Inhalte Zertifizierungslehrgang Auslagerungsbeauftragter (S+P)

Welche fachlichen Skills erlernst Du mit den Inhalten Zertifizierungslehrgang Auslagerungsbeauftragter?

Programm – Inhalte Zertifizierungslehrgang Auslagerungsbeauftragter (S+P)

1. Tag

  • Governance Regelungen als Basis für das zentrale Auslagerungsmanagement
  • Pre-Outsourcing Analyse nach MaRisk AT9 und EBA-Leitlinien

2. Tag

  • IT-Compliance im Auslagerungsmanagement sicher umsetzen
  • Auslagerungscontrolling: Vertragsgestaltung und Leistungskontrollen

 

Inhalte Zertifizierungslehrgang Auslagerungsbeauftragter (S+P)

 

Seminartag 1 – Inhalte Zertifizierungslehrgang Auslagerungsbeauftragter (S+P)

Solide Governance Regelungen als Basis für das Auslagerungsmanagement

  • Verschärfte Anforderungen an die Risikobewertung von Auslagerungsvereinbarungen:
    • Welche Auslagerungen sind kritisch/ wesentlich?
    • Operationelle Risiken und Reputationsrisiken
    • Bewertung des Step-in-Risikos
    • Unternehmens- und sektorspezifische Konzentrationsrisiken
    • Kontroll- und/ oder Interessenskonflikte
  • Neue Vorgaben des FISG an das Auslagerungscontrolling:
    • Neue Meldepflichten zu wesentlichen Auslagerungen
    • Absicht, Vollzug, wesentliche Änderungen und schwerwiegende Vorfälle

 

Pre-Outsourcing Analyse nach MaRisk AT 9 und EBA-Leitlinien

  • Mindestanforderungen an die Due Diligence Prüfung
    • Risikoanalyse und Szenarioanalysen mit Scoring-Kriterien
    • Einschätzung von Risikogehalt und Risikokonzentration
  • Überwachungspflichten des zentralen Auslagerungsmanagements
    • Maßstäbe für Steuerungs- und Kontrolltätigkeiten
    • Prüfungssichere Bewertung von Ausstiegsstrategien und Notfallplänen
    • Definition einer maximalen Schlechtleistung eines externen Dienstleisters

 

Die Teilnehmer erhalten mit dem Zertifizierungslehrgang Auslagerungsbeauftragter die S+P Tool Box:

+ Organisations-Handbuch Zentrales Auslagerungsmanagement

+ S+P Tool: Risk Assessment Auslagerungscontrolling

 

Seminartag 2 – Inhalte Zertifizierungslehrgang Auslagerungsbeauftragter (S+P)

IT-Compliance im Auslagerungsmanagement sicher umsetzen

  • § 25b KWG, § 26 ZAG, §36 KAGB, §32 VAG:
    • Mindestanforderungen aus BAIT, KAIT, VAIT, ZAIT, DIN EN ISO 2700x und BSI-Grundschutz prüfungsfest umsetzen
    • Schnittstelle Informationssicherheit und Auslagerungsmanagement
    • Verzahnung von IT-Strategie, IT- Governance und Informations-Risikomanagement
  • Durchführung der qualitativ verschärften IT-Risikoanalyse:
    • Auslagerung oder Fremdbezug? Richtige Bewertung von Software und IT-Dienstleistungen
    • Einschätzung des Schutzbedarfs mit Blick auf Integrität, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Authentizität
    • BaFin-Anforderungen an Cloud-Computing: Strategie, Risikoanalyse und Wesentlichkeitsbewertung
    • Informationssicherheits-Management: Erstellen des Sollmaßnahmenkatalogs

 

Auslagerungscontrolling: Vertragsgestaltung und Leistungskontrollen

  • Bewerten von Vertragsgestaltung und Leistungskontrollen:
    • Anpassung der Auslagerungsverträge an die neuen Vorgaben aus MaRisk, FISG und Anzeigenverordnung
  • Kontrollplan Zentrales Auslagerungsmanagement:
    • Die wichtigsten Überwachungs- und Kontrollhandlungen
    • Risiko- und Performance-Messung (KPIs / KRIs)
    • EBA Leitlinie IKT: 5 Kategorien für schwerwiegende IKT-Risiken

 

Die Teilnehmer erhalten mit dem Zertifizierungslehrgang Auslagerungsbeauftragter die S+P Tool Box:

+ S+P Tool: Risk Assessment Cloud-Anbieter

+S+P  Check: Überwachung und Dokumentation der Kontrollhandlungen

 

Deine Vorteile mit dem S+P Zertifizierungslehrgang Auslagerungsbeauftragter

Die Zertifizierungs-Lehrgänge (S+P) wurden speziell für Fach- und Führungskräfte konzipiert. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit das erworbene Know-How unabhängig und qualifiziert überprüfen zu lassen. Mit dieser Zertifizierung dokumentierst du als Teilnehmer nicht nur deine Schulungsaktivitäten, sondern erwirbst ein Alleinstellungsmerkmal für deine berufliche Karriere.

Für deine Tätigkeit führen wir den gesetzlich vorgeschriebenen Fit & Proper-Nachweis. Die Prüfungen finden als online Prüfung mit Multiple Choice-Fragen statt. Die Teilnehmer haben keine Reise- und Übernachtungskosten und können sogar den Prüfungstermin selbst bestimmen.

Dein Vorsprung für die Praxis: Mit der Zertifizierung erhalten unsere Teilnehmer optimale Sicherheit für ihren Wissenstransfer in der Praxis. Erfolgschancen können mit unseren Lehrgängen optimal genutzt und Haftungsrisiken bestmöglich begrenzt werden.

Mit dem Zertifizierungslehrgang Auslagerungsbeauftragter erhältst du

  • eine schnelle und direkte Umsetzungsanleitung aus der Praxis für die Praxis
  • einen modularen Aufbau für deine Zertifizierung
  • eine flexible Terminzusammenstellung für die einzelnen modularen Bausteine
  • die S+P Tool Box für eine sichere Umsetzung in deine Praxis
  • Muster-Leitfäden, Bewertungs-Tools sowie Checklisten für eine schnelle Umsetzung in deine Praxis.

 

Welche Referenten führen den Zertifizierungslehrgang Auslagerungsbeauftragter durch?

Fachbereich Compliance und Zentrales Auslagerungsmanagement

Herr Achim Schulz gründete Schulz & Partner im Jahr 2007. Er berät seit 22 Jahren Unternehmen im Nicht-Finanzsektor sowie im Finanzsektor.

Zu den wesentlichen beruflichen Stationen zählen die Bankenprüfung, Bankenberatung sowie die Mittelstandsfinanzierung und Unternehmensberatung.

Er ist als MaRisk Compliance Officer und WpHG Compliance Officer für Finanzunternehmen tätig.

 

Fachbereich Compliance, Auslagerungscontrolling und Informationssicherheit

Herr Alexander Schneider ist seit über 20 Jahren für Banken, Finanzdienstleister und Fondsgesellschaften tätig.  Als Compliance- und Geldwäschebeauftragter war er für eine Großbank weltweit für die Einhaltung der Konzernstandards verantwortlich.

Als Spezialist für Risiko-Management hat er verschiedene Steuerungs-Systeme mit dem Fokus Geldwäscheprävention aufgebaut.

 

Herr Christian Timm ist seit über 25 Jahren für Finanz-Unternehmen tätig. Zu seinen beruflichen Stationen zählen die Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt und Bereichsleitung Adressenrisiko.

Seit 6 Jahren ist Herr Christian Timm als Director Group Compliance (Prokurist / Syndikusrechtsanwalt) sowie Group Chief Information Security Officer tätig.

 

Frau Miriam Boglino arbeitet seit über 11 Jahren als Juristin für führende Asset Management-Gesellschaften in London.

Sie ist als Geldwäsche Officer für Finanzunternehmen tätig und berät Unternehmen bei der compliance-gerechten Vertragsgestaltung.

 

Neue Meldepflicht von wesentlichen Auslagerungen: Up to Date mit dem Zertifizierungslehrgang Auslagerungsbeauftragter (S+P)

Durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG sowie das Wertpapierinstitutsgesetz – WpIG sind die Unternehmen des Finanzsektors ab dem 01.01.2022 verpflichtet, wesentliche Auslagerungen, im Falle von Kapitalverwaltungsgesellschaften alle Auslagerungen bzw. wichtige Ausgliederungen gemäß VAG, der BaFin anzuzeigen.

Die Anzeigepflicht umfasst entsprechend der bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen sowie der neuen gesetzlichen Regelung in Folge des FISG und des WpIG in nahezu allen Geschäftsbereichen der BaFin die Anzeige

  • der Absicht,
  • des Vollzugs,
  • wesentlicher Änderungen sowie
  • schwerwiegender Vorfälle

im Rahmen von bestehenden oder beabsichtigten (wesentlichen) Auslagerungen.

Die im Rahmen der Anzeigepflicht geschäftsbereichsübergreifend weitestgehend einheitlich anzugebenden Informationen basieren auf den Anzeigenverordnungen der jeweiligen Aufsichtsgesetze.

Für die Erfüllung der Anzeigepflicht für die Absicht, den Vollzug und wesentliche Änderungen im Rahmen von Auslagerungen wird die BaFin ein elektronisches Meldeverfahren zur Verfügung stellen, das auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin beruht. Anzeigen sind ausschließlich über diese Plattform einzureichen. Anzeigen von schwerwiegenden Vorfällen werden über den üblichen Weg der Aufsicht gemeldet.

Das neue Verfahren ist mit Inkrafttreten der gesetzlichen Pflicht zur Anzeige von Auslagerungen sowie der Konkretisierung dieser Pflicht in den jeweiligen Anzeigenverordnungen zu den Aufsichtsgesetzen seit 01.01.2022 zu beachten. Die Meldungen werden nach der Entgegennahme an die Deutsche Bundesbank weitergeleitet, sofern die Meldungen für die Deutsche Bundesbank im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit relevant sind.

 

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