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Schlagwort: Benutzerberechtigungen – IT-Aufsicht

Benutzerberechtigungsmanagement – BAIT. Die BAIT regeln folgende Mindestanforderungen für die Informationssicherheit: #1 IT-Strategie #2 IT-Governance #3 Informationsrisikomanagement #4 Informationssicherheitsmanagement #5 Benutzerberechtigungsmanagement #6 IT-Projekte, Anwendungsentwicklung (inkl. durch Endbenutzer in den Fachbereichen) #7...

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Benutzerberechtigungen – IT-Aufsicht: Die neuen MaRisk führen auch zu strengen Vorgaben für das laufende Berechtigungsmanagement. Die wesentlichen Regelungen für das Benutzerberechtigungsmanagement ergeben sich aus den Anforderungen nach AT 4.3.1 Tz. 2, AT 7.2 Tz. 2, BTO Tz. 9 der MaRisk sowie den BAIT. Benutzerberechtigungen –...

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