funktion, die geldwäscherechtlichen Funktionen und gegebenenfalls die WpHG-Compliance. KWG, MaRisk, DORA und AMLR werden jeweils nach Institutsart und Anwendungsbereich eingeordnet; nicht jede Regelung gilt für jedes Unternehmen.

Was mitbringen

Spezifische Vorkenntnisse brauchst du nicht. Hilfreich sind ein Blick in eure Stellenbeschreibung, euer aktuelles Legal Inventory oder den letzten Compliance-Bericht – daran arbeitest du in den Fällen direkt weiter. Für die gemeinsame Arbeit verwendest du ausschließlich freigegebene und ausreichend anonymisierte Auszüge. Vertrauliche Kunden-, Beschäftigten- oder Hinweisgeberdaten gehören nicht in die Seminarunterlagen.

Aktueller Stand

Jeder Termin arbeitet mit dem am Seminartag geltenden Stand – Themen wie MaRisk, AMLR und KI-Verordnung werden laufend fortgeschrieben.

Regulatorisches Update · Stand 05.10.2026

Was sich für deine Compliance-Funktion konkret ändert.

Sechs relevante Änderungen für Rolle, Kontrollsystem und Berichterstattung – im Seminar in Block 01 bis 03 eingeordnet, mit klarer Trennung von bisheriger und neuer Regelung.

Bisherige und neue Regelung im Vergleich
Bisherige Regelung Neue Regelung
Sanktions­strafrecht (AWG-Novelle)Zahlreiche Verstöße gegen EU-Sanktionen waren nur als Ordnungswidrigkeit nach § 19 AWG erfasst. § 18 Abs. 11 AWG a. F. enthielt einen persönlichen Strafausschließungsgrund: Er setzte voraus, dass die Handlung bis zum Ablauf des zweiten Werktages nach Veröffentlichung des Rechtsakts im EU-Amtsblatt erfolgte und der Täter das angeordnete Verbot oder Genehmigungserfordernis zum Tatzeitpunkt nicht kannte. Eine allgemeine Erlaubnis, neue Sanktionen zwei Tage lang nicht umzusetzen, war damit nicht verbunden. Seit 06.02.2026Das Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU (BGBl. 2026 I Nr. 27) setzt die RL (EU) 2024/1226 um. Vorsätzliche Verstöße etwa gegen Finanz-, Transaktions- und Investitionsverbote sind nun Straftaten nach § 18 AWG; der Strafausschließungsgrund des § 18 Abs. 11 AWG a. F. entfällt. Neue Sanktionsakte sind unverzüglich auf Betroffenheit, Inkrafttreten, Anwendungsbeginn und mögliche Übergangsbestimmungen zu prüfen. Betroffene Prozesse und Kontrollen müssen die jeweils anwendbaren Verbote rechtzeitig umsetzen; Legal Inventory, Screening und sonstige Sanktionskontrollen sind entsprechend zu aktualisieren.
Leiter der Compliance-Funktion als Schlüssel­funktion (KWG)Gesetzliche Eignungsanforderungen galten vor allem für Geschäftsleiter und Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen; § 25e KWG regelte nur vertraglich gebundene Vermittler. Seit 01.04.2026Das BRUBEG setzt die RL (EU) 2024/1619 (CRD VI) um und ist in weiten Teilen am 01.04.2026 in Kraft getreten. § 25e KWG verlangt fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Inhabern von Schlüsselfunktionen. Leiter interner Kontrollfunktionen, darunter die Compliance-Funktion, zählen nach § 1 Abs. 2d KWG zu den Inhabern besonderer Schlüsselfunktionen, soweit sie nicht Geschäftsleiter sind. Die Eignung ist vor der Aufgabenübertragung sowie regelmäßig und anlassbezogen zu beurteilen. Für die Anzeige der Ernennung und Abberufung ist der Anwendungsbereich der großen Unternehmen nach § 1 Abs. 1c KWG maßgeblich; die einschlägigen Pflichten ergeben sich aus § 24 KWG. Dabei sind auch die besonderen Regelungen für Finanzholding- und gemischte Finanzholding-Gesellschaften zu beachten.
MaRisk: 9. NovelleMaßgeblich war das Rundschreiben 06/2024 (BA) vom 29.05.2024 (8. Novelle), das für die Compliance-Funktion nach AT 4.4.2 keine Änderungen brachte. Seit 30.06.2026Die BaFin hat die MaRisk als Rundschreiben 06/2026 (BA) prinzipienorientierter und mit mehr Proportionalität neu gefasst; sie konkretisieren weiterhin § 25a KWG. Nach AT 4.4.2 Tz. 6 berichtet die Compliance-Funktion mindestens jährlich sowie anlassbezogen an die Geschäftsleitung. Der Bericht enthält auch Hinweise auf Defizite und Gegenmaßnahmen und wird an die Interne Revision weitergegeben. Die Neufassung gilt seit ihrer Veröffentlichung; für zusätzlich entstehende Anforderungen gilt grundsätzlich eine Umsetzungsfrist bis zum 01.01.2027. Die stärkere Prinzipienorientierung bedeutet keine allgemeine Absenkung des Anforderungsniveaus.
IT-Anforderungen: Ablösung der BAITDORA-pflichtige Institute sind seit 17.01.2025 aus dem Anwenderkreis der BAIT ausgenommen. Für die übrigen Institute galten die BAIT übergangsweise weiter. Ab 01.01.2027Die BaFin hebt die BAIT mit Ablauf des 31.12.2026 vollständig auf, weil ab 01.01.2027 weitere Institute die VO (EU) 2022/2554 (DORA) anwenden müssen. Die Compliance-Funktion prüft zuerst, seit wann und in welchem Umfang DORA für das eigene Institut gilt. Anschließend sind Anforderungen, Verantwortlichkeiten, Kontrollen und Nachweise auf Lücken zu prüfen und Legal Inventory, Kontrollplan sowie Richtlinien inhaltlich anzupassen. Ein bloßer Austausch von BAIT- gegen DORA-Fundstellen genügt nicht.
Compliance-Funktionen im Geldwäsche­recht (AMLR)Nach § 4 Abs. 3 GwG ist ein Mitglied der Leitungsebene für das Risikomanagement verantwortlich; den Geldwäschebeauftragten regelt § 7 GwG mit nationalen Vorgaben zur Bestellpflicht. Ab 10.07.2027Die VO (EU) 2024/1624 (AMLR) gilt nach Art. 90 unmittelbar. Art. 11 Abs. 1 sieht für Verpflichtete ein Mitglied des Leitungsorgans in seiner Leitungsfunktion als Compliance-Manager vor; die kollektive Verantwortung des Leitungsorgans bleibt bestehen. Der Geldwäschebeauftragte nach Art. 11 Abs. 2 übernimmt die laufende Umsetzung einschließlich der Aufgaben zu gezielten finanziellen Sanktionen und der Meldungen nach Art. 69 Abs. 6. Der Compliance-Manager berichtet regelmäßig und legt dem Leitungsorgan mindestens jährlich den vom Geldwäschebeauftragten erstellten Bericht vor. Eine Zusammenlegung beider Funktionen ist nur unter den Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 7 zulässig.
KI-Verordnung: Hochrisiko-FristenDie Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III der VO (EU) 2024/1689 sollten ab 02.08.2026 gelten. Ab 02.12.2027 · gestaffelte FristenDie VO (EU) 2026/1744 (Digitaler Omnibus zur KI), in Kraft seit 27.07.2026, verschiebt die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III auf den 02.12.2027 und für produktbezogene Systeme nach Anhang I auf den 02.08.2028. Die bereits geltenden Verbote und die Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck bleiben unberührt. Die Verschiebung betrifft nicht sämtliche Pflichten der KI-Verordnung: Für den eigenen KI-Einsatz sind insbesondere die bereits anwendbaren Vorgaben zur KI-Kompetenz und die jeweils einschlägigen Transparenzpflichten zu prüfen; Betreiberpflichten für eingesetzte Systeme sind von Anbieterpflichten für KI-Systeme und GPAI-Modelle zu unterscheiden. Betroffen von den verschobenen Hochrisiko-Pflichten sind im Finanzsektor etwa KI-Systeme zur Bewertung der Kreditwürdigkeit.

Dein Praxistransfer: Prüfe die Auswirkungen der AWG-Novelle und der 9. MaRisk-Novelle auf dein Institut und dokumentiere die erforderlichen Maßnahmen im Legal Inventory. Kläre beim Übergang von BAIT zu DORA den institutsspezifischen Anwendungsbeginn und Umsetzungsbedarf. Für AMLR-Verpflichtete sind die Rollen von Compliance-Manager und Geldwäschebeauftragtem nach Art. 11 AMLR rechtzeitig vor dem 10.07.2027 vorzubereiten.

Praxiswerkstatt

Wie entscheidest du,
wenn der Standardfall endet?

Drei Compliance-Fälle ziehen sich durch den Seminartag. An ihnen erarbeitest du Legal Inventory, Risk Assessment und Kontrollplan.

Fall 01 · Sanktionen

Das neue Sanktionspaket erscheint am Freitagabend.

Der Zahlungsverkehr fragt, ob die Überweisungen am Montag freigegeben werden dürfen. Eine interne Arbeitsanweisung verweist noch pauschal auf zwei Tage Schonfrist. Du prüfst, warum diese Anweisung keine tragfähige Freigabegrundlage ist und seit der AWG-Novelle erst recht überarbeitet werden muss.

Deine Aufgabe: Prüfe Anwendungsbeginn, betroffene Kunden und Transaktionen sowie Verbote, Ausnahmen und Genehmigungserfordernisse des neuen Sanktionsakts. Begründe die Zahlungsentscheidung und dokumentiere Verantwortliche, erforderliche Kontrollen und den Aktualisierungsnachweis im Legal Inventory.

Fall 02 · KI & HinSchG

Hinweise sollen per KI zusammengefasst werden.

Die interne Meldestelle möchte eingehende Hinweise mit einem externen KI-Werkzeug zusammenfassen lassen, um schneller zu reagieren. Die Meldungen enthalten Namen und vertrauliche Details.

Deine Aufgabe: Prüfe zunächst, ob die Verarbeitung durch das konkrete KI-Werkzeug nach §§ 8 und 10 HinSchG sowie der DSGVO zulässig ist. Kläre insbesondere Zugriffsberechtigung, Datenminimierung, Zweckbindung, Auftragsverarbeitung und mögliche Drittlandübermittlungen. Bewerte anschließend in deinem Risk Assessment die verbleibenden Risiken und dokumentiere Freigabe, Auflagen oder Ablehnung; eine positive Risikobewertung ersetzt keine fehlende Rechtsgrundlage.

Fall 03 · Kontrollplan

Der Compliance-Bericht soll kürzer werden.

Die Geschäftsleitung verweist auf die 9. MaRisk-Novelle und will nur noch Defizite sehen. Gleichzeitig bemängelt die Revision, dass für drei Kontrollen kein Wirksamkeitsnachweis vorliegt.

Deine Aufgabe: Lege im Kontrollplan fest, welche Durchführungsnachweise und Wirksamkeitstests für die drei Kontrollen fehlen und wie diese nachgeholt werden. Ergänze geeignete KPIs, KRIs und Eskalationsschwellen und begründe, welche Defizite, Gegenmaßnahmen und offenen Nachweise in den Bericht gehören.

Dein Ergebnis

Was du an einem Tag erreichst

  1. 01 Rolle

    Du kannst Aufgaben, Berichtslinie und Unabhängigkeit deiner Funktion nachvollziehbar beschreiben und erkennst, welche Punkte für dein Unternehmen noch zu klären und zu dokumentieren sind.

  2. 02 Legal Inventory

    Du erfasst relevante Vorschriften mit Verantwortlichen und Kontrollhandlung und schreibst sie bei Änderungen fort.

  3. 03 Risk Assessment

    Du klärst neue Pflichten und verbindliche Fristen, bewertest die daraus entstehenden Compliance-Risiken und begründest die Reihenfolge der erforderlichen Maßnahmen, ohne gesetzliche Termine zur Disposition zu stellen.

  4. 04 Kontrollplan

    Du beurteilst die Wirksamkeit deiner Kontrollen anhand dokumentierter Durchführung, Ergebnisse und geeigneter Tests. KPIs und KRIs unterstützen die Bewertung; du unterscheidest laufende Berichterstattung, anlassbezogene Information und zusätzliche Eskalationsschwellen.

  5. 05 KI in der Compliance

    Du setzt KI-Werkzeuge in Recherche und Dokumentation ein und prüfst die Ergebnisse, bevor sie in einen Bericht einfließen.

  6. 06 Nachweis

    Du erhältst das S+P Teilnahmezertifikat mit dokumentierten Inhalten und 6,0 Zeitstunden sowie das Digital Badge.

Selbsteinschätzung

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deine Compliance-Funktion heute?

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Vom Seminarwissen zur praktischen Anwendung.

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Nutze die Seminarinhalte direkt in deinem Arbeitsalltag. Die Tool Box ist ohne Aufpreis im Seminarpreis enthalten und unterstützt deine drei Werkzeuge: Legal Inventory, Risk Assessment und Kontrollplan.

  • Vorträge als PDF: Rolle und Haftung, aktuelle Gesetzgebung und KI in der Compliance kompakt zum Nachlesen.
  • Legal Inventory: Vorlage aus den Compliance-Management-Toolkits, mit der du Vorschriften, Verantwortliche und Kontrollhandlungen zusammenführst.
  • Toolkit Risk Assessment: Vorlage für die Risikobewertung neuer Pflichten und die Ableitung von Präventionsmaßnahmen.
  • Kontrollplan und Working Paper: Vorlage für den Kontrollplan mit OKRs, KPIs und KRIs sowie das Working Paper zur Entwicklung deiner Compliance-Strategie.

Dein Vorteil Du beginnst mit konkreten Arbeitshilfen und passt sie an dein Institut, deine Risikolage und eure Berichtswege an.

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Aufsichtsrecht, Geldwäscheprävention und KI-Regulierung ändern sich laufend. Mit S+P C.O.R.E. ordnest du aktuelle Entwicklungen ein und diskutierst praktische Umsetzungsfragen mit Fachverantwortlichen und Experten. Mit deiner Buchung bist du unbefristet und kostenfrei dabei – mit einem Update pro Quartal.

Quartalsweise Updates: Im Compliance-Format von S+P C.O.R.E. stehen aktuelle Umsetzungsfragen, Kontrollplanung und Erfahrungsaustausch im Mittelpunkt. Die konkreten Themen, Termine und Anmeldebedingungen findest du im jeweils veröffentlichten C.O.R.E.-Programm.

Dein Vorteil Du bleibst auch nach dem Seminar mit aktuellen Compliance-Themen und dem S+P Expertennetzwerk verbunden.

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Bei jeder Buchung enthalten: unbefristet und kostenfrei, ein Update pro Quartal. Zu jedem Update-Event meldest du dich kurz an – so können wir das Update auf Teilnehmerzahl und Branchen abstimmen.

Compliance Anforderungen in die Praxis übertragen.
Optimization Prozesse und Strukturen weiterentwickeln.
Regulatory Regulatorische Entwicklungen einordnen.
Exchange Erfahrungen teilen und Fragen diskutieren.

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Nach dem Seminartag bekommst du deinen Nachweis digital – dort einsetzbar, wo er gesehen wird: im LinkedIn-Profil, im Lebenslauf und gegenüber Vorgesetzten und Geschäftsleitung.

  • S+P Teilnahmezertifikat mit Inhalt, Umfang und Stand
  • Digital Badge für Profil, Lebenslauf und Personalakte
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Das steht auf deinem Teilnahme­zertifikat

Umfang
6,0 Zeitstunden
Netto-Unterrichtszeit gemäß strukturierter Seminarplanung.
Inhalte I
Rolle · Legal Inventory
Aufgabenprofil, Haftung und Berichtslinien, Schlüssel­funktion nach KWG und Aufbau des Legal Inventory.
Inhalte II
Risiko · Kontrolle · KI
Risk Assessment zu MaRisk, DORA, AMLR, Sanktionsrecht und HinSchG, Kontrollplan mit KPIs und KRIs, KI-Verordnung.
Stand
Seminartag
Das Zertifikat dokumentiert den Rechtsstand, mit dem am jeweiligen Termin gearbeitet wurde.

Über den Referenten

Achim Schulz

Porträt von Achim Schulz

Geschäftsführer der S+P Unternehmerforum & der S+P Compliance

  • Compliance Officer
  • Single Officer
  • Geldwäsche­beauftragter (ausgelagerte Funktion)

Achim Schulz ist selbst als Compliance Officer und Single Officer für Banken, Wertpapierinstitute und weitere BaFin-regulierte Institute bestellt. Über S+P Compliance verantwortet er als Auslagerungsdienstleister die ausgelagerte Geldwäsche-Beauftragten-Funktion in der Praxis. Genau dieses Praxis- und Prüfungswissen fließt direkt in das Seminar ein.

LinkedIn-Profil  ·  Redaktion & Experten

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Schreib uns – die Antwort kommt in der Regel am nächsten Werktag. Meldest du dich mit mindestens zwei Personen aus einem Unternehmen an, erhalten alle Teilnehmenden 10 % Nachlass; für ein ganzes Compliance-Team ist eine Inhouse-Schulung meist wirtschaftlicher.

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