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Schlagwort: Interne Sicherungsmaßnahmen

Interne Sicherungsmaßnahmen 25h KWG – Für Finanzdienstleistungsinstitute und Kapitalanlagegesellschaften gilt §25h des Kreditwesengesetzes entsprechend. Der Begriff der strafbaren Handlungen wurde im Gesetz bewusst nicht weiter konkretisiert. Erfasst werden sollen alle vorsätzlich begangenen strafbaren Handlungen im Inland oder einem...

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Risikomanagement §4 GwG. Verpflichtete haben zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein wirksames Risikomanagement einzurichten. Dieses Risikomanagement-System umfasst eine Risikoanalyse nach §5 GwG sowie interne Sicherungsmaßnahmen nach §6 GwG. Verantwortlich für das Risikomanagement sowie die Einhaltung der geldwäscherechtlichen...

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