Informationsrisikomanagement – BAIT

Informationsrisikomanagement – BAIT

Die BAIT umfassen Regelungen zu folgenden Schwerpunkten:

  1. IT-Strategie
  2. IT-Governance
  3. Informationsrisikomanagement
  4. Informationssicherheitsmanagement
  5. Benutzerberechtigungsmanagement
  6. IT-Projekte, Anwendungsentwicklung (inkl. durch Endbenutzer in den Fachbereichen)
  7. IT-Betrieb (inkl. Datensicherung)
  8. Auslagerungen und sonstiger Fremdbezug von IT-Dienstleistungen

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Lehrgang Informationssicherheit und Notfall-Management

Informationsrisikomanagement - BAIT

 

 

 

Informationsrisikomanagement – BAIT

Die Informationsverarbeitung und -weitergabe in Geschäfts- und Serviceprozessen wird durch datenverarbeitende IT-Systeme und zugehörige IT-Prozesse unterstützt. Deren Umfang und Qualität ist insbesondere an betriebsinternen Erfordernissen, den Geschäftsaktivitäten sowie an der Risikosituation zu orientieren

(vgl. AT 7.2 Tz. 1 MaRisk). IT-Systeme und zugehörige IT-Prozesse müssen die Integrität, die Verfügbarkeit, die Authentizität sowie die Vertraulichkeit der Daten sicherstellen (vgl. AT 7.2 Tz. 2 MaRisk). Das Institut hat die mit dem Management der Informationsrisiken verbundenen Aufgaben, Kompetenzen,Verantwortlichkeiten, Kontrollen und Kommunikationswege zu definieren und aufeinander abzustimmen (vgl. AT 4.3.1 Tz 2 MaRisk).

 

Informationsrisikomanagement – BAIT – Überwachungs- und Steuerungsprozesse

Hierfür hat das Institut angemessene Überwachungs- und Steuerungsprozesse einzurichten (vgl. AT 7.2 Tz. 4 MaRisk) und diesbezügliche Berichtspflichten zu definieren (vgl. BT 3.2.Tz. 1 MaRisk).

Die Bestandteile eines Systems zum Management der Informationsrisiken sind unter Mitwirkung aller maßgeblichen Stellen und Funktionen kompetenzgerecht und frei von Interessenkonflikten umzusetzen. Das Institut hat über einen aktuellen Überblick über die Bestandteile des festgelegten Informationsverbunds sowie deren Abhängigkeiten und Schnittstellen zu verfügen. Das Institut sollte sich hierbei insbesondere an den betriebsinternen Erfordernissen, den Geschäftsaktivitäten sowie an der Risikosituation orientieren.

 

Informationsrisikomanagement – BAIT – Ermittlung des Schutzbedarfs

Die Methodik zur Ermittlung des Schutzbedarfs (insbesondere im Hinblick auf die Schutzziele „Integrität“, „Verfügbarkeit“, „Vertraulichkeit“ und „Authentizität“) hat die Konsistenz der resultierenden Schutzbedarfe nachvollziehbar sicherzustellen.Die Anforderungen des Instituts zur Umsetzung der Schutzziele in dennSchutzbedarfskategorien sind festzulegen und in geeigneter Form zu dokumentieren (Sollmaßnahmenkatalog).

Die Risikoanalyse auf Basis der festgelegten Risikokriterien hat auf Grundlage eines Vergleichs der Sollmaßnahmen mit den jeweils wirksam umgesetzten Maßnahmen zu erfolgen. Sonstige risikoreduzierende Maßnahmen aufgrund unvollständig umgesetzter Sollmaßnahmen sind wirksam zu koordinieren, zu dokumentieren, zu überwachen und zu steuern. Die Ergebnisse der Risikoanalyse sind zu genehmigen und in den Prozess des Managements der operationellen Risiken zu überführen. Die Geschäftsleitung ist regelmäßig, mindestens jedoch vierteljährlich, insbesondere über die Ergebnisse der Risikoanalyse sowie Veränderungen an der Risikosituation zu unterrichten.

Zu den maßgeblichen Stellen gehören auch die Fachbereiche, die Eigentümer der Informationen sind. Zu einem Informationsverbund gehören beispielsweise geschäftsrelevante Informationen, Geschäftsprozesse, IT-Systeme sowie Netz- und Gebäudeinfrastrukturen.Schutzbedarfskategorien sind beispielhaft „Niedrig“, „Mittel“, „Hoch“ und „Sehr hoch“. Der Sollmaßnahmenkatalog enthält lediglich die Anforderung, nicht jedoch deren konkrete Umsetzung.

Risikokriterien enthalten bspw. mögliche Bedrohungen, das Schadenspotenzial, die Schadenshäufigkeit sowie den Risikoappetit.

 

BAIT – Neue Anforderungen an das IT-Sicherheitsmanagement

Am 06.11.2017 hat die BaFin die Verlautbarung BAIT – Bankaufsichtsrechtliche Anforderungen an die IT verabschiedet. Diese Verlautbarung ist mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es gelten keine Umsetzungsfristen. Die BAIT umfassen Regelungen zu folgenden Schwerpunkten:

  1. IT-Strategie
  2. IT-Governance
  3. Informationsrisikomanagement
  4. Informationssicherheitsmanagement
  5. Benutzerberechtigungsmanagement
  6. IT-Projekte, Anwendungsentwicklung (inkl. durch Endbenutzer in den Fachbereichen)
  7. IT-Betrieb (inkl. Datensicherung)
  8. Auslagerungen und sonstiger Fremdbezug von IT-Dienstleistungen

Aktuelle Informationen zu den BAIT finden Sie direkt in unserem Informationsblog BAIT.

BAIT, Informationsrisikomanagement

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