Firmen Know How sichtbar machen – Bewertung immaterieller Vermögenswerte

Wie kann Firmen Know How in der Bilanz sichtbar gemacht werden? Mit S+P Inside „Firmen Know How sichtbar machen – Bewertung immaterieller Vermögenswerte“ haben wir Ihnen die wichtigsten Anforderungen des IDW zusammengefasst: Das IDW hat mit dem Bewertungsstandard S5 klare Vorgaben für die Bewertung von Firmen Know How gesetzt.

 

Firmen Know How sichtbar machen – Bewertung immaterieller Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte iSd IDW Standards sind in Leistungserstellungsprozessen eingesetzte nicht finanzielle wirtschaftliche Güter, deren Substanz nicht körperlich wahrnehmbar ist, sondern bspw. als Recht, Beziehung, Wissen oder Information, Prozess, Verfahren oder Gedanke in Erscheinung tritt.

Grundsätzlich wird der einzelne Vermögenswert bewertet. Dies gilt nicht im Falle eines Bündels von zusammenhängenden immateriellen Vermögenswerten, die eine Bewertungseinheit bilden (patentierte/unpatentierte Technologien, Kundenbeziehungen), oder wenn die Einzelbewertung aus anderen Gründen wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint.

Die folgenden Beispielen zeigen Ihnen, welche immaterielle Vermögenswerte in Praxis für eine Bewertung und Kaufpreisermittlung in Frage kommen:

– Marketingbezogene immaterielle Vermögenswerte sind die Werte, die primär zur Bewerbung oder Unterstützung des Verkaufs von Produkten und Dienstleistungen eingesetzt werden. Dies sind Kennzeichen wie beispielsweise Worte, Namen, Symbole oder andere Instrumente, Handelsmarken, Konsummarken, Einzelmarken, Dachmarken, eingetragene Marken, Markenauftritte (einzigartige Farben, Form oder die Summe des Designs), Internet-Domainnamen.

– Kundenorientierte immaterielle Vermögenswerte können im Einzelnen sein: Kundenlisten, Auftragsbestände bzw. Fertigungsverträge, Kundenverträge und damit verbundene Kundenbeziehungen. Laufkundschaft stellt keinen separat zu bewertenden immateriellen Vermögenswert dar.

– Auf sonstigen vorteilhaften Verträgen oder Rechten basierende immaterielle Vermögenswerte spiegeln den Wert von Rechten wider, deren Nutzenzufluss aus vertraglichen Vereinbarungen resultiert. Dies können im Einzelnen sein: Lizenzen, Stillhaltevereinbarungen, Werbe-, Konstruktions-, Management-, Service- oder Versorgungsverträge, Leasingvereinbarungen, Wege-, Nutzungs-, Ausbeutungs- und Duldungsrechte, Franchisevereinbarungen, Sende- und Fernsehrechte, Dienstleistungsverträge, Wettbewerbsverbote oder Konkurrenzklauseln.

– Technologiebasierte immaterielle Vermögenswerte beziehen sich auf Innovationen oder technologischen Fortschritt. Dies können im Einzelnen sein: patentierte und unpatentierte Technologien, Geschäftsgeheimnisse bezüglich Formeln, Prozessen oder Rezepturen, Software, Datenbanken.

– Kunstbezogene immaterielle Vermögenswerte können z.B. sein Rechte an: Theaterstücken, Opern oder Ballettinszenierungen, Musikstücken, Kompositionen, Songtexten, Werbemelodien, Bildern, Fotografien, Videos, Fernsehprogrammen.

 Wertermittlung und Preisfindung bei immateriellen Vermögenswerten – S+P Gutachten – IDW S5 Standard

Der Wert eines Vermögenswerts bestimmt sich aus betriebswirtschaftlicher Sicht nach dem erwarteten zukünftigen finanziellen Nutzen, den ein Erwerber aus dem Vermögenswert ziehen kann.

Der Entscheidungswert spiegelt die subjektiven Erwartungen bezüglich des aus dem Vermögenswert künftig zu ziehenden Nutzens wider. Dabei sind alle Handlungsmöglichkeiten des Entscheiders unabhängig vom Grad ihrer Konkretisierung zu berücksichtigen. Aus Verkäufersicht wird eine Preisuntergrenze, aus Käufersicht eine Preisobergrenze ermittelt, bis zu der es für den Käufer vorteilhaft wäre, einen Vermögenswert zu erwerben.

Der Liquidationswert bei Beendigung eines Unternehmens ergibt sich aus der Summe der mit den Veräußerungspreisen angesetzten Vermögenswerte abzüglich Schulden und Abwicklungskosten unter Beachtung des im jeweiligen Einzelfall bestmöglichen realistischen Verwertungskonzepts. Dabei sind die Verhältnisse des Absatzmarkts für die zu liquidierenden Vermögenswerte maßgeblich. Anfallende Kosten der Veräußerung sind von den Veräußerungserlösen abzuziehen.

Der Preis ist das Ergebnis einer konkreten Markttransaktion. Der Marktpreis ergibt sich als der Preis, der eine Vielzahl von Angeboten und Nachfragen zum Ausgleich bringt. Der Marktpreis kann sich somit von einem typisierten oder individuell bestimmten Wert unterscheiden.

Welche Bewertungsverfahren kommen bei immateriellen Vermögenswerten zur Anwendung ?

Für die Bewertung immaterieller Vermögenswerte kommen grundsätzlich drei Bewertungsverfahren infrage.

Dies sind das marktpreisorientierte Verfahren (market approach), das kapitalwertorientierte Verfahren (income approach) und das kostenorientierte Verfahren (cost approach). Innerhalb dieser Verfahren stehen jeweils mehrere Bewertungsmethoden zur Verfügung:

Bewertung von Firmen Know How – Marktpreisorientiertes Verfahren – S+P Gutachten – IDW S5 Standard

Ist nach Maßgabe eines bestimmten Bewertungsanlasses vorrangig ein Marktpreis zur Bewertung eines Vermögenswerts heranzuziehen, so kann dies i.d.R. nur erfolgen, soweit sich die beobachteten Marktpreise auf hinreichend vergleichbare Vermögenswerte beziehen. Ferner muss es sich um einen aktiven Markt handeln.

Ein aktiver Markt liegt vor, wenn die nachstehenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

– die auf dem Markt gehandelten Güter sind homogen

– vertragswillige Käufer und Verkäufer können i.d.R. jederzeit gefunden werden und

– Preise sind öffentlich bekannt.

Immaterielle Vermögenswerte werden regelmäßig nicht auf aktiven Märkten gehandelt. Gegebenenfalls können vergleichbare Transaktionen zur Bewertung eines immateriellen Vermögenswerts herangezogen werden.

Mittels der Analogiemethode wird ein Vergleich zwischen dem beobachtbaren Preis für ein Vergleichsobjekt und dem gesuchten Wert des zu bewertenden immateriellen Vermögenswerts angestellt. Da adäquate Daten aus Vergleichstransaktionen nur sehr selten ermittelbar sind, ist eine ausführliche Begründung der Auswahl der Vergleichstransaktionen und der daraus abgeleiteten Kennziffern unerlässlich.

Bewertung von Firmen Know How – Kapitalwertorientierte Verfahren – S+P Gutachten – IDW S5 Standard

Dem kapitalwertorientierten Verfahren liegt die Annahme zugrunde, dass sich der Wert eines immateriellen Vermögenswerts aus dessen Eigenschaft ergibt, künftige Erfolgsbeiträge in Form von Cashflows zu erwirtschaften.

Der Wert eines Vermögenswerts ergibt sich aus der Summe der Barwerte der künftig erzielbaren Cashflows zum Bewertungsstichtag (Discounted Cash Flow), die aus der Nutzung des immateriellen Vermögenswerts während der erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauer und ggf. aus dem Abgang generiert werden. Als zentrale Aufgaben der Bewertung ergeben sich somit die Prognose der bewertungsrelevanten Cashflows sowie die Ableitung des das Risiko des betreffenden immateriellen Vermögenswerts widerspiegelnden Kapitalisierungszinssatzes/Kapitalkostensatzes.

Eine wesentliche Aufgabe bei der Bewertung einzelner Vermögenswerte besteht in der Isolierung der spezifischen Cashflows, die dem zu bewertenden Vermögenswert zuzurechnen sind. Hierbei han­delt es sich um eine Art „Mehrwert“ gegenüber denjenigen Cashflows, die ohne diesen spezifischen Vermögenswert realisiert werden könnten.

Beim zugrunde zu legenden Planungszeitraum der Cashflows ist auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. die verbleibende Restnutzungsdauer des immateriellen Vermögenswerts abzustellen. Regelmäßig ist die Nutzungsdauer immaterieller Vermögenswerte, wie auch die materieller Vermögenswerte, zeitlich begrenzt, sodass die Berücksichtigung einer ewigen Rente im Bewertungskalkül nicht in Betracht kommt. Von einer ewigen Rente kann jedoch ausnahmsweise dann ausgegangen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Nutzungsdauer so lang ist, dass es letztlich für das Bewertungsergebnis nicht darauf ankommt, ob der Barwert einer begrenzten Zahlungsreihe oder der Barwert einer ewigen Rente ermittelt wird.

Der kapitalwertorientierte Ansatz ermöglicht Bewertungen aus verschiedenen Perspektiven. Neben typisierten Wertkonzepten, wie dem beizulegenden Zeitwert, die für unternehmensexterne Zwecke relevant sind, können durch das Einbeziehen individueller und subjektiver Komponenten auch strategisch geprägte Entscheidungswerte ermittelt werden. Letzteres ist immer dann von Bedeutung, wenn die Wertermittlung nicht für Rechnungslegungs- und steuerliche Zwecke, sondern beispielsweise für Kaufpreisfindungen oder sonstige Entscheidungszwecke erfolgt.

Zur Berücksichtigung des Risikos der künftigen Cashflows, welches spezifisch für den jeweiligen Vermögenswert zu ermitteln ist, können zwei Vorgehensweisen gewählt werden. Zum einen können die Erwartungswerte der Cashflows mit einem risikoangepassten Kapitalisierungszinssatz diskontiert werden (Risikozuschlagsmethode). Zum anderen können, nachdem Abschläge von den Erwartungswerten der Cashflows zur Ermittlung des jeweiligen Sicherheitsäquivalents vorgenommen wurden, die resultierenden Cashflows mit dem risikolosen Zinssatz diskontiert werden (Sicherheits­äquivalenzmethode). Auf die Sicherheitsäquivalenzmethode wird im Folgenden aufgrund ihrer geringen praktischen Relevanz nicht weiter eingegangen.

Finanzielle Überschüsse als Ausgangspunkt der Bewertung

Für eine kapitalwertorientierte Bewertung von immateriellen Vermögenswerten stehen im Wesentlichen vier verschiedene Methoden zur Verfügung, die auf unterschiedliche Weise eine Isolierung der für den betreffenden immateriellen Vermögenswert spezifischen Cashflows ermöglichen. Diese Methoden stehen grundsätzlich gleichwertig nebeneinander. Im Einzelfall kann sich aufgrund der Bedeutung des jeweiligen immateriellen Vermögenswerts für ein Unternehmen im Wertschöpfungsprozess, aber auch aufgrund der beschränkten Verfügbarkeit der zur Anwendung einer Methode erforderlichen Informationen ergeben, dass eine oder mehrere Methoden besser geeignet sind als andere.

Innerhalb des kapitalwertorientierten Verfahrens werden die

– Methode der unmittelbaren Cashflow-Prognose

– Methode der Lizenzpreisanalogie

– Mehrgewinnmethode und

– Residualwertmethode

 unterschieden.

Bei der Methode der unmittelbaren Cashflow-Prognose werden dem Vermögenswert direkt zurechenbare Cashflows mit dem vermögenswertspezifischen risikoadjustierten Kapitalisierungszinssatz diskontiert. Wesentliche Voraussetzung hierbei ist, dass die den immateriellen Vermögenswerten direkt zurechenbaren Cashflows ermittelbar sind.

Bei der Methode der Lizenzpreisanalogie (Relief-from-Royalty Method) werden unter Verwendung eines Analogieschlusses die finanziellen Erfolgsbeiträge (Cashflows) eines immateriellen Vermögenswerts durch Lizenzentgelte approximiert, die dem Eigentümer dieses Vermögenswerts gegenüber der Alternative der Lizenzierung eines nutzenäquivalenten Vergleichsobjekts erspart bleiben. Dabei wird ermittelt, welche Lizenzzahlungen fiktiv zu entrichten wären, wenn sich der betreffende immaterielle Vermögenswert im Eigentum eines Dritten befände.

Bewertung von Firmen Know How – Kostenorientiertes Verfahren – S+P Gutachten – IDW S5 Standard

Dieses Verfahren zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte umfasst die Reproduktionskostenmethode und die Wiederbeschaffungskostenmethode. Es hat allerdings eine wesentliche kon­zeptionelle Schwäche, da der zukünftige Nutzen aus dem immateriellen Vermögenswert allenfalls mittelbar im Bewertungskalkül berücksichtigt wird. Kostenorientierte Methoden werden daher i.d.R. nur für Plausibilitätsüberlegungen (z.B. anhand von Anschaffungskosten für immaterielle Werte) eingesetzt oder wenn andere Verfahren nicht oder nicht hinreichend sicher anwendbar sind.

Bei Anwendung des kostenorientierten Verfahrens kann auf Kosten abgestellt werden, die notwendig sind, um ein exaktes Duplikat des Vermögenswerts herzustellen (Reproduktionskostenmethode). Alternativ ist es möglich, die Kosten für die Herstellung oder Beschaffung eines nutzenäquivalenten Vermögenswerts heranzuziehen (Wiederbeschaffungskostenmethode).

Gegebenenfalls sind Abschläge zur Berücksichtigung wirtschaftlicher, technischer und funktionaler Veralterung vorzunehmen.

Die Erfassung des Wertverzehrs hat sich an der erwarteten, nach wirtschaftlichen Kriterien bestimmten Nutzungsdauer zu orientieren.

Bewertung von Firmen Know How – Entscheidungswert oder Einigungswert – S+P Gutachten – IDW S5 Standard

Die Entscheidung, welches Wertkonzept und welches Bewertungsverfahren für die Bewertung eines immateriellen Vermögenswerts heranzuziehen ist, richtet sich nach dem Bewertungsanlass.

Die Bewertung zum Zwecke der Preisfindung für eine Transaktion zielt entweder auf die Ermittlung eines Entscheidungswerts oder auf die Ermittlung eines Einigungswerts ab.

Der Entscheidungswert spiegelt die subjektiven Erwartungen bezüglich des aus dem Vermögenswert künftig zu ziehenden Nutzens wider. Dabei sind alle Handlungsmöglichkeiten des Entscheiders unabhängig vom Grad ihrer Konkretisierung zu berücksichtigen. Im Sinne einer Grenzpreisfindung ergibt sich aus Verkäufersicht eine Preisuntergrenze, aus Käufersicht eine Preisobergrenze, bis zu der es für den Entscheider vorteilhaft wäre, einen Vermögenswert zu veräußern bzw. zu erwerben. Der Entscheidungswert ist nach Maßgabe desjenigen Verfahrens zu ermitteln, das nach der individuellen Nutzenschätzung des Entscheiders (Veräußerers oder Erwerbers) dessen Grenze der Konzessionsbereitschaft am geeignetsten abzubilden vermag.

Dabei ist auch die konkrete steuerliche Situation des Veräußerers bzw. Erwerbers zu berücksichtigen, z.B.

  • die Nichtansatzfähigkeit des Vermögenswerts in der Steuerbilanz des Erwerbers und damit die mangelnde Realisierbarkeit eines abschreibungsbedingten Steuervorteils (tax amortisation benefit),
  • eine beim Veräußerer anfallende Steuerlast aus der Besteuerung des Veräußerungsgewinns oder
  • die persönliche Einkommensteuer des Erwerbers oder Veräußerers.

Bewertungsverfahren für Einigungswerte werden demgegenüber von den beteiligten Parteien frei vereinbart. Eine Verfahrenshierarchie besteht insoweit nicht.

Bewertungen im Falle der Liquidation einer Sachgesamtheit berücksichtigen die Maßgeblichkeit der konkreten Zerschlagungssituation bei der Bestimmung der Bewertungsparameter. Dies betrifft die Aufgabe der Nutzung eines immateriellen Vermögenswerts im bisherigen Verbund mit anderen Vermögenswerten. Es ist vor allem zu überlegen, wie ein hypothetischer Erwerber diesen zukünftig nutzen wird. Ebenso sind damit Annahmen über die Geschwindigkeit der Zerschlagung und damit verbundene Ein- und Auszahlungen sowie anfallende Liquidationskosten verbunden. Weiterhin ist zu würdigen, ob ein Handeln unter Zwang Einfluss auf den erzielbaren Preis hat.

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