Risikomanagementsystem Geldwäsche – Risikomanagement §4 GwG
Verpflichtete haben zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein wirksames Risikomanagementsystem Geldwäsche einzurichten. Dieses Risikomanagement-System umfasst
eine Risikoanalyse nach §5 GwG sowie
interne Sicherungsmaßnahmen nach §6 GwG.
Verantwortlich...